Aurelius
Glückauf
nomo
SdK wird ein neues Video auf Youtube vorbereiten und den Mitgliedern eine Empfehlung aussprechen, .. wie evtl. gerichtlich gegen den Vorstand vorgegangen werden kann. Betrifft auf jeden Fall die 1,25 Mio verkauften Aktien, in 2023. Nur meine Einschätzung und Erwartung, keine Handelsempfehlung.
Gruß
up
Vielleicht ist es auch eine Vernebelungs-Aktion, um Hoffnung der Aktionäre auf kurz- oder mittelfristige Gewinne zu nehmen, damit möglichst weiter Aktien zu niedrigen Kursen kaufen zu können.
Was mich etwas wundert, ist die Tatsache, dass sich die Sdk noch nicht gemeldet hat, zwecks Formierung einer Interessengesellschaft zur Klageeinreichung. Sofern in den nächsten 2 Wochen sich nix tut, wende ich mich an sie. Jegliche möglichen Klagen sollten in Erwägung gezogen werden, damit wir schlimmeres vermeiden und ggf. den Nerv von Dr. Markus zu ziehen und dann doch ein halbwegs akzeptables Angebot zu machen.
Aber dann sind gewisse Bedingungen zu beachten.
Antrag von Aktionären, die den hundertsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 100.000 EUR auf sich vereinen können
Aktienbesitz der Antragsteller mindestens 3 Monate
Verdacht einer schweren Pflichtverletzung von Vorstand und Aufsichtsrat
"Intuition fühlt sich gleich an, ob man falsch liegt oder richtig." (Daniel Kahneman, Börsenweisheit des Tages | 24.10.2024)
* nach oben "Kursdeckel"
* nach unten "offen" ... somit finden mögliche Verkäufer auch keine anderen Käufer als ... ja, da braucht man nicht lange raten.
Das sehr geringe Handelsvolumen durch den Segmentswechsel war diesbezüglich eine strategisch wichtige Maßnahme.
"Kosteneinsparung" ... das ich nicht lache.
Hier folgt man einem Drehbuch ... das wohl auch schwierig wird durch Klagen zu knacken. Daran schein auch SdK hart zu knabbern.
so läuft es eben ab bei delistings, wo ein aktionär das sagen hat.
KE wird wohl kommen. dient natürlich einzig dazu, den prozentualen anteil von markus zu erhöhen
verabschiedet euch von euren träumen. das kann noch jahre so weiterlaufen
Beschlussfassung über die Änderung der Firma und die entsprechende Satzungsänderung
Die Firma der Gesellschaft soll geändert und die Satzung der Gesellschaft entsprechend angepasst werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin, der Gesellschafterausschuss und der Aufsichtsrat schlagen vor folgenden Beschluss zu fassen:
Die Firma der Gesellschaft wird in „AUR Portfolio III SE & Co. KGaA“ geändert.
§ 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt vollständig neu gefasst: „(1) Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien und führt die Firma AUR Portfolio III SE & Co. KGaA.“
Die persönlich haftende Gesellschafterin wird ermächtigt, die beschlossene Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft unabhängig von den übrigen 4 Beschlüssen der Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.