Abacho: Raus eh der Lügenhammer
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 20.03.06 11:52 | ||||
Eröffnet am: | 27.01.06 16:53 | von: Libuda | Anzahl Beiträge: | 48 |
Neuester Beitrag: | 20.03.06 11:52 | von: jurist | Leser gesamt: | 8.110 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 3 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < | 2 > |
Viele wissen nicht an welchem Pippifax sie sich hier beteiligen. Die haben mit allerei Pimperpampel in 2004 etwas mehr als 3 Millionen umgesetzt, das erste Halbjahr 2005 war mit 1,6 Millionen Umsatz nicht besser - wie immer in den letzten drei Jahren Stagnation.
Und diese Pimpelpampelansammlung würde dann auf Werte von über 60 Millionen hochgezockt. Auch der jetzige Wert von 42 Millionen für diese Anhäufung von Pimpelpampel ist absurd und auf das Gerüchte-in-die-Welt-Setzen einer Mafia zurückzuführen, dass da ein Hammer ins Haus stehe. Was ich nicht verstehen kann, dass das Bafin diesem absurden Treiben kein Ende setzt.
Um seine Hammermärchen ungestört unters Volk bringen zu könnenn, hat er mich übrigens auf seinen Threats ausgeschlossen. Wir machen das logischerweise nicht, denn seine Auftritte ohne Argumente sprechen für sich.
bin ich dieser Tage beim Biertrinken in der Kneipe gefragt worden.
So genau weiss ich das auch nicht, habe ich geantwortet - denn eigenlicht ist es absurd, dass man sich mit diesem Pimpelpampel näher beschäftigt.
Ein Grund ist sicher, dass ich das Abzocken von Kleinanlegern von einer nichtsnutzigen schamrotzenden Mafia nicht mag. Das ist die emotionale Komponente - denn eigentlich könnte mir das völlig egal sein, was da passiert.
Aber dann habe ich nachgedacht, dass das doch etwas mit Internet Capital zu tun haben könnte, zu denen ich ja sehr intensiv auf diesem Board poste. Deren Umsätze sind qualitätsmaßig meilenweit besser als der Pippi von Abacho. Aber trotzdem gelang es interessierten Kreisen beim Abacho-Kurs von 5,50 und einer Marktkapitalisierung von fast 60 Millionen bei einem Umsatz von drei Millionen ein Kurs-Umsatz-Verhältnis von 20 herbeizumanipulieren. Das ist eine der heftigsten Abzocken seit den Blütenzeiten des Neuen Marktes. Und da kommt man natürlich ins Vergleichen. Würden die anteiligen Umsätze von Internet Capital in Höhe von ca. 130 Millionen, die qualitätsmäßig denen von Abacho haushoch überlegen sind, auch mit dem Multiple von 20 bewertet, ergäbe sich ein Betrag von 2,6 Milliarden, was logischerweiser absurd ist. Zusammen mit der Nettocash von 170 Millionen wären wir gar bei 2,77 Millionen und somit einem Kurs von 70 Dollar pro Internet Capital-Aktie. Beim momentanen halbierten Abacho-Kurs läge bei vergleichsbarer Bewertung Internet Capital immer noch bei 35 Dollar - und da bei unendlich besserer Qualität der Umsätze. Und Ihr könnt sicher sein, dass ich mich mit Beteiligungen an Internetunternehmen die letzten drei Jahre sehr intensiv beschäfttigt habe, auch mit Auktionsplattformen - und ich daher My Hammer für eine gigantische Luftnummer halte, über die nicht belegte Zahlen gestreut werden. Wenn es einen nennenswerten Umsatz gäbe, müsste einn Ad hoc-Meldung dazu vorliegen. Den Rest könnt Ihr Euch sicher selber denken.
Dies könnte vermutlich, nach einer eigenen Nabelschau, ein weiterer Grund neben der unendlichen Abzocke einer nicht unbekannten unappetitlichen Mafia für mein Posten gewesen sein.
