Wirecard 2014 - 2025
Kursziel :
2014 - 68 Euro
2015 - 87 Euro
ab 2016 - über 100 Euro !!!
Das sage ich doch permanent!!!
Du kapierst echt überhaupt nichts. Kaufe bloß nie wieder eine Aktie.
Markus Braun hat übrigens auch eine Tochter, aber Dein Egozentrismus ist wahrscheinlich das einzige an Dir, was noch größer ist als Deine Faktenresistenz.
Deine Verwandten und Du, die jahrelang fette Gewinne machten, sind natürlich nie schuld.
Das ist unglaublich.
Was glaubst du eigentlich, warum ausgerechnet ICH so gegen dieses Verfahren kämpfe? Weil es mir NIE ums Geld ging und nie darum, Markus Braun zu vernichten. Mir ging es immer um etwas Höheres. Aber wer im moralischen Staub seines Egoismus vegetiert, der weiß ja nicht einmal, was "etwas Höheres" ist.
Jeder strebt nach Einzelfallgerechtigkeit für sich und nimmt den Rechtsstaat gerne für sich in Anspruch.
Über die Bürokratie wird erst gemeckert und andernorts, wo man auf den Schutz der Waldameise, Brandschutz oder Erdbebenschutz pfeift (zur Not unter Umgehung der Bürokratie via Bestechung) fallen dann Bahnhofsvordächer ein oder Häuser sturzen ein Brand kostet viele Näherinnen das Leben oder die Umwelt kollabiert.
Ein Leben in Sicherheit hat seinen Preis und ohne "Bürokratie" hat der Staat keine Informationen als Entscheidungsgrundlage und ohne Rechtsstaat herrscht das Recht des Stärkeren.
Zur "Sache" Wirecard? Zu welchem Schluß kommt man, wenn man Ockham's Razor anwendet?
Zur Not wandert man eben dorthin aus, wo weniger Bürokratie und Rechtsstaat einen schützen.
du willst es aber nicht verraten...
wenn aber jemand sich mit solchen Fragen beschäftigt,, erklärst du das für Unsinn, weil du anscheinend alles weißt.
merkst du selber, oder??
der Fall ist überhaupt nicht klar.
die Geschichte, die erzählt wird, kann nicht stimmen.
dann darf es kein Urteil geben, es dürfte nicht ja mal eine solche Anklage geben, das nennt man rechtsstaat.
ich weiß wirklich, wovon ich rede, das kannst du mir glauben.
und ich war zu Beginn des Prozesses absolut davon überzeugt, dass die staatsanwaltschaft kurzen Prozess macht, denn sie haben zwei Jahre lang erzählt, dass alles klar. ist.
das war ein Bluff.
nicht irgendein Kunde, der wichtigste Kunde.
warte es einfach ab...
hier ist mal wieder der Begriff von Okhams Rasiermesser gefallen:
dieses funktioniert nur, wenn die ausgangsinformation stimmt!.
genau, das liegt aber hier nicht vor und deshalb wird das Rasiermesser scheitern.
ich habe das schon mal in einem Artikel geschrieben, ich weiß aber nicht mehr, ob das hier war...
wie lautet denn deine these für das Rasiermesser?
wirecard kaputt
braun Chef
braun schuld?
es gab das Geschäft, Jan hat es geklaut
ist übrigens einfacher als
" Markus braun hat das Geschäft erfunden, inklusive eines komplexen Netzwerks aus hunderten briefkasten Firmen und inklusive Milliarden von geldströmen, die er nur gemacht hat, und sie hin und her zu schicken und er hat damit jahrelang selbst in der Szene den falschen Eindruck erweckt, wirecard hätte irgendein Geschäft.
die Leute, die angegeben haben, wirecard als Kunden zu haben (beispielsweise in einschlägigen diskussionsforen in unterschiedlichen Sprachen) hat er alle engagiert, inklusive die geschäftsführer riesiger Firmen.
könntest du jetzt bitte dein Rasiermesser zum Einsatz bringen?
Da nun im Nachgang den Hr. Braun exkulpieren zu wollen würde ich ihm und seinen hochbezahlten Fachkräften überlassen. Wer sonst sollte daran ein Interesse haben?
Für geprellte Investoren ist aus dem nichts mehr rauszuholen und Forenten, die ihm treu die Stange halten wird er kaum entlohnen (da käme evtl. Gläubigerbegünstigung ins Spiel). Das wird er kaum ernsthaft wollen und mit Pech auch gar nicht können. Was bekommen die Mitglieder seines Fanclubs?
Auch bei Hr. Marsalek gibt es bestenfalls "Genugtuung" zu erlangen aber keinen Schadenersatz in relevanter Höhe. Immerhin schaut es so aus als müsse er zur Strafe schon mal in Rußland leben.
