eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt!!
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 28.09.07 13:59 | ||||
Eröffnet am: | 28.07.07 06:21 | von: neemax | Anzahl Beiträge: | 50 |
Neuester Beitrag: | 28.09.07 13:59 | von: Knappschaft. | Leser gesamt: | 10.235 |
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Das Amtsgericht (AG) Pforzheim (Az.: 8 Cs 84 Js 5040/07) hatte in einem aktuellen Fall wegen dem Kauf eines gestohlenen Navigationsgerätes bei eBay zu entscheiden, ob sich der Käufer wegen Hehlerei strafbar gemacht hat. Das angebotene und erworbene Navigationssystem stammte dabei aus einem Diebstahl. Der Käufer des "Navi" wusste dies jedoch nicht und kaufte das Gerät für weniger als ein Drittel (681 Euro) des Neuwerts (2137 Euro) bei eBay. Da der polnische Verkäufer des Gerätes auch ein eBay-Powerseller mit vielen positiven Bewertungen war, schien alles in Ordnung und der Käufer verwendete es nach dem Erhalt.
Doch der Schein trog, da die Polizei ihm das Gerät kurze Zeit später wieder abgenommen hat, da es tatsächlich aus einem Diebstahl stammt. An gestohlenen Waren kann man grundsätzlich - auch nicht als gutgläubiger Erwerber - Eigentum erlangen. Zudem sah sich der Käufer nun Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Hehlerei ausgesetzt. In der nun erfolgten Verhandlung vor dem AG Pforzheim verurteilte die Amtsrichterin den eBay-Käufer wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (gesamt: 1200 Euro).
Die Begründung des Gerichts lässt allerdings nicht nur zu wünschen übrig, sondern verwundert auch aufgrund ihrer erstaunlichen Indizienkette, die den Tatbestand der Hehlerei bestätigen soll. In § 259 des StGB heißt es unter anderem zum Tatbestand der Hehlerei: "Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Dies bedeutet in diesen Fall, dass man sich auch durch den Ankauf von Waren die aus illegalen Quellen stammen, strafbar machen kann, sofern man durch den Kauf beispielsweise auch eine Bereicherung seines Vermögens erfährt. Diese liegt in diesem Fall in der Nutzungsmöglichkeit des Navigationssystems.
Die Indizienkette des Gerichts lautet wie folgt: Wer ein solches Gerät so billig von einem eBay-Verkäufer aus Polen erwirbt, der hat "zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Sache aus einer rechtswidrigen Vortat stammt". Eindeutige Indizien waren für das Gericht der erzielte Höchstpreis des Navigationssystems. Dazu das Gericht: "Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste". Ein weiterer Punkt in der Indizienkette war, dass das Gerät als "nagelneu" angeboten und verkauft wurde und sich später herausstellte, dass es tatsächlich auch neuwertig war.
Des weiteren sah das AG den Startpreis von einem Euro bei der Auktion als problematisch an. Bereits hier hätte der Käufer misstrauisch werden müssen. Das Gericht: "Zwar werden bei einer solchen (Anm.: Auktion) auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro". Das dies bei eBay ganz normal ist und diejenigen Anbieter mit einem geringen Mindeststartgebot oftmals einen höheren Ertrag für die Ware erzielen, da potentielle mehr Personen bei einem günstigen Preis mitbieten, hat die Amtsrichterin völlig übersehen.
Um diese "schlüssige" Argumentationskette zu vollenden, erläuterte das Gericht in seinem Urteil weiter, dass es "für den Angeklagten ersichtlich (Anm.: gewesen sei), dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte". Dazu Rechtsexperte Wolfgang Weber von eBay im Gespräch mit Spiegel Online: "Dass ein Anbieter in Polen oder im Baltikum sitzt, erschwert heutzutage die Ermittlungen kaum. erstens ist das EU-Raum, zweitens sind gerade die polnischen Behörden bei solchen Delikten sehr engagiert und kooperationsbereit".