Aus einer schon etwas älteren FAZ:
"In neuerer Zeit sind einige spektakuläre Fälle der Kursmanipulation bekanntgeworden und haben die Strafgerichte beschäftigt - etwa beim Neue-Markt-Unternehmen Comroad oder dem Börsenjournalisten Sascha Opel, dem eigenützige Aktienempfehlungen ("Scalping") vorgeworfen werden (FAZ vom 7. November). Die frühere Strafvorschrift gegen Kursbetrug ($88 Börsengesetz alter Fassung) konnte derartige Fälle nicht immer hinreichend erfassen. Daher hat der Gesetzgeber im vorigen Jahr reagiert."
Das Ergebnis war der der $ 20a des Wertpapierhandelsgesetzes, der schon sehr viel früher als der 88 des Börsengesetzes den Straftatbestand der Kursmanipulation als gegeben ansieht. Fakt ist allerdings, dass existierende Gesetze nur so gut sind, wie diejenigen, die sie anwenden müssen. Wo der Tatbestand der Rechtsbeugung bei einer Nichtanwendung des $ 20a des Wertpapierhandelsgesetzes anfängt ist in der Tat recht schwierig, da so formuliert es die FAZ "hat er (gemeint der Gesetzgeber) ein sehr weitgehendes, sehr unbestimmtes Verbot der Kurs- und Marktpreismanipulation erlassen."
Übrigens war der oben erwähnte Sascha Opel für den Aktionär tätig, der auch seine Meinung zu Abacho kundtat. Ob alles, was auf deutschen Aktienboards in Sachen Abacho losgelassen wurde, nicht gegen den $ 20a des Wertpapierhandelsgesetzes verstößt, wage ich nicht zu beurteilen. Fakt ist, dass bisher kein Gericht in dieser Sache tätig geworden ist - zumindest nicht bisher. Wenn ich Anwalt wäre und ein Abacho-Käufer, der bei über fünf Euro eingestiegen ist, weil er auf die Hammer-Umsatzzahlen auf deutschen Aktienboards vertraut hat, zu mir käme, würde ich versuchen, mir den Schaden von den Verkündern dieser Zahlen zu holen, und auch erwägen den Staat in Haftung zu nehmen, weil er diese Dauerberieselung mit aus der Luft gegriffenen Zahlen (Ad hoc-Meldungen existieren keine) meiner Meinung nicht ausreichend und angemessen unterbinden hat.
Unter dieser Überschrift kann man heute in Euro am Sonntag lesen:
"Der Ex-Comroad-Chef Bodo Schnabel wurde wegen guter Führung auf freien Fuß geetzt. Er war einer der ganz großen Betrüger, die den Neuen Markt in Verruf brachten und zu seinem Zusammenbruch beitrugen. Schnabel war zu sieben Jahren Haft wegen Kursbetrugs, Insiderhandel und gewerbsmäßigem Betrug veruteilt worden und sß seit April 2002 ein. Seine Ehefrau war wegen Beihilfe auf zwei Jahre mit Bewährung verknackt worden. Ebenso wurden 20 Millionen aus dem Vermögen des Paares beschlagnahmt. Er hatte im Jahr 2001 für seine Telematikfirma einen Gesamtumsatz von 93 Millionen angegeben. 90 Millionen waren erfunden."
Es wird allerdings Zeit, dass das Bafin die Drahtzieher einer der größten Bescheissaktionen seit der Zeit den Neuen Marktes in die von Schnabel geräumte Zelle bringt (siehe mein letztes Posting).
6 Monatszahlen
Meldung vom 12.08.2005
Die Abacho AG, Neuss (WKN 568 030) hat im Konzern in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres (01.01.05 - 30.06.05) einen Umsatz von 1,6 Mio. Euro und einen Überschuß von 110.000 Euro erzielt.
Das EBITDA beträgt 275.000 Euro bei einer Bilanzsumme von 6,1 Mio. Euro und einer Eigenkapitalquote von 45,7%.
Vergleicht das beispielsweise einmal mit den Scheisszahlen den Scheisszahlen des Scheisswertes Abacho:
"Der Umsatz stagniert seit Jahren bei etwas mehr als drei Millionen Euro und auch das Halbjahresergebnis für 2005 von 1,6 Millionen Euro zeigt keine Steigerung. Der aktuelle Börsenwert von Abacho liegt bei 40 Millionen Euro und entspricht damit rund dem Zehnfachen des erwarteten Umsatzes für 2005."
