eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt!!


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Neuester Beitrag: 28.09.07 13:59
Eröffnet am:28.07.07 06:21von: neemaxAnzahl Beiträge:50
Neuester Beitrag:28.09.07 13:59von: Knappschaft.Leser gesamt:10.232
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16661 Postings, 9109 Tage neemax eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt!!

 
  
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28.07.07 06:21
eBay-Käufer wegen Hehlerei bei Schnäppchen-Kauf verurteilt

Das Amtsgericht (AG) Pforzheim (Az.: 8 Cs 84 Js 5040/07) hatte in einem aktuellen Fall wegen dem Kauf eines gestohlenen Navigationsgerätes bei eBay zu entscheiden, ob sich der Käufer wegen Hehlerei strafbar gemacht hat. Das angebotene und erworbene Navigationssystem stammte dabei aus einem Diebstahl. Der Käufer des "Navi" wusste dies jedoch nicht und kaufte das Gerät für weniger als  ein Drittel (681 Euro) des Neuwerts (2137 Euro) bei eBay. Da der polnische Verkäufer des Gerätes auch ein eBay-Powerseller mit vielen positiven Bewertungen war, schien alles in Ordnung und der Käufer verwendete es nach dem Erhalt.

Doch der Schein trog, da die Polizei ihm das Gerät kurze Zeit später wieder abgenommen hat, da es tatsächlich aus einem Diebstahl stammt. An gestohlenen Waren kann man grundsätzlich - auch nicht als gutgläubiger Erwerber - Eigentum erlangen. Zudem sah sich der Käufer nun Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Hehlerei ausgesetzt. In der nun erfolgten Verhandlung vor dem AG Pforzheim verurteilte die Amtsrichterin den eBay-Käufer wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro (gesamt: 1200 Euro).

Die Begründung des Gerichts lässt allerdings nicht nur zu wünschen übrig, sondern verwundert auch aufgrund ihrer erstaunlichen Indizienkette, die den Tatbestand der Hehlerei bestätigen soll. In § 259 des StGB heißt es unter anderem zum Tatbestand der Hehlerei: "Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Dies bedeutet in diesen Fall, dass man sich auch durch den Ankauf von Waren die aus illegalen Quellen stammen, strafbar machen kann, sofern man durch den Kauf beispielsweise auch eine Bereicherung seines Vermögens erfährt. Diese liegt in diesem Fall in der Nutzungsmöglichkeit des Navigationssystems.

Die Indizienkette des Gerichts lautet wie folgt: Wer ein solches Gerät so billig von einem eBay-Verkäufer aus Polen erwirbt, der hat "zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Sache aus einer rechtswidrigen Vortat stammt". Eindeutige Indizien waren für das Gericht der erzielte Höchstpreis des Navigationssystems. Dazu das Gericht: "Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste". Ein weiterer Punkt in der Indizienkette war, dass das Gerät als "nagelneu" angeboten und verkauft wurde und sich später herausstellte, dass es tatsächlich auch neuwertig war.

Des weiteren sah das AG den Startpreis von einem Euro bei der Auktion als problematisch an. Bereits hier hätte der Käufer misstrauisch werden müssen. Das Gericht: "Zwar werden bei einer solchen (Anm.: Auktion) auch Waren unter ihrem Wert verkauft, hier jedoch lag das Mindestgebot bei 1 Euro". Das dies bei eBay ganz normal ist und diejenigen Anbieter mit einem geringen Mindeststartgebot oftmals einen höheren Ertrag für die Ware erzielen, da potentielle mehr Personen bei einem günstigen Preis mitbieten, hat die Amtsrichterin völlig übersehen.

Um diese "schlüssige" Argumentationskette zu vollenden, erläuterte das Gericht in seinem Urteil weiter, dass es "für den Angeklagten ersichtlich (Anm.: gewesen sei), dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte". Dazu Rechtsexperte Wolfgang Weber von eBay im Gespräch mit Spiegel Online: "Dass ein Anbieter in Polen oder im Baltikum sitzt, erschwert heutzutage die Ermittlungen kaum. erstens ist das EU-Raum, zweitens sind gerade die polnischen Behörden bei solchen Delikten sehr engagiert und kooperationsbereit".

