hilfe steuerfrage
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 18.01.00 11:00 | ||||
Eröffnet am: | 27.12.99 21:25 | von: capitalism pu. | Anzahl Beiträge: | 36 |
Neuester Beitrag: | 18.01.00 11:00 | von: MisterX | Leser gesamt: | 5.737 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 6 | |
Bewertet mit: | ||||
Seite: < | 2 > |
habe zwei positionen einer aktie
wenn ich jetzt einen teil verkaufe (um gegen gewinne gegenzurechnen, welche position ist dann für das finanzamt relevant?
die ältere oder die neue
die teure/preiswertere?
danke punk
wenn ich jetzt einen teil verkaufe (um gegen gewinne gegenzurechnen, welche position ist dann für das finanzamt relevant?
die ältere oder die neue
die teure/preiswertere?
danke punk
Hi cp,
es wird das Verfahren FIFO-Methode angewandt. Die Aktien die zuerst gekauft wurden, werden als erstes verkauft.
es wird das Verfahren FIFO-Methode angewandt. Die Aktien die zuerst gekauft wurden, werden als erstes verkauft.
Es müssen die Durchschnisstpreise gebildet werden. Aber es gibt bestimmt auch Steuer-Experten am Board, die sich damit auskennen.
im eas werden auch Steuerfrage beantwortet.
Diese Frage wurde dahingehend beantwortet, daß FIFO anerkannt wird.
Diese Frage wurde dahingehend beantwortet, daß FIFO anerkannt wird.
meines Wissens nach war auch erst FiFo angedacht. Habe aber letztens gelesen, daß dies nicht mehr richtig ist. Zuerstmal muß all das rausgelassen werden, was schon aus der Spekufrist raus ist. Der Rest muß in der Tat nach Durchschnittspreisen berechnet werden, wenn die Aktien im selben Depot liegen. Wenn verschiedene Depots verwendet werden, (z.B. eins bei Consors und eines bei der Comdirect), wird jedes Depot für sich betrachtet, obwohl es ein und derselber Person gehört.
Edelmax
Edelmax
Teilt die Depotbank dem Finanzamt mit wenn jemand Gewinne macht? Was passiert wenn man gewinne nicht angibt und versteuert?
seit wann werden hier solch kindische fragen diskutiert ??
wer sich in solch einfachen (steuer-) fragen nicht auskennt, sollte sein geld lieber auf's sparbuch legen und uns mit diesem lächerlichen gesabbel in frieden lassen !!!
wer sich in solch einfachen (steuer-) fragen nicht auskennt, sollte sein geld lieber auf's sparbuch legen und uns mit diesem lächerlichen gesabbel in frieden lassen !!!
es ist leichter klug daherzureden als kluges zu reden. Dein Beitrag hat bis jetzt keinem weiter geholfen. Aber das kannst Du ja noch ändern...
Ich freue mich von Dir zu lernen. Vielen Dank, furby
Ich freue mich von Dir zu lernen. Vielen Dank, furby
Ist doch klar, was es zu erklären gibt: Es gibt zu der Ursprungsfrage dieses Threads seither zwei konträre Antworten. Jetzt warten wir darauf, dass Du mit Deinem Wissen einen konstruktiven Beitrag leistest. Vielen Dank schon mal vorab.
Aufgrund eines BFH-Urteils vom 24.11.93, BStBl 1994 II 591, ist in den Fällen, in denen die Aktien in einem Sammeldepot gehalten werden, die Lifo- bzw. Fifo-Methode im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 b EStG nicht anwendbar. Soweit Spekulationsgeschäfte vorliegen, sind die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln.
Ein aktuelleres BFH-Urteil liegt mir nicht vor.
An Dr. Kill:
Soweit ich weiß, wird dem Finanzamt z.Z. keine Mitteilung gemacht. Wer Gewinne nicht angibt, soweit sie 1.000,00 DM und mehr betragen, tätigt eine Steuerhinterziehung, zumindest aber eine leichtfertige Steuerverkürzung.
An Diebels:
Es handelt sich hier um ein Diskussionsforum handelt, somit darf auch jeder seine Fragen hier stellen. Wenn es Dich nicht interessiert, dann mußt Du Dich auch nicht damit beschäftigen.
Gruß MisterX
Ein aktuelleres BFH-Urteil liegt mir nicht vor.