Würde beispielsweise GoIndustry so bewertet werden wie Abacho, würde der Börsenwert statt bei 50 Millionen bei 450 Millionen liegen. Und die haben dabei auch noch erprobtes solides Geschäft.
Was Abacho für eine Scheissfirma ist konnte man z.B. auch nachstehend in BörseOnline lesen:
[13:34, 13.01.06]
Von Christian Reindl
Der Internet-Hype lässt grüßen: Wieder ein Plus von 20 Prozent. Die Aktie des Internetanbieters Abacho weckt zunehmend das Interesse der Spekulanten und Day-Trader.
Die Euphorie hat den Aktienkurs von gut 80 Cent im Dezember auf 5,50 Euro am gestrigen Donnerstag durch die Decke schießen lassen. Im Jahr 1999 hat das Unternehmen unter dem Namen Endemann Internet mit einem Eröffnungskurs von 21,20 Euro Debüt gefeiert.
Am gestrigen Handelstag durchlebten die Papiere eine turbulente Achterbahnfahrt bei Volumina auf dem Niveau von MDAX-Unternehmen. Nachdem die Anteilscheine bei 5,54 Euro ein Fünfjahreshoch markierten, gaben sie knapp 50 Prozent wieder ab und fielen auf drei Euro. Gegen Ende erholte es sich wieder und beendete bei einem Kurs von 3,55 Euro den Handel. Heute lassen Spekulanten den Kurs wieder stark schwanken: Zwischen Tageshoch und Tagestief liegen gut 17 Prozent.
Fundamental ist die Kursrally nicht begründet. Bereits gestern berichtete BÖRSE ONLINE über die Hintergründe des plötzliches Kursanstiegs, der durch die Empfehlung in etlichen Börsenbriefen genährt wurde. Zu den Spekulationen über einen durchschlagenden Erfolg der Internet-Auktionsplattform „My Hammer“, gesellen sich nun weitere Gerüchte über einen möglichen Börsengang der Tochtergesellschaft.
Gestern Abend beschloss der Vorstand eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Diese soll laut Angaben des Unternehmens dem Ausbau von „My Hammer“ dienen. Außerdem führt Abacho derzeit Gespräche mit potenziellen Investoren über eine Beteiligung an „My Hammer“. Die Kapitalerhöhung soll dann mehr finanzielle Flexibilität geben.
Der Internetanbieter aus Neuss hat drei Geschäftsbereiche. Zum Betrieb von Internet-Diensten, kommen Dienstleistungen aus den Bereichen Marketing und Werbung und Marktforschung. Seit dem Zusammenschluss von Spider.de, Eule.de und Aladin.de ist der Vertrieb der „Abacho-Suchtechnik“ das Hauptgeschäft des Unternehmens.
Doch erst mit dem neuestem Projekt, dem Auktionsportal für Handwerksarbeiten „My Hammer“, kam Fantasie in das Papier. Hier kann jemand einen Auftrag wie zum Beispiel eine Dacherneuerung oder eine Sanierung des Badezimmers zur Auktion stellen und der Auftragnehmer mit dem billigsten Preis bekommt den Zuschlag.
In drei Jahren will Firmengründer Ingo Endemann über das im Juli 2005 gegründete Portal ein Prozent des deutschen Handwerksmarktes abwickeln. Das entspricht einem Umsatzvolumen von 150 Millionen Euro. Die Zahl ist sehr hoch gegriffen bei einem derzeit geschätzten Umsatz von 100 000 Euro im Monat. Der Überschuss von 110 000 Euro in den ersten sechs Monaten gibt Hoffnung auf den ersten Gewinn des Unternehmens seit 1999.
