Wie kann man eine 2. EBAY-ID anmelden?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 09.11.04 17:45 | ||||
Eröffnet am: | 09.11.04 14:33 | von: Jessyca | Anzahl Beiträge: | 20 |
Neuester Beitrag: | 09.11.04 17:45 | von: taos | Leser gesamt: | 1.603 |
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Kann man bei Ebay ohne Probleme einfach eine neue ID auf den gleichen Namen anmelden?
Oder muß man zu irgendwelchen Tricks greifen, die Ihr mir vielleicht verraten wollt?
LG Jessyca
"Nach EU-Recht kaufen Sie von Privat. Es gibt also keine Gewährleistung und keine Rückgabe oder Umtausch."
Hier ist dann noch längst nicht Ende der Fahnenstange und Geld zurück schneller möglich als gedacht. Nicht wenige Verkäufer versuchen sich unter dem Deckmäntelchen des "privaten Anbieters" zu verstecken. Ob mit einer solchen Masche möglicherweise versucht wird z.B. der Steuer, dem Rückgaberecht oder gar drohenden Gewährleistungsansprüchen zu entfliehen, kann meist im Voraus nicht genau ausgemacht werden. Wie sehr sich eine solche Masche rentieren kann, wird schon bei einem angedachten Verkauf eines Gebrauchtfahrzeuges (für die Straße) schnell deutlich. Nix Einkommens - nix Mehrwertsteuer, nix Car-Garantie können die Kasse schon ordentlich klingeln lassen. Zudem sitzt der Käufer unter Umständen und vielleicht zu unrecht auf einem "maroden Bock" samt diverser Reparaturrechnungen. Wer ist "gewerblicher Anbieter" und wo hört privater Verkauf auf? Leider bekam ich bislang aus der Berichterstattung kaum klärende Antworten zu diesem Thema mit. Die Grenzen scheinen hierbei fließend zu sein. Aber nur, wenn ich meinem angeblichen "Privat-Händler" gewerblichen Handel nachgewiesen kann, muss dieser seine nicht so tolle Ware zurücknehmen. Über die ebay-History der Beurteilungen und der "bewegten" Artikel des Anbieters funktioniert dieser Nachweis oftmals sehr leicht. Schon die Anzahl der Beurteilungen verrät dem Kenner wo es lang geht. Zudem sind bereits entsprechende Urteile zum Thema gefällt worden. So reichten z.B. 35 Verkäufe bei ebay innerhalb von 7 Monaten aus einer angeblichen Hausfrau gewerblichen Handel per Gerichtsbeschluss zu bescheinigen. Mag diese Entscheidung u.U. etwas krass erscheinen, so sollen Behörden der unterschiedlichsten Bundesländer und Fachbereiche so ab 100 Verkäufen pro Jahr bei Verbrauchsgütern schon ordentlich "in die Hufe" kommen. Gelingt der Nachweis, dass nicht nur Ver- , sonder auch Einkäufe getätigt werden, so ist der Titel "Privat" beim Handeln dann wohl endgültig zum Teufel. Nicht selten soll dies auch noch via ebay ganz bequem gelungen sein. Hierfür unterschiedliche Namen beim größten Auktionshaus zu nutzen hilft nur den Behörden wirklich, denn sie zeigen u.U. diverse Energien, die Milde zunehmend ausschließen. Bleibt nur zu hoffen, dass wir als Kunden unser Recht so nie durchsetzen müssen. Ob ein Kauf z.B. per Versand beim Fachhändler wirklich vor bösen Überraschungen schützt kann ein Blick in die diversen Wiederrufsbelehrungen und AGB's zeigen.
Ergo gibt es bei Ebay fast nur Händler!
Was kostet ein Gerwerbeschein, wo bekomme ich ihn? Ist ein Gewerbe steuerlich interessant?
entweder in den umliegenden ländern, oder gleich in den neuen osteuopäischen ländern.
mit visacard zahlen und fertig.
oder bei hood.de verkaufen, kostenfrei und ohne postident!
servus
proxy
Wenn ich natürlich 47 Handtaschen gleichen Kalibers in Ebay verticke, liegt der Schluss nahe, dass ich gewerlich verkaufe.
Ist wie mit der GEZ.............Ideenreichtum kennt keine Grenzen !
