Wieso geht der Tacho falsch
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 10.07.02 13:18 | ||||
Eröffnet am: | 10.07.02 06:41 | von: loge | Anzahl Beiträge: | 14 |
Neuester Beitrag: | 10.07.02 13:18 | von: Lucky_S | Leser gesamt: | 2.218 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 2 | |
Bewertet mit: | ||||
Fachleute, klaert mich auf!
Ich nehme an, die Geschwindigkeit wird ueber die Umdrehungen der Raeder gemessen. Nehmen wir mal an, der Durchmesser der Reifen variiert um 1cm durch Hersteller-Toleranz, Reifendruck und Profilabnutzung. Das hiesse bei 60 cm Durchmesser ca. 1,6 % in der Geschwindigkeit. Also kaum Abweichung: bei 200 km/h ca. 3 km/h.
seit wann schreibt ein gesetz vor, dass ein tacho falsch gehen muss? rülps.
tachos gehen falsch, damit die autohersteller den eitlen deutschen drankriegen...soll heissen, jeder mummelt doch am stammtisch, dass sein golf gt mit 90 ps 210 läuft, weil er ihn erst richtig und vor allem sehr gut eingefahren hat...misst man das ganze mit einem tachymeter nach, sind es plötzlich nur noch 195...genau so schnell wie er eingetragen ist..lol, aber der golffahrer ist mit dieser lüge zufrieden...im übrigen hat ford die schlechtesten tachos, die lügen bis zu 13% laut adac.
ansonsten:
http://www.adac.de//Rund_ums_KFZ/...7C63ED704159C1E3BFA3C5A796#a10930
Da halte ich immer die Hand raus wenn ich wissen will wie schnell. Und das Teil macht min. 200 !!!
mfg
Trotz der Vielzahl der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf ein Tachometer aber nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen (wichtig für die Einhaltung von Geschwindigkeits-Beschränkungen). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muß also nach "oben" verlagert werden, d.h. Tachometer zeigen in aller Regel mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit an. Dem hat allerdings der Gesetzgeber Grenzen gesetzt und zwar:
· Bei Fahrzeugen, die vor dem 01.01.91 erstmals zugelassen wurden, darf die Anzeige in den oberen beiden Dritteln, mindestens aber ab 50 km/h, um bis zu 7 % des Skalen-Endwertes höher liegen. Wenn eineSkala mit bis zu 220 km/h eingebaut ist, dann darf also bei jeder Geschwindigkeit über 50 km/h die Voreilung bis zu 15,4 km/h betragen.
· Für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 01.01.91 gilt eine neue EG-Richtlinie, welche unabhängig vom Skalenendwert, eine grundsätzliche Tachovoreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h zuläßt. Bei 50 km/h darf der Tacho dann bis zu 9, bei Tempo 130 aber bereits bis zu 17 km/h voreilen. Die detaillierten Vorschriften sind in der Richtlinie 75/443/EWG festgelegt.
· Zur Anzeigegenauigkeit des Wegstreckenzählers existieren keine ECE-Richtlinien. In der Bundesrepublik ist aber weiterhin der § 57 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) gültig, welcher die maximal zulässige Abweichung auf 4 % beschränkt.