EUROGAS ist gestartet
"... beim abgeschlossen ICSID-Verfahren ........die Kostenrechnungen der beiden Seiten ....
Atemberaubend happig, happig. Insbesondere die der SL-Kanzlei....." Kürzungen und Hervorhebungen von mir.
Ich nehme an, die Zahlung an Frau Prof.beinhaltet bereits den Aufwand für die Abwehr etwaiger künftiger Rechnungen von Eurogas.
http://icsidfiles.worldbank.org/icsid/ICSIDBLOBS/...04/DC11036_En.pdf
Ich habe den Eindruck, dass damit meine Annahme bestätigt ist, dass der Sachverhalt bereits im Jan.2016 in der jetzt bekannten Weise zur Entscheidung anstand.
Die zeitliche Verschiebung ergab für Eurogas keine Hilfestellung.
Wie der Fonds - als Geldgeber- die ca.18 Monate der Verzögerung sieht/sah wird man uns wohl kaum über die HP mitteilen.
Ob das folgenlos ist oder bleibt, betrachte ich nicht ohne mehrere Fragezeichen.
Wobei man ja die genauen Vetragsbedingung mit dem Fond nicht kennt und somit eine schlüssige Beurteilung eigentlich sehr schwierig ist.
Wenn man etwas im Award stöbert, könnte mas es als quasi Hit bezeichen.
Als "aufweckte" User erwähnten, dass möglicherweise im ICSID-Verfahren der Themen-Komplex "EuroGas I+II" nochmals auf den Tisch kommen könnte, wurde man rüde zurechtgewiesen.
Da wurde frohlockend von der Protagoinisten aus der EuroGas-FanKure "suggeriert", dass sei doch olle Kamelle und schon längst erledigt. Nun denn, leider ändert das am Ergebnis auch nichts.
Jetzt ist man ja erst mal freudig gespannt auf die Einreichung der Klage in den USA, gegen diesen arroganten Hr. R. Schmid und seine Helfershelfer. Gr
"---Als "aufweckte" User erwähnten, dass möglicherweise im ICSID-Verfahren der Themen-Komplex "EuroGas I+II" nochmals auf den Tisch kommen könnte, wurde man rüde zurechtgewiesen.
Da wurde frohlockend von der Protagoinisten aus der EuroGas-FanKure "suggeriert", dass sei doch olle Kamelle und schon längst erledigt. Nun denn, leider ändert das am Ergebnis auch nichts.----"
Nach meinem Eindruck ist es nicht gerade selten, dass hier Haltung statt Inhalt den Erfolg bringen sollte/soll.
Da wird sich vermutlich am Vorgang und am Ergebnis in nächster Zeit nichts ändern.
"...Jetzt ist man ja erst mal freudig gespannt auf die Einreichung der Klage in den USA, gegen diesen arroganten Hr. R. Schmid und seine Helfershelfer.."
Noch vor dem Winter ?
Ich glaube es kaum.
Und wer finanziert ?
Nach Abschluss des CH7 noch etwas übrig ?
Durch Eurogas in diesem Jahr noch Listing und Klage ?
Für mich ist im Augenblick in allen Punkten das Gegenteil wahrscheinlicher.
Zeitpunkt: 01.09.17 08:46
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Quelle fehlt.
Von wem das Geld bisher kam und weiterhin kommt ist eine sehr gute Frage, werter Malti.
Und überhaupt: Die Aktionäre erfahren von der Geldpolitik der Firma Eurogas so gut wie nix.
Für mich gilt daher: Einmal Eurogas, nie mehr Eurogas. Bei Lang & Schwarz ist mir der Kurs zu niedrig.
*Ich würde die letzten vorzüglichen Postings von Dir gerne mit Sternchen bewerten, aber die Arivaregeln halten mich da auf.
Hat die GL uns Aktionäre inzwischen zu einer/ihrer Entscheidung informiert ?
http://icsidfiles.worldbank.org/icsid/ICSIDBLOBS/OnlineAward…
Award Abs: 228, Pt.
Eurogas erklärt darin eine Übertragung (vom 4. Juni 2012) auf die Schweizer Tochtergesellschaft EuroGas AG.
Es fehlen aber Unterlagen/ Beweise über diese Transaktion.
Verkürzt wiedergegeben.
Ich wundere mich über die Ruhe bei den AG-Aktionären.
Offenbar habe ich ein schlechtes Gedächtnis.
Also iebe ich meine Entschuldigunggleich nach.
Trotzdem wäre ich gern Mäuschen beim Wirtschaftsprüfer gewesen, um zu sehen, ob der mgl.-weise gleich noch mal in seinen Unterlagen nachgeblättert hat.
Werter @malteser, gemäss Mitteilung von EuroGas wäre ja die Klage gegen diese arroganten SIH'ler bereits im Februar 2016 "imminent" (unmittelbar bevorstehend) gewesen?
Erlaube mir dazu eine Erkenntnis aus einem Eröffnungsposting aus dem "Jahre 2011" eines befreundeten Forums einzubringen, dass wohl bis heute an Aktualität kaum etwas eingebüsst hat. Gr
Teilzitat:
"Nach 17 Jahren Eurogas steht anhand des Ergebnisses fest, dass die Aktionäre ein wenig an der Nase herumgeführt wurden."
Quelle: www.wallstreet-online.de - Thread EuroGas
Werter @malteser, besten Dank für Ihre interessanten Beiträge.
Man ist ja kein Jurist sondern lediglich Laie und kann die Sache nur von aussen betrachten.
