Zockerchance nach massiven Kurssturz?
Seite 64 von 82 Neuester Beitrag: 24.04.21 23:37 | ||||
Eröffnet am: | 01.03.12 09:23 | von: Rudini | Anzahl Beiträge: | 3.028 |
Neuester Beitrag: | 24.04.21 23:37 | von: Jessikaqucaa | Leser gesamt: | 220.259 |
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... dann will ich dies auch nicht hören ! *grins*
alles schon erlebt... gerade auch bei dir!
Max... den kommenden Monat müssen wir noch warten....
dann ist es soweit...
Diese Nachricht haben wir seit Ende Februar!!!!!
Oder gibt es Neuigkeiten wegen dem Insoverfahren.
Es wurde hier ja auch immer ber das vorläufige Insolvenzverfahren diskutiert.
Deshalb mein Bitte, oder ist es einfach nur eine Nachricht, von jemanden der überhaupt nicht auf dem Laufenden ist?!!?!?!?!?
Geschäfts-Nr.: 9 IN 191/12 . Am 01.05.2012 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der RALOS New Energies AG, Dieselstraße 12, 64347 Griesheim (AG Darmstadt, HRB 88413), vertr. d.: 1. Martin Meurer, Scheidswaldstraße 11 - 13, 60318 Frankfurt, (Vorstand), 2. Benjamin Jansen, Am Holzacker 65, 91126 Schwabach, (Vorstand). Insolvenzverwalter ist : Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Pelarstraße 21, 64720 Michelstadt, Tel.: 06061-96598-0, Fax: 06061-96598-22, E-Mail: michelstadt@brinkmann-partner.de.
Anmeldefrist: 06.06.2012.
Gläubigerversammlungen:
1. am: Mittwoch, 18.07.2012, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, eine Gläubigerversammlung zur eventuellen Beschlussfassung über:
die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO)
abweichende Regelungen zu § 149 Abs. 2 InsO,
den Antrag nach § 35 Abs. 2 InsO zur Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen der Schuldnerin aus selbständiger Tätigkeit,
den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
§ wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
§ wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
§ wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
den Antrag auf Anordnung einer Eigenverwaltung oder auf Aufhebung einer bereits angeordneten Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)
2. am: Mittwoch, 18.07.2012, 10:00 Uhr, Saal 14, 1. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, eine Gläubigerversammlung zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Die Schuldnerin hat einen Restschuldbefreiungsantrag gestellt.
Hinweise:
- Gemäß § 160 I InsO gelten Zustimmungen als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Darmstadt, 01.05.2012
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/...58_Eroeffnung.htm
... über 50% würde ich mich nicht wundern.
Zeitpunkt: 03.05.12 12:52
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für immer
Kommentar: Spam-ID.
Zeitpunkt: 03.05.12 08:30
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Löschung auf Wunsch des Verfassers