Würde eine solche Bewertung geltende Rechtsprechung werden, könnten Verkaufs- und Auktionsplattformen wie eBay die Pforten schließen. In einer juristischen Bewertung des Urteils auf Spiegel Online kommentiert Rechtsanwalt Sören Siebert die Folgen: "Dann müssten Käufer bei jedem eBay-Schnäppchen die Annahme des Pakets verweigern, wenn sie bis dahin keinen Beleg haben, dass der Verkäufer auch Eigentümer ist". Auch die Begründung hinsichtlich des Endpreises des erworbenen Gerätes wirft bei dem Internetrechts-Experten Fragen auf: "Der hängt von vielen Faktoren ab, die der Käufer nicht beeinflussen kann: Wann läuft die Auktion? Wie ist der Text formuliert? Wie ist das Interesse anderer Bieter? Gibt es andere Angebote?".
Fazit:
Das Amtsgericht Pforzheim hat in dieser Entscheidung die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Hehlerei sehr weit ausgedehnt. Die Begründung steht dabei auf dünnen Beinen. Die vorgebrachte Indizienkette berücksichtigt nur in unzureichendem Maße die Besonderheiten des Internets. Nach Ansicht des Rechtsexperten von eBay wurde in Deutschland noch nie ein Verkäufer aufgrund solcher Indizien wegen Hehlerei verurteilt. Der verurteilte Käufer hat nun noch die Möglichkeit gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Bis zu einer Entscheidung der nächsten Instanz wurde nun die Rechtsunsicherheit für eBay-Käufer erhöht. Wie und wann sollen diese entscheiden können, ob eine Ware, die günstiger als der Neuwert erworben wurde, noch ein Schnäppchen oder bereits Verdachtsmoment für den Tatbestand der Hehlerei ist?
http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/580.html
Auch wenn das Navi auffallend günstig war, es war ein Schnäppchen und dafür ist eigentlich ebay da, um Schnäbble zu machen. Soll man in Zukunft bei jedem nachfragen, Hey du, ist das Ding auch wirklich nicht gestohle..... tztzttzzz
Gruß DB
aber das urteil passt in diese verregulierte welt, in der die menschen verlernt haben, einmal wieder den gesunden menschenverstand zu benutzen...
*kopfschüttel*
"Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen HILFT....“
dann allerdings müsste ebay auch verklagt werden –
aber an ebay haben sie sich nicht rangetraut, nehmen sie lieber so ein armes Würstchen um ein solches Exampel zu statuieren.
Hoffentlich geht er in die Berufung, denn er wird genug Zeugen finden können, die schon ähnliche Schnäppchen bei ebay gemacht haben und die Ware war nicht gestohlen.
dieser Richter nimmt es billigend in Kauf, ein Fehlurteil zu sprechen. Und es passiert ihm nichts. Er verurteilt Leute, weil sie ja anhand der Lebenserfahrung irgendetwas wissen müssten – und er selbst hat nicht die geringste Ahnung vom Leben.
Aber passieren, passieren tut diesen Richtern nichts. Ihre Pension ist sicher.
Taos
Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern.
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Humor und Gemeinheit liegen zuweilen dicht beisammen.
Intelligenz hilft, zu unterscheiden.
Beim Sprechen und beim
Widersprechen.
taos hat da schon recht! ich habe es selber erlebt und auch in vielen gesprächen mit befreundeten anwälten diskutiert: der richter kann quasi machen was er will - vor allem dann, wenn der gegenüber wenig geld hat und vielleicht durch die ganze sache nervlich schon belastet ist. denn beides, kraft und geld, muß man erstmal aufbringen, um sich durch die instanzen zu wehren - und der ausgang ist IMMER ungewiss... und wie es taos eben schon sagt: dem richter passiert einfach nichts - und was er da anrichtet, ist vielen richtern sogar auch noch scheissegal. ich glaube, dies kommt vor allem bei den unfähigen oder faulen richtern vor, die ihr ganzes leben im AG verbringen, zu recht nicht befördert werden - demzufolge aber frustriert sind, da sie im prinzip tagein tagaus dasselbe machen...
wie auch immer: was in den gerichten passiert, geht auf keine kuhhaut! ich sag nur "bananenrepublik"... allerdings will ich auch nicht unter den tisch kehren, dass es durchaus richter gibt, die sich wirklich bemühen und noch im hinterkopf haben, WARUM sie ihren beruf vielleicht mal ergriffen haben - aber diejenigen wollen erstmal "gefunden" werden (zumal man ja keinen einfluss auf die richterauswahl hat)...
gruß und allen ein schönes wochenende, bin unterwegs :-))
Dieses Urteil betreffend hat jetzt jemand Strafanzeige gegen den Richter wg. 'Strafvereitelung im Amt' gestellt.
