e-m-s new media ag jetzt rein!!
Seite 23 von 91 Neuester Beitrag: 20.01.12 11:37 | ||||
Eröffnet am: | 24.08.06 17:10 | von: geheimtipper | Anzahl Beiträge: | 3.25 |
Neuester Beitrag: | 20.01.12 11:37 | von: Timo1986 | Leser gesamt: | 208.627 |
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Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 13795 eingetragenen e-m-s new media AG, Schleefstr. 3, 44287 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Ralf Simon, Winkelriedweg 55, 44141 Dortmund
Geschäftszweig: Entwicklung und Herstellung von Produkten mit Schwerpunkt der digitalen Medienkommunikations, etc. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.07.2010, um 12:24 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.05.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Winfrid Andres, Stefanstraße 2, 44135 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2010 unter Beachtung des 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden ( 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Mittwoch, 22.09.2010, 08:50 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss ( 68 InsO),
gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten ( 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens ( 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters ( 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert ( 162, 163 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt ( 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft ( 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 12.11.2010.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.10.2010 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.111 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
255 IN 83/10
Amtsgericht Dortmund, 30.07.2010
http://www.indat.info/insolvenzen_gerichte/Dortmund.html
Sie halten dagegen..Wir werden sehen.trotzdem allen noch ein schöne We
abwarten tee trinken oder short gehen ...
wer bist Mittwoch nicht gut eingekauft hat verspielt den großen Gewinn der dann eventuell am Freitag wartet.
Ich rechen schon spätestens Mittwoch mit deutlich höherem Kurs.
Ist nur meine eigene Meinung , keine Empfehlung
Am Freitag ist es aber ziemlich runter gegangen. Also meiner Meinung nach darf der SK auf Tagesbasis nicht unter 0,032 fallen. Würde sicher einige SL´s auslösen. Oder wie seht ihr das?
nix mit steigenden kursen, alles nur ein traum in euren augen :-)
Also die 0,032 können aber auch als Unterstützung angenommen werden und es heute doch wieder hoch geht. Vorallem war am Freitag so gut wie kein Volumen.