Rentenversicherungspflicht für Selbstständige?
Seite 1 von 5 Neuester Beitrag: 25.04.21 11:20 | ||||
Eröffnet am: | 13.05.08 12:31 | von: Hepha | Anzahl Beiträge: | 124 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 11:20 | von: Sabrinatygka | Leser gesamt: | 13.661 |
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So ist vielen 'lehrenden' Selbsständigen gar nicht bewußt, dass sie der gesetzlichichen Sozialversicherungspficht unterliegen. Schulen stellen verstärkt über Werkverträge solche Lehrer an. Diese müssen, obgleich 'selbstständig' z.B. in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und zwar (100%, da sie im Vergleich zu den angestellten Lehrern den Arbeitgeberanteil selbst mit übernehmen müssen). Diesebeauftragten Selbstständigen bekommen schon 'Brutto' deutlich weniger als ihre angestellten Kollegen, kein Weihnachts- und Urlaubsgeld, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc. und müssen in die Sozialversicherungssysteme zu 100% einzahlen.
Ihre freiberuflichen Kollegen im therapeutischen Bereich (Psychologen etc.) werden zwar vergleichbar billig abgespeist, unterliegen diesen Pflichten jedoch nicht. Wer künstlerische tätig ist, von mir aus ein freiberuflich tätiger Klavierlehrer, der auch noch in Bands auftritt, kann in eine Künstlersozialversicherung eintreten, für den dann der Staat den 'Arbeitgeberanteil' übernimmt.
Dies alles ist so verrückt, dass man schon an unserem Gemeinwesen langsam zweifeln kann. Wie ist sowas überhaupt nur möglich in einem Land mit einer Rechtskultur wie Deutschland. Schon dem einfachen Rechtsgrundsatz der Gleichbehandlung gleichartiger Fälle wirdersprechen diese Regelungen deutlich.
Wenn ein freiberuflicher Lehrer (alle Lehrenden sind gemeint!) sich nicht durch Verschweigen seiner Einkünfte vor der BFA drückt, hat er am Ende weniger als eine Putzfrau!
aber so wie es jetzt ist - da kümmere ich mich lieber selbst ... darauf kann ich mich dann wenigstens auch verlassen ...
Hier in meinem Fall: 25,80 für ne Schulstunde, damit abgegolten alle Vor- und Nachbereitungszeiten und sonstige Kosten.
Eine Doppelstunde sind mehr als 3 Stunden Zusatzaufwand für einen Fachlehrer. (Korrigieren von Referaten, Studium neuer Fälle ... etc.) Dann muss man wegen wenigen Stunden oft lange Fahrten einkalkulieren, da die Stunden an verschiedenen Schulen stattfinden.
Wenn du Pech hast, bist du schon umsatzsteuerpflichtig! (Dies hat man vor wenigen Jahren korrigiert für Lehrer an umsatzsteuerbefreiten Schulen) (Ein Reitlehrer dürfte dieser aber unterliegen :D )
Die 19% kannst dann also schon mal abgeben....
Dann kannst nochmal 20% abrücken an die Rentenversicherung, von der Du wahrscheinlich nichts hast. Dazu 13% Krankenversicherung etc.
Dann ist schon mal die Hälfte komplett weg, dann kommt noch die normale Einkommenssteuer. Da wird einem spei-übel.
da mangels gesetzlicher rentenversicherungspflicht
zuwenig fürs alter gesorgt wird,
zu spät begonnen wird
die einkünfte nicht ausreichen.
um auf nr 5 einzugehen , häufig werden die preise zu niedrig kalkuliert.
bei einer versicherungseinzahlungspflicht muß man wahrscheinlich
einrechnen, daß nicht nur mehr reinkommt in die rentenkasse ,
sondern daß auch neue leistungsansprüche entstehen.