Ein Blick auf die Zahlen des Unternehmens zeigt, dass Endemann die Messlatte sehr hoch gelegt hat. Der Umsatz stagniert seit Jahren bei etwas mehr als drei Millionen Euro und auch das Halbjahresergebnis für 2005 von 1,6 Millionen Euro zeigt keine Steigerung. Der aktuelle Börsenwert von Abacho liegt bei 40 Millionen Euro und entspricht damit rund dem Zehnfachen des erwarteten Umsatzes für 2005. Die Aktie wird von Spekulationen getrieben, denn das 2006er KGV liegt bei 275.
Anspruch und Wirklichkeit stimmen bei Abacho/Endemann oft nicht überein: angekündigte neue Projekte brachten bisher kein Umsatzwachstum. Die genannten Kennzahlen weißen auf eine deutliche Überbewertung des Papiers hin und nur ein durchschlagender Erfolg von „My Hammer“ rechtfertigt dieses Kursniveau. Bis zum 31. März veröffentlicht Abacho den Konzernabschluss 2005.
Empfehlung: VERKAUFEN
Kurs am 13. Januar: 4,20 Euro
© 2006 boerse-online.de
Zustimmen kann ich nur der einen Feststellung von BörseOnline: "Anspruch und Wirklichkeit stimmen bei Abacho/Endemann oft nicht überein: angekündigte neue Projekte brachten bisher kein Umsatzwachstum." Wie das Projekt "My Hammer" ausgeht, kann man leicht erahnen, dessen Konzeption aussieht, als hätten einige Halbwüchsige ein Projekt für den Wirtschaftslehreunterricht in der Handelsschule erstellt.
Geradezu dreist ist die Ebay-Nummer, die abgezogen wird, die schon Tausende rund um den Globus abgezogen haben. Wie schwierig es ist, Marketing-Konzeptionen zu übertragen, kann man auf den Seiten 13 bis 20 des nachstehenden Dokumentes in aller Ruhe einmal durchlesen.
http://www.cs.fhm.edu/~fischer/Dipl%20BWL%20WS0506%20LE%206%20HO.pdf
Hierzu wäre noch zu ergänzen, dass zwar die neue Marketingkonzeption gegriffen hat, man aber durch fast 50 lokale Niederlassungen weltweit hohe Kosten hatte. Der letzte Schritt bestand jetzt darin, zwar keinen Markt aufzugeben, sondern größere Gebiete jeweils einer Niederlassung bedienen zu lassen. Statt fast zehn Niederlassungen hat man dadurch in Deutschland nur noch vier. Zwar ging dadurch vermutlich etwas Geschäft in der Fläche bei Präsensauktionen verloren und der Umsatz reduzierte sich von ca. 40 auf 30 Millionen Euro, aber das dürfte auch zu erheblichen Kostensenkungen geführt haben. Mit einer schlanken Kostenstruktur kann man jetzt wohl auch wieder an Expansion denken, wobei man wohl die Börse erst in Anspruch nehmen dürfte, wenn die Marktkapitalisierung höher ist als die momentanen ca. 50 Millionen Euro.
Wenn man z.B. bedenkt, dass Bekloppte für Abacho, deren Umsatz seit Jahren bei drei Millionnen stagniert in der Spitze auch fast 50 Millionen bezahlt haben und jetzt immer noch 40 Millionen, die gerade begonnen haben eine Auktionsplattform für private Handwerksdienstleistungen zu etablieren, über deren Erfolg nichts aber auch gar nichts vorhergesagt werden kann, sondern lediglich sehr wahrscheinlich ist, dass das investierte Geld verbrannt wird, kann man Abweichung in der Bewertung der beiden Unternehmen nur Bauklötze stauen.
Also nicht verarschen lassen: Keinesfalls rein und wer drin ist, schnellstens raus. Denn das Papier ist hoffnunglos überzockt und die Kapitalerhöhung war ein einziger Informationsskandel, denn sie wurde kurz vor dem Anfall der vermutlich wieder mickrigen Halbjahresergebnisse durchgepeitscht.
Oder meint wirklich jemand ím Ernst, dass ein Halbjahresumsatz von 1,6 Millionen wie im ersten Halbjahr 2005 eine Börsenkapitalisierung von 40 Millionen rechtfertigt? Zusammen mit Neosino ist Abacho ein einziger Hochzockskandal wie in den schlimmsten Zeiten des Neuen Marktes.