Würde eine solche Bewertung geltende Rechtsprechung werden, könnten Verkaufs- und Auktionsplattformen wie eBay die Pforten schließen. In einer juristischen Bewertung des Urteils auf Spiegel Online kommentiert Rechtsanwalt Sören Siebert die Folgen: "Dann müssten Käufer bei jedem eBay-Schnäppchen die Annahme des Pakets verweigern, wenn sie bis dahin keinen Beleg haben, dass der Verkäufer auch Eigentümer ist". Auch die Begründung hinsichtlich des Endpreises des erworbenen Gerätes wirft bei dem Internetrechts-Experten Fragen auf: "Der hängt von vielen Faktoren ab, die der Käufer nicht beeinflussen kann: Wann läuft die Auktion? Wie ist der Text formuliert? Wie ist das Interesse anderer Bieter? Gibt es andere Angebote?".

Fazit:
Das Amtsgericht Pforzheim hat in dieser Entscheidung die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Hehlerei sehr weit ausgedehnt. Die Begründung steht dabei auf dünnen Beinen. Die vorgebrachte Indizienkette berücksichtigt nur in unzureichendem Maße die Besonderheiten des Internets. Nach Ansicht des Rechtsexperten von eBay wurde in Deutschland noch nie ein Verkäufer aufgrund solcher Indizien wegen Hehlerei verurteilt. Der verurteilte Käufer hat nun noch die Möglichkeit gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Bis zu einer Entscheidung der nächsten Instanz wurde nun die Rechtsunsicherheit für eBay-Käufer erhöht. Wie und wann sollen diese entscheiden können, ob eine Ware, die günstiger als der Neuwert erworben wurde, noch ein Schnäppchen oder bereits Verdachtsmoment für den Tatbestand der Hehlerei ist?

http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/580.html  

13451 Postings, 8829 Tage daxbunnytypisch, da soll man auf einmal Hellseher sein

 
  
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28.07.07 07:56

Auch wenn das Navi auffallend günstig war, es war ein Schnäppchen und dafür ist eigentlich ebay da, um Schnäbble zu machen. Soll man in Zukunft bei jedem nachfragen, Hey du, ist das Ding auch wirklich nicht gestohle..... tztzttzzz

Gruß DB  

13436 Postings, 8929 Tage blindfishein typischer fall von...

 
  
    #3
13
28.07.07 08:35
völlig lebensfremden richtern mal wieder... was oben in der kommentierung noch fehlt: auch der verkäufer hat ja keine möglichkeit in der auktion, den preis noch zu beeinflussen. es gibt also kein in einer dunklen ecke eines parkplatzes geflüstertes "du bekommst es auch für 1/3 der neupreises", was dann tatsächlich bei einem käufer einen verdacht auslösen müsste - nein, es war eine völlig normale auktion, bei der der käufer vermutlich dachte "hey, da hat der verkäufer jetzt minus gemacht - aber er wird schon eine vernünftige mischkalkulation haben"... wenn ich denke, wie oft ich auch schon bei einem händler was unter EK bekommen hab...

aber das urteil passt in diese verregulierte welt, in der die menschen verlernt haben, einmal wieder den gesunden menschenverstand zu benutzen...

*kopfschüttel*  

266 Postings, 6822 Tage Waldmanngrundsätzlich

 
  
    #4
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28.07.07 09:12
Wenn ich mir die Urteilsbegründung so anschaue:

"Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen HILFT....“

dann allerdings müsste ebay auch verklagt werden –

aber an ebay haben sie sich nicht rangetraut, nehmen sie lieber so ein armes Würstchen um ein solches Exampel zu statuieren.

Hoffentlich geht er in die Berufung, denn er wird genug Zeugen finden können, die schon ähnliche Schnäppchen bei ebay gemacht haben und die Ware war nicht gestohlen.

