Zahlung der Spekulationssteuer hinauszögern?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 06.06.08 09:42 | ||||
Eröffnet am: | 06.06.08 08:44 | von: aktienbaer | Anzahl Beiträge: | 6 |
Neuester Beitrag: | 06.06.08 09:42 | von: aktienbaer | Leser gesamt: | 2.235 |
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Wann ist eigentlich die Spekulationssteuer für z.B. 2007 fällig? Muss ich die Angaben mit meiner Einkommensteuererklärung machen? Die ist bei mir freiwillig, könnte ich also für 2007 bis zum 31.12.2009 hinauszögern. Oder kommt das Finanzamt vorher auf mich zu? Die kennen ja sowieso alle meine Bankumsätze.
Ich will den Steueranteil möglichst lange reinvestieren. Aber auch keine Steuerhinterziehung begehen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Ist der Bescheid vom FA dir dann zugegangen, musst du innerhalb einer Frist zahlen. Da könnte man eventuell mit dem FA reden, z.B. um den Betrag zu Stunden. Da sind aber Stundungszinsen fällig.
Der Zumwinkel war ja laut Steuererklärung noch unter dem Sparerfreibetrag. An Dreistigkeit nicht zu überbieten!
Danke soweit für die Antworten.
Nach § 46 Abs. 2 EStG werden Arbeitnehmer insbesondere in folgenden Fällen veranlagt, nämlich, wenn
1. sie neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte erzielt haben, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde und diese Einkünfte mehr als 410 Euro betragen oder wenn sie Lohnersatzleistungen, z.B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, von mehr als 410 Euro bezogen haben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG)
Klar dass da Spekulationsgewinne drunterfallen. Werde Fix eine Fristverlängerung bis Ende des Jahres beantragen, ist ja erst Anfang Juni. Mensch, das wär ja böse ausgegangen :-).