COOP News (ehemals: Wamu /WMIH)
Erstmal lieben Gruß und Danke für die Berechnung.
Wie schon nachgemeldet lag der Tenor in einer Abhandlung eines Vergleiches, nichts weiter.
Der andere Vergleich, wenn einer einen cent im Jahre null angelegt hätte das mit der Weltkugel in Gold wäre viel interessanter gewesen, leider aber, wenn das Teil keiner guckt, obwohl sehr interessant und wichtig, um die gegenwärtigen Missstände in etwa zu verstehen, wegen nominalzins und Zinsenszins etc. da wirds erst richtig heftig.
Gruß und bis nachher.
der charly
zur zeit alles KINDERKACKE
Will abeer jetzt damit aufhören, weil, soviel gibt es eh nicht!
Es wollte und sollte auch keiner einen bauen oder kann sich jemand das Gewicht der Erde auch nur annähernd vorstellen und das in Gold?
Warum wird auch nur alles ins lächerliche zerpflückt, verdammt noch mal, lasst mir doch meine Puppenlappen, wenn ich eh schon nix zu fachlichen Dingen aus dem englischen beitragen kann.
habt ein schönes Wochenende und kriegt Euch wieder ein, nächstes weekend in Ham, wer ist bei Dick Brave? Tocatci?
der charly
Hallo allerseits,
es sieht so aus, als hätten die Shorties wieder einen Sockel gebaut...
Datenquelle: www.otcmarkets.com/stock/WMIH/short-sales
Grüße
kroetendetektor
aber, merke es dir richtig
Obwohl Du was ganz Besonderes im grossen Spiel
der Anderen sind noch so unendlich viel
Jeder hat hier seinen Platz
Und ist ein ganz besonderer Schatz
Deshalb solltest nicht als Ego leben
viel eher etwas Harmonie abgeben
Solltest lernen über Dich selber zu lachen
und nicht alles zum Problem(chen) machen
Deine Zeit etwas gelassen leben
und nicht dauernd nach Zwietracht streben
Meist will Dich gar keiner angreifen
Und keiner will sich in Deinen Hintern verbeissen
Steh deshalb etwas über den Dingen
und schon wird Dir das Leben besser gelingen
Du bist zwar nicht nichtig
Aber trotzdem: "Nimm Dich nicht so wichtig!"
http://www.kccllc.net/documents/0812229/0812229120525000000000005.pdf
Also führte der Herr Professor bei 33:28 die Geschichte der goldenen Weltkugeln aus und bei 1:12 sagte er eine Million 500er Scheine übereinander gelegt wären 18m meter hoch und bei einer Billion 180 KM
Das war dazu aber mein letztes, gell!
lieben Gruß und nochmals ein von Herzen schönes Wochenende allen Lesern.
der charly
Auf die Milliarde bezogen heißt das :
In 500-er Scheinen (Zwei Millionen Stück) macht das genau einen Stapel in der Höhe von 240 Metern und einem satten Gewicht von 2,2 Tonnen. Das hält sich ungefähr die Waage mit der neuen S-Klasse von Mercedes (Typ S 600). Der wiegt 2.135 kg.
1.000.000.000.000 oder eine Million Millionen oder 1 hoch 12 oder zwei Milliarden 500€- Scheine
Das ergibt übereinander gestapelt eine Höhe von 240 Kilometern und man befände sich am Ende des Stapels mitten in der Thermosphäre (85-500 km). Der Länge nach aneinandergereiht hätten wir mit 320.000 Kilometern ca. 80 Prozent der Strecke Erde – Mond (384.000 km) hinter uns gebracht. Oder die Erde am Äquator acht mal mit Fünfhundertern überzogen (8 x ca. 40. 000 km).
