Zukunft gesichert!
Ich habe nur noch 3 Rappenaktien,
deshalb werde ich mit allem was ich habe gegen die Zusammenlegung stimmen.
Ich werde meine Stimmen an Ulrich Klapdohr übertragen.
Ulrich Klapdohr
Mandelweg 2
67487 Maikammer
Beste Grüße
mhuden
Die Entscheidungsgewalt, die Sie sich wünschen, hat es nie gegeben und wird es unter Aktiengesellschaften auch nicht geben. Dafür sorge ich seit nunmehr 8 Jahren.
Anonym kann jeder Kleinanleger. Vor Allem hier auf Ariva. In einigen anderen Foren wären Sie überhaupt nicht geduldet.
Ziel der bereits 2003 geschaffenen Market Abuse Directive (MAD) ist es, Insiderhandel und
Marktmanipulationen im Wertpapiergeschäft zu bekämpfen. Im Frühling hat nun der Rat den EK-
Vorschlag für eine die MAD ersetzende Verordnung über Marktmissbrauch (MAR) sowie für eine
Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen angenommen. Unter anderem wurden
Veröffentlichungspflichten (insb. Ad-hoc-Meldungen und Director´s Dealings) adaptiert. Die
Neuregelungen werden zu einem kleinen Teil sofort nach Veröffentlichung (Sommer 2014), zum
wesentlichen Teil jedoch erst Mitte 2016 wirksam. Auch ein Diskussionspapier der ESMA zu Details
der Implementierung liegt mittlerweile vor.
Aber man kann es natürlich nicht JEDERMANN Recht machen. ;-)
Zurück zu IQ Power...
Für ein längeres Engagement reichen mir die vorhandenen Daten noch immer nicht aus.
Liebe Mitaktionäre, es erschließt sich mir steuerlich nicht, warum man die hohen Verlustvorträge so einfach ignoriert bzw. vernachlässigt und steuerlich nicht nutzt. Nicht das dieses Aktionärsgeld in der Vergangenheit von IQP teilweise sinnlos verbrannt wurde nein heute ist man sogar bereit auf den dadurch entstandenen Steuervorteil zu verzichten.
Es gibt Firmen die kaufen Unternehmen mit Verlustvorträgen um sie mit den eigenen Gewinnen steuerlich zu verrechnen. Das hätte oder könnte man doch auch so mit der IQP AG machen . Warum verzichtet man darauf ???
Bisher war es auch so, daß die 3 Rappen Aktien einen für mich entscheidenden Vorteil besitzen gegenüber den 1 Rappen Aktien. Sie besitzen bei gravierenden Änderungen im Unternehmensbestand ein dreifaches Stimmrecht und stellen durch den dreifachen Nennwert auch einen dreifachen Firmenanteil dar.
Diese Aussage habe ich schriftlich vor einiger Zeit von Bob Sullivan erhalten. Die ca. 500.000.000 3 Rappen Aktien stellen daher einen Firmenwert von ca.75 % dar. Somit verkörpern die 3 Rappen Aktien ca. 50 % mehr Firmenbesitz wie die 1 Rappen Aktien. Warum das so ist, läßt sich leicht historisch erklären.
Durch die Fusion fallen nun diese wenigen aber sehr wichtigen Vorteile der 3 Rappen Aktie weg. Liebe Mitaktionäre es geht hier nicht um Missgunst gegenüber den Haltern von 1 Rappen Aktien.
Die drei Großaktionäre sind die Profiteure und Hauptnutznießer dieser Aktion. Das sind IQP Asia ( das Investoren Konsortium mit fast 21,39 % Firmenanteil ) dann noch Herr Choi und für Discover Energy Herr Lomann. Zusammen vermutlich 50 %.Jetzt wird es für die freie Aktionäre gefährlich. Mit der Fusion als solches habe ich kein grundsätzliches Problem denn auch ich finde es besser nur eine Aktie zu besitzen die aber auch überall gelistet sein soll.
Was es für die Handelbarkeit bedeutet nur an einem Börsenplatz wie heute bei der 1 Rappen Aktie die nur in Berlin handelbar ist sehen wir am Aktienkurs.
Problematisch ist für mich allerdings der Tauschfaktor bei der Aktienzusammenlegung.
Man hätte doch auch z.B. die 1 Rappen Aktien 1:8 und die 3 Rappen Aktien mit 1 : 4 tauschen können. Dies ist aktuell auch realistisch durch den Aktienkurs zu belegen. Durch einen unterschiedlichen Tauschfaktor sind letztendlich nach der Zusammenlegung noch weniger als 250.000.000 Aktien in Umlauf, was ja nicht schlecht für die weitere Kursentwicklung ist.
