Abbild gleich Eigentum?
Darf man ein Abbild der Natur - welche von Gott (und) oder den Gezeiten erschaffen wurde - als rechtmäßiges Eigentum für sich alleine beanspruchen und vermarkten. Wurde die allmächtige Natur gefragt ob wir Abbilder machen dürfen, Mensch!
Darf man ein Abbild der verschiedensten Kreaturen in freier Wildbahn als sein Eigentum nennen und copyrights darauf anmelden!
Ich denke dies ist vor allem eine philosophische Frage über die man diskutieren kann:
LETZTENDLICH STIEHLT SICH DER FOTOGRAF BEI DER NATUR UND KREATUR EINFACH SEIN MOTIV!!!
UND NUN ERHEBT ER AUF DIESES ANSPRÜCHE: ANSPRÜCHE AUF WAS GENAU?
Bitte hier jetzt einfach mal den horizont(über das Übliche hinaus) zu erweitern....
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Es wird ja weder die Natur zerstört, noch werden andere von deren Nutzung ausgeschlossen.
Wie sieht das Ganze aber bei einem Grundstück aus? Darf ein Mensch sich ein Grundstück kaufen, es einzäunen und für sich beanspruchen?
Die Frage finde ich weitaus interessanter.
oder überlegst du auch bei jedem Atemzug, ob du einem anderen Sauerstoff wegnimmst?
warum soll es nicht erlaubt sein, ein paar Farbspritzer (Techniker weggehört ;-) )so auf Papier zu verteilen, dass sie die Umgebung abbilden?
die eigenleistung liegt in der Fähigkeit des fotografen, interessante objekte, Blickwinkel, Lichtverhältisse zu finden, warum soll er darauf kein copyright erhalten?
Wenn Ihr verliert, wirds teuer, wenn Ihr gewinnt, wird eine Bilderflut über uns hereinbrechen.
Was glaubt Ihr, was hier erst los ist, wenn die Nacktfotofraktion aufmerksam wird:-))
2.) Sie haben sich sogar vermehrt
3.) Der Bekanntheitsgrad der Fotos wurde größer
4.) Den Fotografen ist kein Schaden entstanden
5.) Selbst wenn sie für die Veröffentlichung nur 1 Cent pro Foto verlangen würden, hätte ich auf die Veröffentlichung verzichtet.
Mohnblumen + Rittersporn
Die Kunstmalerin Olga von Pinsel freut sich sehr, daß ihr Gemälde bei ARIVA kostenlos gezeigt wird
eine bessere Verbreitungsplattform können sie nicht haben.
Hier bei ARIVA wo doch die Reichen und Mächtigen sind.
MfG 54reab
MfG 54reab
MfG 54reab
Mit Spannung wartend...
MfG 54reab
Das Ganze beruht auf zwei Missverständnissen. Zum einen geht man im FC-Forum von einer gewerblichen Nutzung aus, die eben nie stattfand und zweitens beruht der ganze Urheberfirlefanz aus einem Falschverstehen um das Raubkopieren und die Tauschbörsen, sowie die ganze Abschreckung die darüber von seiten der Rechteschützer betrieben wird.
Es ist daher auch kein Wunder, dass trotz massiver Nutzung von Kopien (wie hier vorliegend) und der nun schon nicht ungeraumen Zeit in der das Internet besteht, auch wirklich keiner bisher einen Präzedenzfall benennen konnte. Was man findet sind Urteile zu gewerblicher Nutzung, aber selbst da wird die Messlatte sehr hoch gesetzt, so dass selbst teilweise Kopien von Datenbanken nicht einer Ahndung für würdig empfunden wurden.
Ein Blick auf die Funktionen aller gängigen Browser sollten eigentlich Beleg genug dafür sein, dass sich da in absehbarer Zeit etwas ändern würde. In Fällen wie diesen auch wohl nie.
Alles was sich hier oder im FC-Forum dazu findet beruht auf stochern im Nebel, irgendwelchem Hörensagen und der eigenen Interpretationen davon. Also jeder, der aus der aktuellen Rechtsprechung einen gegenteiligen Beleg dafür benennen kann, ist hiermit aufgefordert dies zu tun.
cziffra
abgesehen davon sollte man, falls es den Fotofreunden wirklich darauf ankommt, den 2 oder 3 usern Geld abzupressen, überlegen, ob wir sie finanziell unterstützen könnnen.
Ich bin auf jeden Fall dabei.
Welche User sind denn nun eigentlich betroffen???
cziffra
".. Zum einen geht man im FC-Forum von einer gewerblichen Nutzung aus, die eben nie stattfand ..."
Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn damit eine Gewinnerziehlungsabsicht besteht. Wie würdest du in diesem Zusammenhang Bannerwerbung und Popups bewerten. Die Inhalte verursachen ursächlich die Klicks. In der Praxis ist es allerdings so, dass die Potenz der Streithähne auch oft darüber entscheidet ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt oder wie es aus geht. Auch liegen Urheberrecht und Informationsfreiheit immer in einem rechtlichen Klinsch. Ob allerdings irgendein Richter die T.a.D. der Informationsfreiheit zurechnen würde, wage ich zu bezweifeln.
MfG 54reab