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Neue Vorwürfe gegen Peter Hartz
Der frühere VW-Personalvorstand soll dem ehemaligen Konzernbetriebsratschef Klaus Volkert knapp eine Million Euro Sonderbonus gewährt haben. Das erfuhr WELT.de aus Justizkreisen. Stimmt der Vorwurf, kann es für VW teuer werden.
Berlin - Volkert wollte sich auf Anfrage zur Höhe der angeblichen Bonuszahlung nicht äußern: „Dazu sage ich nichts.“
In der VW-Affäre geht es darum, ob Betriebsräte mit Sonderzuwendungen unzulässig beeinflusst wurden. Deshalb ermittelt die Braunschweiger Staatsanwaltschaft wegen Untreue sowie Begünstigung. „Gegen Herrn Hartz hat sich der Verdacht erhärtet“, sagte Behördensprecher Klaus Ziehe. „Die Prüfung, ob entsprechende Straftaten vorliegen, fällt jetzt leichter.“
Die Aussage von Hartz könnte VW in Bedrängnis bringen. Der Autohersteller hatte den mutmaßlich von Hartz angerichteten Schaden über eine bei AIG Europe S.A. abgeschlossene D&O-Versicherung (Directors & Officiers) begleichen lassen. Sollte Hartz im Zusammenhang mit dem Schaden eine vorsätzliche Straftat nachgewiesen werden, muss VW den Betrag an den Versicherer zurückerstatten.
Geschäftsführer Peter Kettler von der deutschen AIG Europe äußerte sich nicht zum konkreten Fall, stellte aber allgemein fest: „Bei Vorsatz gibt es keine Eintrittspflicht“.
VW teilte WELT.de auf Anfrage mit: „Die Fragen zur D&O-Versicherung berühren unternehmensinterne Belange.“ Dazu nehme man grundsätzlich nicht Stellung.
um/MLU
Artikel erschienen am 13.10.2006
WELT.de
Das kommt durch die vielen negativen Gedankenenergien der Betroffenen ihm gegenüber.
Hartz drohen bis zu fünf Jahre Haft
Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz ist angeklagt worden - wegen 44 Straftaten.
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Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz wegen Untreue angeklagt.
Die Anklage laute auch auf unrechtmäßige Begünstigung eines Betriebsrates, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Gemeint seien damit Sonderbonuszahlungen an den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert.
Haftstrafe möglich
Hinzu kämen Zahlungen an Volkerts Geliebte. Insgesamt werden Hartz 44 Straftaten zur Last gelegt. Bei einer Verurteilung wegen Untreue drohen Hartz bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe.
Wegen eines Verstoßes gegen Paragraph 119 Betriebsverfassungs-gesetz, der eine Begünstigung von Betriebsräten untersagt, kann eine Haftstrafe von maximal einem Jahr oder Geldstrafe verhängt werden.
Einem Spiegel-Bericht zufolge soll Hartz laut Anklage insgesamt 2,5 Millionen Euro veruntreut haben. Diese Summe ergebe sich vor allem aus Sonderbonuszahlungen, die Hartz an den früheren VW- Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert habe ausschütten lassen. "Es waren insgesamt 2 Millionen Euro, die Hartz entgegen den Konzernregeln ausgegeben hat", schreibt das Magazin.
"Der gleiche Vorwurf wird gegen Hartz erhoben, weil er der Geliebten des Betriebsratschefs insgesamt 399.000 Euro überweisen ließ, obwohl kein schriftlicher Vertrag mit ihr vorlag." Dies erhöhe die Schadenssumme "ebenso wie Ausgaben für Privatflüge der Geliebten zu dem Treffen mit Volkert".
Prozess-Start im Frühjahr
Hartz hatte Mitte Oktober eine "strafrechtliche Verantwortlichkeit für Begünstigungen des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden" eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin bestätigt, dass die Ermittlungen zügiger als gedacht beendet werden könnten. Ein Prozess könnte frühestens im Frühjahr 2007 beginnen.
Hartz’ Aussage könnte sich strafmildernd auswirken. Dem Spiegel zufolge gehen Juristen davon aus, dass er mit einer Bewährungsstrafe davon kommen könne.
Die Braunschweiger Behörde ermittelt nach damaligen Angaben gegen insgesamt 13 Beschuldigte wegen Untreue und Betrug beziehungsweise Beihilfe, darunter auch gegen Volkert und dessen früheren Vertreter Bernd Sudholt.
Zahlungen auch an Sudholt
Nach einem aktuellen Bericht des Nachrichtenmagazins Focus soll auch Sudholt hohe Bonuszahlungen erhalten haben, beispielsweise "neben seinem Gehalt im Jahr 2004 einen Bonus in Höhe von 170 000 Euro".
