ju will kinderlose zur kasse bitten
dieser steuerliche vorteil (insbesondere bei stark unterschiedlicher einkommensverteilung, der ehepartner) dient u.a. dazu, dass der verdienende ehepartner finanziell entlastet wird, weil er seinem (weniger verdienenden) ehepartner gegenüber unterhaltspflichtig ist. logisch und konsequent wäre also bei abschaffung des ehegattensplittings auch die unterhaltspflicht in der ehe abzuschaffen. so weit denken aber unsere politiker i.d.r. nicht. sie picken nur die rosinen (hier: höhere steuereinnahmen) heraus, ohne einen ausgleich zu schaffen. fazit: abschaffung des splittings ohne flankierende massnahmen=erhöhung der steuer-/staatsquote=weiterer schritt richtung sozialismus.
#176 "abschaffung des ehegattensplittings auch die unterhaltspflicht in der ehe abzuschaffen"
ja, wenn ich so was lese traumatisiert mich das
kann man einem minimum an nachdenken auch selbst erschliessen. der zusammenhang mit der afd ist mir trotzdem nicht klar.....
wenn du so leicht zu traumatisieren bist, ist das natürlich ein problem.
das können wir hier aber nicht lösen......
schlagwort geburtsbeihilfen und ehekredite
- die Vollversorgung mit Krippen, Kindergärten und Schulspeisung;
- kürzere Wochenarbeitszeiten für Mütter mit mehr als einem Kind ohne Lohneinbußen (z.B. 3 ¾ Stunden pro Woche für Vollzeitangestelle; 2 Unterrichtsstunden pro Woche weniger für Lehrerinnen);
- längere Jahresurlaubszeiten für Mütter mit mehr als einem Kind (2-5 Tage, je nach Kinderzahl);
- seit 1976 26 Wochen bezahlter Schwangerschafts- und Wochenurlaub;
- Freistellung der Mutter aus dem Arbeitsprozeß (seit 1976 ab 2. Kind bezahlt bis Ende 1. Lebensjahr), ausgedehnt mit Arbeitsplatzgarantie praktisch bis zum 3 Lebensjahr des Kindes;
- Pflegeurlaub zur Betreuung kranker Kinder bis 14 Jahren für Mütter und Väter im Umfang von 4-13 Wochen; für Alleinerziehende und für Eltern mit mehr als einem Kind dabei Zahlung von 70-90% des Nettoverdienstes;
- ein bezahlter Hausarbeitstag pro Monat für alle Mütter, verheiratetete Frauen und Frauen über 40 Jahre (und alleinerziehende Väter);
- Zahlung von Kindergeld und Anrechnung von zusätzlichen Arbeitsjahren auf den Rentenanspruch der Frauen; einmalige Geburtenbeihilfe von 1000 M seit 1972 (herr ziemiak das gibt ne anzeige wegen copyright :D)
- Familiengründungsdarlehen.
5000 M zinsfrei mit Krediterlaß von 1000 M bei Geburt des 1. Kindes, 1500 M beim 2. Kind, 2500 M beim 3.
Die Rückzahlung erfolgte in Monatsraten à 50 Mark.
MATRAZENSPORT FREI, GENOSSEN ...lol
die reaktion in #184 zeigt auch, dass er sichmit dem thema nicht wirklich beschäftigt hat.
da wird mal was zum thema ehegattensplitting rausgerotzt, ohne sich das ganze im systematischen zusammenhang zu überlegen.
leider symptomatisch für ariva.
kannst jetzt noch was abseieren, für mich ist das an dem punkt beendet, wenn hier keine vernünftigen argumente/statements mehr kommen.
Es soll vom Grundsatz her die konservative Familie fördern:
Mann bringt das Geld nach Hause und die Frau kümmert sich um (hoffentlich mehrere) Kinder.
Wenn nur die (kinderlosen) Trittbrettfahrer nicht wären.
dann hab ich vielleicht nicht klar ausgedrückt.
nochmal deutlich:
solange es in der ehe die pflicht zum gegenseitigen unterhalt gibt, ist auch das splitting logisch und konsequent.
aber das splitting abzuschaffen, um mehr kohle in der staatskasse zu haben ist zu kurz gedacht, aber typisch für unsere politikerkaste.