Roesch der nächste Knaller! Hohe Umsätze +8%
Seite 1 von 79 Neuester Beitrag: 25.04.21 00:30 | ||||
Eröffnet am: | 14.03.05 11:09 | von: KINI | Anzahl Beiträge: | 2.967 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 00:30 | von: Danielavgjxa | Leser gesamt: | 208.267 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 283 | |
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Warum hast du bei deiner Darstellung von "ordnungsgemäß" eigentlich die Marktregeln nicht erwähnt ?
Richtig wäre nämlich: "wenn es einen Anbieter und einen Käufer gibt, welche sich beide an die Gesetze und die Börsenordnung halten und sich auf dieser Basis auf einen Preis einigen".
Der Unterschied ist glaube ich recht deutlich, oder ? Ansonsten vlt. besser nur OTC handeln ?
BaFin/Börse sollten den Handel der Rösch-Aktie wieder zulassen!
Die Regeln haben sich zudem per Anfang Juli mit der neuen Marktmissbrauchsverordnung geändert, nämlich verschärft.
http://www.ariva.de/forum/mar-eu-marktmissbrauchsverordnung-535794
Natürlich gab es Verschärfungen von Regeln. Aber diese Regeln machen auch keine Vorgabe, was unter "ordnungsgemäßem Handel" zu verstehen ist.
Mich stört, dass mit "nicht ordnungsgemäßem Handel" argumentiert wird, wenn es hierzu keine klaren Kriterien gibt. Denn ohne feste Kriterien werden Entscheidungen willkürlich gefällt.
Nein ? Wie kommst du darauf ?
"Entscheidungen willkürlich gefällt."
Willkürlich ? Schon klar, wo lebst du denn ? Wir befinden uns hier in Deutschland und es geht um die Notierung an deutschen Börsenplätzen. Vlt. liest du mal hier nach:
- Börsenordnungen der Börsen
- Börsengesetz
- Wertpapierhandelsgesetz
- Marktmissbrauchsverordnung MMVO/MAR 2016
Vielleicht fällt dir dann auf, was mit "ordnungsgemäß" gemeint ist ?
Übrigens:
http://synonyme.woxikon.de/synonyme/ordnungsgem%C3%A4%C3%9F.php
z.B. nach Vorschrift.
Und sobald diese Vorschriften nicht beachtet werden (oder auch gebrochen werden), liegt eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vor.
Das beste ist, du holst dir Rat bei einem Juristen ein. Der kann dir das erklären. Dein letzter Satz ist ein Wunsch, den dir die Verfasser unserer Gesetze wohl eher nicht erfüllen werden. Sie werden dir raten, dich intensiver zu bilden oder wie von mir empfohlen, einen Berater in Anspruch zu nehmen.
Für Unternehmen gibt es in diesen Fällen die Unternehmensberater. Oder eben auch Juristen.
Aber wenn Du Aktieninhaber kennst, die Dir Ihre Anteile verkaufen, kannste das gemütlich bei Kaffee und Kuchen abwickeln.
Habe vorhin 1.000 Aktien bei Ebay eingestellt. Leider wurde das Angebot gestrichen, da der Handel von Aktien bei Ebay nicht zulässig ist.
"Die BaFin hat am 25. Mai 2016 gegen die Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 37v ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 335.000 Euro angedroht."
"Der Bescheid ist seit dem 22. November 2016 bestandskräftig."
immerhin war die öffentliche Zustellung einer Anhörung mit Androhung von Rechtsverlusten notwendig geworden. Das kann man meinem Rechtsverständnis nach eher kritisch sehen...
Wir werden sehen, wie es weiter geht. Die Löschung der AG dürfte auch noch nicht vom Tisch sein.
Meine Meinung.
Und auch maximale Aussetzungsdauern sind in China vorgegeben. Am Beispiel der Rösch AG kann ganz gut verdeutlicht werden, wie scheinbar willkürlich Maßnahmen getroffen werden, ohne dass Gründe und Fristen/Termine 100%ig transparent dargelegt werden.
Das angedrohte Zwangsgeld dürfte ohne bekannten Adressaten ins Leere laufen.
http://www.ariva.de/forum/...he-umsaetze-8-215588?page=76#jumppos1903
Ich vermute daher, dass die Bafin dem Gericht nach Ablauf eines Jahres anweisen könnte, die AG nun doch aus dem Handelsregister zu löschen, wie ursprünglich in Oktober 2013 bereits vorgesehen war.
"Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 73698 B - Vorgänge ohne Eintragung 22.10.2013
Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik, Berlin, Buckower Damm 114, 12349 Berlin.
Es ist die Löschung der Gesellschaft gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit beabsichtigt. Die Widerspruchsfrist beträgt sechs Wochen."
http://177766.homepagemodules.de/...verfahrens-in-Sichtweite-WKN.html
In so einem Fall könnte es passieren, dass die Aktie bald von der Börse genommen wird. Die Aktionäre hatten nach Löschungsankündigung 2013 immerhin über 3 Jahre Zeit, ihre Aktien zu veräußern, so dass man den Aktionärsschutz wohl nicht mehr berücksichtigen wird müssen.
Abwarten. Nur meine Meinung.
Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard)
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse hat am 7. Juli 2017 beschlossen, die
Notierung der Aktien im regulierten Markt mit Ablauf des 25. August 2017 einzustellen, daher
wird gemäß § 39 Abs. 1 BörsG i.V.m. § 47 BörsO die Zulassung der auf den Inhaber lautenden
Stammaktien der
Abwicklungsgesellschaft Rösch AG Medizintechnik, Berlin
- ISIN DE0005291405 -
zum regulierten Markt (General Standard) mit Wirkung zum 26. August 2017 widerrufen.
Frankfurt am Main, 7. Juli 2017 Frankfurter Wertpapierbörse
Geschäftsführung
http://www.xetra.com/blob/3099702/...sch_AG_Medizintechnik_Berlin.pdf
https://www.anwalt.de/rechtstipps/...um-regulierten-markt_086606.html
Wenn ich die Ausführungen des Juristen richtig verstehe, kann der Widerruf nur vollzogen werden, wenn den Aktionären ein Angebot für die restlichen Aktien gemacht wird - in angemessener Höhe und von wem auch immer!
(1) Die Geschäftsführung kann die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt außer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes widerrufen, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung im regulierten Markt eingestellt hat oder der Emittent seine Pflichten aus der Zulassung auch nach einer angemessenen Frist nicht erfüllt.
https://dejure.org/gesetze/BoersG/39.html
Außerdem gibt es auch im Falle des §39 BörsG Absatz 2 noch Ausnahmen. Siehe Gesetzestexte.