Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?


Seite 1 von 5
Neuester Beitrag: 25.04.21 11:20
Eröffnet am:13.05.08 12:31von: HephaAnzahl Beiträge:124
Neuester Beitrag:25.04.21 11:20von: SabrinatygkaLeser gesamt:13.661
Forum:Talk Leser heute:2
Bewertet mit:
13


 
Seite: <
| 2 | 3 | 4 | 5 5  >  

2028 Postings, 6357 Tage HephaRentenversicherungspflicht für Selbstständige?

 
  
    #1
13
13.05.08 12:31
Selbstständige werden auf eine eigenartige Weise ungleich behandelt, was ihre Verpflichtung Ihr hart erarbeitetes Einkommen in gesetzliche Versicherungen zu pumpen angeht, auch was ihre Umsatzsteuerpflicht betrifft.

So ist vielen 'lehrenden' Selbsständigen gar nicht bewußt, dass sie der gesetzlichichen Sozialversicherungspficht unterliegen. Schulen stellen verstärkt über Werkverträge solche Lehrer an. Diese müssen, obgleich 'selbstständig' z.B. in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und zwar (100%, da sie im Vergleich zu den angestellten Lehrern den Arbeitgeberanteil selbst mit übernehmen müssen). Diesebeauftragten Selbstständigen bekommen schon 'Brutto' deutlich weniger als ihre angestellten Kollegen, kein Weihnachts- und Urlaubsgeld, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. und müssen in die Sozialversicherungssysteme zu 100% einzahlen.

Ihre freiberuflichen Kollegen im therapeutischen Bereich (Psychologen etc.) werden zwar vergleichbar billig abgespeist, unterliegen diesen Pflichten jedoch nicht. Wer künstlerische tätig ist, von mir aus ein freiberuflich tätiger Klavierlehrer, der auch noch in Bands auftritt, kann in eine Künstlersozialversicherung eintreten, für den dann der Staat den 'Arbeitgeberanteil' übernimmt.

Dies alles ist so verrückt, dass man schon an unserem Gemeinwesen langsam zweifeln kann. Wie ist sowas überhaupt nur möglich in einem Land mit einer Rechtskultur wie Deutschland.  Schon dem einfachen Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung gleichartiger Fälle wirdersprechen diese Regelungen deutlich.

Wenn ein freiberuflicher Lehrer (alle Lehrenden sind gemeint!) sich nicht durch Verschweigen seiner Einkünfte vor der BFA drückt, hat er am Ende weniger als eine Putzfrau!  

14875 Postings, 6549 Tage minesfanQuelle?

 
  
    #2
1
13.05.08 12:57

16763 Postings, 8496 Tage ThomastradamusNeckermann?

 
  
    #3
4
13.05.08 13:01

9500 Postings, 6973 Tage Der WOLFwenn ALLE in deutschland einzahlen müssten ...

 
  
    #4
6
13.05.08 13:03
dann wäre ich dabei ...

aber so wie es jetzt ist - da kümmere ich mich lieber selbst ... darauf kann ich mich dann wenigstens auch verlassen ...

2028 Postings, 6357 Tage HephaSo lustig find ich das gar nicht :D

 
  
    #5
1
13.05.08 13:14
Ich denke es geht hier fast jedem der sich freiberuflich was aufbauen will so, dass er verwundert und verärgert sich innerhalb kürzester Zeit die Augen reibt, ob der Regelungen auf die er dann trifft.

Hier in meinem Fall: 25,80 für ne Schulstunde, damit abgegolten alle Vor- und Nachbereitungszeiten und sonstige Kosten.

Eine Doppelstunde sind mehr als 3 Stunden Zusatzaufwand für einen Fachlehrer. (Korrigieren von Referaten, Studium neuer Fälle ... etc.) Dann muss man wegen wenigen Stunden oft lange Fahrten einkalkulieren, da die Stunden an verschiedenen Schulen stattfinden.

Wenn du Pech hast, bist du schon umsatzsteuerpflichtig! (Dies hat man vor wenigen Jahren korrigiert für Lehrer an umsatzsteuerbefreiten Schulen) (Ein Reitlehrer dürfte dieser aber unterliegen :D )
Die 19% kannst dann also schon mal abgeben....
Dann kannst nochmal 20% abrücken an die Rentenversicherung, von der Du wahrscheinlich nichts hast. Dazu 13% Krankenversicherung etc.

Dann ist schon mal die Hälfte komplett weg, dann kommt noch die normale Einkommenssteuer. Da wird einem spei-übel.
 

