Zahl des Tages
und da führen die islamisch stämmigen leider!
Deine Antwort zur Frage in #18 täte mich trotzdem noch
brennend interessieren!
"weil die Einstellung der ausländischen Mitbürger sowie ihre charakterlicher Eigenschaften diese Unterscheidung rechtfertigen! Gerade was türkische bzw. überhaupt islamgeprägte Herkunftsländer betrifft!Andere Kutur, anderes Verhalten!
Schonmal gehört, dass ein Franzose nen Rentner niederprügelt??
ODer ein Däne oder Norweger, oder Schwede!"
"Andere Kutur, anderes Verhalten!
Schonmal gehört, dass ein Franzose nen Rentner niederprügelt??
ODer ein Däne oder Norweger, oder Schwede!"
nur damit du beruhigt schlafen kannst: am 27 januar werde ich NICHT die cdu wählen. du liegst also mit deiner vermutung völlig in der wiese.
"Viel Spaß beim Ausweisen von hier lebenden deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund. Oder bei Griechen (z.B.)... "
danke.
für dich aber noch mal gaaaanz langsam: wenn es deutsche staatsbürger sind, können sie nicht ausgewiesen werden.
mein posting bezog sich eindeutig auf nicht-inländer.
Ich glaub ich bin im Himmel!
gegenüber gestellt, das ganze im kontext zu "ausländischen"
Straftätern!
Steig mal vom schlauch!
wir reden hier nicht über das was die deutschen "auch" tun oder "auch nicht"!
http://www.statistik-hessen.de/themenauswahl/...ung-hessen/index.html
Bloss weil ich kein Grüner bin, heisst das noch lange nicht, dass ich ein Rechter bin!
Ich laufe aber auch nicht mit einer rosa Brille durchs Leben.
Wir haben in der Schweiz ein ganz gutes Instrument zur Ausweisung von straffällig gewordenen Gästen und dieses Gesetz ist vom Souverän mit grosser Mehrheit angenommen worden:
Der Migrationsdienst kann die Ausweisung eines Ausländers oder einer Ausländerin aus der Schweiz anordnen, wenn die betreffende Person wiederholt oder schwerwiegend straffällig geworden ist oder während längerer Zeit fürsorgeabhängig gewesen ist und keine Anstrengungen unternimmt, die Situation zu verbessern.
Die Ausweisung verpflichtet die betroffene Person, die Schweiz bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen. Sie kann sowohl gegen Personen mit Aufenthalts- als auch gegen Personen mit Niederlassungsbewilligung verfügt werden.
Der Migrationsdienst kann die Ausweisung befristen oder sie unbefristet verhängen. Solange die Ausweisung besteht, darf die betroffene Person sich nicht in der Schweiz aufhalten.
Ausschaffung
Personen, welche die Schweiz auf eine vom Migrationsdienst verfügte Aus- oder Wegweisung hin nicht freiwillig verlassen, können ausgeschafft werden. Zu diesem Zweck kann der Migrationsdienst auch eine sogenannte Ausschaffungshaft anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass die weggewiesene Person untertauchen könnte.
Das Migartionsamt ist die Ausländerbehörde und die bestimmt über Wegweisung.
http://www.pom.be.ch/site/index/pom_mip_index/...erruf.htm#ausweisung
als du mit allen deinen ID's zusammen!
Bist unerträglch heute, noch keinen zum stenkern gefunden
heute!
Geh kurz ne Runde mit'm Spaten gassi, danach bist immer 'n
richtig sympathischer!
Doch hab doch schon wen gefunden! hähähä
Und vor die Schnauze hau ich mir, wann wo und wie hart es mir passt!
Weiterhin sprechen ALLE Ossis mit sächsischem Akzent! Ist doch allgemein bekannt! Kuckst du keine Talk-Shows? Nur Ossis und alle sächseln!
Und wenn für dich Ostdeutschland nur aus Sachsen besteht, bitte!
Bildungsniveau ist zum Glück nicht das einzige Niveau das
man erreichen kann!
Dass mittleweile die Ossis den Wessis die Arbeit wegnehmen
scheint euch ja nicht zu stören!!
Finds immer ganz lustig im Kiosk mit sächsischem Dialekt
angesprochen zu werden! Man fühlt sich richtig heimisch hier!
Preis!
Und da bleibt aktuelle nur die Erkenntnis, dass die Ossis
bessere Arbeit für weniger Geld machen!!
Anwesenheit ist eben nicht alles!
Aber das "wirr" find ich gut. So richtig hochdeutsch ist das!