abgeltungssteuer! sofortabbuchung nach verkauf?
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 15.01.09 21:10 | ||||
Eröffnet am: | 04.01.09 09:29 | von: ottifant29 | Anzahl Beiträge: | 31 |
Neuester Beitrag: | 15.01.09 21:10 | von: martin1111d. | Leser gesamt: | 15.912 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 4 | |
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das wär ja ein ding
Das ist so nicht ganz richtig! Bei den inländischen Banken sollen die in 2009 gemachten Verlust mit den Gewinnen verrechnet werden, sodass du nur auf die Differenz AbgSt zahlst. Verluste aus den Vorjahren (2008 und früher) können allerdings nur im Rahmen einer Steuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden!
"wenn du zuerst minus im neuen jahr machst ,kommt das in einen topf und wird mit kommenden gewinnen gegengerechnet"
korrekt, aber wer mehrere Depots bei versch. Banken hat, bekommt hier Probleme, da das jede Bank für sich macht und kann die Abgeltungssteuer dann nur über die steuererklärung zurückbekommen ...
"Wird zuerst ein Ertrag erzielt, der versteuert wurde (kein Freisteller und keine Verluste vorhanden) und tritt dann ein Verlust ein, so hat der Bankkunde anspruch auf Verrechnung und auf Steuererstattung der zuviel bezahlten Steuern. Dieser Anspruch entsteht zum Ende des Jahres, die Banken werden diese Erstattung im Sinne der Liquiditätsoptimierung der Kunden aber deutlich zügiger durchführen (i.d.R. täglich)"
http://de.wikipedia.org/wiki/...euer_(Deutschland)#Verlustverrechnung
Genau die Banken müssen einen sogenannten Verlustverechnungstopf für Aktien führen. Im Aktien-Verlustverrechnungstopf werden Gewinne und Verluste aus Veräußerungen von Aktien verrechnet, die ab dem 1.1.2009 angeschafft wurden. Wie black schon sagt kann die Verrechnung im Topf nur auf Ebene des einen KI erfolgen. Mann kann sich ein eventuelles VVT Guthaben bis zum 15.12. eines jeden Jahres von seinem KI Bescheinigen lassen u. ggf. in der Veranlagung mit Gewinnen bei einem weiteren KI verrechnen. Wenn der Verlust nicht zum JE bescheinigt wird, wird er automatisch mit in das Folge jahr übernommen
Zusätzlich wird noch ein weiterer Topf für alle weiteren Geschäfte geführt z.B. VG aus Fonds oder Zinsen.
Wichtig:
die bisherige Sekulationsfrist entfällt und es wird weiter nach Fifo abgerechnet
Sofern jetzt ein Geschäft mit Verlust folgt wird eine Verlustverrechnung angestossen und der vorhandene Verlust dient der abgeführten Steuer als Freistellungsguthaben. Das KI muss jetzt die bereits abgeführte Steuer dem Anleger in Höhe des Freistellguthabens erstatten. Das KI hat die Pflicht des Steuerausgleiches für den Anleger mindestens einmal jährlich durchzuführen(i.d.R. erfolgt es täglich).
wer noch in 2008 gehandelt hat
muss ein jahr absitzen
wer in den dax ging in 2008 bei z.b. 4800
ist dies nun in 2009 als wäre er bei ca 6000 (gleicher effekt)
prost mahlzeit......ja ja bei dieser wirtschaftslage
braucht der staat noch mehr geld
noch mehr steuern
prosit neujahr.............
meines Wissens ist Nordnet eine schwedische Bank, man kann aber in D und anderen Ländern handeln. Die Raubsteuer wird bei Nordnet nicht sofort abgezogen. Die Steuer muss jeder selbst an die Raubritter abliefern.
Ich hatte eine diesbezügliche E-mail, die ich aber leider schon gelöscht habe. Bei Interessse per E-mail Nordnet fragen. Die antworten idR schnell.
bloß, daß es sofortabgezogen wird, ist natürlich schlecht.
ist aber nur ein weiteres indiz, wie pleite unser schönes tyskland schon ist.
und wenn dadurch noch mehr leute die börsen meiden, umso besser, bleibt mehr geld für autos,waschmaschinen und kühlschränke über...
konsum ist besser für die wirtschaft als aktienkäufe.
entweder man guckt auf seinen letzten steuerbescheid...
oder man rechnet sich seinen grenzsteuersatz selbst aus:
http://www.steuertipps.de/templates/ssb_content/...BEO-62-EStEuro.htm
(entscheidend ist wie gesagt ob der persönliche GRENZSTEUERSATZ größer 25 % ist!)