Neben den von Ihnen erwähnten EuroGas AG-Aktionären, wie sehen gewissen Begründungen / Beurteilungen des ICSID's-Schiedgerichtes die EuroGas Inc.-Aktionäre? z.B. Abs. 423:
423. daher, die obskuren Transaktionen mit McCallan haben keinen Einfluss auf des Tribunals
Schlussfolgerung, die Gerichtsbarkeit über EuroGas II, wie oben beschrieben. Seit die Talkum /
Neuzuordnung Ansprüche nie bestanden aus EuroGas ich EuroGas II durch die angebliche
Fusion (die das Tribunal unwirksam hält), und es gibt keine Beweise, dass EuroGas ich
verkauft seine Talkum / Geschlechtsumwandlung behauptet, McCallan in einer Weise, die diese Ansprüche dann hätte
Sie waren bereits auf EuroGas II übertragen, ist das Gericht zu dem Schluss, dass es fehlt gezwungen
Gerichtsstand für die Ansprüche von EuroGas (EuroGas II) im vorliegenden Verfahren.
Hoch interessant.
Für mich ergeben sich spontan folgende Fragen, zu denen wir ev. noch einiges höhren werden :
Wurde das von Eurogas schlichtweg nur unterschätzt ?
Gab es damals schon eine "Fehlberatung" ?
Welchen Anlass gab es, die Aktionäre nicht zu unterichten ?
Lag das bereits den RA des Fonds vor ?
Das man Vorgänge bei Gericht anders alsvon den Parteien gewünscht wichtet, das halte ich für normal.
Wenn mich als Geldgeber für den Prozess oder auch als RA, mein Mandant nicht vollständig unterrichtet, wäre ich "krach sauer".
Dan wäre ist es mir in einer solchen Position/Rolle egal, ob er mich "hinter die Fichte führen" wollte, auf mangelhafte Informationen bei der Gegenpartei hoffte , ein Strukturgestrüpp in seinem Firmengebilde entfachte oder das eigenes Opfer seiner zweifelhaften Büroorganisation wurde.
http://icsidfiles.worldbank.org/icsid/icsid/...icdoc/partf-chap07.htm
Antrag auf Nichtigerklärung gemäß Art. 52
"....Sind nach Erlass des Schiedsspruchs Tatsachen bekannt geworden, die den Spruch wesentlich beeinflusst hätten, kann eine Partei innerhalb von 90 Tagen nach Bekanntwerden der Tatsache eine Abänderung verlangen. Das Recht erlischt spätestens drei Jahre nach Erlass des Schiedspruchs. ..."
Hervorhebung von mir.
Ich denke, da ist von Eurogas und dessen Anwalt jeder Stein umgedreht worden.
Insofern erwarte ich für den Geltungsbereich das ICSID keine Änderung mehr.
In weiteren Klageverfahren scheinen mir die Chancen dafür aber möglich zu sein.
Da spielt schon der Unterschied der Zuständigkeit zu spezifische Themenbereich eine Rolle.
Nun ist es ja mehr als "1Jahr" vergangen seit der Ankündigung, sich vorzubehalten Massnahmen gegen die RA-Kanzlei Foriep wegen fehlerhaften Beratung zu unternehmen vergangen.
Denke mal, dass kann wohl einmal mehr als amüsante Ablenkungs-Episode abgehackt werden Gr
Eurogas hatte doch wohl die ca. 400K $ akzeptiert. Oder ?
Von dieser Seite wurde doch nur die zeitliche Verzögerung zum abschließenden Urteil bemängelt.
Müssen wir jetzt mit Überraschungen rechnen, bei denen Eurogas "die Rolle rückwärts" probt ?
Zeitpunkt: 08.09.17 16:46
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - derartige Aussagen bitte belegen oder vermeiden.
Das vermute ich auch.
Könnte lehrreich sein.
Beim jetzigen Stand ist das ICSID-Verfahren nach meiner Ansicht selbst schon so ein Lehrstück.
Ich hoffe, das Eurogas bei weiteren Klagen nicht an Formalitäten vor den Gerichten scheitern wird.
Darauf folgend müsste aus meiner Sicht die Bilanz und die GV kommen.
Ein Listing noch in 2017 ist daher für mich nicht sehr wahrscheinlich.
Man weiss natürlich nicht welche Art von Kapitalherabsetzung man wählt, gemäss den üblichen Voraussetzungen kann man auch ohne grosse Rechenkünste kolportieren, dass es für ein Listing für 2017 wohl nicht mehr reicht. Gr
Auszug aus: www.kapitalherabsetzung.ch
Erfolgt die Kapitalherabsetzung nicht zum Zwecke der Beseitigung einer Unterbilanz, so ist ein "dreimaliger Schuldenruf" im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), verbunden mit einer Anmeldefrist von "2 Monaten," notwendig. Nach Ablauf dieser Frist und der allfälligen Sicherstellung oder Befriedigung der anmeldenden Gläubiger hat der Notar in einer öffentlichen Urkunde festzustellen, dass die gesetzlichen Vorschriften für die Kapitalherabsetzung eingehalten wurden.
Meine Meinung :
Ich gehe davon aus, dass es in einem Widerspruchverfahren keine Kostenteilung geben wird.
Egal wer es sein wird, derjenige der den Widerspruch einlegt und verliert, wird die Kosten allein zu tragen haben.
Insofern bin ich schon jetzt gespannt, wie und welcher erwaige Finanzierer sein Risiko/seine Chancen einschätzen wird.