Eine Billion Euro in 500€-Scheinen würde sich mit 8 Airbussen A380 (max. Leergewicht 275 Tonnen) die Waage halten. Eine Billion Euro in 500€-Scheinen käme annähernd auf das Gewicht des Atomiums in Brüssel (2.400 Tonnen). Eine Billion Euro in 500€-Scheinen kämen auf das gleiche Gewicht wie 28 Stück Triebwagen des ICEs /Serie 2 (Stückgewicht 77,5 Tonnen). Eine Billion Euro in 500€-Scheinen wären gewichtstechnisch identisch mit des Deutschen und auch Österreichers liebsten Autos: und zwar 1.807 Stück des VW Golfs 1,6 TDI. Wenn Sie für die Billion VW Golfs dieses Typs (Golf 1,6 TDI-Stückpreis 20.600€) kaufen wollen, bekommen Sie dafür – außer einem Herzinfarkt des Verkäufers – sage und schreibe 48.543.689 Stück, wahrscheinlich ein paar mehr wegen des Mengenrabbats.
kann ja mal vorkommen.
Notice of Agenda of Matters Scheduled for Hearing on May 30, 2012 at 10:30 a.m. (EDT)
http://www.kccllc.net/documents/0812229/0812229120525000000000005.pdf
Duerfte nicht sonderlich interessant werden Fast alles aufgefuehrte soll am 17 July behandelt werden.
Anstehen tun nur 2 Antraege auf Annerkennung von zu spaet eingereichten Ballots.
Einmal ein Sayan Bamshad, der sagt das seine rechtzeitig verschickten Ballots nie angekommen waeren, und ein Sheldon Winkler, wo es einen Adressenwirwarr gab.
lg
lg
http://investorshub.advfn.com/boards/replies.aspx?msg=75809863
diesen hat cosmo aus der aktienbase übersetzen lassen
LEST DAS ALLES>>> Vergesst nicht den “Gewöhnlichen Verlust”1, der entstand, als die Schuldner die Aktien in der WMB aufgaben. Dabei handelt es sich um eine große Geldsumme. Wahrscheinlich bewegen wir uns in der Gegend von 18 Milliarden. Ich weiß, dass die Schuldner in den Jahren 2009, 2010 einige Steuerverluste schrieben. Als der IRS2 die Regelung einführte, die es Holdinggesellschaften, d.h. der WMI, erlaubt, einen „Gewöhnlichen Verlust“ anstelle eines „Betriebsverlusts“ zu verzeichnen, als sie den Aktivposten, der ihre Haupteinkommensquelle darstellte, nämlich die WAMU-Banken, verloren, taten sie [es] mit der ausdrücklichen Absicht, dass die Holdinggesellschaft dann einen „GEWÖHNLICHEN VERLUST“ schreiben konnte, der auf die Bücher der Geschäftseinheit übertragen werden konnte und es somit den Gläubigern und Aktionären der Holdinggesellschaft3 erlaubte, einen Teil ihrer Investitionen durch einen Übernahmeplan wieder hereinzuholen. Selbstverständlich will der IRS die Übernahme zur Vermeidung von Steuern nicht erleichtern, aber genau das hat er mit dieser Regelung getan. WMIH erfüllt alle Anforderungen, die ich unten wörtlich wiedergegeben habe.
Wenn die Holdinggesellschaft diesen „Gewöhnlichen Verlust“ nicht in dem Jahr ansetzt, in dem sie übernommen wurde, also 2012, dann muss sie diesen Verlust in den Geschäftsbüchern unter den Nettobetriebsverlusten ausweisen, wodurch der Verlust gemäß der Regeln des IRS strengeren Regeln unterliegt. WMI wird es nicht zulassen, dass ein Verlust in der Höhe mehrerer Millionen, der jetzt 39 % wert ist, an eine übernehmende Firma geht, nur damit er im Posten der Nettobetriebsverluste in den Geschäftsbüchern der WMI weiterbesteht. Nein, wenn die Insolvenz vollständig abgeschlossen ist und alle Gläubiger zufriedengestellt sind, dann kann (wenn ich das richtig verstehe) WMIH sowohl wegen der Verluste als auch wegen der Vermögenswerte übernommen werden. Ein gewöhnlicher Verlust ist kein Betriebsverlust. Wertlose Aktien sind einfach nur WERTLOS !!!
