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Eröffnet am: | 24.04.15 08:46 | von: ermlitz | Anzahl Beiträge: | 314 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:03 | von: Karolinbxlza | Leser gesamt: | 147.188 |
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#55
..... 15:24 01.06.15
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Baar, Schweiz (pta019/01.06.2015/15:24) - Generalversammlung
Dienstag, 23. Juni 2015, 14.00 Uhr, Zugerstrasse 74, CH-6340 Baar (Sitz der Gesellschaft)
Traktanden und Anträge
1. Genehmigung des Jahresberichts, der Jahresrechnung und der Konzernrechnung 2014 sowie Kenntnisnahme von den Berichten der Revisionsstelle und des Konzernprüfers
Antrag des Verwaltungsrates: Gutheissung von Jahresbericht, Jahresrechnung und Konzern-rechnung 2014.
2. Verwendung des Bilanzgewinnes
Antrag des Verwaltungsrates: Vortrag auf neue Rechnung.
3. Entlastung der Organe
Antrag des Verwaltungsrates: Erteilung der Entlastung an die verantwortlichen Organe für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2014.
4. Genehmigung der Vergütungen
Antrag des Verwaltungsrates:
4.1 Nicht-erfolgsabhängige Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2015 bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung 2016, den Betrag von maximal CHF 560'000 (inkl. Exekutive Funktionen von Mitgliedern des VR) als nicht-erfolgsabhängige Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Funktionen als Verwaltungsrat, zu genehmigen.
4.2 Nicht-erfolgsabhängige Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2016
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, für das Geschäftsjahr 2016, einen Gesamtbetrag von maximal CHF 1'350'000 als nicht-erfolgsabhängige Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung zu genehmigen.
4.3 Erfolgsabhängige Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2016
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, für das Geschäftsjahr 2016, einen Gesamtbetrag von maximal CHF 500'000 als nicht-erfolgsabhängige Vergütung für die Mitglieder der Geschäftsleitung zu genehmigen.
Erläuterung: Die Berechnung der Maximalbeträge geht von einem Jahresdurchschnittskurs von EUR / CHF 1.05 aus und ist zudem abhängig von der Bewertung der Optionen, falls Optionen ausgegeben werden. Die Grundsätze der Vergütung sind in den Art. 11f. der Statuten enthalten. Weitere Einzelheiten finden sich im Vergütungsbericht.
zitat unter pkt.
Artikel 11 - Genehmigungen der Vergütungen
....seite 6..
3. die maximale nicht-erfolgsabhängige Vergütung der Geschäftsleitung für das kommende Geschäftsjahr
4. die maximale erfolgsabhängige Vergütung der Geschäftsleitung für das
kommende Geschäftsjahr
quelle :
https://www.openlimit.com/de/ueber-openlimit/...versammlung/1573.html
unter : "Vorschlag für Anpassung der Statuten"
4.1 Nicht-erfolgsabhängige Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung, für den Zeitraum von der ordentlichen Generalversammlung 2015 bis zur nächsten ordentlichen Generalversammlung 2016, den Betrag von maximal CHF 560'000 (inkl. Exekutive Funktionen von Mitgliedern des VR) als nicht-erfolgsabhängige Vergütung für die Mitglieder des Verwaltungsrates und ihre Funktionen als Verwaltungsrat, zu genehmigen.
also für den zeitraum ??? 1,50 € werden die mal bringen müssen (((nmM)))
Turnaround durch Vergütung wohl wieder dahin, oder? Wie seht ihr das?
wenn es nur zur vergütung reicht ♫ ohje (( wie in der schule rechnen minus mal minus = gleich plus)) aber hier ist ja börse .... nmM ((( chartverlauf und so )))
http://www.ariva.de/news/...alversammlung-2015-der-Aktionaere-5388600
nun macht mal den seitwärts ein ende ........... und ab zur generalvers..........
wie wollt ihr eure kohle genehmigt bekommen..??? nur über 1,40 € nmM
Ganz normal!!! Kann ja nicht täglich steigen!! Sowas nennt man "Konsolidierung"!