Mal abgesehen davon wie man darüber denkt, im Falle von Aktien als Altersvorsorge (zumindest als Beimischung) ist es bescheiden. So sorgt man immer mehr dafür, dass Deutsche Unternehmen in ausländischen Händen landen.
Und ich halte Aktien als Altersvorsorge für sehr interessant.
Man sollte "den Deutschen" schon dafür "belohnen", wenn er in UNSERE Unternehmen investiert. Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, einen Unterschied zwischen Deutschen und ausländischen Unternehmen zu machen.?
Lg
Beispiel: ich kaufe 100 Aktien des Unternehmens XYZ für 50 Euro für Depot 1. Der Kurs fällt und ich kaufe dann noch einmal 100 Aktien dieses Unternehmens für 40 Euro, aber jetzt für Depot 2. Dann steigt der Kurs wieder auf 50 Euro. Ich verkaufe jetzt die 100 Aktien von Depot 1, die ich für 50 Euro gekauft hatte, und zahle dann natürlich keine Abgeltungssteuer.
Bei der FIFO Regelung ohne zwei Konten wären auf jeden Fall die zuletzt gekauften Aktien - also die für 40 Euro - bei einem solchen Verkauf maßgebend und es wären Abgeltungssteuer für 1000 Euro fällig.
Die Bank bildet für jeden Gläubiger drei Verlustverrechnungstöpfe. Dabei werden Kunden, die ein Einzeldepot und ein Gemeinschaftsdepot haben, als zwei Gläubiger behandelt.
Die drei Verlustverrechnungstöpfe sind Aktien-Verlustverrechnungstopf, allgemeiner Verlustverrechnungstopf und ausländischer Quellensteuer-Verrechnungstopf. Erträge oder Verluste werden taggleich in den einzelnen Verlustverrechnungstöpfen verrechnet. Wurde von der Bank Abgeltungsteuer einbehalten und zu einem späteren Zeitpunkt realisiert der Kunde einen Verlust, wird ein entsprechender Anteil der einbehaltenen Abgeltungsteuer wieder gutgeschrieben.
Im Aktien-Verlustverrechnungstopf werden Gewinne und Verluste aus Veräußerungen von Aktien verrechnet, die ab dem 1.1.2009 angeschafft wurden.
Im allgemeinen Verlustverrechnungstopf werden alle weiteren inländischen Kapitalerträge verrechnet, positive wie negative.
Ergeben sich als Saldo Gewinne im Aktien-Verlustverrechnungstopf und Verluste im allgemeinen Verlustverrechnungstopf, so werden diese gegeneinander aufgerechnet, der umgekehrte Fall ist nicht möglich (Aktienverluste lassen sich nicht mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnen).
Im ausländischen Quellensteuer-Verrechnungstopf werden ausländische Quellensteuern aufsummiert, die dem Anleger belastet wurden. Der "nicht rückforderbare" Anteil der ausländischen Quellensteuer wirkt sich mindernd auf die Berechnung der Abgeltungsteuer aus.
Er muß zwar Abgeltungssteuer auf die Dividende zahlen, kann diese aber mit seinem gesamten anderen Einkommen verrechnen, also kann sie teilweise oder ganz zurückbekommen, wenn z.B. der persönliche Steuersatz unter dem Steuersatz der Abgeltungssteuer liegt, während man Abgeltungssteuer auf Differenzgeschäfte nicht mit anderem Einkommen verrechnen darf (ist das eigentlich nicht verfassungswidrig?).
Der - theoretische - Verlust beim Verkauf der Aktie nach dem Dividendenabschlag geht jedenfalls dann in den hier schon genannten gesonderten Verrechnungstopf ein. Etwaige Gewinne aus Aktiengeschäften werden dann mit diesem 'Verlust' verrechnet. So kann man das Finanzamt ein wenig 'ausstricksen', lohnt sich aber vermutlich nur bei wirklich hohen Dividenden bzw. Sonderdividenden, wie jetzt bei Porsche geplant, denke ich mir.