19524 Postings, 8703 Tage gurkenfredvor allem sollten

 
  
    #6
2
13.05.08 13:17
vermieter und kapitalanleger zur rentenversicherung herangezogen werden. dann hätten wir auch schon ein paar probleme weniger...

478 Postings, 7212 Tage ohasedie neue alterarmut

 
  
    #7
1
13.05.08 13:26
werden wir in zukunft sehr häufig bei den selbständigen antreffen,

da mangels gesetzlicher  rentenversicherungspflicht

zuwenig  fürs alter gesorgt wird,
zu spät begonnen wird
die einkünfte nicht ausreichen.

um auf nr 5 einzugehen , häufig werden die preise zu niedrig kalkuliert.


bei einer versicherungseinzahlungspflicht muß man wahrscheinlich
einrechnen, daß nicht nur mehr reinkommt in die rentenkasse ,
sondern daß auch  neue leistungsansprüche entstehen.  

2028 Postings, 6357 Tage Hepha@ohase

 
  
    #8
13.05.08 13:33
Die Preise werden in diesen Fällen schwerlich vom "Anbieter" kalkuliert. Das sind künstlich gedrückte Löhne im Ausbildungs- und Weiterbildungssektor. Ähnlich wie jahrelang bei den Ärzten wird hier immer noch draufgehauen, die Leute würden zu viel verdienen, ohne dass derartige Machenschaften (diese Werkverträge) vom Publiku wahrgenommen würden.

Wenn du nur 10000 im Jahr noch 20 Jahre verdientest und die 2000 selber anlegen würdest, hättest du wahrscheinlich ein Vermögen von 60.000 und von diesen Einkommensteilen eine monatliche Rente von über 200 Euro im Jahr ohne Substanzverlust .... . So bekommst wahrscheinlich 80 - 100 Euro, wenn du Glück hast und die Kohle ist bei deinem Ableben versickert :D  

11807 Postings, 8845 Tage major@hepha

 
  
    #9
4
13.05.08 13:45
du solltest dir mal von einem steuerberater erklären lassen, was der fiskus als freiberufler versteht .. anwälte, ärzte .. künstler. beim freiberufler geht es um die gewerbesteuer, die diese berufsgruppen nicht entrichten. die umsatzsteuer stellt nur einen durchlaufenden posten dar, wenn du sie auch selbst erhebst, diese wird dann aber mit bezahlter umsatzsteuer gegengerechnet.  

1532 Postings, 7176 Tage hoettiäh

 
  
    #10
3
13.05.08 13:50
"vor allem sollten vermieter und kapitalanleger zur rentenversicherung herangezogen werden. dann hätten wir auch schon ein paar probleme weniger... "

herzlichen glückwunsch: somit würden alle kapitalanleger (egal ob vermieter oder kapitaldirektanleger) ihre kohle ins ausland scheffeln. da jibbet nämlich freibeträge und insbesondere bei grundstücksveräußerungen deutliche erleichterungen bei der steuer.

folge für uns: gar keine steuereinnahmen mehr bei v+v bzw. kap-vermögen...weiterhin leerstände...und und und...

zudem sind die anlagegelder bereits einmal durch die sozialversicherungsmaschinerie gelaufen...

wenn das die lösung sein soll: toll!!!!!!
 

42593 Postings, 6095 Tage alemaohoetti,

 
  
    #11
2
13.05.08 13:52
du weißt doch wie schwer das bei vielen in den Kopf zu kriegen ist.

Ach ja, zu den Vorschlägen:
Der Fisch stinkt vom Kopf an.
Möcht nämlich nciht wissen, ob die Politiker in die RV einzahlen?!?

20343 Postings, 7981 Tage admindas hier der ein oder andere nur soweit denkt

 
  
    #12
2
13.05.08 13:53
wie er die hände ausstrecken kann ist man ja gewohnt, aber das sind ja hier ganz neue dimensionen!

die jungs die solche ideen haben (rv auf kaperträge usw) die bereiten sich wohl auf ne politikerkariere vor. die denken auch nur bis zur nasenspitze...

