berufsunfähigkeit beantragt


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Neuester Beitrag: 23.02.18 10:41
Eröffnet am:30.08.12 10:43von: klarer-kopfAnzahl Beiträge:47
Neuester Beitrag:23.02.18 10:41von: klarer-kopfLeser gesamt:14.944
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415 Postings, 5330 Tage klarer-kopfberufsunfähigkeit beantragt

 
  
    #1
7
30.08.12 10:43
hallo wer von euch hat erfahrung mit berusunfähigkeitsversicherung.

ich habe vor 1,5 jahren bei der swisslife nach schwerer krankheit nen antrag gestellt.
angeblich sind meine unterlagen nie angekommen, dann habe ich alles per einschreiben mit rückschein und fax versendet. jetzt ist endlich alles da.
wie sind eure erfahrungen was das betrifft sind verschleppung und miese tricks bekannt?
und vor allem wie lange brauchen die wenn alle unterlagen da sind bis man einen bescheid bekommt hat da jemand erfahrung  

61594 Postings, 7682 Tage lassmichreinAlles noch nix gegen die Gesetzliche....

 
  
    #2
6
30.08.12 10:53
Da musste schon mit dem Kopf unterm Arm ankommen, bis die blechen...

40576 Postings, 7995 Tage rotgrünMachen doch alle so

 
  
    #3
3
30.08.12 10:53

11328 Postings, 7535 Tage Frankefrag mal grinch...der kennt sich aus

 
  
    #4
2
30.08.12 10:57

7239 Postings, 5483 Tage sebestieWieso ist der Grinch behindert?

 
  
    #5
13
30.08.12 10:59
Merkt man ihm gar nicht an.  

11328 Postings, 7535 Tage Frankeneeeeeeeeeee

 
  
    #6
3
30.08.12 11:02
der kennt sich echt aus  

415 Postings, 5330 Tage klarer-kopflaut regelwerk

 
  
    #7
3
30.08.12 12:19
laut regelwerk gibt es keine verweisung und es ist beschrieben das wenn mann 6monate ununterbrochen krank bzw nicht in der lage ist seinen beruf auszuüben liegt eine berufsunfähigkeit vor und die versicherung zahlt den vereinbarten betrag desweitern steht wenn mann aus gesundheitlichen gründen seinen bei krankheitseintritt ausgeübten beruf nicht mehr ausüben kann und danach eine andere tätigkeit annimmt die nicht der vorherigen in sozialer stellung gleichgestellt ist zahlt die versicherung
achso es handelt sich um eine risikoversicherung in der eine berufsunfähigkeit als unterversicherung integriert ist.
mein krankheitsbild sind; arthrose knie beidseitig ,arthrose wirbelsäule, 2 leichte bandscheibenvorfälle, rechtes auge 10% sehvermögen, linkes 50%

glücklicherweise hat mir mein alter arbeitgeber eine neue stelle angeboten im rahmen der integration behinderter menschen nur leider bekomme ich jetzt nicht mehr das gehalt von vorher  

15373 Postings, 5979 Tage king charles@klarer-kopf

 
  
    #8
2
30.08.12 12:26
au man, das hört sich nicht gut an

wieso mußt denn den Job annehmen bei Berufsunfähigkeit?

hast du denn keinen Verweisungsverzicht im Vertrag?

26893 Postings, 5518 Tage hokainimm Dirr aufjedenfall einen Anwalt

 
  
    #9
5
30.08.12 12:28
ansonsten kannst Du böse in die Falle(n) treten.
Gibt diverse Fachanwälte welche sich spezialisiert haben.
http://...gweiser-berufsunfaehigkeitsversicherung.de/forum/thread/131

4166 Postings, 4758 Tage Peter Silie# Berufsunfähig ist nich arbeitsunfähig

 
  
    #10
6
30.08.12 12:31

4166 Postings, 4758 Tage Peter Silieansonsten

 
  
    #11
4
30.08.12 12:33
Rechtsanwalt ´mit Schwerpunkt Sozialrecht.
Und sich da ausführlich beraten lassen.
Versicherungsunterlagen und ärztliche Atteste zur RA-Beratung mitnehmen.