 

9061 Postings, 8766 Tage taosDas schlimme ist doch,

 
  
    #5
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28.07.07 09:33



dieser Richter nimmt es billigend in Kauf, ein Fehlurteil zu sprechen. Und es passiert ihm nichts. Er verurteilt Leute, weil sie ja anhand der Lebenserfahrung irgendetwas wissen müssten – und er selbst hat nicht die geringste Ahnung vom Leben.

Aber passieren, passieren tut diesen Richtern nichts. Ihre Pension ist sicher.


Taos



Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden, sich zu äußern.


 

266 Postings, 6822 Tage WaldmannTao, da muss ich widersprechen

 
  
    #6
28.07.07 09:47
Da muss ich widersprechen, der Richter muss sich an die  Gesetze halten, nicht an seine Erfahrungen oder Beobachtungen. Und sicher ist der Umstand, wer wird verantwortlich gemacht wenn Diebesware übers Internetkaufhaus verkauft wird, im Gesetz nicht genügend berücksichtigt.  

2820 Postings, 9126 Tage NoTaxTatsache ist aber auch das viele AG-Urteile

 
  
    #7
6
28.07.07 09:52
sehr weltfremd, blauäugig sind und in den Revisionsverhandlung einkassiert werden. Die Kommentare der LG + KG Richter über ihre AG-Kollegen sind teilweise noch unter Ariva-Niveau.  

8758 Postings, 6971 Tage DSM2005der Startpreis von 1,- Euro

 
  
    #8
4
28.07.07 10:00
wird von Verkäufern genutzt um die Angebotsgebühren so niedrig wie möglich zu halten........tz tz tz.....


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Humor und Gemeinheit liegen zuweilen dicht beisammen.

Intelligenz hilft, zu unterscheiden.

Beim Sprechen und beim
Widersprechen.


 

13436 Postings, 8929 Tage blindfishvöllig richtig, taos...

 
  
    #9
4
28.07.07 10:13
@waldmann
taos hat da schon recht! ich habe es selber erlebt und auch in vielen gesprächen mit befreundeten anwälten diskutiert: der richter kann quasi machen was er will - vor allem dann, wenn der gegenüber wenig geld hat und vielleicht durch die ganze sache nervlich schon belastet ist. denn beides, kraft und geld, muß man erstmal aufbringen, um sich durch die instanzen zu wehren - und der ausgang ist IMMER ungewiss... und wie es taos eben schon sagt: dem richter passiert einfach nichts - und was er da anrichtet, ist vielen richtern sogar auch noch scheissegal. ich glaube, dies kommt vor allem bei den unfähigen oder faulen richtern vor, die ihr ganzes leben im AG verbringen, zu recht nicht befördert werden - demzufolge aber frustriert sind, da sie im prinzip tagein tagaus dasselbe machen...

wie auch immer: was in den gerichten passiert, geht auf keine kuhhaut! ich sag nur "bananenrepublik"... allerdings will ich auch nicht unter den tisch kehren, dass es durchaus richter gibt, die sich wirklich bemühen und noch im hinterkopf haben, WARUM sie ihren beruf vielleicht mal ergriffen haben - aber diejenigen wollen erstmal "gefunden" werden (zumal man ja keinen einfluss auf die richterauswahl hat)...  

266 Postings, 6822 Tage Waldmann@blindfish

 
  
    #10
3
28.07.07 10:27
Du blindfish, Dein posting macht mich doch nachdenklich, danke.  