Wenn ihr meint, dass eine derartige Gurkenfirma, mit einem Miniumsatz die momentane Marktkapitalisierung wert sei, dann könnt Ihr ja von mir aus all denen, die Euch die letzten fünf Wochen mit unter einem Euro vorgekauften Aktien verarscht haben, auch noch die letzten Stücke teuer abkaufen. Der angebliche große Investor scheint eine sogenannte "Halunkitation" zu sein.
Motto: "Doof bleibt doof, da helfen keine Pillen."
11.02.2006
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Die Abacho AG ist derzeit alleinige Aktionärin der MY-HAMMER AG, Neuss, Betreiberin der Internet-Auktionsplattform My-Hammer.de.
Die MY-HAMMER AG ist Marktführer bei Rückwärtsauktionen für Handwerks- und Dienstleistungen.
Dem Vorstand der Abacho AG liegt mit dem heutigen Tage ein Vertrag vor, der die Beteiligung einer großen deutschen Verlagsgruppe an der MY-HAMMER AG vorsieht.
Dieser Vertrag wird nun kurzfristig den Gremien der Abacho AG zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der MY-HAMMER AG soll neben weiterem Wachstumskapital auch strategische Unterstützung und weitreichende Medienpräsenz zugeführt werden, um auf diesem Wege die bereits erreichte Marktführerschaft dauerhaft auszubauen.
Kontakt: Abacho AG Gerhard-Hoehme-Allee 1 41466 Neuss Deutschland
DGAP 11.02.2006
Sprache: Deutsch Emittent: Abacho AG
Gerhard-Hoehme-Allee 1
41466 Neuss Deutschland Telefon: +49 (0)2131 5606-00 Fax: +49 (0)2131 5606-99 Email: investor@Abacho.net WWW: www.Abacho.net ISIN: DE0005680300 WKN: 568030 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin-Bremen,
Düsseldorf, München, Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
11.02.2006, 14:13
Quelle: http://www.vwd.de/vwd/news.htm?id=24263819&navi=home&sektion=adhoc
Meines Erachtens wird es höchste Zeit, dass sich das Bafin dieser anscheinend nicht endenden Schmierentragödie (für die armen Anleger, die zu Höchstkursen von über fünf Euro in diesen Scheisswert gejagt wurden). Man(n)/Frau sollte auf die Halbjahreszahlen achten, die nächste Woche kommen. Da wird man vermutlich wieder über den lächerlichen Betrag von unter zwei Millionen Euro berichten.
Nr.-1 Net AG = 380% 1,66 =
Nr.-2 Abacho AG = 220% 2,80 =
Nr.-3U Telecom = 400% 0,86 =
in 100 Tagen !!!!!!!!!!meine Meinung ,ab Montag 13.02.
"$ 3 Sonstige Täuschungshandlungen
(1) Eine sonstige Täuschungshandlung im Sinne von §20a Abs. 1 Satz Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes ist die Vorspiegelung falscher sowie die Entstelllung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen oder sonstiger Umstände soweit diese geeignet sind, .......
(2) Sonstige Täuschungshandlungen im Sinne des Absatzes 1 sind inbesondere Geschäfte oder einzelner Kauf- oder Verkaufsaufträge über Vermogenswerte.
1. bei denen Käufer und Verkäufer wirtschaftlich identisch sind, es ..
2. bei denen eine Kauf- und ein Verkaufsauftrag zum im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen von verschiedenen Parteien, die sich abgesprochen haben .....
(3) Als sonstige Täuschungshandlung im Sinne des Absatzes 1 gilt auch
1.
2. Die Verbreitung von Gerüchten oder Empfehlungen bei Bestehen eines möglichen Interessenkonfliktes ohne dass dieser zugleich in adäquater Weise offenbart wird."