*deppen*

2028 Postings, 6357 Tage Hepha@major

 
  
    #13
3
13.05.08 13:57
Wenn du als Lehrer wen unterrichtest, bist du umsatzsteuerpflichtig, wenn die Einrichtung nicht selbst umsatzsteuerbefreit ist an der du unterrichtest. Was ist in deinen Augen der Unterschied zwischen einem selbstständigen Lehrer und einem selbstständigen Steuerberater? Was ist der Unterschied zwischen einem selbstständigen Psychologen, der im Auftrag eines Sozialamtes tätig wird und einem selbstständigen Lehrer der im Auftrag einer privaten Schule tätig wird und dessen Honorar auch von staatlichen Stellen bezahlt wird, ähnlich hoch ist, aber ganz unterschiedlichen Abzugsplichten unterliegt. Da existiert ein total wirres Regelwerk, das nicht nach klaren Prinzipien aufgebaut ist und mir somit nicht rechtstaatlich zu sein scheint.

 

1532 Postings, 7176 Tage hoettigaaaaaaanz genau ;-)

 
  
    #14
1
13.05.08 13:59
moin ihr knallis...ich war übrigens am Samstach erstma bei heinz an seinem bauprojekt und hab gekuckt und mit dem vogel nen bierchen getrunken ;-)

war ganz lustich..langsam gehts da voran: der grossteil des neuen fundamentes steht schon...ne wahnsinnsaktion was der da plant. ...

 

1532 Postings, 7176 Tage hoetti@hepha

 
  
    #15
13.05.08 14:01
der unterschied ist keiner...lediglich die dummheit keine umsatzsteuer in den lohn einzukalkulieren als lehrer ist anders...wie major schon sagt: USt. ist nur ein durchlaufender posten, der den endverbraucher trifft und nicht dich!!!

capice??  

20343 Postings, 7981 Tage admin@hoetti

 
  
    #16
13.05.08 14:03
erklär den jungs hier mal steuern...

oder besser ist die setzen sich mal 10-20 stunden zu ostermann/gerke!

hier ist viel gefährliches halbwissen unterwegs!

11807 Postings, 8845 Tage major@hepha

 
  
    #17
2
13.05.08 14:05
wo ist dein problem mit der umsatzsteuer ? .. bist du sauer weil du gegenüber deinem auftraggeber keine erheben darfst, die aber ganz gerne mit der mwst-steuer aus dem kauf deines pkw's, pc etc. gegenrechnen würdest ?  

2028 Postings, 6357 Tage Hepha@major

 
  
    #18
1
13.05.08 14:17
Ihr könnt ganz einfach nicht sachlich bleiben. Ein Lehrer kann überhaupt sein Honorar nicht selber festlegen! und derartige Steuern und Abgaben irgendwie mit in seinen Preis einkalkulieren. Diese Gehälter werden zumeist von staatlichen Stellen bezahlt, die ganz schlicht ihre Monopolstellung nutzen, um solche Werkverträge zu ermöglichen. Unter gewöhnlichen Marktbedingungen hätte ein selbständig Tätiger für den Gewinn an Flexibiltät des Auftraggebers eigentlich mit einem höheren Honorar zu rechnen, als der Angestellte an Lohnhöhe kassiert. Dies ist aber ganz und gar nicht der Fall. Und darüber hinaus muss der Selbsständige noch zu 100% die Sozialkassen füttern.

Wieso bezahlt der Staat einem Musik oder Kunstlehrer, der von mir aus auch noch Gemälde verkauft oder in einer Band spielt, die Hälfte seiner Sozialversicherungsbeiträge, seinem mit gleich hohem Honorar bezahlten pädagogischem Kollege jedoch nicht etc., etc.

------------------

gehen wir einfach vom Lehrer weg, den sowieso generell Schadenfreude beim Publikum zu treffen scheint.

Wieso muss der selbstständige Kaufmann nicht in die gesetzlichen Versicherungen einzahlen, der selbstständige Handwerker jedoch schon und wieso darf er nach 15 Jahren raus etc., etc.

Alles wie Kraut und Rüben geregelt!  

69033 Postings, 7689 Tage BarCodehepha hat im Prinzip Recht

 
  
    #19
3
13.05.08 14:18
In diesem Bereich gibt es eine unsägliche Vielzahl von Einzelregelungen mit irgendwelchen sehr willkürlichen Zuordnungen, was "unterschiedliche" Selbständigkeit bzw. Freiberuflichkeit angeht. Das ist ein fast undurchschaubarer Dschungel. Und in seinem Fall ist es tatsächlich nicht einzusehen, warum ein freiberuflicher Lehrender  plötzlich pflichtversichert ist und diesen Anteil alleine von seinem Brutto tragen muss, während andere gar nicht pflichtversichert sind oder aber eben den Arbeitgeberanteil vom Staat oder vom Arbeitgeber erstattet bekommen.
Dazu ist auch die Mehrwertsteuerregelung völlig willkürlich.
Man könnte an dieser Stelle eine Menge Bürokratie durcheinheitliche Regeln einsparen.