In einer Zahl ausgedrückt gäbe es dann nach der Fusion und dem Split nur noch ca.190.000.000 IQP LICENCING AG Aktien
Erschwerend für meine Akzeptanz zu dem Aktientausch kommt die Tatsache hinzu, daß bei einer Zusammenlegung die 3 Rappenaktien überall und selbst auf Trade Gate handelbar sind wohingegen die 1 Rappen Aktien nur in Berlin handelbar sind.
Dies war für mich und sicher auch für andere Aktionäre ein entscheidender Grund nicht 1 Rappen Aktien zu investieren die nur an einem Börsenplatz handelbar sind.
Nach dem Aktientausch verliere ich diesen Vorteil der Handelbarkeit auch noch weil die neue Aktie nur noch in Berlin handelbar sein soll.
Das ist eine weitere Ungleichstellung der Aktionäre die nur 3 Rappen Aktien im Depot haben gegenüber den 1 Rappen Aktionären die immer wussten das die 1 Rappen Aktie nur am Börsenplatz Berlin handelbar ist.
Hier muß unbedingt eine Nachbesserung von IQP AG erfolgen.!!!
Nur dann werden ich und die Aktionäre die mir Ihre Stimmen Übertragen für die Fusion und den Aktientausch stimmen.
Wenn ich hier nicht genügend Aktionäre auf Grund der zuvor von mir dargestellten Gründe davon überzeugen kann, mir Ihre Stimmvollmacht geben um hier von dem Verwaltungsrat eine Nachbesserung des Tauschkurses zu erhalten, werde ich für eine kleine Gruppe und mich einen Anwalt hinzuziehen.
Es geht hier liebe Mitaktionäre um viel Geld. Nach einer Aktienzusammenlegung wird es nie wieder eine Generalversammlung geben an der wir Kleinaktionäre auch nur die geringste Chance haben unsere Interessen zu wahren.
Meine Anschrift für Stimmübertragungen
Ulrich Kapdohr
Mandelweg
6747 Maikamer
Zitat
;))))))
Der Pessimist hat nicht öfter recht als der Optimist, aber der Optimist lebt fröhlicher!
Zu diesem Zweck werde ich am 27.Januar nach Zug auf die außerordentliche Generalversammlung reisen.
Aktionäre die mir Ihr Vertrauen geben möchten und nicht nach Zug reisen, können mir gern Ihre Stimmvollmacht erteilen.
Ulrich Klapdohr
Mandelweg 2
67487 Maikammer
Zur Sache:
Generell finde ich die geplante Vereinfachung durch die Einführung einer gemeinsamen Aktie ok.
Es gibt aber diverse Punkte mit Fragezeichen bzw. Verknüpfungen bei dieser Fusion, die einfach schwer zu akzeptieren sind:
Halten wir hier einmal den aktuellen Sachstand der offenen Baustellen bei IQ Power AG fest.
- Die für 2014 erhofften neuen Lizenznehmer hat es leider nicht gegeben
- In Südkorea ist eine Einigung immer noch nicht in Sicht
- Der break even wird auch in 2014 wieder nicht erreicht, nicht mal ein positiver cash flow
- Im 4. Quartal geht der Umsatz sogar noch wieder zurück
- Es gibt bisher keinen Lizenznehmer, der voll in Produktion ist und einen stabilen Umsatz sichert.
Was wird uns mit der Fusion versprochen und was ist Fakt bei dieser Transaktion.
• Der Kurs der Stammaktie hat sich in den letzten Wochen stabil bei knapp oberhalb von 0,04 Euro eingependelt, also deutlich über dem Wandelkurs von 0,036 Euro. Warum ist es sonst möglich, die Inhaber der Anleihe (mit bisherigem Recht auf Wandlung in Stammaktien) besser zu stellen als die Stammaktionäre selbst? Warum also sieht der VR eine Reduzierung des Wandelkurses um 50% auf 1,8 Cent für angebracht?? Stehen so schlechte Nachrichten an? Ist eventuell kurzfristig eine weitere Kapitalerhöhung geplant, die den Kurs einbrechen lässt? Das Umtausch-Verhältnis ist willkürlich festgesetzt. Für diejenigen, die es nicht mitbekommen haben - die Anleihegläubigen sollen ein Umtauschrecht von 2:1 statt 4:1 zugesprochen bekommen.
• Mit der Fusion sollen die Aktionäre einem genehmigten und bedingten Kapital zustimmen, welches zusammen sogar das neue Nennwertkapital übersteigen würde. Die damit angekündigte Kapitalerhöhung und Verwässerung von 50% (!!!) wird lt. Unterlagen erneut unter Ausschluss des Bezugsrechtes stattfinden. Es gibt keinen Grund, WARUM erneut ein Freibrief für eine Kapitalerhöhung erteilt und die Bezugsrechte ausgeschlossen werden sollten.
Siehe Statuten 3a. Kommt dann noch Bedingtes Kapital entsprechend 3b in gleicher Höhe dazu, dann sind wir bei 2 Mrd. Aktien.