Grundlagen dieser Sonderzahlungen sei eine bis heute geltende Vereinbarung von 1991, nach der sich Vorstand und Betriebsrat auf die Einrichtung einer Kommission geeinigt hätten, die "eine gerechte Ermittlung des Arbeitsentgeltes von Betriebsratsmitgliedern" regeln solle.
Die VW-Affäre war im Juni 2005 ins Rollen gekommen. Als Schlüsselfiguren gelten Ex-Skoda- Personalchef Helmuth Schuster und sein enger Mitarbeiter Klaus- Joachim Gebauer. Sie sollen Schmiergeld verlangt und mit Hilfe eines weltweiten Netzes von Tarnfirmen Geld auf eigene Konten umgeleitet haben, das eigentlich VW zugestanden hätte.
Gebauer streitet derzeit auch gegen seine fristlose Kündigung. Nachdem das Arbeitsgericht Braunschweig seine Klage abgewiesen hat, wird sich am 19. Dezember das Landesarbeitsgericht Hannover mit der Kündigungsklage beschäftigen.
(dpa/AP/sueddeutsche.de)
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Chancen für „Hartz-Deal“ stehen gut
Der ehemalige VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz wird im ersten Prozess der VW-Affäre möglicherweise maximal zu einer zweijährigen Strafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt.
HB BRAUNSCHWEIG. Die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer sagte am Mittwoch, die Kammer ziehe eine „Urteilsabsprache“ über eine Strafobergrenze in Betracht. Vorausgegangen waren Gespräche zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Voraussetzung sei ein „glaubhaftes Geständnis“ von Hartz vor dem Landgericht Braunschweig. Der Prozess wurde daraufhin für eine Stunde unterbrochen, um die beiden Schöffen davon zu unterrichten und dann einzubeziehen.
Für Hartz spreche, dass er nicht vorbestraft sei, bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft geständig war und sich nicht persönlich bereichert habe. Die Anklage wirft Hartz Untreue in 44 Fällen und unrechtmäßige Begünstigung von Betriebsräten vor. Der Strafprozess gegen den ehemaligen Topmanager begann in Braunschweig am Mittwoch.
Im Vorfeld war spekuliert worden, dass Hartz mit einer Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren und einer Geldbuße rechnen kann, wenn er sein Geständnis vor Gericht wiederholt. Die Anklage wirft dem 65-jährigen früheren Top-Manager Untreue in 44 Fällen und illegale Begünstigung des Betriebsrats in 23 Fällen vor. Er soll dem früheren VW-Betriebsratschef Klaus Volkert binnen elf Jahren heimlich fast zwei Mill. Euro Sonderboni zusätzlich zum Gehalt gezahlt haben, ohne dass dieser dafür Entsprechendes geleistet hätte. Außerdem soll Hartz die Personalabteilung von VW angewiesen haben, auf Grund eines vorgespiegelten Agenturvertrages insgesamt 400 000 Euro an die damalige Volkert-Geliebte zu zahlen.
In weiteren 23 Fällen geht es um die Abrechnung von Reisen, Schmuck, Mietwagen, Flügen und Hotelkosten für Volkert und die Geliebte, die der ehemalige Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer über ein spezielles Konto bei VW abgerechnet haben soll.
Laut Oberstaatsanwältin Hildegard Wolff hatte Hartz Gebauer beauftragt, Volkert „großzügig und wertschätzend“ zu behandeln und dabei „nicht kleinlich“ zu sein. Einer der Fälle habe eine gemeinsame Indienreise von Volkert, seiner brasilianischen Geliebten, dem früheren Skoda-Personalchef Helmuth Schuster, Gebauer sowie zwei Begleiterinnen betroffen. Dabei sind laut Anklage Kosten von knapp 68 000 Euro entstanden und über Volkswagen abgerechnet worden.
Vor Prozessbeginn war Hartz vor dem Gerichtsgebäude in einem schwarzen VW-Phaeton vorgefahren. Demonstranten beschimpften ihn als „Arbeiterverräter“ und forderten seine Bestrafung. „Rein in den Knast“, skandierten Demonstranten, unter denen auch Mitglieder einer lokalen Arbeitslosen- und Sozialhilfeinitiative waren. Sie warfen Hartz vor, für Sozialabbau verantwortlich zu sein. Der frühere Manager gilt als Initiator der umstrittenen Arbeitsmarktreformen der früheren rot-grünen Bundesregierung, die als „Hartz-Reformen“ bezeichnet werden.
Quelle handelsblatt.com
Der einzige Vorwurf von mir: man muss nicht zu einem Bordell nach Brasilien fliegen
(ok, es macht mehr Spaß)
Fehlen nur noch der Nobelpreis und der Oscar.
PS. Staatsanwaltschaft und Angeklagte machen doch nicht zufällig Halbe/Halbe ?