eine tolle Geschichte zu einer Aktien-Prämie


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Neuester Beitrag: 05.08.02 23:04
Eröffnet am:05.08.02 22:37von: Chris73Anzahl Beiträge:2
Neuester Beitrag:05.08.02 23:04von: 007BondLeser gesamt:895
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14 Postings, 8158 Tage Chris73eine tolle Geschichte zu einer Aktien-Prämie

 
  
    #1
05.08.02 22:37
Eine kleine Geschichte zu einem kleinen Aktienpaket als Prämie meines Arbeitgebers....

Vor ca. 2 jahren bekamen die meisten Angestellten von dem amerikanischen Arbeitgeber ein kleines Aktienpaket (ca. 500 USD) als Incentive.
Man konnte die Aktien natürlich sofort verkaufen (was ca. 50% der Belegschaft machten) oder eben halten (der bullische Rest der Belegschaft).
Das Finanzamt hat die Prämie als geldwerte Leistung angesehen, d.h. die 500 USD wurden zum Zeitpunkt des Bezugs mit 50-60% voll versteuert.
Der Betrag wurde gleich vom Gehalt abgezogen, unabhängig ob verkauft wurde oder nicht...

Den Rest der Geschichte könnt ihr euch denken......der Aktienkurs fiel in den letzten Monaten um ca. 75%. Faktisch haben die Kollegen, die heute verkaufen
einen Verlust gemacht, da noch nicht einmal die Steuerzahlung abgedeckt wird. So wird eine Incentive-Prämie durch den Fiskus ins Gegenteil verdreht ;)

Ich finde solche Prämien sollte in gewissem Rahmen steuerfrei gestellt werden, Gerade vor dem Hintergrund der "Bonusmeilen-Affäre", die oft als
Kleinkariertheit abgetan wird.

Und wir sollen noch die Konjunktur ankurbeln :)
 

24273 Postings, 9082 Tage 007BondNa, da würde ich mit dem Steuerberater

 
  
    #2
05.08.02 23:04
in Kontakt treten. Aber ich glaube, er wird nichts daran ändern können. Zum Zeitpunkt der Aktien-Zuteilung war der geldwerte Vorteil in der Höhe, der zu Grunde gelegten Versteuerung gegeben. Lt. Gesetz ist die Steuer dann rechtmäßig, da die Aktie ja auch zum Vorteil hätte veräußert werden können. Man kann aber niemanden zu seinem "Glück" zwingen.

Es gibt noch mehr Gemeinheiten:

Habe vor 3 Jahren ein Haus zusammen mit meiner damaligen Lebensgefährtin gekauft. Aufgrund eines Fehlers des Notars, hatte sich die Eintragung ins Grundbuch um mehr als ein Jahr verzögert. In der Zwischenzeit war's aus mit der ehemaligen. Ich übernahm das Haus alleine. Fazit: Obwohl noch kein Eintrag ins Grundbuch vorlag und nur der Notarvertrag ergänzt wurde, wurde meiner ehemaligen Lebensgefährtin die von ihr gezahlte Grunderwerbssteuer Seitens des Finanzamtes nicht erstattet. Vielmehr musste ich im Nachhinein zusätzlich diesen Anteil an den Fiskus abführen (also +50% mehr Grunderwerbssteuer). Lt. Auskunft des Finanzamtes reiche der Notarvertrag zur Erhebung der Grunderwerbssteuer. Eine Erstattung sehe man daher nicht vor. Ihr seht - auch das ist Recht in Deutschland ... leider nicht immer auch im Sinne von Gerechtigkeit!  

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