Steinhoff International Holdings N.V.
Seite 14359 von 14450 Neuester Beitrag: 29.10.24 08:01 | ||||
Eröffnet am: | 02.12.15 10:11 | von: BackhandSm. | Anzahl Beiträge: | 362.234 |
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183. Die Finanzgläubiger haben als Bedingung für ihre Unterstützung im Rahmen der Unterstützungsvereinbarung für die Laufzeitverlängerung verlangt, dass SIHNV, falls dieser Umstrukturierungsplan nicht bis zum 29. Juni 2023 umgesetzt wird, eine Struktur einrichten muss, die nicht der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf. In der Folge erklärte sich SIHNV bereit, ein dem niederländischen Recht unterliegendes Sicherheitsdokument zu erstellen, mit dem SIHNV Sicherheiten an seinen Anteilen an einer neuen Topco-Holdinggesellschaft gewährt (die "Neue Topco-Aktienverpfändung"). Die Neue Topco-Aktienverpfändung mildert die wertvernichtende Wirkung einer ungeordneten Durchsetzung der bestehenden Sicherheiten auf verschiedenen Ebenen der Gruppe (siehe Abschnitt 5.2.3 (Bestehende Sicherheiten) dieser Erläuternden Stellungnahme), da sie eine effizientere wertsteigernde Durchsetzung für die Finanzgläubiger und die gesicherten konzerninternen Gläubiger durch einen einzigen Durchsetzungspunkt in Bezug auf Vermögenswerte schafft, die ihnen bereits direkt oder indirekt verpfändet wurden. Es wird davon ausgegangen, dass die Neue Topco-Aktienverpfändung nach ihrer Gewährung bei Fälligkeit der Kreditfazilitäten der Group Services vollstreckbar sein wird.
Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
https://www.steinhoffinternational.com/downloads/...cturing-Plan2.zip
Selbst wenn das WHOA nicht durchgeht, ist das mEn kein Beinbruch. Alternative steht doch schon parat mMn.
Wie soll denn Management trotzdem,eigenständig enteignen!.
Ich bin mir Sicher diese Geschichte endet 01.07 Spätestens mit irgendwelchen Lösung durch WHOA.
Dafür kommen Sie hinter gitter!.
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Zeitpunkt: 09.06.23 11:43
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Und selbst, wenn es nicht durch geht, was natürlich immer möglich ist mEn.
Ich zitiere nochmal aus 359000
Die Finanzgläubiger haben als Bedingung für ihre Unterstützung im Rahmen der Unterstützungsvereinbarung für die Laufzeitverlängerung verlangt, dass SIHNV, falls dieser Umstrukturierungsplan nicht bis zum 29. Juni 2023 umgesetzt wird, eine Struktur einrichten muss, die nicht der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf.
Der für mich entscheidende Satz kommt danach:
In der Folge erklärte sich SIHNV bereit, ein dem niederländischen Recht unterliegendes Sicherheitsdokument zu erstellen, mit dem SIHNV Sicherheiten an seinen Anteilen an einer neuen Topco-Holdinggesellschaft gewährt (die "Neue Topco-Aktienverpfändung").
Steinhoff hat sich also schon bereit erklärt, ebenjenes zu tun.
Damit wäre dann auch mMn eine Insolvenz vom Tisch, da die Gläubiger ja in dem Fall verlängern würden.
Das Gericht wird mMn in der Sitzung keine Veränderungen/ Anpassungen am Akkord mehr vornehmen geschweige denn eine Abfindung oder ähnliches vorschlagen. MWn ist das Gericht dazu noch nichtmal befugt. Anpassungen/ Abfindungen usw hätten mWn nach passieren müssen, bevor der Akkoord bei Gericht zur Homogolatie eingereicht wurde.
Nach meinem Kenntnisstand ist es durchaus richtig, dass Anpassungen im gerichtlichen Verfahren geschehen können.
Ich schrieb aber auch schon vor Wochen, dass mWn das gerichtliche Verfahren mit Einreichen der Startverklaring bei Gericht beginnt. Anpassungen am Akkoord der Draft-Version gab es nach der Consultation Period. Kann man selber auf
https://www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
nachlesen.