WMI BESTEHT DIE 165-PRÜFUNG (Erinnert Ihr Euch an die Diskussionen darüber vor dem Insolvenzgericht?)
Eine Muttergesellschaft kann wertlose Wertpapiere einer 100%igen Tochtergesellschaft als „Gewöhnlichen Verlust“ abschreiben - PLR 201108001. Der IRS hat vertraulich festgelegt, dass, unter der Voraussetzung, dass die in den Gesetzesabschnitten 165(a) und 165(g) festgelegten Anforderungen für die Inanspruchnahme eines Abzugs wegen wertloser Wertpapiere erfüllt werden, ein Spar- und Darlehensunternehmen (S&L) einen „Gewöhnlichen Verlust“ über seinen Bestand an den Aktien seiner 100%igen Tochterfirma geltend machen kann. Unter dieser Prämisse bestimmte der IRS, dass die Zinsen auf und die Gewinne aus dem Verkauf des Immobilienvermögens und der Konsumentenkredite der Tochterfirma aktive Gewinne waren zum Zwecke der Anwendung des Gesetzesabschnitts 165(g)(3) Bruttoeinnahmenprüfung, da die Tochterfirma bis zum Übergang in die Insolvenzverwaltung ein aktiv tätiges Unternehmen war, dass durch seine Banktransaktionen bedeutende Dienste leistete. Hintergrund: Wenn ein Wertpapier, das einen Anlagegegenstand darstellt, während des Steuerjahrs wertlos wird, dann wird der Verlust wie der aus dem Verkauf oder Tausch eines Anlagegutes, d. h. also als Kapitalverlust, behandelt und am letzten Tag des Steuerjahrs angesetzt. (Gesetzesabschnitt 165(g)(1) ). Ein Anteil am Aktienvermögen einer Aktiengesellschaft ist in der Definition eines Wertpapiers enthalten. (Gesetzesabschnitt 165(g)(2) ).
Gemäß Gesetzesabschnitt 165(g)(3) Ausnahme, eine einheimische Aktiengesellschaft kann einen „Gewöhnlichen Verlust“ wegen wertloser Wertpapiere eines angeschlossenen Unternehmens geltend machen. Ein Unternehmen gilt als dem steuerzahlenden Unternehmen angeschlossen, wenn es den beiden nachfolgenden Prüfungen standhält: …
Prüfung der Eigentümerschaft: Das steuerzahlende Unternehmen muss direkt Aktien an der Aktiengesellschaft besitzen und die Anforderungen des Paragraphen 1504(a)(2) (d.h. mindestens 80 % der Stimmrechte und des Wertes der Aktien des Unternehmens); (Gesetzesabschnitt 165(g)(3)(A) ) und...
