Wie geht ihr denn mit Euren Gewinnen steuerlich um
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 27.08.99 10:31 | ||||
Eröffnet am: | 23.08.99 20:31 | von: Dietrich | Anzahl Beiträge: | 44 |
Neuester Beitrag: | 27.08.99 10:31 | von: Armin | Leser gesamt: | 15.614 |
Forum: | Hot-Stocks | Leser heute: | 23 | |
Bewertet mit: | ||||
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Nochmals herzlichen DANK
abbekommen hat und diese mit Kursgewinnen wieder verkauft ???
Danke !
Dies mußt Du anhand einer Adhoc oder sonstigen nachvollziehbaren aktuellen Analystenempfehlung nachweisen, sonst machst Du Dich einer Steuerhinterziehung strafbar. Also bitte verbreite hier keine solcher Halbwahrheiten, andere könnten das teuer bezahlen.
Otto, ob Neuemission oder nicht, spielt steuerlich überhaupt keine Rolle.
Also siehe biba.
prüfen, ob ein Privatmann Wertpapiere
innerhalb der Spekulationsfrist ge- und
verkauft und welche Gewinne er dabei
erzielt hat. Die Finanzverwaltung gibt
auch unumwunden zu, daß solche
Gewinne von Privatleuten so gut wie nie
deklariert werden. Weil somit Ehrlichkeit
ebenso wie früher bei Zinseinkünften
bestraft wird, halten renommierte
Steuerrechtler die Erfassung solcher
Gewinne in der jetzigen Form für
verfassungswidrig. Professor Klaus
Tipke will die Frage dem
Bundesverfassungsgericht vorlegen.
Sein Verfahren ist derzeit beim
Finanzgericht Schleswig-Holstein
anhängig (V 7/99).
Aber: Wir möchten hier doch aufklären, was die Leute machen müssen, wenn sie rechtlich im grünen Bereich bleiben wollen. Sonst brauchten wir uns ja auch nicht über die Spek-Steuer unterhalten, sondern gleich empfehlen, Steuern zu hinterziehen, weil die Chance, erwischt zu werden, als Privatperson (noch)sehr gering ist. Wenn man jedoch bedenkt, daß die Politiker das Bankgeheimnis mehr und mehr aushöhlen, der Staat viel Geld braucht und die Verjährung, so glaube ich, 6 Jahre beträgt, dann ist es doch demnächst ein Leichtes, ein Programm über die Discountbrokerkonten laufen zu lassen und entsprechende Ermittlungen anzustellen.
Dem Verfahren in Schleswig gebe ich persönlich keine Chancen, dann würde man wieder auf die 6 Monaten zurückgehen müssen, und das ändert an der Lage ja auch nicht viel.
Ein Halten der Aktien über ein Jahr geht allen Gefahren aus dem Weg.
Ihr macht 1001,- DM Gewinn innnerhalb eines Jahres, dann addiert ihr den Gewinn zu Eurem zu versteuerendem Einkommen.
PUNKT. Schluss und aus die Maus.
Ich zahle Steuern und eine Diskussion darüber ist schwachsinnig, da jedes Finanzamt am längeren Hebel sitzt.
Gruß,
hugo
9999 DM unter einer position zu verkaufen spekulationssteuern
10 x 999 DM positoinen zu verkaufen ca.0,3%*10 = 3% unter mindesbetrag
wenn ich mich nicht irre ist dies doch legal in Deutschland??
grüße
daz
G.
ups
Al grüßt
b) die berechnung ist etwas beamtisch, da es im nichtgewerblichen bereich keine fifo/lifo gibt: positionen aelter als ein jahr fallen heraus. bei verkaeufen von juengeren positionen gilt je position und depot die differenz von verkaufspreis minus durchschnittspreis (hierzu gibt es ein aelteres gueltiges bfh-urteil, veroeffentlicht auch in "der betrieb" mit berechnungssbeispielen)
fazit: mit mehreren depots lassen sich kursrisiken herrlich abfangen. der sog. steuerehrliche ist nicht der benachteiligte.
im zweifel: fragt beim zustaendigen finanzamt nach, die beraten auch (weil sie interesse an einer unproblematischen abwicklung haben), haben zugriff auf die urteile und aktuelle rechtsprechung.
aber: lasst euch nicht mit diesem fifo-quatsch abspeisen!
Gruß
Skippi
durch deinen erteilten Freistellungsauftrag gelegt, da bereits dein
Auftrag zur Freistellung dem Finanzamt gemeldet wird, woraus ja
wiederum zu erkenn ist, das du ein Depot / Konto besitzt. Vorausgesetzt
du verzichtetst darauf, werden sämtliche Dividenden komplett versteuert und es bleibt nicht mehr viel übrig.
Nach meinem letzten Wissensstand gibt es auch kein first in first out
mehr, die Rechnung läuft über den Gesamtwert der Position.
Vorausgesetzt du hast gekauft, und nochmal geaussoviel nachgekauft, verkaufst dann wieder die Hälfte, so ist Gewinn / Verlust aus der Addition sämtlicher Einkäufe herauszurechnen.
Leider habe ich jemanden in meinem Bekanntenkreis, der Jahrelang
am Fiskus vorbeispekulierte und auch gut damit lebte, aber das
war irgendwann aus und er zahlt heut noch.
Bleibt auf der sicheren Seite !
Gruesse MOB
Vorteil: Die Sache ist absolut legal.
Gruss, Euer Pinguin
Etwas anderes ist es, wenn die Papiere von vornherein zu einem niedrigeren Kurs ausgegeben wurden. Dieses Emmissionsdisagio, also ein garantierter Kursgewinn, ist nur innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei.
Also - wer weß mehr zum Emmissionsdisagio und den Fristen in denen man steuerfrei verkaufen kann.
Danke !
(Abgeld); Preisabschlag auf den Nennwert einer Schuldverschreibung oder einen
Darlehensbetrag. Disagioberechnungen auf den Nennwert von
Schuldverschreibungen werden im Zuge der Anleiheemission gewährt
(Emissionsdisagio), um so eine Adjustierung an die üblichen Marktkonditionen zu
erreichen. Ein Disagio bewirkt bei fixierter Nominalverzinsung eine Erhöhung der
Effektivverzinsung und gewährt potentiellen Anlegern einen (zusätzlichen) Anreiz für
die Anleihezeichnung. Disagioberechnung im Zusammenhang mit
Darlehensgewährungen (i.d.R. bei Hypothekarkrediten), auch als Damnum
bezeichnet, bewirken eine um den Abschlag verminderte Darlehensauszahlung und
eine Erhöhung des Effektivzinses.
Is es also ein Ausweg, wenn man einen Verein gründen würde, der ja
normalerweise gemeinnützig anerkannt werden müßte (Förderung der Aktienkultur....)und dann dieser "Börsenverein" einen eigenen internen
"Vereinfonds" macht, in den Mitglieder einzahlen können. Liegt das Geld dann im Gemeinschaftsdepot des Vereins, ist es dann nach einem Jahr steuerfrei ?
Gruss, Uwe