Auch wenn die Beratung erst mal Geld kosten kann, das ist auf jeden Fall gut angelegtes
Geld.  

15373 Postings, 5979 Tage king charles# Berufsunfähig ist nich arbeitsunfähig

 
  
    #12
1
30.08.12 12:42
richtig, deswegen meine Frage #8

...hast du denn keinen Verweisungsverzicht im Vertrag? ...

142892 Postings, 9138 Tage seltsamals ich mich selbständig machte,

 
  
    #13
4
30.08.12 12:42
fragte ich auch nach einer solchen Versicherung. Auf genaue Fragen kam dann sinngemäß ein leises: "so lange du noch Anweisungen geben kannst, bist Du auch arbeitsfähig"  

150 Postings, 4907 Tage Joe MondragonHier geht es um eine private Versicherung,

 
  
    #14
3
30.08.12 12:46
Fachanwälte für Sozialrecht befassen sich u.a. mit der gesetzlichen Versicherung. Nicht, dass die hier nicht helfen können, es gibt aber auch - der Vollständigkeit halber - Fachanwälte für Versicherungsrecht. Allerdings sollte man bei der Auswahl nicht nur auf den Titel achten. Und immer rechtzeitig die Kosten ansprechen!  

415 Postings, 5330 Tage klarer-kopfwarum ich arbeiten gehe

 
  
    #15
5
30.08.12 13:12
ich bin grad mal 40 und ich habe meiner fast 6 jährigen tochter gegenüber eine vorbildfunktion.
soll sie mich zu hause rumvegetieren sehen und dann später selbst so werden? nein ich will arbeiten sonst könnte ich mich gleich erschiessen die eineinhalb jahre krank sein haben mir gereicht das brauch und will ich nicht.
ich habe diese versicherung abgeschlossen als ich davon ausging das ich sie nie brauchen werde nun ja man glaubt garnicht wie schnell das geht
nochmal die versicherung ist eine private berufsunfähigkeitsversicherung bei der swisslife!
ich danke für die hinwiese einiger und werde dieses forum nutzen um meine erfahrungen mit dieser versicherung hier zum gegebenen zeitpunkt einzustellen.  

5769 Postings, 5004 Tage Trendscout#4 und #5

 
  
    #16
30.08.12 13:19
wo ist der eigentlich ...  

5769 Postings, 5004 Tage Trendscout... versichert ?

 
  
    #17
30.08.12 13:20

15373 Postings, 5979 Tage king charles#4 und #5 wo ist der eigentlich ...

 
  
    #18
2
30.08.12 13:22

4166 Postings, 4758 Tage Peter Silie# 15

 
  
    #19
3
30.08.12 13:24
Die Vorbildfunktion der Tochter gegenüber ist ein wichtiges Argument, aber doch hoffentlich nicht das einzige Argument.

Versicherungen werden immer unter der Hoffnung / Annahme abgeschlossen, daß man sie nicht braucht, sonst wärs nämlich versuchter Versicherungsbetrug und die Versicherung wäre von ihrer Zahlungsverpflichtung befreit-.

Weniger zu verdienen ist sicherlich schmerzlich, aber im Alter von 40 doch immerhin noch ein positives Zeichen, daß der Arbeitgeber innerhalb der Firma nach einem Ersatzarbeitsplatz gesucht und ihn auch gefunden hat. Das heißt für Dich auch, daß deine Rentenanwartschaften für die Altersversicherung weiterlaufen. Das solltest Du nicht vergessen.....

Und andererseits ist das Argument, ÜBERHAUPT noch arbeitsfähig zu sein ja auch nicht ganz unwichtig in Deinem Alter....Das Selbstwertgefühl steigt mit der Arbeit wesentlich.