Bruttoeinnahmenprüfung: Mehr als 90 % der Gesamtheit der Bruttoeinnahmen der Aktiengesellschaft müssen für alle Steuerjahre aus anderen Quellen stammen als aus Lizenzgebühren, Mieten (mit Ausnahme von Mieten, die der Vermietung von Liegenschaften an Angestellte des Unternehmens im gewöhnlichen Ablauf seines operativen Geschäfts entstammen), Dividenden, Zinsen (außer Zinsen auf den ausstehenden Verkaufspreis von verkauften Betriebsvermögensteilen), Annuitäten und Gewinne aus Verkäufen oder Tauschgeschäften von Aktien und Wertpapieren (Gesetzesabschnitt 165(g)(3)(B) ), Best. .§
1.165-5(d)(2)(iii) sieht vor, dass die Bruttoeinnahmenprüfung für alle Steuerjahre gilt, während der die Tochtergesellschaft existiert hat. Gemäß der Bestimmung in § 1.1502-80(c) wird das Aktienvermögen einer Tochtergesellschaft nach Gesetzesabschnitt 165 nicht als wertlos angesehen, bis unmittelbar vor dem Zeitpunkt, an dem entweder (1) die Aktien im Sinne der Bestimmung in § 1.1502-19(c)(1)(iii) wertlos sind, oder (2) das Tochterunternehmen aus welchem Grund auch immer nicht weiter Teil der Unternehmensgruppe ist. Nach Gesetzesabschnitt 82(c) führt der Verkauf oder der Tausch einer Anleihe, ungesicherten Schuldverschreibung, Schuldverschreibung, Zertifikats oder eines anderen Verbindlichkeitsnachweises durch ein Finanzinstitut (Banken eingeschlossen) im Allgemeinen zu einem „Gewöhnlichen Gewinn“ oder „Verlust“. Wertlose Aktien einer angeschlossenen Bank (von der das steuerzahlende Unternehmen mindestens 80 % von jeder Aktienklasse besitzt) geben nur dann Anlass zu einem Abzug von „Gewöhnlichem Verlust“, wenn die Aktien wertlos werden.
Fakten. Mutterunternehmen und seine inländischen Unternehmenstöchter gehören zu einem Unternehmenszusammenschluss, der traditionell eine konsolidierte US-Steuererklärung eingereicht hat. Das Mutterunternehmen ist ein Spar- und Darlehensunternehmen, und die zur Debatte stehende Tochterfirma (Tochter), von der die Mutterfirma alle ausstehenden Wertpapiere besitzt, war als bundesweit zugelassene Sparkasse tätig und stellte den Haupttochterbetrieb der Muttergesellschaft dar. Das Mutterunternehmen und eine seiner Tochtergesellschaften, die keine Bank war, stellten am Datum 1 Antrag auf Insolvenz gemäß Kapitel 11 [des US-amerikanischen Insolvenzgesetzes, Anm. d. Übers.]. Der Insolvenzantrag wurde durch die Beschlagnahme des Tochterunternehmens durch das Office of Thrift Supervision4 und Übergabe in die Insolvenzverwaltung durch die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC)5 am Datum 2 beschleunigt, unmittelbar darauf gefolgt von einem Insolvenzverkauf von im Wesentlichen allen Vermögenswerten der Tochterfirma.
Die FDIC arbeitet als Insolvenzverwalter weiter im Auftrag des Tochterunternehmens und hält deren verbleibende Vermögenswerte (einschließlich des Verkaufserlöses). Der Insolvenzverkauf war eine steuerbare Transaktion, bei der eine separate Körperschaft im Wesentlichen das gesamte Vermögen des Tochterunternehmens aufkaufte und alle ihrer Einlagen und gewisse weitere Verbindlichkeiten übernahm. Die Mutterfirmengruppe wies mit Hinblick auf den Verkauf in ihrer konsolidierten Steuererklärung einen Nettoverlust aus.
Seit dem Verkauf bestehen die Aktivposten der Tochterfirma im Grunde aus den Bareinnahmen, von denen ein Teil in handelsfähige Wertpapiere investiert worden, sowie aus gewissen internen Ansprüchen und anderen Klagegegenständen. Am Datum 3 reichten die Mutterfirma und ihre insolvente Tochter einen Vorschlag für einen Sanierungsplan gemäß Kapitel 11 ein. Der Plan hängt von der Zustimmung des Insolvenzgerichts zu einem Vorschlag für eine Vergleichsvereinbarung ab, die zahlreiche Streitpunkte zwischen der Muttergesellschaft und ihrer insolventen Tochter, dem Unternehmen, das im Wesentlichen das gesamte Vermögen der Tochterfirma gekauft hat, und der FDIC löst.
