hier gibt's doch einige Versicherungsexperten ...
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 23.06.09 11:24 | ||||
Eröffnet am: | 23.06.09 11:04 | von: wheinz | Anzahl Beiträge: | 5 |
Neuester Beitrag: | 23.06.09 11:24 | von: wheinz | Leser gesamt: | 2.793 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
Hier gibt’s doch einige …(?) Wäre nett, wenn ihr mir einen Rat geben könntet.
Ich hatte einen kleinen Aufffahrunfall.
Ich bin beim Linksabbiegen (Linksabbieger grün) auf das Auto meiner Vorderfrau aufgefahren. Diese musste eine Vollbremsung hinlegen, weil ein Radfahrer bei Fußgänger-Rot auf den Überweg fuhr.
Den Radfahrer haben wir dabehalten und die grünen Jungs haben ihn als Hauptschuldigen dokumentiert. Die Geschädigte und ich haben unsere Schadensansprüche an die Privat-Haftpflicht des Radlers gerichtet.
Ich habe einen Kostenvoranschlag einer BMW-Fachwerkstatt über rund 1000,-Euro eingereicht (Stoßstange richten, neuen Pralldämpfer, Stoßstange komplett lackieren).
Ich habe jetzt die Regulierung der Versicherung erhalten. Erst mal bin ich (positiv) überrascht, dass die mir kein Mitverschulden entgegen halten. So entfällt für mich die Inanspruchnahme meiner Versicherung und damit eine Rückstufung.
Von den 1000 Euro wollen sie mir aber nur 600 erstatten. Folgende Abzüge werden gemacht:
Die Mwst. – ist sicher normal bei Abrechnung KV.
120,- für Verbringung zum Lackierer.
10 % Betriebsgefahr.
74 Euro durch Abgleich der Lohn- und Lackierkosten mit den Preisen einer ortsansässigen VW-Werkstatt.
Wenn ich nachweise, dass mein Auto in der Vergangenheit ausschließlich in autorisierten Fachwerkstätten gewartet bzw. repariert worden ist, werden sie die Abrechnung korrigieren.
Sind diese Abzüge alle so ok oder wollen die mich ein wenig linken ?
Für mich stellt sich die Frage: verursache ich noch Anwaltskosten und hole geringfügig mehr heraus oder sehe ich zu, dass ich die Reparatur für ca. 500 gemach kriege und verdiene einen Hunni.
Ich denke mal, diese Fragen sind für Versicherungsmenschen tägliches Brot und mir kann jemand von euch etwas raten. Wäre super – und schönen Dank.
PS: den einen oder anderen Scherz kann ich vertragen, wäre aber schön, wenn auch wirklich etwas substanzielles herüber käme ;-))
Ich hatte einen kleinen Aufffahrunfall.
Ich bin beim Linksabbiegen (Linksabbieger grün) auf das Auto meiner Vorderfrau aufgefahren. Diese musste eine Vollbremsung hinlegen, weil ein Radfahrer bei Fußgänger-Rot auf den Überweg fuhr.
Den Radfahrer haben wir dabehalten und die grünen Jungs haben ihn als Hauptschuldigen dokumentiert. Die Geschädigte und ich haben unsere Schadensansprüche an die Privat-Haftpflicht des Radlers gerichtet.
Ich habe einen Kostenvoranschlag einer BMW-Fachwerkstatt über rund 1000,-Euro eingereicht (Stoßstange richten, neuen Pralldämpfer, Stoßstange komplett lackieren).
Ich habe jetzt die Regulierung der Versicherung erhalten. Erst mal bin ich (positiv) überrascht, dass die mir kein Mitverschulden entgegen halten. So entfällt für mich die Inanspruchnahme meiner Versicherung und damit eine Rückstufung.
Von den 1000 Euro wollen sie mir aber nur 600 erstatten. Folgende Abzüge werden gemacht:
Die Mwst. – ist sicher normal bei Abrechnung KV.
120,- für Verbringung zum Lackierer.
10 % Betriebsgefahr.
74 Euro durch Abgleich der Lohn- und Lackierkosten mit den Preisen einer ortsansässigen VW-Werkstatt.
Wenn ich nachweise, dass mein Auto in der Vergangenheit ausschließlich in autorisierten Fachwerkstätten gewartet bzw. repariert worden ist, werden sie die Abrechnung korrigieren.
Sind diese Abzüge alle so ok oder wollen die mich ein wenig linken ?
Für mich stellt sich die Frage: verursache ich noch Anwaltskosten und hole geringfügig mehr heraus oder sehe ich zu, dass ich die Reparatur für ca. 500 gemach kriege und verdiene einen Hunni.
Ich denke mal, diese Fragen sind für Versicherungsmenschen tägliches Brot und mir kann jemand von euch etwas raten. Wäre super – und schönen Dank.
PS: den einen oder anderen Scherz kann ich vertragen, wäre aber schön, wenn auch wirklich etwas substanzielles herüber käme ;-))
120,- für Verbringung zum Lackierer - würde ich wahrscheinlich auch Abziehen, das Auto ist fahrbereit und du kannst das Auto zum Lackierer fahren, wie kommen 120 Euro dafür zu stande ? Oder musste das Auto auf einem Transporter zum Lackierer gebracht werden?
sondern dein Feind. Das ergibt sich schon aus den konträren Interessen. Die meisten Versicherungen sind mittlerweile dazu übergegangen, nur noch mit den Werkstätten abzurechnen. Wenn du das Geld schon vor der Reparatur erhalten hast, kannst du ja jetzt machen was du willst. (also kostengünstigere Privatreparatur).
Mit der Mehrwertsteuer solltest du aber prüfen, ob du als Privatperson diese dir auch überweisen zu lassen.
Mit der Mehrwertsteuer solltest du aber prüfen, ob du als Privatperson diese dir auch überweisen zu lassen.