Vivacon (WKN: 604891) Tenbagger möglich?!
Seite 1 von 11 Neuester Beitrag: 03.10.13 19:19 | ||||
Eröffnet am: | 30.07.13 19:11 | von: Lemming711 | Anzahl Beiträge: | 258 |
Neuester Beitrag: | 03.10.13 19:19 | von: tbhomy | Leser gesamt: | 52.925 |
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http://www.ariva.de/news/...-Sanierungsprozess-der-Vivacon-AG-4729615
Dass es zu weiteren Verzögerungen in der Finalisierung des Sanierungsprozesses der Vivacon Gruppe kommen kann ist man als Vivacon Aktionär ja schon gewohnt;-) Sehr strange ist aber m.E. der Zeitpunkt dieser " bad news "
1./ Die Conergy AG hat schon vor Wochen Insolvenz angemeldet
2./ Seit Montag, 22.07.2013 laufen bei Conergy in Frankfurt ( Oder )
Die Maschinen wieder.
http://www.sz-online.de/nachrichten/...er-laufen-wieder--2622646.html
Quelle: Sächsiche Zeitung
3./ Vivacon hatte Charttechnisch gesehen in der Woche vor der " bad news " nach langer Talfahrt erstmals durchweg positive Signale gesendet.
Ein Schelm der Böses dabei denkt ;-)
Heute die MK bei EUR 4,99 Mio
Und dass bei 15 Mio Erbauzinsen p.a. under management.
Erbbauzins der Conergy AG p.a. EUR 1,5 Mio wenn ich mich nicht irre
und für den Monat Juli haben sie anscheinend noch nicht gezahlt.
Auf WO prophezeit zum X-ten mal ein User die Pleite von Vivacon ( hat der so viel ungedeckte Scheine in der Tasche oder hat der eine Glaskugel?
Dass ist eine schöne Story für einen tenbagger! Kriegt Vivacon trotz aller Unkenrufe zum Trotz doch noch die Kurve, mach ich mir die Taschen voll;-)
Ansonsten, shit hapen"s, so what?
Barfuss oder Lackschuh ? Wir werden sehen!
Keine K / VK Empfehlung, JEDER ist für sein Investment selber verantwortlich!
§
die Realisierung des Potentials ??
http://www.vivacon.de/...58&hash=5fde0f1bcb0a157e2e783bf3199d7ea5
Für den weiteren Verlauf des Geschäftsjahres si
eht die Vivacon AG Potential einer positiven
Entwicklung der Aktie, wobei die Realisierung des Potentials unmittelbar an der Bindung eines
strategischen Partners und der damit verbund
enen Kapitalzufuhr hängt.
http://www.buchalik-broemmekamp.de/rechtsberatung/...eigenverwaltung/
"Die Planinsolvenz, richtig durchgeführt, beseitigt die Eigenkapitalschwäche in eindrucksvoller Weise und löst Liquiditätsprobleme ohne neue Bankkredite." Robert Buchalik
Das Insolvenzplanverfahren ist eine vom Regelverfahren abweichende Art der Insolvenzabwicklung bei welcher der Rechtsträger erhalten bleibt und die Restrukturierung des insolventen Unternehmens im Vordergrund steht. Es handelt sich um eine vergleichsweise Einigung zwischen dem insolventen Unternehmen und dessen sämtlichen Gläubigern. Dabei können die Parteien vom insolvenzrechtlichen Regelverfahren abweichende Vereinbarungen, insbesondere hinsichtlich des Erhalts und der Weiterführung des Unternehmens treffen. Die skizzierte Fortführung des Unternehmens erfolgt auf der Grundlage eines Sanierungskonzeptes.
Die Eigenverwaltung bedeutet, dass der Schuldner die Verfügungsgewalt über sein Unternehmen behält und insoweit Herr des Geschehens bleibt. Anders als im herkömmlichen Insolvenzverfahren, in dem die Unternehmensführung die Kontrolle an den Insolvenzverwalter abgibt, bleibt die Verfügungsgewalt und Finanzhoheit bei der Geschäftsführung. Sie erhält einen Sachwalter an die Seite gestellt, dessen Handlungsspielraum sich ganz überwiegend auf Überwachungsaufgaben beschränkt.