13436 Postings, 8929 Tage blindfishso soll es sein, waldmann...

 
  
    #11
1
28.07.07 10:42
sonst bräuchten wir ja hier nicht diskutieren ;-)

gruß und allen ein schönes wochenende, bin unterwegs :-))  

2829 Postings, 7582 Tage asdfdieses urteil ist der reinste dreck

 
  
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28.07.07 10:55

254 Postings, 6377 Tage JesusChristusRichter kann machen, was er will?

 
  
    #13
28.07.07 11:11
In einer der letzten Sendungen des Magazins 'Fakt' wurde ein Fall geschildert, wo Nazis Leute zusammengeschlagen haben und durch das Gericht viel zu milde davon gekommen sind.
Dieses Urteil betreffend hat jetzt jemand Strafanzeige gegen den Richter wg. 'Strafvereitelung im Amt' gestellt.
Man kann nur hoffen, daß das Erfolg hat und Richter generell mehr aufpassen müssen, was sie denn so urteilen, sei es in diesem oder sonst welchen Fall.  

5392 Postings, 8114 Tage DingDie Staatsanwälte treiben es noch viel wilder

 
  
    #14
28.07.07 11:28
Hier haben sich zwei bösartige, profilierungssüchtige Beamte
gegen den einfachen Bürger verbündet.

Ist es sinnvoll, EBAY bei der Staatsanwaltschaft in
Pforzheim anzuzeigen?
Zwar sind sie wegen des Firmensitzes wohl nicht zuständig,
aber anscheinend ist dort entsprechende Kompetenz vorhanden.
Sollen sie es halt an die zuständige Staatsanwaltschaft
weiterleiten.
 

95441 Postings, 8725 Tage Happy End*lol*

 
  
    #15
2
28.07.07 11:33
"Des weiteren sah das AG den Startpreis von einem Euro bei der Auktion als problematisch an. Bereits hier hätte der Käufer misstrauisch werden müssen."  

532 Postings, 6377 Tage YohohoHier bietet sich eine Revision an

 
  
    #16
2
28.07.07 11:55
Das ist Rechtsbeugung (Treu und Glauben) Die Richter müssten IMO auch nachweisen ,daß
es ähnlich billige Angebote bei ebay nicht gibt (was ja nicht der Fall ist)
Schweinerei.
 

16661 Postings, 9109 Tage neemaxund jetzt das..

 
  
    #17
9
28.07.07 13:12
Bei eBay sollen Wertgegenstände aus Straftaten angeboten werden
Das Justizministerium in Sachsen-Anhalt möchte ab September Waren, die aus Straftaten stammen, bei eBay zum Verkauf anbieten. Dabei handelt es sich unter anderem um Schmuckgegenstände.
Bei der Aktion handelt es sich um ein bundesweites Pilotprojekt. Angeboten werden zunächst acht Ringe. Der Startpreis dafür wird zwischen zehn und 750 Euro liegen. Die Auktionserlöse fließen in die Landeskasse.
Die bisherigen Versteigerungen des Justizministeriums über normale Auktionshäuser und Internetplattformen des Bundes brachten nicht den gewünschten finanziellen Erfolg. Bei eBay ist ein größerer Kundenkreis erreichbar.


http://www.shortnews.de/start.cfm?id=676491  

5392 Postings, 8114 Tage DingJeder, der bei einer solchen Auktion mitbietet,

 
  
    #18
28.07.07 14:49
und seinen maximalen Preis zu niedrig ansetzt,
macht sich also strafbar:

Falls er überboten wird, des Versuchs der Hehlerei.

Falls er gewinnt, der vollzogenen Hehlerei.

Eigentlich müsste jeder Richter, dessen Urteil in einer
höheren Instanz korrigiert werden muss, wegen Rechts-
beugung bestraft werden.

Aber dann wäre angeblich kein Richter mehr bereit, das
Amt auszuüben.
 

13451 Postings, 8829 Tage daxbunnyalso 17 spiegelt doch deutlich die Dummheit

 
  
    #19
2
28.07.07 15:26
unserer judikativen und exekutiven Gewaltenteilung wieder!! Monströser Hirnriss der hier vollzogen wird. Vielleicht liegt es aber an den einzelnen Bundesländern, jeder handhabt es anders


Gruß DB  

Clubmitglied, 6597 Postings, 9159 Tage Peetmhh

 
  
    #20
28.07.07 16:17
zitat :

"Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste". Ein weiterer Punkt in der Indizienkette war, dass das Gerät als "nagelneu" angeboten und verkauft wurde und sich später herausstellte, dass es tatsächlich auch neuwertig war.