Ich hoffe, dass wir uns nicht in einer Bananenrepublik befinden und das Bafin und die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft bestehende Gesetze anwenden.
ich habe nun lange genug deine Postings beobachtet. Merkst du es immer noch nicht? Du bist hier absolut unwillkommen. Deine Postings sind immer das gleiche... Warum hast du so einen Hass auf diese Firma? Es gibt einige Leute die an die Firma und ihr Geschäfsmodell glauben(so wie ich).
Bitte lass dieses sinnlose Bashen, sonst werde ich einen Forenmoderator kontaktieren und ihn deinen Fall näher bringen.
Es wäre das beste wenn du gehen würdest.
Der Auftragnehmer zahlt die Gebühren und trägt das volle Risiko.
Auch wenn das Geschäft nicht zustande kommt.
Das ist doch eine Plattform für freiberufliche Sklaven.
Die Marktkapitalisierung der Klitsche steht in keinem Verhältnis zur Umsatzentwicklung
bzw. Gewinnentwicklung.
Strong Sell !!!
Statt konkreter Fakten, wurde nur Gerüchte gestreut - vermutlich von einer Mafia, die zu Kursen unter einem Euro vorgekauft hat.
Der eine oder andere erinnert sich sicher noch an diese Geschichte:
Ausnutzen eigener Börsenempfehlungen ist strafbar
Seite 1 - AFP vom 06.11.2003
Ausnutzen eigener Börsenempfehlungen ist strafbar
- BGH sieht aber "Täuschungshandlung" nicht "Insidergeschäft"
Börsenexperten, die Aktien zum Kauf empfehlen, um selbst die dadurch ausgelösten Kurssteigerungen auszunutzen, verstoßen gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Das hat am Donnerstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Fall des früheren stellvertretenden Chefredakteurs des Börsenfachblatts "Der Aktionär", Sascha Opel, entschieden. Allerdings liege der Verstoß nicht in einem "Insidergeschäft", sondern in einer unzulässigen "Täuschungshandlung", urteilte der BGH. Die Vorinstanz, das Landgericht Stuttgart, soll daher die von ihm verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr nochmals überprüfen. (Az: 1 StR 24/03)
zum Thema
bei 123recht.net:
Bankrecht » Spekulieren an der Börse
Opel galt in den Jahren 1999 und 2000 als "der Anlagespezialist" und "Meinungsmacher" auf dem Gebiet des "Neuen Marktes" und trat als solcher auch in verschiedenen Fernsehmagazinen auf. Neben seiner journalistischen Tätigkeit arbeitete er auch als Berater für Aktienfonds. Nach gerichtlichen Feststellungen hatte er sich selbst und über einen Finanzdienstleister auch andere Anleger mit Aktien versorgt und diese dann den Fonds empfohlen. Nachdem diese den Empfehlungen gefolgt waren, wurden die Aktien teilweise binnen Stunden wieder verkauft. Allein innerhalb von zwei Wochen im Oktober 2000 machte Opel so bei einem Handelsumsatz von knapp 850.000 Euro für sich und andere einen Gewinn von gut 115.000 Euro.
Das Landgericht Stuttgart wertete dieses in der Börsensprache als "Scalping" bezeichnete Verhalten als verbotenes Insidergeschäft und verurteilte Opel sowie den Finanzdienstleister zu Bewährungsstrafen von jeweils einem Jahr. Diese Urteile hob der BGH nun auf: "Scalping" sei nicht als Insidergeschäft, sondern als unzulässige Täuschung zu ahnden. Wenn eine Empfehlung mit dem Ziel ausgesprochen werde, den Kurs zu beeinflussen, komme es dabei nicht darauf an, ob die jeweiligen Aktien tatsächlich empfehlenswert waren, betonten die Karlsruher Richter. Im Jahr 2000 waren Täuschung und Insidergeschäfte beide als Straftat mit Gefängnis bedroht. Nach neuem Recht gilt eine Täuschung nur noch dann als Straftat, wenn sie den Kurs beeinflusst hat. Andernfalls wird sie als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 500.000 Euro bestraft.
6. November 2003 - 15.20 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2003
Wäre echt besser wenn du wo anders spielen gehst, und unser Geschäft in Frieden lässt, merkst du es nicht, du bist hier total unerwünscht und lästig.