20343 Postings, 7981 Tage admin@barcode

 
  
    #20
13.05.08 14:22
das haben schon andere versucht...

dazu hab ich eben auch was geschrieben!

19524 Postings, 8703 Tage gurkenfredhehehe, reflexhafte reaktion

 
  
    #21
3
13.05.08 14:22
der armen anleger und vermieter mit noch nicht mal halbgaren argumenten.

fakt ist: die einkommen aus nichtselbständiger beschäftigung sinken, die einkommen aus kapitalvermögen und v+v steigen. die versorgung der rentnergeneration als gesamtgesellschaftliche aufgabe kann also nicht mehr länger nur von den arbeitnehmern getragen werden, da deren einkommen sinkt.
das ewiggleiche gesülze von verlagerungen ins ausland wird durch ständige wiederholung auch nicht wahrer. wenn im ausland alles besser ist, wären viele der großverdienenden nullsteuerzahler schon längst dort.
am besten wäre natürlich die radikallösung der kompletten steuerfinanzierung der altersversorgung, aber da traut sich von der berliner kaspertruppe erst recht keiner ran.

8758 Postings, 6967 Tage DSM2005ich sehe daauch noch ein anderes Problem

 
  
    #22
1
13.05.08 14:35
Im Handwerk wird gerade den Einzelselbstständigen vorgeworfen, dass sie einer Scheinselbsständigkeit nachgegehen wenn sie im Jahr mehr als 49% für ein und den selben Arbeitgeber tätig sind. Erst übertölpelte man Tausende Hartz IV Empfänger mit der Ich-AG und nun schreibt man ihnen die Auftraggeber vor. Grund dafür sind die leeren Sozialkassen die dadurch entstanden sind weil für eine Baufirma ein selbstständiger Handwerker deutlich billiger ist als ein Festangestellter, die weniger bzw. gar keine Sozialabgaben leistet. Das hätte man sich aber auch vorher überlegen können....


Beschäftigt eine Schule dann nicht auch sogenannte Scheinselbstständige?

1532 Postings, 7176 Tage hoetti@gf

 
  
    #23
3
13.05.08 14:42
warum sollte der kap-anleger in eine versicherung einzahlen, aus der er keinerlei leistung zu erwarten hat.

falls der v+v oder kap bezieher mit den zahlungen seine eigene gesetzliche rente aufbessert indem dies angerechnet wird: von mir aus!

eine schröpfung der leistungsträger einer gesellschaft um der reinen gleichmachung aller lehne ich dagegen ab..insbesondere wenn leute subventioniert werden, die sonst keiner regelmässigen beschäftigung nachgehen und eher auf demokundgebungen oder anti-globalisierungstreffen angetroffen werden...

so isses doch...  

2028 Postings, 6357 Tage HephaDSM2005

 
  
    #24
1
13.05.08 14:42
Im Prinzip könnte man das durchaus so sehen. Die meisten der selbsständig tätigen Lehrer im  allgemein-, sowie im fort- und ausbildenden Bereich lehren einen Großteil ihrer Stunden an einer Einrichtung.

Wen soll man nun verklagen? Den Staat selber, der dies ganz genau weiß und solche Werkverträge initiiert und sogar fördert und somit absichtlich der eigenen Sozialversicherungspflicht diesen Lehrern gegenüber schuldig bleibt und sogar begrüßt, dass die BFA solch beschäftigte Lehrer aufspührt um sie abzukassieren???  

2028 Postings, 6357 Tage Hepha@hoetti

 
  
    #25
1
13.05.08 14:50
Es hört sich plausibel an, nicht in eine Versicherung einzahlen zu sollen, von der man keine adäquaten Leistungen erwarten kann. Wieso sollte denn dann der Freiberufler Einkommensteile da ungefragt reinpumpen müssen? Diese Einkommensteile sind, wie auch die abhängig Beschäftigter sicher Produkte eigener Arbeit, was man von den von dir angesprochenen Kapitalerträgen nicht unbedingt sagen kann.

Du bleibst hier die Antwort dafür schuldig, weshalb der Malocher seine Einkommensteile in diese Systeme einzahlen muss, der Aktionär jedoch nicht :P

Also dass deine Beiträge jeder Logik entbehren, ist dem einfach strukturiertesten schon recht schnell klar.  

Seite: <
| 2 | 3 | 4 | 5 5  >  
   Antwort einfügen - nach oben