Anspruch auf Kaufpreiserstattung/reduzierung?
mal wieder ne Frage an die Beschwerdeexperten ...
ich habe mir letzten Samstag Holzbretter zum Belegen unserer Balkone bestellt. Aufgrund verschiedener Längen der benötigten Bretter (Belag, Unterkonstruktion) musste ich auch verschieden lange Bretter bestellen.
Letzten Montag wurden die auch geliefert; tw. schwarz vor Dreck, Vogelkacke drauf, ... Habe mich auch sofort beschwert; die Firma hat 1/4 der Bretter ausgetauscht.
Am Wochenende habe ich die Bretter dann verlegt ... und irgendwann ist mir aufgefallen, dass die Hälfte der gelieferten Bretter 9 Nuten hat; die andere Hälfte 8. Bestellt waren ausschliesslich Bretter mit 9 Nuten.
Bevor ihr jetzt sagt, "Du Trottel, hättest Du merken müssen"... der Geschäftsführer selber hat bei der ersten Beschwerde sich alle Bretter angesehen (lt. schriftlicher Aussage hat er "alle Bretter in der Hand gehabt") und hat das auch nicht gemerkt.
Jetzt liegen die Dinger. Habe ich da noch einen Anspruch auf Kaufpreiserstattung/reduzierung?
Thx ...
So long (oder doch besser short?)
Kalli
Wenn doch die Hälfte der Bretter OK war, hätteste doch jedenfalls einen der beiden Balkone komplett richtig belegen können... (???)
Nimm es mir nicht übel, aber die Geschichte hat - auf schwäbisch - a Gschmäckle...
Oder da war zuviel (italienisches ?) Bier im Spiel...(nur weil grad der LKW fast umgekippt wär auf der A 67 ...)
MfG
kiiwii
was haltet ihr davon?
Sehr geehrter Herr xxx,
Sie haben recht, auch uns ist bei der Sortierung nicht aufgefallen, dass, gemäß Ihren Angaben, unterschiedliche Nutanpassungen bei den einzelnen Längen vorliegen. Dieses Problem ist bekannt, da auch wir teilweise in einem Container zweierlei Nutausbildungen erhalten. Die Werke in Brasilien führen die Ware in Containerhäfen zusammen und hier sind Vertauschungen schon fast die Regel. Die Unterschiede sind auch sehr gering, wie Sie selbst festgestellt haben. Die Werke in Brasilien bemühen sich bereits seit 2 Jahren einheitliche "Hobelbilder " zu erzielen, nur leider läßt sich die Tropenregion Brasilien nicht mit einem europ. Staat vergleichen. Insbesondere in einem Abstand, aus dem ein Boden, erst recht ein Terrassenboden betrachtet werden soll, sind die Unterschiede nicht zu erkennen, wenn nicht unglücklicher weise 2 verschiedene Nutenpaare aneinander kommen. Nachfolgend zitiere ich aus einem Auszug der Bewertungskriterien für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Parketthandwerks und Bodenlegergewerbes wie folgt:
... ein Fußboden ist kein Möbelstück, er ist ein Gebrauchsgegenstand der in aller Regel täglich beansprucht und belastet wird. Anforderungen an die Oberfläche, wie solche an ein industriell gefertigtes Stück gestellt werden, scheiden daher aus. Die Beurteilung der Oberfläche geschieht in aufrechter Haltung. " usw. Dies war eine Stellungnahme zu Parkett für den Innenbereich. Wenn Anforderungen an Terrassenbretter gestellt werden, die ähnlich der Beurteilung eines Möbelstückes sind, kann dies das Produkt nicht erfüllen. Sollten Sie nun Reststücke haben, die auf Grund geringer unterschiedlicher Hobel/Riffeleinstellungen nicht an einander passen, bitten wir Sie die Menge zu Benennen, damint wir Ihnen dann Zug um Zug im Austausch eventuel ein paar neue Bretter geben können. Beachten Sie bitte bei einem eventuellen Austausch, dass eine Quote von 5% Verschnitt als handelsüblich und nicht reklamationswürdig gilt und Stücke unter 1m Länge nicht getauscht werden können
Mit freundlichen Grüßen
So long (oder doch besser short?)