PS : 2. ID braucht neue Mail-adresse und Anschrift ,weil´s in EBAY verboten ist , 2 ID´s zu nutzen (lol)
Und wenn der ausländische Finanzamtsbeamte was von mir will, was dann?
In welchen Ländern wäre Ebay-Handel steuerfrei?
Geht gleicher Name und neue Adresse?
Schickt Ebay Anmeldeunterlagen an die neue Adresse?
z. B. Max Müller = Maximilian Mueller
An die NEUE Mail wird Abfrage geschickt...........
Was brauchst Du 2 ID´s ?? zum Puschen ??? (ggg)
man bekommt ja einen brief an die privatadresse um die angaben zu verifizieren. simpel & einfach!
Wer aber Keller, Kleiderschrank, Bücherschrank und Arbeitszimmer entrümpelt wird mit Sicherheit auf mehr als 35 Artikel im Jahr kommen. Auch Eltern, die gebrauchte Babysachen verkaufen, kommen leicht darüber. Ein bisschen gesunder Menschverstand hilft da auch weiter.
Wer natürlich laufend Neuware verkauft, die extra zum Zweck des Verkaufens angeschafft wurde, der ist sicher ein Händler.
Taos
weil ich auch mit Nachfragen seitens des Finanzamts rechne - (200 Auktionen in 2 1/2 Jahren)
habe auch alles entrümpelt und Teile meiner Fotosammlung aus den 80ern verkauft, da waren alleine um die 40 bis 50 Prospekte und etliche Kleinteile dabei
neue ID´s sind aber doch auch kein Problem: Eltern, Großeltern, Onkels u. Tanten, die selbst nix machen .-)
1. Ihr könnt Gewährleistungsansprüche nicht mehr vollständig ausschließen.
2. Der Meistbietende hat ein Rückgaberecht. Das heißt, Ihr habt keinen Schutz mehr vor Spaßbietern.
Also: Niemals von sich aus ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Wenn einem das Finanzamt später diese Aktivitäten als gewerblich anrechnet, ist es schon schlimm genug.
Aufzeichnungen zu machen, so wie Flamingoe, ist natürlich in jedem Fall gut.
Aber der Begriff _ganz offensichtlich_ ist in diesem Fall schwammig. Es gibt einen großen Graubereich, in dem man nicht so einfach sagen kann, ob das gewerblich ist oder nicht.
- eBay Gebühren
- Kosten fürs Internet
- Computer
- Digitalkamera
- Arbeitszimmer
- Abschreibung Firmenwagen (ihr müsst ja die Sachen zur Post bringen)
- Büromaterial
Ach ja, die Verluste aus eurem Gewerbe könnt ihr mit anderen Einkünften verrechnen und Steuern sparen.
Taos
stell dir vor, dein onkel oder tante in luxembourg oder der schweiz überlassen dir ihren ebayaccount.......
schön enstpannt bleiben.
natürlich geht so etwas nur über eine freie email adresse.
naja der kreativität sind keine grenzen gesetzt.
servus
proxy
Bundesrichter in den USA haben insgesamt acht eBay-Verkäufer zu hohen Geldstrafen verurteilt, weil diese bei eigenen Auktionen mitgeboten und dadurch die Preise in die Höhe getrieben hatten. Die in drei verschiedenen Verfahren angeklagten Personen hätten teilweise über mehrere Jahre hinweg bei eBay Versteigerungen manipuliert, unzähligen Käufern sei dadurch ein finanzieller Schaden entstanden, teilte die New Yorker Staatsanwaltschaft mit. Zusammen müssen die schwarzen Schafe nun 90.000 US-Dollar an Strafen und Entschädigungen zahlen.
In einem der Verfahren wurde ein Kunsthändler gemeinsam mit zwei ehemaligen Angestellten zur Zahlung von 50.000 US-Dollar verdonnert, weil sie bei mehr als 1100 eigenen Auktionen mitgeboten hatten. In einem anderen Fall hatten drei Autohändler gemeinsame Sache gemacht: Sie gaben zu, bei 106 eigenen Versteigerungen insgesamt 610 Gebote abgegeben zu haben, was sie jetzt 28.000 US-Dollar kostet. Im dritten Fall hatten die beiden Angeklagten Preise für Sport-Devotionalien künstlich nach oben gedrückt. Nicht bekannt ist allerdings, wie oft die Verurteilten eigene Auktionen gewannen, weil sie das höchste Gebot abgegeben hatten. (pmz/c't)