Die existierenden ausstehenden Aktien der Muttergesellschaft werden zum Datum des Inkrafttretens des Plans annulliert, und es wird zur Zeit erwogen, neue Stammaktien der sanierten Muttergesellschaft an bestimmte Anspruchsinhaber auszugeben. Die Einrichtung eines Liquidierungstrusts6 ist ebenfalls in dem Plan vorgesehen. Zu der Zeit, als die Sondervereinbarung mit dem IRS (PLR)7 ausgestellt wurde, bei der jede mögliche Eintreibung der Ansprüche des Insolvenzverwalters ignoriert wurden, übersteigen die ausstehenden Schulden des Tochterunternehmens dessen Vermögen, und so wird erwartet, dass die Tochterfirma in der Insolvenz verbleibt.
Die Muttergesellschaft hat eine korrigierte Steuergrundlage in den Aktien ihrer Tochter von mindestens einem nicht offengelegten Betrag; die Tochterfirma verbleibt im Verbund der Mutterunternehmensgruppe, und die Mutterfirma hat keinen Abzug für wertlose Aktien bezüglich der Aktien des Tochterunternehmens gem. der Bestimmung in § 1.1502-80(c) geltend gemacht.
Die Muttergesellschaft erwartet die Feststellung ihres Verlusts aus den Aktien ihrer Tochterfirma spätestens, wenn diese Aktien bei der Abwicklung der Insolvenzverwaltung der Tochter annulliert werden. Die Muttergesellschaft kann sich jedoch darum bemühen, ihre Aktienanteile an der Tochter zu einem früheren Zeitpunkt aufzugeben. In jenem Falle wird das Mutterunternehmen den Verlust zum Zeitpunkt der Abandonnierung verzeichnen. Schlussfolgerung: Der IRS legte fest, dass, vorausgesetzt, dass die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Abzugs für wertlose Wertpapiere erfüllt sind,
die Muttergesellschaft einen Gewöhnlichen Verlust für ihren Anteil an den Aktien des Tochterunternehmens geltend machen kann. Das Mutterunternehmen gab an, dass die Aktien gemäß Gesetzesabschnitt 165(g)(1) zum in der Bestimmung von § 1.1502-80(c) angegebenen Zeitpunkt wertlos seien, und der IRS schloss daraus, dass die Muttergesellschaft die Zusammenschlussvoraussetzungen gemäß Gesetzesabschnitt 165(g)(3) erfüllte, wo sie sowohl die Prüfung der Eigentümerschaft als auch die Bruttoeinnahmenprüfung bestand.
Die Prüfung auf Eigentümerschaft war leicht zu bestehen aufgrund der Fakten, dass (1)das Mutterunternehmen alle Aktien an der Tochtergesellschaft direkt besaß, (2)die Muttergesellschaft sich nicht nach der Bestimmung in § 1.597-4(g) dafür entschied, die Tochter aus dem Verbund auszugliedern, und (3) das Tochterunternehmen weiterhin eine Filiale bleiben würde, bis dass es aufgelöst würde oder bis dass die Muttergesellschaft seine Aktien aufgeben würde. Der IRS untersuchte dann den Wortlaut und die Rechtsgeschichte des Gesetzesabschnitts 165(g)(3)(B) und 8 bestimmte, dass die Zinsen auf und die Gewinne aus dem Verkauf der Liegenschaften und von Konsumentenkrediten der Tochterfirma als aktive Einnahmen zum Zweck der Anwendung der Bruttoeinnahmenprüfung zu sehen waren. Der IRS argumentierte, dass die Bruttoeinnahmenprüfung als Mechanismus gedacht war, um festzustellen, ob ein Tochterunternehmen eine Betriebsgesellschaft (für die ein „Gewöhnlicher Verlust“ zulässig sein kann) oder eine Dachgesellschaft war (für die ein „Gewöhnlicher Verlust“ unzulässig ist). Das Tochterunternehmen war klar eine Betriebsgesellschaft, die bedeutende Leistungen erbrachte im Zusammenhang mit den Banktransaktionen, die Einkommen und Gewinn abwarfen. Der IRS stellte fest, dass die Rechtsgeschichte des Gesetzesabschnitts 582(c) weiterhin anzeigt, dass es eher angemessen ist, Gewinne aus Transaktionen, bei denen es um Verschuldungsgegenstände geht, bei Geschäftsbanken als gewöhnliches Einkommen abwerfend zu behandeln, da diese Posten Inventar- oder Lagerposten ähneln. Daher – so die Argumentation des IRS – sollten derartige Gewinne aus solchen Transaktionen nicht als passiv im Sinne des Gesetzesabschnitts 165(g)(3)(B) . § 165 Verluste behandelt werden.
