Amerikanischer Angriff wäre Völkerrechtswiedrig


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Neuester Beitrag: 30.01.03 22:25
Eröffnet am:30.01.03 14:40von: GlasnostAnzahl Beiträge:14
Neuester Beitrag:30.01.03 22:25von: Immobilienha.Leser gesamt:1.080
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722 Postings, 8590 Tage GlasnostAmerikanischer Angriff wäre Völkerrechtswiedrig

 
  
    #1
30.01.03 14:40
kam gerade in den Nachrichten:

Lt. einem deutschen Professor für Staatrecht (Name hab ich mir nicht gemerkt) würde ein Angriff der USA gegen den Irak zum Gegenwärtigen Zeitpunkt völkerrechtswiedrig sein, weil die Rechtslage nur vorsieht, sich gegen eine tatsächlich statt findende Agression (Kriegserklährung, Angriff, Übergriff) zu wehren, nicht aber einen Präventivschlag zu führen. Die sei, so der Nachrichtensprecher, eindeutig.

Ich bin mir aber sicher, dass die USA jemanden finden, der ihnen eine andere Auslegung liefert. Und George W. sollte jemand sagen, dass Rom auch nicht an einem Tag erbaut wurde. Die Welt zu erobern, insbesondere, wenn einem die (deutschen und französchen) Verbündeten in den Rücken fallen, ist nicht ein Sache, die man mal eben so nebenbei macht.

Good day,
Glasnost  

1059 Postings, 8738 Tage mikelandauder Angriff mit Giftgas auf die Kurden

 
  
    #2
30.01.03 14:48
im Irak durch Saddam Hussein war auch völkerrechtswidrig!

ansonsten mal in den Duden schauen, für "widrig"!  

5937 Postings, 8053 Tage BRAD PIT@mikelandau

 
  
    #3
30.01.03 14:51
Wenn man sich dabei auf Saddams Vergehen beruft, dann wird der "Richter" nicht besser als der "täter", wenn er genauso handelt.


@glasnost

Selbst nach einfachem deutschem Recht ist der "Angriffskrieg" rechtswidrig.

Hier eine juristische Bewertung:

In diesem Zusammenhang: Berechtigte Notwehr eines Staates liegt nicht nur in dem Falle vor, daß er angegriffen wird. Berechtigte Notwehr ist auch dann gegeben, wenn ein Angriff so konkret bevorsteht, daß ein Abwarten der ersten Angriffshandlungen nur als Förmelei zu werten wäre. Ich frage mich daher, woraus Amerika auf einen unmittelbar bevorstehenden Anghriff der Iraker auf Amerika schließt. - Zwar ist auch eine Nothilfe möglich. Einem Angegriffenen darf geholfen werden. Aber: Berechtigte Nothilfe bei einem bevorstehenden Angriff liegt im Völkerrecht nur vor, wenn der potentiell Angegriffene berechtigterweise um Hilfe gebeten hat. Ich frage mich, wer Amerika mit Recht um Hilfe gebeten hat.  

1059 Postings, 8738 Tage mikelandau@Brad

 
  
    #4
30.01.03 14:55
ich glaube, den Begriff "berechtigte Notwehr" werden wir in Zukunft angesichts
der Weltlage neu definieren müssen!  

5937 Postings, 8053 Tage BRAD PIT@mikelandau

 
  
    #5
30.01.03 14:58
Die Definition "berechtigte Notwehr" ist im Laufe von Zig JAhren von Juristen definiert worden.

DAs ist ja das gute an juristischen Kommentaren, dass man nicht im EInzelfall alles neu definieren muss.  

7336 Postings, 7830 Tage 54reabinternationales recht

 
  
    #6
30.01.03 15:06
aus der Charta der Vereinten Nationen:

Erstens haben alle Mitgliedstaaten ihre Streitigkeiten in einer Weise beizulegen, "dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden" (Art. 2, Absatz 3);

und zweitens haben die Vereinten Nationen keine Befugnis "zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrer Natur nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören" (Art. 2, Absatz 7).


wenn z.b. die serben alle menschen der ungarischen minderheit töten wollen, so ist das nach uno-charta eine innere angelegenheit und kein anderer staat hat das recht einzugreifen.

die zweite hälfte des letzten jahrhunderts (seit bestehen der uno) gehört mit zu den blutigsten der menschheitsgeschichte. die überwiegende anzahl der schlachtereien war nach internationalem recht nicht verhinderbar. auch das eingreifen im früheren juguslawien ist durch internationales recht nicht gedeckt!

uno und internationales recht hatten primär den zweck, direkte konflikte zwischen den großmächten su und usa zu verhindern. das internationale recht und die uno werden sich weiterentwickeln müssen.

salute baer45

 

5937 Postings, 8053 Tage BRAD PIT@reab54

 
  
    #7
30.01.03 15:12
Guter Beitrag. Aber auch das spricht eher gegen einen Angriffskrieg.