Ich zitiere einmal aus deinem Zitat:
"Die Finanzgläubiger haben als Bedingung für ihre Unterstützung im Rahmen der Unterstützungsvereinbarung für die Laufzeitverlängerung verlangt, dass SIHNV, falls dieser Umstrukturierungsplan nicht bis zum 29. Juni 2023 umgesetzt wird, eine Struktur einrichten muss, die nicht der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf. "
Wenn ich Richter wäre ;) dann würde ich mich von diesen Gläubigern und dem Management aber mächtig genötigt fühlen ;)
Denk einmal darüber nach, Gläubiger und Management müssen schon einen Rechtsbeistand der Extraklasse haben wenn sie so etwas zu Papier bringen und öffentlich machen.
Wieviele eigentore wollen die noch schießen?
Ich zitiere einmal aus deinem Beitrag
https://www.ariva.de/forum/...ngs-n-v-531686?page=14360#jumppos359003
"Das Gericht wird mMn in der Sitzung keine Veränderungen/ Anpassungen am Akkord mehr vornehmen geschweige denn eine Abfindung oder ähnliches vorschlagen. MWn ist das Gericht dazu noch nichtmal befugt. Anpassungen/ Abfindungen usw hätten mWn nach passieren müssen, bevor der Akkoord bei Gericht zur Homogolatie eingereicht wurde.
Nach meinem Kenntnisstand ist es durchaus richtig, dass Anpassungen im gerichtlichen Verfahren geschehen können."
Es gibt eine Widerspruch zwischen deiner Erkenntnis im ersten absatz zu dem was du im zweiten Absatz schreibst.
Richtig ist das es Anpassungen geben kann.
Falsch ist deine Aussage, oder Meinung das der Richter keine Veränderungen/Anpassungen vorschreiben kann.
Wie das bereits praktiziert wurde gab es für dich zu lesen wenn du meinem link gefolgt wärest.
Also Richter kann sehr wohl Anpassungen vornehmen welche diverse Unanehmlichkeiten für die G7 zur Folge haben würden.
Ich glaube dir das sofort, mir ist das aber egal. Ich gehe fest davon aus, dass du kein/ keine der drei am Verfahren beteiligten RichterInnen bist. Persönlich vermute ich dich im Vorstand der SDK. But anyway, die RichterInnen werden mMn ausschließlich prüfen, ob irgendwelche Abweisungsgründe erfüllt werden. So steht es mMn auch im DBA. Hast du schonmal im DBA in Bezug auf das WHOA gelesen, dass die Richter da noch Anpassungen im Akkoord vornehmen können? Ich lasse mich gerne überzeugen! Es kann durchaus sein, dass dem so ist und dann werden sie mMn selbstverständlich den Antrag auf Homogolatie abweisen. Da habe ich überhaupt keine Zweifel.
MMn kommt dann halt der zitierte 183 aus dem Akkoord zum Tragen.
Gläubiger und Management müssen schon einen Rechtsbeistand der Extraklasse haben wenn sie so etwas zu Papier bringen und öffentlich machen.
Yep, davon gehe ich aus. MMn handelt es sich bei Steinhoff Anwälten nicht um Ehrenämtler. Glaube schon das die z.B wissen, das z.B. schonmal von einem WHOA Gericht moniert wurde, dass ein Schuldner bei der Bekanntgabe des Sitzungstermins sich um 2h vertat. War jetzt nicht der einzigste Punkt für die Ablehnung, hätte nach meinem Verständnis aber schon ausgereicht, da ja ein Ablehnungsgrund erfüllt war. Ich gehe felsenfest davon aus, dass die Anwälte von Steinhoff/ Gläubiger daher so etwas schon abgeklopft haben, bevor sie den Akkoord einreichen.
Vielleicht mal allgemein ganz interessant die Zusammenfassung zu bisherigen WHOA Aussprachen. Das mit den 2h findet sich auch da.
https://www-insolving-nl.translate.goog/diensten/...mp;_x_tr_pto=wapp
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Zeitpunkt: 10.06.23 09:33
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Zeitpunkt: 10.06.23 09:33
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Und ich sage dir trotzdem, mWn kann das Richterteam in der letzten Sitzung vor der Entscheidung keine Anpassung oder ähnliches mehr vornehmen. Das ist mWn und nach Lesen der bisherigen Uitspraaken so weder passiert noch angefacht in einem WHOA Verfahren.