Dass wirecard ohne tpa ein verlustgeschäft war, ist nach wie vor nicht bestätigt, es ist eine milchmädchenrechnung, die davon ausgeht, dass alle Ausgaben für das tpa natürlich nur zum spaß getätigt wurden, weil es das Geschäft nie gab.
wenn man das rausrechnet, sieht es ganz anders aus.
am Mittwoch ist wieder der schlaue Professor Hauser in stadelheim und wir werden weiterhin erfahren, wie sinnlos seine Gutachten waren, auf die sich alle stützen
also Leo: hier kriegst du mal Zuspruch von mir
Wenn man ein T-Shirt in einem Entwicklungsland für 6 Cent fertigen läßt und "hier" (in Europa, USA, Japan, Süd Korea, Golfstaaten) dann für 100,-€ verkauft, dann hat man eine Marge (aber mehr als 52 T-Shirts pro Jahr kaufen wenig Leute).
Zahlungsdienstabwickler / Mittelsmänner bei elektronischen Bezahlsystemen verdienen dann zwar an jedem Zahlungsvorgang, haben aber geringere Margen.
Wo bzw. an welchen Zahlungsströmen verdienen die? Point of Sale? "Bezahltwebsites" (Pornographie und Qualitätsjournalismus)? Online Glücksspiel? Gehaltsüberweisungen? Internationaler Mineralöl- und Kaffeehandel? Drogengeld? Normale Lastschriften (Versorger, Vermieter, Versicherungen ...)?
Wie war einst bei Wirecard das KGV (und Kurs/Buchwert und Cashflow)?
Wie wäre eine "intakte" aber legale(!) Wirecard zu bewerten und womit zu vergleichen?
https://www.finanzen.net/aktien/adyen-aktie (Dividende 0, KGV größer 40, Hoffnung groß)
https://www.finanzen.net/aktien/paypal-aktie (Dividene 0, KGV knappe 20, Hoffnung lebt dank aktueller Werbekampagne))
Klarna? Alipay? Applepay?
Der reguläre Geschäftsbetrieb hat die irre Bewertung (und zur Aufrechterhaltung der Hoffnung nötigen Steigerungen) nicht hergegeben ... der irreguläre Geschäftsbetrieb allein (Umdeklaration der Glücksspieltransaktionen) hat auch nicht gereicht, dann kamen wilde Geschäfte dazu, an die die Buchprüfer irgendwann nicht mehr geglaubt haben und deren Existenz dem derzeitigen Wissensstand nach auf ge- oder verfälschten Fotokopien beruht.
Der Rest (Hr. Brauns doch noch aufgetriebene Milliarden) ist dann wie/wo genau verbrieft?
Eine SMS/Whatsapp? Fotokopien? Eine Spiegelung an der Grenzfläche zwischen warmer und kalter Luft? Eine real existierende natürliche oder juristische Person mit dem nötigen Guthaben und einer unterschriebenen Vereinbarung?
1) Wirecard UK. Der liebe Andrea Farace verkündete, dass Wirecard bald die Lizenz für den Handel mit Kryptowährungen erhalten würde.
2) Der Exklusivvertrag für die exklusive Bezahlung von Autobahngebühren in der Türkei.
3) Die hervorragende Performance von Wirecard in Singapur. „Hier in Singapur nutzen wir alle Wirecard.“
4) Die explosionsartig gute Performance von PaySisal in Italien.
5) Wirecards Landung in China. Mit Beteiligung von Angela Dorothea.
Dieser letzte Punkt stellt für mich ein großes Fragezeichen dar. Im Grunde stimmte ich allem zu. Nur China und Angela Dorotheas Reise weckten bei mir ernsthafte Zweifel und Verwirrung.
1. Die Anklageschrift ist faslch
2. Deshalb ist der Prozess unrechtsstaatlich
3. Die Kleinanleger (bzw Teile davon) wurden von EY und dem Staat verarscht
4. Die Insolvenz erfolgte womöglich nicht 100% aus wirtschaftlcihen Gründen
5. Die Haftfortdauer für Markus Braun ist unrechtsstaatlich
aber:
WIRECARD WAR EIN HAUFEN DRECK. Immer.
von Felicia Poltermann, Schandelsblättchen
01.07.2025
Der Payone-Skandal zeigt: Es gab dort reale Umsätze mit dubiosen Kunden – Porno, Fake-Dating, Glücksspiel. Über Jahre. Unkontrolliert. Milliardenschwer. Und viele dieser Kunden waren zuvor bei Wirecard.
Die Presse zieht sofort Parallelen: „Wie Wirecard!“ Doch genau darin liegt der Widerspruch. Denn bei Wirecard hieß es: Alles erfunden. Kein Geschäft. Keine Kunden. Nur Betrug.