An Dr. Kill:
Soweit ich weiß, wird dem Finanzamt z.Z. keine Mitteilung gemacht. Wer Gewinne nicht angibt, soweit sie 1.000,00 DM und mehr betragen, tätigt eine Steuerhinterziehung, zumindest aber eine leichtfertige Steuerverkürzung.
An Diebels:
Es handelt sich hier um ein Diskussionsforum handelt, somit darf auch jeder seine Fragen hier stellen. Wenn es Dich nicht interessiert, dann mußt Du Dich auch nicht damit beschäftigen.
Gruß MisterX
Dr kill: Meines Wissens teilt die Depotbank dem Finanzamt keine realisierten Kursgewinne mit. Z.B. über den Freistellungsauftrag und früherer steuerlich erklärte Aktiengeschäfte erfährt aber das Finanzamt zumindest über den Aktienhandel im allgemeinen. Gruß furby
Danke MisterX, schön wie Du immer wieder aus dem nichts bei Steuerfragen plötztlich da bist und uns weiterhilfst.
Danke MisterX, schön wie Du immer wieder aus dem nichts bei Steuerfragen plötztlich da bist und uns weiterhilfst.
MisterX: An Diebels: Nenn mir Deine Fundquelle, dann wende auch ich das Fifo-Verfahren an,
28.12.99 17:40
bzw. befasse Dich mal mit dem o.a. BFH Urteil!
Furby: Danke für das Kompliment.
Gruß MisterX
Furby: Danke für das Kompliment.
Gruß MisterX
und Deine Aussage, man müsse Tatsachen nicht Begründen ist hier ja wohl absolut unzutreffend. Mit der Fifo-Methode hätte ich schon eine Menge Steuern nicht zahlen müssen und ich kann nur davor warnen, sie anzuwenden ohne die entsprechende Rechtssicherheit zu haben. Nachfolgender Ausschnitt stammt aus den Steuerfragen, nachzulesen unter www.consors.de:
Wie ist der Spekulationsgewinn zu berechnen, wenn aus einem Aktienbestand Aktien verkauft werden, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurden?
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom 24.11.1993 (BStBl. 1994 II, 591) zu dieser Thematik einige grundlegende Aussagen getroffen. Mit diesem Urteil wurde der Anwendung der Lifo- (last in - first out) und Fifo-Verfahren (first in - first out) eine Absage erteilt. Grundsätzlich wird danach unterstellt, daß der Kapitalanleger zu erst die Papiere verkauft, bei denen die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, so daß keine Steuern fällig werden. Darüber hinaus sind dann die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln.
Wie ist der Spekulationsgewinn zu berechnen, wenn aus einem Aktienbestand Aktien verkauft werden, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurden?
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom 24.11.1993 (BStBl. 1994 II, 591) zu dieser Thematik einige grundlegende Aussagen getroffen. Mit diesem Urteil wurde der Anwendung der Lifo- (last in - first out) und Fifo-Verfahren (first in - first out) eine Absage erteilt. Grundsätzlich wird danach unterstellt, daß der Kapitalanleger zu erst die Papiere verkauft, bei denen die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, so daß keine Steuern fällig werden. Darüber hinaus sind dann die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln.
vielen dank an alle!
das ist wirklich nett!
beide werte sind noch innerhalb der speku-frist!
trifft dann das bundesfinazhofurteil auch noch zu?
das ist wirklich nett!
beide werte sind noch innerhalb der speku-frist!
trifft dann das bundesfinazhofurteil auch noch zu?
Auch auf die gefahr hin, jetzt richtig eine drauf zu bekommen ...
Ich mache gar Steuererklaerung (studi), und mein Berater sagt, die Bank waere keinesfalls verpflichtet, spek.Gewinne dem Finanzamt anzuzeigen...
Begehe jetzt schlimmste Steuerhinterziehung, wenn ich in den naechsten Tage Gewinne mitnehme und ueber 1000 DM komme, dabei aber keine Steuererklaerung abgebe???
Danke
DAN
Ich mache gar Steuererklaerung (studi), und mein Berater sagt, die Bank waere keinesfalls verpflichtet, spek.Gewinne dem Finanzamt anzuzeigen...
Begehe jetzt schlimmste Steuerhinterziehung, wenn ich in den naechsten Tage Gewinne mitnehme und ueber 1000 DM komme, dabei aber keine Steuererklaerung abgebe???
Danke
DAN