Ich nehme deine Meinung zur Kenntnis, mehr aber auch nicht.
Ich unterhalte mich ja gerne mit Leuten die glauben mir intellektuell überlegen zu sein, meinetwegen auch über Steinhoff.
Wir können das aber hier aus meiner Sicht beenden. Der Grund ist nicht, dass ich kneife. Wir haben aber so verschiedene Grundpositionen, dass ein Wort nur das Andere geben würde mMn, ohne das wir beide jemals einen Konsens erreichen.
Lass uns beide einfach nochmal in 4 Wochen Matchen. Und sollte ich falsch gelegen haben, werde ich mich sogar öffentlich entschuldigen.
Habe ich bisher immer angeboten wie bei Wirecard und Co. Ich musste mich noch nie entschuldigen.
We‘ll see.
Bitte um Klarstellung.
Fragezeichen bedeutet mEn im Deutschen Frage.
Feststellung wäre mEn im Deutschen Ausrufezeichen oder abgeschwächt Punkt.
https://www.ariva.de/forum/...ngs-n-v-531686?page=14360#jumppos359006
Da war der Felsen am Kap Steinhoff in Südafrika wohl aus Sandstein gebaut.
Wenn das die gleichen/ dieselben Rechtsvertreter von damals auch heute sind, dann ist das Ding wohl auf Sand gebaut;)
Es war doch live zu geniessen wenn man damals dem link zu den Gerichtsverhandlungen gefolgt wäre.
Am 15.06.2023 ist es wieder soweit;)
Bisher hatten die Gläubigeranwälte kein so gutes Live Bild abgegeben.
Vielleicht sind die jetzt aus der Pubertät raus, sind schließlich ein paar Jahre vergangen nach den Gesichtsverlusten ,)
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Zeitpunkt: 10.06.23 09:41
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Zeitpunkt: 10.06.23 09:41
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Wenn das die gleichen/ dieselben Rechtsvertreter von damals auch heute sind, dann ist das Ding wohl auf Sand gebaut;
Warum sollten in NL jetzt die gleichen Anwälte tätig sein wie in SA?
Die Namen der Anwälte in NL kannst du der Uitspraak vom 01.06.23 entnehmen. Die stehen da relativ weit oben. Findest du Matches zu den Anwälten def Story in ZA?
Ich habe ehrlich gesagt, noch nichtmal nachgesehen. :-)
beim WHOA ?
Von Facebook:
"AMS Advocaten sollten die "Dissertation: Grundsätze der Geschäftsführerhaftung" der Linklaters Anwältin ( Steinhoff Seite) Daniella Strik lesen ! Besonders die letzten Teile: "Im dritten Teil geht es um die Haftung für irreführende Finanzberichterstattung. Im letzten Teil ihrer Dissertation konzentriert sich Strik auf die Haftung für versagendes Risikomanagement." Zwei schöne Punkte für unsere Forderungen. Sollte es keinen Vergleich geben, dann weiß Steinhoff zu 101%, welche Strafen das Unternehmen abbekommt.
"
Klingt aber sehr defensiv..
...fühlt sich an wie früher, beim Warten aufs Christkind. :-)
Freue mich schon so!
Musst mal googeln. 6 Tage bis Sitzung plus max 5Tage Entscheidungszeitraum mWn me
.
Sollte der Restrukturierungsexperte abgelehnt worden sein, weil es auf ihn gar nicht ankommt, da das Verfahren am 15.6. ohnehin wie von selbst durchläuft, dann sage ich nur „rette sich wer kann!“.
Wie gesagt, seine Verluste jetzt noch zu "retten" damit an sie steuerlich abschreiben kann macht auf jeden Fall sein.
Es sei denn natürlich man ist "all in" und hat gar keine anderen Aktien bzw. Gewinne. Dann ist es sowieso schon egal.
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Zeitpunkt: 10.06.23 09:21
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Kommentar: Unzureichende Quellenangabe
Zeitpunkt: 10.06.23 09:21
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0,002 erscheint mir ehrlich gesagt etwas zu hoch.
Das wären immer noch 8 Millionen Euro für nichts.