Denk mal an einen Piloten oder auch einen Taxifahrer, die einen Schlaganfall hatten. Die verlieren sofort ihre Lizenz und sind damit berufsunfähig... Und oft genug auch arbeitsunfähig....  

24466 Postings, 7336 Tage EinsamerSamariterGilt das eigentlich auch dann, wenn...

 
  
    #20
30.08.12 13:27
ich unfähig bin, meinen Beruf erstmal zu verstehen?

Bis dato gilt/galt bei mir ja eigentlich nur: Hauptsache ich kann mir am Ende des Monats noch nen 3/4 Brötchen kaufen.....

*mhhhhhhhhhhhhh*

15373 Postings, 5979 Tage king charles@klarer-kopf #15

 
  
    #21
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30.08.12 13:29
super Einstellung von dir
Angehängte Grafik:
applaus.gif
applaus.gif

4020 Postings, 5016 Tage ManuBabyist doch ganz einfach:

 
  
    #22
2
30.08.12 13:49
Liegt Bescheid dt. Rententräger wegen Erwerbsunfähigkeit vor?

Der Rententräger wird , wenn möglich, versuchen dich wiederin Arbeit zu bringen.

Dein AG bietet die einen Job an.  Der Staat hat dich sozusagen wieder in Arbeit gebracht.

z.B. ab dem 01.09.2012: Werder der Staat zahlt dir die EMR, Swiss Life stellt die BUZ-Rente ein.   Wenn die BUZ-Rente natürlich so hoch wäre, die Berufsunfähigkeit von der Swiss Life anerkannt, dass das Geld dir zum Leben reicht, kanns du dann den Job vom AG ablehnen.  Vom Staat hast du dann allerdings keine Rente zu erwarten.  
Wenn du dann maximal Jahrgang 1960 bist sieht es von Staatswegen anders aus. Dann wärswt du im Sinne des Rententrägers nämlich nicht EU (Arbeitsunfähig) sondern BU und du müßtes den Job beim AG nicht zwingend annehmen.  

4020 Postings, 5016 Tage ManuBabyNoch was: hättest eben die BU hier bei einem

 
  
    #23
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30.08.12 13:50
Service Versicherer mit ortl. Geschäftsstellen abschließen sollen, dann hättes Problem "kam nie an" nicht gehabt.

Selber Schuld! Jetzt bekommst du die Quittung wg. Obliegenheitsverletzung, etc.  

4020 Postings, 5016 Tage ManuBabynoch wichtig:

 
  
    #24
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30.08.12 13:59
die im damaligen Antrag beantworteten Gesundheitsfragen sollte 100% identisch mit der Krankenakte deines Hausarztes sein.  Sollte z.B beim Hausarzt auftauschen "Verspannung im Rücken", und eine Verspannung (wer hat die nicht) vergißt man bei der Antragsaufnahme schnell einmal, kann es sein, dass die Swiss Life wegen arglistiger Täuschung ab Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktritt. Du bekomms keine Leistungen aus Vertrag und du kannst davon ausgehen, dass das einbezahlte Geld auch weg ist.

Was nicht zu unterschätzen ist (ich spreche aus Erfahrung): Manche Leute sind oft überrascht, was sie laut Krankenakte angeblich für Krankheiten haben sollen. Stichwort: Abrechnungbetrug. Schein Kavaliersdelikt bei Ärzen zu sein.


Hoffentlich hat die Swiss Life damals bei der Antragsprüfung  von deinem Hausarzt ein Arztberichtärztl. Zeugnis angefordert, dann bist auf sicherer Seite  

15373 Postings, 5979 Tage king charlestoll @ManuBaby

 
  
    #25
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30.08.12 14:04
ja gehts noch?

du baust klarer-kopf gerade so richtig auf


ich habe hohen Respekt vor der Einstellung von klarer-kopf

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