- so ganz unschuldig ist der käufer auch nicht, bei einem 1/3 des normalen kaufpreises bei neuer ware ist es schon fragwürdig, dass er sowas nicht doch gedacht hat, dass es sich hier um nicht ganz lupenreines angebot gehandelt hat, aber es ihm egal war

- bei gebrauchten sachen etc. oder b-ware sieht das natürlich anders aus

- aber wer verkauft schon sachen weit unter einkaufspreis ^^ - könnte nur ein unternehmer oder person sein der verluste realisieren will :-)




bye bye peet

do you know - there´s a story about a new-born child and the sparrow´s song

 

8758 Postings, 6971 Tage DSM2005@ Peet

 
  
    #21
6
28.07.07 16:23
1/3 des Kaufpreises stellt doch überhaupt nicht den wahren wert des Gegenstandes dar.........stattdessen hat der Käufer den Artikel etwas unter dem Händlereinkaufspreis erworben.......!!!!!



Und das ist doch wohl ganz normal bei Ebay.......ne Menge Verkäufer und immer weniger Käufer.......da muß ich mich doch nicht entschuldigen wenn ich ein Schnäppchen gemacht habe...


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Humor und Gemeinheit liegen zuweilen dicht beisammen.

Intelligenz hilft, zu unterscheiden.

Beim Sprechen und beim
Widersprechen.


 

2829 Postings, 7582 Tage asdfna und dann hat er es halt gewusst

 
  
    #22
2
28.07.07 16:24
es kann ja auch sein dass irgend so ein blöder pole bei der versteigerung einen fehler gemacht hat oder dringend geld brauchte.

außerdem leben wir in einem freien land. wenn ich mir ein billiges navi kaufen will, dann geht das einen richter einen scheissdreck an.

 

Clubmitglied, 6597 Postings, 9159 Tage Peet@dsm

 
  
    #23
28.07.07 16:30
kann mir nicht vorstellen, dass der händlerpreis unter einem drittel liegt und das dazu noch eine privatperson mit einer geringen mengen es dann noch günstiger bekommt und dazu es dann noch völlig selbstlos zum wohle der menschheit es 1 zu 1 verkauft ohne gewinn ^^

gerade bei elektrogeräten ist meist die preisspanne relativ gering und liegt mit sicherheit nicht bei knapp 300% - bei kleidung sieht es anders aus, da gibt es oft solche kalkulationen

ein händlerpreis ist nicht die unverbindliche preisempfehlung des herstellers - sind auch 2 schuhe



bye bye peet

do you know - there´s a story about a new-born child and the sparrow´s song

 

2829 Postings, 7582 Tage asdfdiese 1200 euro geldstrafe würde ich mir

 
  
    #24
28.07.07 16:33
sofort wiederholen. + "Zinsen".

und jetzt ratet mal von wem?  

Clubmitglied, 6597 Postings, 9159 Tage Peet:-)

 
  
    #25
28.07.07 16:40
wollte damit nur zum ausdruck bringen, das es immer 2 seiten gibt - aber wenn ich z.b. ein lcd fernseher bei amazon für 1000 € sehe und den dann bei ebay nagelneu und originalverpackt finde für 300 €, dann frage ich mich ehrlich gesagt schon

- ist die ware vielleicht defekt - handelt es sich um ein betrüger und es wird anstatt dem fernseher ein paar steine geliefert oder wurde die ware kostenlos^^ irgendwo mitgenommen und er verkauft die bei ebay ^^

ob ich den dann trotzdem kaufe bzw. mich doof stelle falls was ist, weiss ich nicht und ob es mir egal wäre, wenn die ware aus einem diebstahl kommt, möchte ich ja auch nicht beantworten



bye bye peet

do you know - there´s a story about a new-born child and the sparrow´s song

 

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