Zur Info: Die Vorbereitung eines Angriffskrieges
Seite 1 von 3 Neuester Beitrag: 24.09.02 15:35 | ||||
Eröffnet am: | 19.09.02 08:32 | von: ecki | Anzahl Beiträge: | 51 |
Neuester Beitrag: | 24.09.02 15:35 | von: Apfelbaumpf. | Leser gesamt: | 2.895 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 8 | |
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STRAFGESETZBUCH
§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten
(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung
1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80), ...
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterlässt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 5 Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
1. Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80); ...
§ 80 Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
§ 80a Aufstacheln zum Angriffskrieg
Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zum Angriffskrieg (§ 80) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Grundgesetz
Artikel 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
[Die folgenden GG-Artikel schränken das Verbot eines Angriffskrieges nicht ein!]
Artikel 87a
(1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. ...
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
Artikel 80a
(1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, dass Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. ...
(2) Maßnahmen auf Grund von Rechtsvorschriften nach Absatz 1 sind aufzuheben, wenn der Bundestag es verlangt.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist die Anwendung solcher Rechtsvorschriften auch auf der Grundlage und nach Maßgabe eines Beschlusses zulässig, der von einem internationalen Organ im Rahmen eines Bündnisvertrages1 mit Zustimmung der Bundesregierung gefasst wird. Maßnahmen nach diesem Absatz sind aufzuheben, wenn der Bundestag es mit der Mehrheit seiner Mitglieder verlangt.
Quelle:
http://www.ulrich-online.org/angriffskrieg/seite3.htm
Auch im Ausland. Als Deutscher ist man verpflichtet dagegen zu sein, wenn man auf dem Boden des Grundgesetzes bleiben will.
Deshalb wird Stoiber umgefallen sein und auch gegen einen Alleingang der USA.
Grüße
ecki
Überhaupt macht der Ton die Musik.
Man kann richtig liegen
Man kann richtig denken
Doch wie mann rüberbringt,( besonders einem Freund ) das zählt.
Und da hat Stoiber sich nichts vorzuwerfen .
Schröder hat versagt.
Grüße
ecki
Der Irak-Krieg dient dem Zweck, den Ölpreis nach oben zu treiben. Wir in Europa sind auf Ölimporte angewiesen, das weiss auch der Amerikaner. Er wird uns daher mit Öl versorgen und das zu einem entsprechend hohen Preis. Denn bekanntlich bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Das, was wir erleben ist nichts anderes freie Marktwirtschaft.
Das die Amis uns mit Öl versorgen ist ein schlechter Witz.
Das weisst Du natürlich.
Aber man muss es ab und an erwähnen.
Viele Grüsse
m.
Ich bin absolut kein Amerikahasser, aber ich kann Leute nicht leiden, die meinen für einen denken und entscheiden zu können.
Deutschland hat ein Recht auf eine eigene Meinung, auch wenn das Bush anders sieht.
"Und bist du nicht willig, dann ziehen wir unsere Truppen ab." Wie kann man nur so blöd sein.
Der Senator hat eine Meise. Dessen Vasall will ich nicht sein.
Grüße
ecki
Grüße
ecki
Übrigens: es gibt gar keine Angriffskriege...sind immer Verteidigungskriege, zB zur Verteidigung der Freiheit, der religiösen Überzeugung, etc.
Gruß,
T.
Ich bin mir sicher, dass wird ein ganz schöner Klopper, der keinen Zweifel mehr daran lässt, dass Saddam uns alle töten will und der Mann mit dem lockeren Colt der Beschützer (sogar der bösen abtrünnigen Deutschen) ist.
Wir alle werden uns noch dafür schämen, dem redlichen George den Öl-Vorwurf gemacht zu haben.
Ich fühl mich schon richtig schlecht und werde mich bereits jetzt (damit wetty beruhigt ist) zur Strafe selbst kasteien.
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Und Freunden muss man auch in den Arm fallen, wenn sie einen Fehler machen. Wenn dieser "Freund" dann übel reagiert, dann muss man sich überlegen, ob dieser einen für einen Freund hält oder nur für Knechte.
Ist das Drohen mit einem Angriffskrieg auch völkerrechtswidrig?
Durch das überzeugende Drohen könnte ja gerade der Krieg verhindert werden.
Abwarten und Tee trinken, bisher hat es Bush immerhin geschafft, die Inspektoren zurückzubringen, vielleicht (!) will er ja gar nicht angreifen...
Ich weiss es nicht, aber die "Kreigsgegener" wissen sowieso alles...
Grüße
Apfelbaumpflanzer
Früher nannte man es "Kalter Krieg",
"psychologische Kriegsführung" usw.
Hoffentlich!