Witzig: Nichtanwendungserlasse sind keine Willkür


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Neuester Beitrag: 07.07.09 22:24
Eröffnet am:07.07.09 14:56von: Sitting BullAnzahl Beiträge:8
Neuester Beitrag:07.07.09 22:24von: gate4shareLeser gesamt:5.169
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4560 Postings, 9110 Tage Sitting BullWitzig: Nichtanwendungserlasse sind keine Willkür

 
  
    #1
3
07.07.09 14:56
DAS IST GERADE ZU UNVERSCHÄMT!

Steinbrück torpediert jedes BFH-Urteil, welches zugunsten des Steuerzahlers gesprochen wird mit Nichtanwendungserlassen und schämt sich nicht, diesen Rechtsbruch als legal darzustellen. Was für eine Schande.

Hier die Frechheit schwarz auf weiß:

http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Presse/...29.html?__nnn=true

Nichtanwendungserlasse sind keine Willkür des Bundes
Immer wieder wird die Behauptung aufgestellt, das Bundesministerium der Finanzen würde mit seiner Praxis der Nichtanwendungserlasse das Gebot rechtstaatlichen Verhaltens verletzen.

Diesen Vorwurf weist das Bundesministerium der Finanzen entschieden zurück und nimmt dazu wie folgt Stellung:

1. Der Bundesfinanzhof ist nicht das Bundesverfassungsgericht:

In einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ergangene und rechtskräftig gewordene Urteile binden nur die am Rechtsstreit Beteiligten (§ 110 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -). Nur eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine Gesetzesnorm für mit dem Grundgesetz vereinbar oder nicht vereinbar erklärt, hat allgemeinverbindliche Wirkung.

2. Das Bundesministerium der Finanzen entscheidet nicht allein, sondern im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder:

Hat der BFH eine Gerichtsentscheidung zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, prüfen die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder, ob das BFH-Urteil von den Finanzämtern im Interesse der Rechtssicherheit und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung über den entschiedenen Einzelfall hinaus angewandt werden kann. Zu dieser eigenverantwortlichen Prüfung der Rechtsanwendung ist die Verwaltung aufgrund des Artikels 20 Abs. 3 GG berechtigt und verpflichtet. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle entscheidet sich die Finanzverwaltung für eine allgemeine Anwendung des BFH-Urteils.

Ziel eines Nichtanwendungserlasses ist es dabei nicht - wie fälschlich  behauptet - Steuermehreinnahmen zu erzielen, sondern dem BFH Gelegenheit zu geben, in einem neuen Verfahren seine Rechtsauffassung zu überprüfen.

3. Es gibt nur einen verschwindend geringen Anteil von Nichtanwendungserlassen, nämlich ca. 1,6%:

Von 1.237 (Stand 18. Oktober 2005 bis 17. Juni 2009) durch den BFH zur amtlichen Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen sahen die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nur in 20 Fällen die Notwendigkeit, einen Nichtanwendungserlass [Glossar] zu beschließen, also nur in ca. jedem 60. Fall.

4. Entgegen oft geäußerter Kritik kann ein Nichtanwendungserlass auch zu Gunsten der Steuerpflichtigen wirken:

So zum Beispiel im Fall des BFH-Urteils vom 18. April 2002 – III R 15/00: Der BFH wollte die Anerkennung von Aufwendungen für die krankheits- oder behinderungsbedingte Unterbringung in einem Alten(wohn)heim als außergewöhnliche Belastung nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen zulassen. Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sehen das zugunsten der Bürgerinnen und Bürger anders (BMF-Schreiben vom 20. Januar 2003, BStBl 2003 Teil I S. 89).

5. Gelegentlich ist ein Nichtanwendungserlass unumgänglich, weil sich der BFH selbst widerspricht:

Ein Nichtanwendungserlass ist geboten, wenn verschiedene Senate des BFH unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten und keine Anrufung des großen Senats erfolgt.  

10616 Postings, 5677 Tage rüganerAlso weg mit dem ganzen

 
  
    #2
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07.07.09 17:18
Steuergesetzschwachsinn, jeder zahlt ab 12 T€  25 % Einkommenssteuer auf das gesamte Einkommen ohne Schlupflöcher !!!!!!!!!

4560 Postings, 9110 Tage Sitting BullRüganer:

 
  
    #3
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07.07.09 18:29
wäre evtl. sogar ne lösung. v.a. würde man sich völkerstämme von beamten sparen. auf der anderen seite wären heerscharen von steuerberatern arbeitslos...

dennoch: die praxis von steinbrück bringt das gleichgewicht von rechtssicherheit und klagefreudigkeit durcheinander. wir lernen: wer klagt, gewinnt ggf. für denjenigen, der es nicht tut, gibt es den nichtanwendungserlass!  