Kalli
müßte ich mal nachlesen.
man kann ja hier vermuten das das problem mit den unterschiedlichen fräsbildern bekannt ist. wenn aus der bestellung eindeutig hervorgeht das du 9 nutten wolltest, dann muß der zuhälter auch dafür sorgetragen das du die bekommst. bei der sachlage (problem des fräsbildes bekannt) kann man evtl von einem holzfachhandel eine überprüfung der ware vor auslieferung erwarten. aber das wäre sicher von einem volljuristen zu entscheiden, bzw. abzuwägen ob man ersatzansprüche geltend machen möchte.
wenn du dich dahingehend nicht informieren möchtest, kannst du ja mal freundlich anrufen/schreiben und auf den sachverhalt hinweisen und anfragen ob man sich evtl auf einem friedlichen weg einigen möchte um anwaltskosten und unnötige streitereien zu vermeiden, du würdest dir mal ein vorschlag zur regelung des sachverhaltes anhören.
mfg
RKK :-)
joker, nicht texten, ARBEITEN! zeit ist bier!
Sehr geehrter Herr yyy,
Ihre Antwort überrascht mich. Obwohl Ihnen das Problem der unterschiedlichen Nutenanpassungen bekannt ist, legen Sie offensichtlich bei der Auslieferung Ihrer Ware nicht ausreichend Wert auf eine Qualitätskontrolle (ich meine jetzt nicht verschmutzte Ware)?? Und ganz ehrlich, wie die Bretter in Brasilien hergestellt und wie sie tranportiert werden, ist zwar interessant; mir aber im Moment relativ egal.
Ich habe 30 Bretter mit 9 Nuten bestellt und Sie liefern mir gemischte Ware. Die Unterschiede mögen gering sein, wenn man sich damit nicht auskennt und man (aus Unkenntnis) nicht darauf achtet. Wenn man dann aber genauer hinsieht, erkennt man das sehr wohl. Und erst recht, wenn unterschiedliche Bretter nebeneinander liegen!
Wenn die Sachverständigen ihre Aussagen über die Beschaffenheit der Oberfläche machen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die auch über Bretter mit unterschiedlichen Anzahl Nuten reden (ich kann da aber gerne den Sachverständigen Herrn Schumacher mal zu anrufen).
Sie haben sicher Verständnis, dass wir einheitliche Balkone haben wollen. Wenn Sie die Bretter austauschen wollen, bitte schön. Dann benötigen wir 15 Bretter (3,30m reichen) mit einheitlich 8 oder 9 Nuten. Schrauben Sie die "falschen" Bretter auch raus, sägen die richtigen zu und verlegen die neu? Wenn nicht, benötige ich noch jeweils ein Sägeblatt für eine Handkreissäge und eine Stichsäge, die beim Zurechtschneiden stumpf geworden sind. Ferner die Kosten, die einem Urlaubstag von mir entsprechen.
Ich erinnere daran, dass sich diese Reklamation (mittlerweile) nicht auf fehlerhafte Ware bezieht, sondern auf eine Lieferung von nicht bestellter Ware (wobei ihnen das Problem ja auch noch bekannt ist und deshalb eine besondere Sorgfalt bei der Lieferung erwartet werden kann!). Da die falsche Lieferung nun noch zusätzliche Kosten verursacht (Sägeblätter, Schrauben, Arbeitslohn), müssten die ebenfalls von Ihnen übernommen werden.
Da die "falschen" Bretter ja bereits zersägt und verlegt sind (Schraubenlöcher; die werden Sie also nicht mehr los) und ich keine Lust habe, einen weiteren Urlaubstag damit zu verschwenden, sollten wir uns vielleicht doch auf eine Kaufpreisminderung einigen. Die Bretter würden 272€ kosten, die Schrauben kosten bei Ihnen über 30€, mit Sägeblättern und Arbeitslohn sind wir bei weit über 400€ ... Wie stehen Sie dazu? Was würden Sie anbieten?
mit freundlichen Grüßen
Kalli