Man kann nur hoffen, daß das Erfolg hat und Richter generell mehr aufpassen müssen, was sie denn so urteilen, sei es in diesem oder sonst welchen Fall.
gegen den einfachen Bürger verbündet.
Ist es sinnvoll, EBAY bei der Staatsanwaltschaft in
Pforzheim anzuzeigen?
Zwar sind sie wegen des Firmensitzes wohl nicht zuständig,
aber anscheinend ist dort entsprechende Kompetenz vorhanden.
Sollen sie es halt an die zuständige Staatsanwaltschaft
weiterleiten.
es ähnlich billige Angebote bei ebay nicht gibt (was ja nicht der Fall ist)
Schweinerei.
Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt möchte ab September Waren, die aus Straftaten stammen, bei eBay zum Verkauf anbieten. Dabei handelt es sich unter anderem um Schmuckgegenstände.
Bei der Aktion handelt es sich um ein bundesweites Pilotprojekt. Angeboten werden zunächst acht Ringe. Der Startpreis dafür wird zwischen zehn und 750 Euro liegen. Die Auktionserlöse fließen in die Landeskasse.
Die bisherigen Versteigerungen des Justizministeriums über normale Auktionshäuser und Internetplattformen des Bundes brachten nicht den gewünschten finanziellen Erfolg. Bei eBay ist ein größerer Kundenkreis erreichbar.
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=676491
macht sich also strafbar:
Falls er überboten wird, des Versuchs der Hehlerei.
Falls er gewinnt, der vollzogenen Hehlerei.
Eigentlich müsste jeder Richter, dessen Urteil in einer
höheren Instanz korrigiert werden muss, wegen Rechts-
beugung bestraft werden.
Aber dann wäre angeblich kein Richter mehr bereit, das
Amt auszuüben.
Gruß DB
"Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste". Ein weiterer Punkt in der Indizienkette war, dass das Gerät als "nagelneu" angeboten und verkauft wurde und sich später herausstellte, dass es tatsächlich auch neuwertig war.
- so ganz unschuldig ist der käufer auch nicht, bei einem 1/3 des normalen kaufpreises bei neuer ware ist es schon fragwürdig, dass er sowas nicht doch gedacht hat, dass es sich hier um nicht ganz lupenreines angebot gehandelt hat, aber es ihm egal war
- bei gebrauchten sachen etc. oder b-ware sieht das natürlich anders aus
- aber wer verkauft schon sachen weit unter einkaufspreis ^^ - könnte nur ein unternehmer oder person sein der verluste realisieren will :-)
bye bye peet
do you know - there´s a story about a new-born child and the sparrow´s song
Und das ist doch wohl ganz normal bei Ebay.......ne Menge Verkäufer und immer weniger Käufer.......da muß ich mich doch nicht entschuldigen wenn ich ein Schnäppchen gemacht habe...
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Humor und Gemeinheit liegen zuweilen dicht beisammen.
Intelligenz hilft, zu unterscheiden.
Beim Sprechen und beim
Widersprechen.
außerdem leben wir in einem freien land. wenn ich mir ein billiges navi kaufen will, dann geht das einen richter einen scheissdreck an.
gerade bei elektrogeräten ist meist die preisspanne relativ gering und liegt mit sicherheit nicht bei knapp 300% - bei kleidung sieht es anders aus, da gibt es oft solche kalkulationen
ein händlerpreis ist nicht die unverbindliche preisempfehlung des herstellers - sind auch 2 schuhe
bye bye peet
do you know - there´s a story about a new-born child and the sparrow´s song
- ist die ware vielleicht defekt - handelt es sich um ein betrüger und es wird anstatt dem fernseher ein paar steine geliefert oder wurde die ware kostenlos^^ irgendwo mitgenommen und er verkauft die bei ebay ^^
ob ich den dann trotzdem kaufe bzw. mich doof stelle falls was ist, weiss ich nicht und ob es mir egal wäre, wenn die ware aus einem diebstahl kommt, möchte ich ja auch nicht beantworten
bye bye peet
do you know - there´s a story about a new-born child and the sparrow´s song