Der Computer soll GEZ-pflichtig werden
Die GEZ-Gebühr auf Computer werde vor allem die Betriebe betreffen, steht doch an fast jedem Arbeitsplatz ein Rechner, der ab dem Stichtag gebührenpflichtig wird. Wie viel die Gebühr betragen soll, ist hingegen noch nicht klar. Angeblich sollen die Mehreinnahmen für die Sender im Cent-Bereich liegen, da der Computer nur besteuert wird, wenn bislang kein Fernseher angemeldet war.
Rundfunk- und Fernsehgebühren für PCs sind bereits seit einigen Jahren immer wieder in der Diskussion -- immerhin sei der Computer inzwischen als Gerät für den Radio- und Fernsehempfang einzusetzen, heißt es bei den Verfechtern. Selbst wenn ein Gerät aktuell noch über keinen Anschluss für Radio- und Fernsehempfang verüge, sei es jederzeit problemlos dafür aufrüstbar. Auch GEZ-Gebühren etwa für UMTS-Handys sind immer wieder im Gespräch. Vorhaben zu einer GEZ-Gebühr auf Computer, die bei allen politischen Parteien eigentlich auf Zustimmung stießen, wurden aber angesichts des Widerstands vor allem aus der Wirtschaft immer wieder ausgesetzt. (tol/c't)
Gruß BarCode
Totaler Quatsch ARD und ZDF brauchen keine Quote. Denn die ARD ist Europas reichster öffentlich-rechtlicher Senderverbund. Auch das ZDF wird ordentlich mit Gebühren versorgt. Doch die 6,5 Mrd. EUR Gebühren und zusätzliche Werbeeinnahmen reichen ARD und ZDF nicht aus.
Sie fordern eine weitere Gebührenerhöhung. Bitte zahlt sie nicht. Wehret dem Abgezocke.
Dass der Fortschritt seinen Preis hat, dürfte unbestritten sein. Allerdings ist nicht immer ganz klar, wer diesen Preis zahlt.
Die Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB-T), das als nächstes die Region Düsseldorf/Ruhrgebiet und bis 2005 alle deutschen Ballungsgebiete erreichen soll, macht das Dilemma deutlich: DVB-T versorgt uns mit rund zwei Dutzend digitalen TV- Kanälen in Top-Qualität. Und abgesehen vom Preis eines DVB-T-Tuners und den ohnehin fälligen GEZ- Gebühren fallen keine weiteren Kosten – etwa für Kabelanschlüsse – an. Das ist ein Fortschritt. Allerdings sind DVB-T-Signale auf der Sender-Seite nicht um Gotteslohn zu haben.
Im Gegenteil: Wer nachrechnet, kommt zu dem Ergebnis, dass die Kosten für die DVB-T-Verbreitung die Kosten der Verbreitung per Kabel um ein Vielfaches übersteigen. Dennoch zwingt DVB-T die Kabelnetzbetreiber in die Defensive: Wollen sie ihre Investitionen in das Kabelnetz schützen, müssen sie sich gegen DVB-T mit einer breiten Angebotspalette aufstellen und kommen um eine Digitalisierung nicht herum. Diese Investitionen müssen sie aus den Gebühren der Kabelnutzer bestreiten, die mit ihren GEZ-Gebühren gleichzeitig die Landesmedienanstalten finanzieren – diese aber subventionieren ihrerseits den Aufbau von DVB-T. Und nun sollen die GEZ-Gebühren auch noch steigen – ein Schelm, wer Böses dabei denkt
Ob das legal ist ? Es gibt also keine Teutschen, die vielleicht ihren Fernseher wegen Scheissprogramm auf den Müll werfen ?
Schon mal darüber Gedanken gemacht ?
http://www.gez.de/pdfs/abmeld0404.pdf
Bei Grund der Abmeldung schreibst Du: Ich halte keine Geräte mehr zum Empfang bereit. Gerät wurde angezündet/aus dem Fenster geworfen/zerhackt/im Klo runtergespült....etc.
Gruß cvg
Das wird einfach ignoriert, die nächste Rechnung kommt wie gewohnt, Mahnungen, Mahnungen, Drohungen......
A_B_M_E_L_D_E_N gibt es nicht !