10616 Postings, 5677 Tage rüganerDie Steuerberater

 
  
    #4
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07.07.09 19:20
können sich dann mehr um die Firmen kümmern. Mein Berater sagt mir ehrlich, dass er die gesamten Gesetze nicht mehr verstehen und nachvollziehen kann.
Noch ein Vorschlag : Kleinunternehmerregelung (keine Ust-Erklärung abgeben) bis Jahresumstz 50 T€.
Die Finanzbeamten können sich um die größeren Firmen kümmern.

12850 Postings, 8352 Tage Immobilienhaiähm, es wird keine abschaffung von steuer-

 
  
    #5
1
07.07.09 19:24
erleichterungen geben....

mit der abschaffung von steuerverkürzungspriviliegen und einer einheitlichen einkommensteuer für alle ohne gegenrechnung würde sofort der gesamte deutsche immoblienmarkt (vermietung wird furchtbar unattraktiv), die gesamte deutsche schiffbaubranche, die gesamte deutsche EEG-Industrie (windparks, biogasanlagen etc.), die steuerberatungsbranche, die finanzbranche zusammen brechen, denn alle leben nur von den abschreibungsmöglichkeiten wo NICHT LIQUIDITÄTSMINDERND negative Einkünfte (also Verluste) produziert werden....

das würde so ein Heer von Arbeitslosen und Steuermindereinnahmen bei den Betrieben nach sich ziehen, das das nie nie nie auch nur ein Politiker anfassen würde...

10765 Postings, 6804 Tage gate4shareImmobilienhai, sind das wirlich seriöse Angebote?

 
  
    #6
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07.07.09 19:49
"..denn alle leben nur von den abschreibungsmöglichkeiten wo NICHT LIQUIDITÄTSMINDERND negative Einkünfte (also Verluste) produziert werden...."

Wie du schon gross schreibst ist wohl wirklich "NICHT Liquiditätsminderd" die Crux!

Alle Anlagen bzw. den Beitritt zum Projekt bedingen ja praktisch eine Art Unterneherstatus bzw. die volle Haftung und damit auch das volle Risiko.

Und eben dadurch besteht weiterhin und bis zum ende dieses Porjekt ein erhebliches Risiko, was so nehme ich stark an, die Konstrukteure der jeweiligen Streuersparobjekte durchaus wissen und nicht übergrosse Beachtung schenken.

Ergo, ich bin sehr skeptisch ob es de facto wirklich Steuersparmöglichkeiten gibt, die ohne Liquiditätsabfluss möglich sind und von diesen Hauptberuflichen Anbietern kommen.

Sicherlich sind da viele Beschäftigt, aber es werden wohl nichr so viel sein, wie Du andeutest.
Denn diese Steuerspargeschichten , sind ja nur für einen ganz kleinen Teil der Bevölkerung nur sinnvoll.

12850 Postings, 8352 Tage Immobilienhaiklar gibt es die.....

 
  
    #7
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07.07.09 21:52
setz dich mal mit den EEG-Geschichten auseinander......die dinger dürfen in 7 Jahren voll abgeschrieben werden und die Preise für Ökostrom-Einspeisung sind gesetzlich festgeschrieben und liegen 4mal so hoch wie regulärer strom.....

ohne die steuerliche förderung würde es nicht ein einziges windkraftrad in deutschland geben, weil die dinger einfach viel zu teuer und uneffizient sind....

10765 Postings, 6804 Tage gate4shareSorry Immobilienhai, klar sind da staatliche

 
  
    #8
07.07.09 22:24
Vorgaben, die es eermöglichen einen guten Ertrag, bzw. überhaupt nur einen zu erwirtschaften.

Nur ist da ja nur eine Möglichkeit von vielen. Hatte mich ja auch mal  da umgeschaut, und es gibt keine Steuersparmöglichkeit, die 1.) kein Kapital bindet und dann noch 2.) wirklich risikolos zu sein scheint!

Denn es nützt ja nun nichts, wenn ich 100.000 Euro Verlust mache und muss das Geld dann doch nacher zahlen.