Die Muttergesellschaft kann bis zum letzten Tag des SteuerJAHRES2012 den Gewöhnlichen Verlust in den Büchern der WMIH realisieren.
Bis dann ... WARTEN WIR AB!!! Tut mir leid, dass es so lang geworden ist, aber es ist wichtig, dass wir nach vorne schauen, und nicht zurück.
~Don~
Erklärungen
1) Bitte im folgenden Text beachten, dass sich die US-amerikanische Rechnungslegung/Bilanzierung von der deutschen im Detail unterscheiden kann und entsprechend Begriffe ggf. mit unterschiedlicher Bedeutung belegt sind. Anm. d. Übers.
2) IRS = Internal Revenue Service, US-amerikanische Finanzbehörde, Anm. d. Übers.
3) Der Verfasser scheint an einigen Stellen Einzahl und Mehrzahl nicht sauber zu trennen sowie Genitive außer Acht zu lassen. Anm. d. Übers.
4) US-amerikanische Sparkassenaufsichtsbehörde, Anm. d. Übers.
5)US-amerikanischer Einlagensicherungsfonds, Anm. d. Übers.
6)Diese Übersetzung wird in enger Anlehnung ans Englische gewählt, weil ein vergleichbares Organ im deutschen Insolvenzrecht so nicht existiert. Anm. d. Übers.
7)rivate Letter Ruling: Entscheidung der US-Steuerbehörde auf ein Verfahrenshilfeersuchen eines Steuerpflichtigen hin. Im Allgemeinen nicht öffentlich. Anm. d. Übers.
8)Hier wird auf das im angelsächsischen Recht gängige Vorgehen des Bezugs auf die Rechtspraxis (inkl. Präzedenzfälle) Bezug genommen. Anm. d. Übers.
Duerfte nicht sonderlich interessant werden Fast alles aufgefuehrte soll am 17 July behandelt werden.
Anstehen tun nur 2 Antraege auf Annerkennung von zu spaet eingereichten Ballots.
Einmal ein Sayan Bamshad, der sagt das seine rechtzeitig verschickten Ballots nie angekommen waeren, und ein Sheldon Winkler, wo es einen Adressenwirwarr gab.
lg
War mir bewusst. Wollte es aber allen mitteilen, dass wieder mal ein gering stattfindet. Es würde schön über unwichtigere hearings gepostet. Wer gibt mir recht ? ? ?
immer, wenn ich nach Wochen mal wieder hier reinlese, braucht es keine lange Suche, um Erbauliches zu finden.
Ein Dank dafür an den User 4Blatt, der die großartige Kunde aus dem fsshon´schen Märchenland über den Teich getragen hat (auch wenn er hier wie immer nur kopiert hat).
Man glaubt es kaum: der User "fsshon" lag 3 Jahre stets und ständig völlig abseits jeder Realität, die sich im Fall WMI zeigte, aber er weiß
- besser, als die IRS,
- besser, als alle Wirtschaftsprüfer und Gutachter, die das Verfahren betreuten,
- besser, als alle beteiligten Konkurs-Anwälte,
- besser, als das Konkurs-Gericht,
- besser, als alle den Fall begleitenden Wirtschaftsjournalisten,
- besser, als all die Firmen, die nach verwetbaren NOL´s zur Acquisition suchen und denen der Fall WMI sicher nicht entgangen ist,
- besser, als alle WMI-BOD-Members,
wie man das US-Steuerrecht auszulegen hat.