(Einer, der das erfahren hat...:))
Vor ein paar Jahren haben die das schon mal versucht. Damals gab es einen ziemlich lauten Aufschrei im Stimmvolk und die Sache war erstmal vom Tisch. Aber das Projekt hatte damals starke Befürworter, z.B. die Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein, Heide Simonis.
Jetzt kommt das Thema wieder.
Wichtig: In Gewerbebetrieben muß nach den Staatsverträgen für _jedes_ Gerät eine volle Gebühr bezahlt werden.
Ausnahme: Radio- und TV-Händler haben eine Sonderregelung. Sie müssen nicht für alle Vorführgeräte zahlen, sondern nur für eins.
Weitere Ausnahme bisher: Hotels mußten nicht für jedes in den Zimmern aufgestellte Gerät den vollen Betrag zahlen. Dieses "Hotelprevileg" soll fallen oder eingeschränkt werden.
Wenn die Rundfunkanstalten mit diesem Wunsch durchkämen, könnte das für Kleinbetriebe mit mehreren PCs sehr teuer werden.
Wer dann vom heimischen Wohnzimmer aus gewerblich tätig ist und in seinem Haus drei PCs am Internet hat, wäre mit vier Vollgebühren dabei - drei für die PCs und eine für den TV.
Mal sehen, was draus wird ... .
Vor ein paar Wochen war so eine Kontrolltruppe (2 Mann) bei mir im Betrieb. Ich habe mir den Ausweis zeigen lassen und davon eine Kopie gemacht. Das hat den guten Mann verunsichert. Dann habe ich die beiden im Vorraum stehen lassen und nach ein paar Fragen zogen sie wieder ab.
Aber in einem Betrieb in der Nähe haben sie ein neues Spiel erfolgreich durchgezogen: Die haben die Autos auf den Parkplätzen gezählt, sind dann rein gegangen und haben gefragt, welche davon betrieblich genutzt werden - und sei es auch nur für gelegentliche Dienstfahrten(!) .
Da war dann eine kräftige Nachzahlung fällig (und eine nette Provion für die Drückerkolonne).
Ob deren Auslegung so ganz rechtskonform ist, weiß ich nicht. Aber der Betriebsinhaber hat gezahlt (vielleicht auch, weil er Angst vor noch mehr Nachforschungen hatte).
Die Jungens von der Harley Werkstatt bei mir im Ort
haben den GEZ-Gebühreneintreiber vor gut 2 Jahren mit
einer Holzlatte vom Gelände gejagt.
Seit ist Ruhe dort.
mfg
bb
Das sind echt Drohungen !
Aber mein Bull-Beiss an der Einfahrt zur Ranch hat bis jetzt niemanden durchgelassen, ist ein gar schröcklicher Höllenhund !
Das ist ja das perverse SPIEL ...... IGNORANZ !!!
Du kannst dort kündigen oder auswandern.....DIE GEZ INTERESSIERT DAS NICHT !!!!!!!!
Den grössten Fehler, den man machen kann ist : SICH JEMALS OFFIZIELL ANZUMELDEN !
Irgendwann kommen sie dann, von wegen: Du hättest Dich ja noch garnich neu angemeldet. Und auf DIESE Schreiben reagierst dann DU mit Ignoranz. Ganz einfache Kiste... (zumindest war´s bei MIR so...)
mfg
gf
1. Es gibt eine Auskunftspflicht des Teilnehmers (über die bei ihm eingesetzten Geräte) gegenüber den Rundfunkanstalten. Allerdings haben deren Drückerkolonnen kein Zutrittsrecht zu Wohnungen oder Betrieben.
2. Die Rundfunkanstalten können die Beitrage im "Verwaltungszwangsverfahren" eintreiben. Das heißt, sie brauchen keinen Titel, sondern können den Vollstreckungsbeamten auch ohne Gericht schicken. Gewöhnliche Leute müssen dafür erst zum Gericht.
Ferner (das steht aber, glaube ich, nicht im Staatsvertrag) haben die Rundfunkanstalten einen erstaunlich guten Zugriff auf die kommunalen Meldedateien. Ich weiß nicht, wie das funktioniert, aber ich bin selbst einmal Opfer einer solchen Attacke geworden. Es ging um eine Zweitwohnung von mir, in der aber kein Rundfunkgerät war. Dabei hatte der Drücker sogar meine Unterschrift gefälscht. Als ich das gemerkt hatte, hat die GEZ dann nachgegeben. Der Briefwechsel zog sich über viele Monate hin.