Wenn du nur 10000 im Jahr noch 20 Jahre verdientest und die 2000 selber anlegen würdest, hättest du wahrscheinlich ein Vermögen von 60.000 und von diesen Einkommensteilen eine monatliche Rente von über 200 Euro im Jahr ohne Substanzverlust .... . So bekommst wahrscheinlich 80 - 100 Euro, wenn du Glück hast und die Kohle ist bei deinem Ableben versickert :D
herzlichen glückwunsch: somit würden alle kapitalanleger (egal ob vermieter oder kapitaldirektanleger) ihre kohle ins ausland scheffeln. da jibbet nämlich freibeträge und insbesondere bei grundstücksveräußerungen deutliche erleichterungen bei der steuer.
folge für uns: gar keine steuereinnahmen mehr bei v+v bzw. kap-vermögen...weiterhin leerstände...und und und...
zudem sind die anlagegelder bereits einmal durch die sozialversicherungsmaschinerie gelaufen...
wenn das die lösung sein soll: toll!!!!!!
Ach ja, zu den Vorschlägen:
Der Fisch stinkt vom Kopf an.
Möcht nämlich nciht wissen, ob die Politiker in die RV einzahlen?!?
die jungs die solche ideen haben (rv auf kaperträge usw) die bereiten sich wohl auf ne politikerkariere vor. die denken auch nur bis zur nasenspitze...
*deppen*
war ganz lustich..langsam gehts da voran: der grossteil des neuen fundamentes steht schon...ne wahnsinnsaktion was der da plant. ...
capice??
oder besser ist die setzen sich mal 10-20 stunden zu ostermann/gerke!
hier ist viel gefährliches halbwissen unterwegs!
Wieso bezahlt der Staat einem Musik oder Kunstlehrer, der von mir aus auch noch Gemälde verkauft oder in einer Band spielt, die Hälfte seiner Sozialversicherungsbeiträge, seinem mit gleich hohem Honorar bezahlten pädagogischem Kollege jedoch nicht etc., etc.
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gehen wir einfach vom Lehrer weg, den sowieso generell Schadenfreude beim Publikum zu treffen scheint.
Wieso muss der selbstständige Kaufmann nicht in die gesetzlichen Versicherungen einzahlen, der selbstständige Handwerker jedoch schon und wieso darf er nach 15 Jahren raus etc., etc.
Alles wie Kraut und Rüben geregelt!
Dazu ist auch die Mehrwertsteuerregelung völlig willkürlich.
Man könnte an dieser Stelle eine Menge Bürokratie durcheinheitliche Regeln einsparen.
fakt ist: die einkommen aus nichtselbständiger beschäftigung sinken, die einkommen aus kapitalvermögen und v+v steigen. die versorgung der rentnergeneration als gesamtgesellschaftliche aufgabe kann also nicht mehr länger nur von den arbeitnehmern getragen werden, da deren einkommen sinkt.
das ewiggleiche gesülze von verlagerungen ins ausland wird durch ständige wiederholung auch nicht wahrer. wenn im ausland alles besser ist, wären viele der großverdienenden nullsteuerzahler schon längst dort.
am besten wäre natürlich die radikallösung der kompletten steuerfinanzierung der altersversorgung, aber da traut sich von der berliner kaspertruppe erst recht keiner ran.
Beschäftigt eine Schule dann nicht auch sogenannte Scheinselbstständige?
falls der v+v oder kap bezieher mit den zahlungen seine eigene gesetzliche rente aufbessert indem dies angerechnet wird: von mir aus!
eine schröpfung der leistungsträger einer gesellschaft um der reinen gleichmachung aller lehne ich dagegen ab..insbesondere wenn leute subventioniert werden, die sonst keiner regelmässigen beschäftigung nachgehen und eher auf demokundgebungen oder anti-globalisierungstreffen angetroffen werden...
so isses doch...
Wen soll man nun verklagen? Den Staat selber, der dies ganz genau weiß und solche Werkverträge initiiert und sogar fördert und somit absichtlich der eigenen Sozialversicherungspflicht diesen Lehrern gegenüber schuldig bleibt und sogar begrüßt, dass die BFA solch beschäftigte Lehrer aufspührt um sie abzukassieren???
Du bleibst hier die Antwort dafür schuldig, weshalb der Malocher seine Einkommensteile in diese Systeme einzahlen muss, der Aktionär jedoch nicht :P
Also dass deine Beiträge jeder Logik entbehren, ist dem einfach strukturiertesten schon recht schnell klar.