• Mit einem Fragezeichen versehen meine ich die Steuerfreiheit beim Verkauf von Altbeständen A0DQVL die vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Ist diese Steuerfreiheit nach Umtausch in neuer Aktien noch gewährleistet? Wie ich unsere Finanzämter kenne, vermutlich nicht.
• Anzunehmen ist auch daß sich VR und CEO großzügige Vergütungen, Altervorsorge, Auslagenersatz etc. genehmigen werden, sobald Geld verdient wird, siehe Statuten 26a-d.
Die Zusammenlegung der Stämme und Vorzüge für eine Dividendenzahlung ist nicht notwendig. Wenn IQ Power wegen guter Geschäfte über Exzess Cash verfügen sollte, so sollte sich der Vorstand auf der normalen HV ein Aktienrückkauf genehmigen lassen. Die Aktienrückkäufe (für beide Aktiengattungen) lassen sich mit den vorhandenen Kapitalrücklagen der vergangenen Kapitalerhöhungen verrechnen. Die damit verbundene Kursunterstützung kommt allen Aktionären zu Gute. Über die Höhe einer Dividende kann jeder Aktionär dann durch Anteilsverkäufe selbst entscheiden.
Es wird argumentiert, dass die Vorzugsaktionäre ein hohes Risiko genommen hätten, um die Gesellschaft zu retten. FAKT ist, dass lt. Homepage von IQ Power die Stammaktionäre 74% des Nennwertkapitals eingezahlt haben. Ohne dieses Kapital würde es IQ Power schon lange nicht mehr geben! Die Vorzugsaktionäre wurden besser gestellt, indem ihnen 52% der Stimmrechte und 52% der Dividendenberechtigung zugestanden wurden. Das finde ich fair. Nach der Fusion würden auf die Stammaktionäre nur noch 48% des Nennwertkapitals entfallen. Das nenne ich eine Enteignung (!!!).
Darum gibt es von mir ein klares „ NEIN“ zu den aktuellen Bedingungen der Fusion.
Q & A - Update zur geplanten Tochter-Mutter-Fusion und zum Aktientausch
UPDATE - 29.12.2014
Zur beabsichtigten Fusion der 100%-Tochter der iQ Power AG - die iQ Power Licensing AG - mit der Muttergesellschaft iQ Power AG in Form einer Tochter-Mutter-Fusion erhielt das Unternehmen zahlreiche Fragen seitens der Aktionäre. Das hier als Download angefügte PDF-Dokument fasst wichtige Fragen und Antworten (Q & A) nochmals zusammen.
Beispielhaft stehen hier einige neue Fragen, die jüngst an das Unternehmen gerichtet wurden, sowie die Antworten hierzu:
Gehen die steuerlichen Verlustvorträge durch die Fusion verloren?
Nein. Die steuerlich wirksamen Verlustvorträge werden bei der Fusion von der iQ Power AG auf die iQ Power Licensing AG übergehen. Die von der iQ Power AG übernommenen Verlustvorträge werden dafür sorgen, dass die iQ Power Licensing AG in den nächsten mehreren Jahren so gut wie keine Einkommensteuer zu zahlen haben wird.
Gibt es rechtliche Bedenken beim Tausch der Stammaktien und der Vorzugsaktien im gleichen Verhältnis (1:1)?
Ein Tauschrecht anders als 1:1 hätte bedeutet, dass mit der Ausschüttung von Dividende die Vorzugsaktionäre Einbußen erlitten hätten, da sie weniger Aktien im Tausch erhalten hätten. Dies hätte zu rechtlichen Problemen führen können.
Zum Thema Tauschverhältnis hat sich iQ Power vor dem Hintergrund rechtlicher Bedenken entsprechende Beratung eingeholt, sowohl unter steuerlichen, börsenrechtlichen wie auch Aspekten nach dem Schweizer Obligationsrecht.
Ein Rechtsstreit in der Schweiz für ein anderes Tauschrecht als 1:1 wird als aussichtslos erachtet, da den Sonderrechten der Vorzugsaktien Vorrang gegeben wird vor dem einfachen Nennwert der Aktien oder dem jeweiligen Marktkurs, der schwanken kann.
Wird die iQ Power Licensing AG ebenfalls vierteljährlich Berichte (Quartalsberichte) veröffentlichen oder nur noch einen Jahresbericht?
Die Vorschriften der Börse Berlin schreiben eine halbjährliche Berichterstattung vor. Es ist noch nicht entschieden, wie häufig das Unternehmen berichten wird. Angestrebt wird weiterhin eine hohe Transparenz wie bisher.
Wird Berlin der einzige Handelsplatz für die neuen Aktien sein?
Zu Beginn wird Berlin der einzige Handelsplatz für die neuen Aktien sein. Doch wird ein Listing auch für weitere Handelsplätze untersucht. Wenn möglich wird ein zweites und eventuell auch ein drittes Listing angestrebt.
Der Kurs dankt es... ;-)