Irak ist nicht "innere Angelegenheit" der USA, auch wenn die USA inzwischen so tun, als wäre der ganze Globus ihre "innere Angelegenheit"  

7336 Postings, 7830 Tage 54reab@BP. die beseitigung des regimes im irak

 
  
    #8
30.01.03 15:22
entspricht nicht internationalem recht (heutige situation - kann sich morgen ändern). das war auch so beim eingriff der nato in juguslawien.

seit dem 11. september ist es mit diesen spielchen (inter. recht) endgültig vorbei. hatte sich auch schon vorher abgezeichnet. wir brauchen also eine neue weltordnung. die usa haben mit dem bau (ohne baugenehmigung von arabischen despoten) begonnen. dabei kann ich einer beseitigung des regimes im irak nur positive aspekte abgewinnen.

 

1952 Postings, 8618 Tage gut-buyBush muss sich wehren, weil Amerika in Gefahr ist

 
  
    #9
30.01.03 15:24
Bush fühlt sich von Saddam bedroht.
Bush meint sogar, Saddam wolle die USA angreifen.
...
Wenn Bush ein Privatmann wäre, müßte er wegen
Verfolgungswahn zum Arzt.

Als Präsident ist er uneingeschränkt als gesund zu bezeichnen.
...
Wer könnte ihn mal untersuchen ?  

722 Postings, 8590 Tage Glasnost@ Brad

 
  
    #10
30.01.03 17:42
Genau das, was Du sagst, hat auch der Prof gesagt.
(Bist Du Jurist? Habs mal Studiert, ist aber schon lange her und vom Völkerrecht verstehe ich zu wenig)

Ich stimme insbesondere dem Zitat zu "dann wird der 'Richter' nicht besser als der 'Täter', wenn er genauso handelt" - Genau das ist mein Anliegen: Handeln nur und ausschließlich auf Basis geltenden Rechts. Die USA sind gewohnt, das ihre Verfassung mehr oder weniger unabänderlich ist (s. insbesondere das recht, Waffen zu tragen, dessen Notwendigkeit heute schon jeder denkende Amerikaner mehr als nur bezweifelt).

Wenn die Charta der der Vereinten Nationen eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Landes nicht zulässt, dann ist die Frage, ob das geändert werden kann (und sollte - es steht ja zu befürchten, dass die USA sich dann noch mehr einmischen) und wie weit das gehen dürfte und wo die Grenzen sind.
Einerseits: Unrecht geschieht immer auf der Welt.
Andereseits: Völkermord ist eine Frage, die nach Eingriffsmöglichkeiten schreit!

Eines darf aber nie übergangen werden: Das Recht - in diesem Fall die Charta der Vereinten Nationen und die UNO die als Übergeordnetes Entscheidungsgremium auch die Executive, also die Militärische Macht sein muss. Wenn wir unser bzw. das Handeln einzelner Staaten über das Recht stellen, dann müssen wir uns nicht wundern, wenn der Terrorismus noch viele Jahr blüht und gedeiht.

Glasnost  

503 Postings, 7951 Tage Schwarteglasnost - dein name könnte die lösung sein !? o. T.

 
  
    #11
30.01.03 18:05

9123 Postings, 8658 Tage ReilaTja, 54reab,

 
  
    #12
30.01.03 18:16
Recht ändert sich.
Vor nicht allzulanger Zeit war es noch rechtens, Bimbos zu versklaven und Indianer zu jagen.
Die später entstandene Tradition, Juden zu vergasen, konnte sich völkerrechtlich nicht durchsetzen, obwohl es vor allem im arabischen Raum noch Befürworter gibt.
Vielleicht wird es ja bald internationales Recht, daß jedes Land einfach tun kann, was es will, vorausgesetzt, es heißt USA. Vielleicht haben wir diesen Zustand auch schon erreicht.

R.  

5937 Postings, 8053 Tage BRAD PITGlasnost. Bist stets für eine positive

 
  
    #13
30.01.03 22:14
Überraschung gut.

Gruß

Brad  

12850 Postings, 8192 Tage Immobilienhaials ob den bush interessieren würde, wie ein

 
  
    #14
30.01.03 22:25
deutscher Professor für Staatsrecht die Rechtslage seines persönlichen Krieges einschätzt.

Im Zweifelsfall kriegen wir deutschen doch eh wieder eine mit der "ihr-habt-die-juden-vergast-und-den-zweiten-weltkrieg-zu-verantwo­rten-Keule" verpasst, also ab in die ecke und klappe halten.

 

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