Vom Grundsatz her, sind dauerhafte steuerfreie Gewinne nur in der Hinsicht möglich, dass der Staat eben besondere Vorschriften hat die den "normalen Gewinn" verändern. Dieses hat man beispielsweise vom Grundsatz her, bei allen Immobilienanlagen so. Denn da kann man jedes Jahr Abschreibungen vornehmen, und Somt in 4o bis 50 Jahren, bei Denkmalschutzob jekten viel eher, den Kauf- bzw. Erwerbspreis komplett abschreiben. D. h. also jeweiils negatives Einkommen.
Wenn man dann nachher das Objekt verkauft , auch unterhalb des Erwerbspreises, ist der gesamte Verkaufserlös steuerfreie Einnahme.
Doch das ganze hat ja einen Haken! Denn fast keine Immobile rechnet sich, wenn diese fremdfinanziert in der Vermietungsphase. Dh. es werden jährlich und ständig verluste gemacht. Die man auch absetzen kann, aber die man auch wirklich verliert und somit auch irgendwann bezahlem muss!

Es gibt dann auch diese Schiffsanlagen, wo wohl aus Gründen um die hiessige Schiffsbauer zu unterstützen, auch besondere Abschreibungs-und Versteuerungsregeln gelten. So werden da nicht die wirklichen Einnahmen der Steuer unterworfen , sondern nur ein feste Grösse, die sehr niedrig bemessen ist.

In Zusammenhang mit der Abschreibung des Schiffes und der grösstenteils steuerfreien Verkaufserlöse, kann das eine gute Steuersparsache sein.

Aber alles ist mit Risiken verbunden. Und es hat so mancher der sich mit Steuerverlusten reich rechnen wollte, nachher neben den Steurlichen Verlusten dann auch reale Verluste erzielt. Schlimmer noch teilweise , wurde bei tatsächlichen nicht "geklappten" verlauf der prognostizierten Daten, nachher von den Finanzbehörden diue verluste nicht anerkannt. Daneben muss aber der Anleger auch noch für die Verluste gerade stehen.

Also im Schlimmsten Fall, hat einer zunächst jedes Jahr Steuern gespart. Nehmen wir mal an, Verluste von vielleicht 100.000 in den letzten 10 Jahren. Somit eine Steuerersparniss von ca 44.000 Euro. Dann passiert aber was mit dem Schiff, ws nicht versichert ist, oder die Frachraten sinken extrem oder oder...........
Dann wird nach einem Verkauf des Schiffes nicht auch noch ein Gewinn, der steuerfrei sein sollte, erzielt, sondern sogar ein Verlust. Man muss noch Geld nachzahlen. Sagen wir mal 100.000.
Da dann die ganze Konstruktion ebren deshalb evtl von den Finanzbehörten nicht mehr anerkannt werden könnte. heisst das, das alle Steuervorteile gekippt werden.
Ergo muss man nicht nur die Steuervorteile der 10 Jahren zurück zahlen, sondern zahlt ja auch den realen Verlust, der ja eingetreten ist, und selbst den kann man nicht mal steuermindert geltend machen.
Heisst also anstatt , wie verheissen in unserem Beispielsfalls steuerliche Verluste von 100.000 über 10 Jahre und noch einen steuefreiene Ertrag von 100.000 kommt dann raus, gar keine steuerlichen Verluste mehr, und noch 100.000 Nachzahlung an die Schiffsgeschichte, und die sind aus versteuertem Einkommen zu zahlen.
Somit statt einer vermutteten Vorteil von ca 145 Tds nach Steuern ergibt sich ein realen Verlust, die steuerlich unwirksam ist von 100.000 Euro, was dann etwa bedeutet man musste 190.000 verdient haben, aus anderen Quellen, um den verlust hier tragen zu können.

Das war jetzt nur schematisch dargestellt und sowas kann genauso mit diesen neuen Energien passieren oder sonst wo. Dazu kommt noch, dass vor solche Konstruktionen an den markt kommen, schon auf Zig Stufen abkassiert wurde. Also es haben verschiedene Verkäufer und Vermittler , an dem jeweilgen Objekt verdient.
Dann kosten die Berater ein heidengeld und zum Schluss wird der Vertrieb auch oft mit Provisinen von bis zu 20% und mehr entlohnt.
Das sowas natürlich letztendlich nur auf Kosten der Anleger- auch wenn sie vordergründig selber nichts anlegen, aber immer voll haften, möglich ist, versteht sich von selbst!

Der Perfide dabei ist, dass diese hohen Kosten für Beratung etc und Verwaltung etc etc. auch noch damit erklären werdne, dass so ja die Verluste zustande kommen!

Stimmt, aber es wird auch gezahlt!

Ich kann auch jedem von Euch einen Verlust von 10.000 Euro bescheinigen!

Gebe Euch eine rechnung über eine Beratung und Ihr  bezahlt das dann!

Dann könnt Ihr das absetzen und habt Steuern gespart!

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