Vor solchem Können kann man sich nur verneigen (besser: tief verneigen).
Ein Ketzer, der hier pathologische Selbstüberschätzung und Ignoranz vermutet.
Schönes Wochenende
VanDelft
das kannst du doch bestimmt besser
/paketix
nach wochen natürlich...unkommentiert meinerseits
aber ich bin erleichtert
dieses nervtötende "du schreibst "ist raus
jetzt haben wir die bindestriche
mit denen kann ich gut umgehen
dank dir für die entspannung van-irgendwas
lg
sind ja nur noch 17 Stück - dann hätten wir wenigstens 100 Antworten.
Brokerumfrage:
http://de.unitedintlequity.org/
Dann weiter - hier klicken - Brokerumfrage.
Gewünschte Form auswählen - ausfüllen - abschicken.
Adresse steht auf dem Dokument.
Und falls jetzt einige Leute meinen, wir werden die Daten hier dann schon irgendwann mal veröffentlichen - nein. Ich werde mir die Mühe machen, allen die die Umfrage geschickt haben, das Ergebnis zu schicken. Per E-Mail und für die anderen stelle ich mich ans Fax und gebe die Nummern ein. Das ist der Lohn für deren Mitarbeit.
HIER werden die Auswertungen nicht erörtert. Und da bitte ich auch jeden Einsender um Verschwiegenheit.
Chelsea:
Ich suche momentan wieder ein paar Übersetzer - english - deutsch, deutsch englisch.
Hintergrund:
Wir wollen Cats diary - auch auf die Homepage stellen, mit ein paar deutschen Kommentaren, meist von mir. Die müssen dann rüber oder nüber zwischen den Sprachen übersetzt werden.(Homepage ist ja zweisprachig)
http://www.united-behind-chelsea.de/de/ (kann man oben links umschalten)
Da gilt es erst mal alte Bestände aufzuarbeiten.
Hintergrund warum wir das machen:
Ariva würde uns 3 Zeilen Werbung für die Homepage schalten. Da könnten wir dann hoffentlich auch für JEDERMANN VON ARIVA verlinken, wie denn die Geschichte entstanden ist. Vielleicht kommen dann auch noch ein paar Spenden zusammen. der Krankenhausaufenthalt dauert jetzt doch länger wie gehofft. Das bedeutet - es kommen Kosten, die wir decken müssen. Am Spendenstand seht ihr, Ziel noch lange nicht erreicht. Jeder Euro hilft.
Und wenn sich jemand gerne vor Ort mal mit einem Besuch Gewissheit über diese verrückte Geschichte machen will, meldet euch bei mir.
Und nun zum Update von heute - dann habe ich fertig ;-))
May 25, 2012
Happy Birthday Daddy!
The motility test and CT went well today! Still vomiting but this is because after years of being pinched, now that the duodenum is released there’s swelling causing some narrowing so this is why Chelsea’s still sick. The motility test shows while it’s not a lot right now, there’s some contrast that’s passing through. Last year nothing went through the area of ...compression. As the swelling goes down food will go through more easily and she’ll have less nausea and vomiting until one day not long from now things will be back to normal… or what will be her new normal. The angio shows that the blood vessels where they did the surgery look great and they’re working perfectly. On Tuesday she’ll have an upper GI done… not Monday because it’s a holiday called Pfingstsonntag (Pentecost).
Chelsea met with the physical therapist this afternoon after all of the testing. He didn’t speak English but could understand some of it, and I learned today that over the course of the past week and a half that I’m understanding a lot more German than I realized though what comes out of my mouth when I try to speak it is painful the ears, lol! He told me what he wanted in German, then I made a loose translation into English… and somehow it worked really well!
