darf ich als Privatmann andere ermahnen???


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 03.08.06 12:03
Eröffnet am:03.08.06 10:03von: andreaskostr.Anzahl Beiträge:6
Neuester Beitrag:03.08.06 12:03von: boersentrollLeser gesamt:1.222
Forum:Talk Leser heute:0
Bewertet mit:


 

34 Postings, 7673 Tage andreaskostrzewadarf ich als Privatmann andere ermahnen???

 
  
    #1
03.08.06 10:03
darf ich  als Privatperson  e. Mobilfunkbetreiber wegen einer nicht erstattete Kaution für mit Mahngebühren ermahnen ?  

21880 Postings, 8300 Tage utscheckVersuch es erstmal mit einem energischen

 
  
    #2
1
03.08.06 10:05
DuDu...

Das zieht immer!
utscheck  

34 Postings, 7673 Tage andreaskostrzewadas habe ich bereits schon dreimal

 
  
    #3
03.08.06 10:21
versucht,bringt aber nichts.Habe aber irgendwie keine Lust mehr die anzuschreiben.
Die Frage ist, darf ich sie mit Mahngebühren ermahnen ?  

16763 Postings, 8500 Tage ThomastradamusGlaube nicht, höchstens vielleicht

 
  
    #4
03.08.06 10:27
im Sinne von Schadenersatz für entgangene Zinsen oder so, aber das würde ich über Anwalt regeln lassen.

Gruß,
T.  

302 Postings, 7072 Tage Frau_Mahlzahnmach´s so

 
  
    #5
03.08.06 10:39
Geh zum Anwalt. Als Privatmann lachen die über dich. Mahngebühren wären erst mal sehr gering (erste Mahnung in der Regel 3-5 Euro).  

84 Postings, 6700 Tage boersentrollach Anwälte

 
  
    #6
03.08.06 12:03
Ich geh jetzt mal davon aus, dass Dir die Kautuion tatsächlich zusteht und diese auch fällig ist.

Gehe hin und probier mal einen Mahnbescheid. Das rüttelt normalerweise wach. Du musst ja nicht gleich ankreuzen, dass Du ein Gerichtsverfahren bei Widerspruch möchtest. Wenn sie darauf nicht reagieren, dann Vollstreckungsbescheid und vollstrecken. Wenn sie Widerspruch einlegen, kannst Du immer noch einen Anwalt beauftragen. Mahnbescheide gibts in jedem Schreibwarenladen und kosten ca. 2,50 € (?)
 

   Antwort einfügen - nach oben