Wenn aber dieselben Händler bei Payone reale Transaktionen abwickelten – warum sollte bei Wirecard alles Luft gewesen sein? Es ist logisch nicht haltbar, dass dieselben Akteure in der einen Konstellation existieren und in der anderen nur Erfindung sein sollen.
Natürlich wird nun eingewendet: Es waren ja „schmutzige Geschäfte“, das dürfe man nicht zählen. Doch das ist blanker Unsinn. Diese Firmen existieren seit Jahrzehnten. Und es gab diese Zahlungen immer – über Acquirer, Payment Service Provider, Banken. Sie liefen über Visa, Mastercard, SEPA. Der Versuch, rückwirkend zu behaupten, dass diese Umsätze nie existiert hätten (dürfen), ist nicht nur unredlich. Es ist heuchlerisch, zumindest aber höchst fragwürdig, vor allem, wenn man damit vom eigenen Widerspruch ablenkt.
Wer erst behauptet, es habe bei Wirecard gar kein Geschäft gegeben, und dann – konfrontiert mit gegenteiligen Belegen – plötzlich sagt: ‚Schon, aber es war illegal‘, verschiebt nachträglich die Spielregeln. Das ist eine klassische Manipulationstechnik – Integre Journalisten sollten eine derartige Manipulation erkennen, nicht aber anwenden.
Denn bereits vor und besonders im Wirecard-Prozess gab es Hinweise, Beweisanträge, Dokumente, Aussagen – alles deutete darauf hin, dass zumindest Teile des Auslandsgeschäfts real waren. Doch wer das öffentlich thematisierte, wurde ignoriert, abgekanzelt, teils offen diffamiert. Kritische Journalist:innen wurden ausgegrenzt, Warnungen abgeschmettert.
Die Medien – mit wenigen Ausnahmen – übernahmen kritiklos die Sicht der Anklage. Die Verteidigung wurde weitgehend übergangen. Der Wunsch nach Eindeutigkeit war größer als die Pflicht zur Prüfung.
Und nun? Statt Selbstkritik hören wir wieder die falsche Einordnung, der neue Skandal sei „Wirecard in Grün“.
Wer so argumentiert, gibt unfreiwillig zu: Vielleicht war Wirecard eben doch kein reines Luftschloss. Vielleicht haben wir etwas übersehen. Das gehört dann aber deutlich genau so formuliert.
Denn was hier entsteht, ist das Phänomen des Schrödingers Payment: Das Geschäft existiert – und existiert nicht. Es war da – aber nur, wenn man es nicht bei Wirecard verortet. Wie bei Schrödingers berühmter Katze, die zugleich tot und lebendig ist, solange niemand in die Box schaut.
Also: Öffnet die verdammte Box.
Es gibt jemanden, der das seit Jahren fordert. Er hat die richtigen Fragen gestellt, als es unpopulär war. Sein Name soll heute nicht genannt werden.
Aber die Pflicht, endlich hinzusehen, bleibt.
Felicia Poltermann, Schandelsblättchen
1. Strafgesetzbuch (StGB):
§ 263 StGB (Betrug):
Regelt betrügerische Geschäfte, bei denen durch Täuschung ein Vermögensschaden verursacht wird. Dies ist relevant, wenn z. B. in einem Geschäftsbetrieb bewusst falsche Angaben gemacht werden, um Kunden zu täuschen.
§ 266 StGB (Untreue):
Kann angewendet werden, wenn durch illegale Geschäftspraktiken Vermögensschäden innerhalb eines Unternehmens entstehen, z. B. durch Missbrauch von Geschäftsvermögen.
§ 127 StGB (Betreiben krimineller Handelsplattformen):
Dieser Paragraph zielt auf den Betrieb von Plattformen ab, die illegale Waren oder Dienstleistungen fördern, wie z. B. Darknet-Marktplätze. Solche Aktivitäten werden nicht als legitime Geschäfte betrachtet.
§§ 29 ff. BtMG (Betäubungsmittelgesetz):
Verbot des Handels mit illegalen Betäubungsmitteln. Solche Geschäfte haben auf dem Schwarzmarkt einen hohen Wert, sind aber rechtlich nicht als Vermögen geschützt und damit keine legitimen Geschäfte.
2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
§ 134 BGB:
Geschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, sind nichtig. Das bedeutet, dass Verträge, die illegale Aktivitäten zum Inhalt haben (z. B. Handel mit verbotenen Substanzen), rechtlich keine Gültigkeit haben und somit betriebswirtschaftlich nicht als Geschäfte anerkannt werden.
§ 138 BGB: Geschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind ebenfalls nichtig. Dies betrifft z. B. sittenwidrige Geschäftsmodelle, die auf Ausbeutung oder Täuschung basieren.
3. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): § 3 UWG: Verbietet unlautere geschäftliche Handlungen, die geeignet sind, die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern oder der Allgemeinheit spürbar zu beeinträchtigen. Dazu zählen irreführende oder aggressive Geschäftspraktiken, die in einem betriebswirtschaftlichen Kontext als unzulässig gelten.
§ 4 UWG: Konkretisiert Beispiele für unlautere Handlungen, wie z. B. die Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Marktverhalten regeln, oder das Herabsetzen von Mitbewerbern.
§ 5 UWG: Regelt die Irreführung durch falsche oder unvollständige Angaben, was in einem betriebswirtschaftlichen Kontext häufig bei illegalen oder unseriösen Geschäften vorkommt
§ 4a UWG: Neu eingeführt zur Regelung aggressiver Geschäftspraktiken, die die Entscheidungsfreiheit von Verbrauchern beeinträchtigen.
4. Außenwirtschaftsverordnung (AWV): § 55a AWV: Regelt die Prüfung von Geschäften im Zusammenhang mit ausländischen Investitionen, die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden könnten. Illegale Geschäfte, die diese Kriterien erfüllen, unterliegen strengen Kontrollen und können untersagt werden.
5. Spezifische Gesetze zu Finanzkriminalität: - Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte, wie im Kontext von Steuerhinterziehung erwähnt, fallen unter strafrechtliche Regelungen wie
§ 370 AO (Abgabenordnung) (Steuerhinterziehung). Solche Geschäfte gelten als illegal und werden nicht als legitime betriebswirtschaftliche Aktivitäten anerkannt.
Zusammengefasst: Illegale Geschäfte werden betriebswirtschaftlich nicht als legitime Geschäfte betrachtet, da sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Die oben genannten Paragraphen (z. B. § 263 StGB, § 134 BGB, § 3 UWG) zeigen, dass solche Aktivitäten rechtlich nichtig oder strafbar sind.
dort wurde first data bestraft, weil man ihnen nachweisen konnte, wissentlich illegales Geschäft abgerechnet zu haben.
ich habe die gerichtsunterlagen dazu gelesen, kann ich nur empfehlen
Fiserv's First Data pays $40 million to settle FTC charges it aided merchants' fraud | Reuters https://share.google/ZJUWAdVxUm1lKgL5d
es gab damals im w:o auch eine Diskussion darüber, in der investierte wirecardanleger sagten " wenn die sich erwischen lassen..."
so viel dazu...
wirecard hatte ein ziemlich ausgefuchstes System, solche Zahlungen möglich zu machen ohne Risiko von strafrechtlicher Verfolgung. das war eigentlich das Markenzeichen der Firma und das wurde auch diskutiert beispielsweise im Fall Eaze. das habe ich glaube ich schon zitiert.
für einige Geschäfte, beispielsweise die Abrechnung illegalen glücksspiels, gab es ein rechtsgutachten der wirecard, da ging es um mögliche geldwäscheprobleme bei der Abwicklung von Casinos beispielsweise in Malta.
der sehr bekannte Jurist hat klar gesagt: bei der Abrechnung eines illegalen Casinos durch wirecard liegt keine geldwäsche vor.
wenn Du beispielsweise die entsprechenden Meldungen der BaFin der letzten zehn Jahre genauer anschaust: da gab es nie eine schlimmere Konsequenz als beispielsweise das Verbot, bestimmte und eng definierte Zahlungen weiter durchzuführen.
die ungewöhnlich strenge Reaktion der BaFin im Fall Payone hätte es womöglich ohne wirecard nicht gegeben.
wenn also EY testiert hätte, würde dieses Geschäft noch heute bei der wirecard laufen - inklusive der Möglichkeit, es über krypto laufen zu lassen, denn die Lizenz war ja schon beantragt.
rein geschäftlich betrachtet hätte sich also nichts geändert und das Risiko wäre auch nicht größer geworden.
wie man das moralisch bewertet und wie man die mitverantwortung von braun bewertet, das wäre die Sache einer fairen gerichtlichen Klärung.
stadelheim ist nicht fair, deshalb ist hier auch keine Klärung möglich.
das ist ja einer der Gründe, warum ich gegen dieses Verfahren bin.
ganz davon, abgesehen, dass die falsche anklageschrift dazu führte, dass diese Geschäfte ungestört weiterlaufen konnten.
jetzt ist es, aufgeflogen, im Jahr 2025 durch Journalisten, nur wer die bafinmeldungen aufmerksam gelesen hat, wusste natürlich Bescheid, deshalb ist der Kurs ja auch schon deutlich gefallen vor dieser veröffentlichung.
bei wirecard übrigens auch...
das ganze Theater um die financial Times im Oktober war doch nur Ablenkung.