darf ich als Privatmann andere ermahnen???
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 03.08.06 12:03 | ||||
Eröffnet am: | 03.08.06 10:03 | von: andreaskostr. | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 03.08.06 12:03 | von: boersentroll | Leser gesamt: | 1.222 |
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Die Frage ist, darf ich sie mit Mahngebühren ermahnen ?
Gruß,
T.
Gehe hin und probier mal einen Mahnbescheid. Das rüttelt normalerweise wach. Du musst ja nicht gleich ankreuzen, dass Du ein Gerichtsverfahren bei Widerspruch möchtest. Wenn sie darauf nicht reagieren, dann Vollstreckungsbescheid und vollstrecken. Wenn sie Widerspruch einlegen, kannst Du immer noch einen Anwalt beauftragen. Mahnbescheide gibts in jedem Schreibwarenladen und kosten ca. 2,50 € (?)