comdirekt und aktienhandel
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.09.00 20:32 | ||||
Eröffnet am: | 09.09.00 10:46 | von: pl@net | Anzahl Beiträge: | 4 |
Neuester Beitrag: | 09.09.00 20:32 | von: deUhwastehn. | Leser gesamt: | 3.535 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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ich weiß nicht, ob das sein kann. Ich selbst habe von dieser Praxis beim Xetra noch nichts gehört, könnte mir es aber durchaus vorstellen. Wenn Du es genau wissen willst, wende Dich doch schriftlich an die comdirect Innenrevision mit der Bitte um schriftliche Stellungnahme. Noch besser ist es natürlich, wenn Du Dich direkt an Xetra wendest. Ich habe leider keine Web-Adresse, aber die lässt sich sicher rausfinden. Dort sollte dann auch die e-Mail, oder Postadresse stehen. Ansonsten haben die evtl. auch eine Infoline. Ich habe mit der Infoline der Berliner Börse z.B. sehr gute Erfahrungen gemacht, die sind also in der Regel gerne bereit Dir weiterzuhelfen.
Wenn die Börsenaufsicht Xetra dann sagst, daß es soetwas nicht gibt, hast Du etwas in der Hand um Dich an die comdirect zu wenden. Falls Xetra sagt, daß das Verfahren üblich sei, kannst Du Dir sicher sein, daß die comdirect Recht hat.
Grüsse,
Tyler Durdan
wenn ich probleme mit kursstellungen hatte (zeitunterschiede zwischen auftragsvergabe und handelszeit hatte ich bei den kursen der börse frankfurt nachvollziehen können), habe ich mich per fax an die innenrevision gewandt, und bis jetzt wurde alles korrigiert. damals war ich auch noch kein trade society mitglied.
bei schäden, wie sie kicky vielleicht meint, ist es immer ein problem des nachweises. wenn der sauber ist, und einschreiben rückschein mit der androhung des verzugs (frist setzen!!!!!!!!!) nichts bewirkt, spricht nichts gegen den gang zum anwalt. diesen gang und die inanspruchnahme kostenpflichtiger rechtsbeistände im anschreiben klar erwähnen.
noch ein hinweis: bei endkunden ist der klageort der heimatort des kunden, nicht der sitz der gesellschaft. anderslautende agb sind nichtig, sie gelten nur bei geschäften zwischen kaufleuten.
aber richtige auskunft kann euch nur ein anwalt geben, oder vielleicht unsere staatsexamen kandidaten.