Even though she doesn’t have an appetite she still has to start with small amounts of pudding, yogurt, and crustless white bread in addition to the TPN so as to “re-train” her stomach and small intestine.
What better day than Scott’s birthday to have such good news!
Hallo Paketix,
im Grunde hast Du, zumindest auf den ersten Blick betrachtet, Recht: ein destruktiver Beitrag von mir.
Schau aber mal genauer hin und schau, wie viele User hier im Forum offensichtlich dem haarsträubenden Unsinn von fsshon applaudieren und an ihn glauben (wollen) und damit auf dem besten Weg sind, genau die psychischen Voraussetzungen bei sich zu schaffen, mit dem großartigen Invest in WMI und WMIH entgegen jeder zwangsläufig aus den letzten Jahren gewonnenen Erfahrung munter weiter eine Menge ihres hart erarbeiteten Geldes zu verheizen.
Vor vielen Monaten, unmittelbar mit der Präsentation des PoR7, stellte ich auf den Foren mal zur Diskussion, daß ein Switch in Reorg-Shares nur ein "Strecken des Elends" sein werde und rechnete geduldig vor, warum ich dies so sehe.
Der damit in Zusammenhang stehende Beitag zur Berechnung der Switch-Quote wurde über Winner hier verbreitet und Winner wurde hier dafür auf unglaubliche Art und Weise verrrissen und übel beschimpft.
Und genau deshalb scheint es mir keineswegs destruktiv, sondern sogar sehr konstruktiv, immer mal wieder daran zu erinnern, daß die Strohhalhme, die hier von Witzbolden wie fsshon der glaubensbereiten Masse dargeboten werden, nicht geeignet scheinen, um den derzeit immer noch Investierten deren Knete zu retten, auch wenn es m. E. sicher so ist, daß hier bei WMIH nur noch ein sehr begrenztes Kurspotential nach unten, dafür aber ein sicherlich (zumindest temporär) deutlich höheres Kurspotential nach oben vorhanden zu sein scheint !
Im übrigen bin ich absolut sicher, daß ich Dir das nicht erklären muß, denn Du hast m. E. als einer der Wenigen längst verstanden, was hier abläuft.
Und natürlich hast Du recht: es wäre von mir konstruktiver gewesen, den fsshon´schen Beitrag Punkt für Punkt anhand der IRS-Richtlinien auseinanderzunehmen.
Aber sei mir nicht böse: das wäre dann mal wieder ein ewig langes Post und dazu bin ich einfach wegen der auf den Foren herrschenden Ignoranz zu faul geworden; früher hätte ich mir dazu noch Mühe gegeben.
Im übrigen erschließt sich die Absurdität der fsshon´schen Behauptungen vielen Mitlesern hier vermutlich besser durch mein obiges, eher schlichtes Post.
@ Hotstockrunner: Tut mir leid, wenn Dir (wie scheinbar unzähligen anderen Mitlesern auch) mein "Du schreibst" auf die Nerven ging.
Es diente aber all die Jahre allein einen einzigen Zweck: klarzumachen, auf welches Textpassage des jeweils von mir Zitierten ich Bezug nehme und damit allein dem Zweck, besser verständliche Posts zu verfassen und korrekt antworten zu können.
Das ist ansich keine unehrenhafte Intention, oder ?
Aber, Hotstockrunner, es ist immer das Gleiche auf WMI-Foren: (kühle) Sachlichkeit und (nüchterner) Informationsgehalt haben nur nachrangige Priorität.
Wichtiger sind vorwiegend inhaltlose, aber Kuscheligkeit verbreitetende Posts (falls Du solche suchst: die letzten 5 Seiten sind mal wieder voll davon).
Naja egal: entspannt Euch mal, Jungs, genießt die Sonne, geht aufs Wasser (oder in die Wiesen), streichelt Eure Mamas und gebt den Chardonnay-Anbauern nen Grund, weiter zu arbeiten. Ein herrliches Wochenende steht bevor ;-)
Grüße
VanDelft