Wie bescheuert sind die Beamten in Deuschland?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 25.08.11 08:46 | ||||
Eröffnet am: | 24.08.11 19:26 | von: satyr | Anzahl Beiträge: | 21 |
Neuester Beitrag: | 25.08.11 08:46 | von: Börsenfan | Leser gesamt: | 1.612 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Der Bundesfinanzhof entscheidet wer die Currywurst im stehen isst
Zahlt 9 % und wer sitzt zahlt 19 % Mehrwertssteuer.
He ich glaubs ja nicht.
Hat mal einer ne Eisenbahnschiene zur hand?
Sofort reinschlagen
http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/...m-Sitzen-19-Prozent.html
http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/...m-Sitzen-19-Prozent.html
Muss man aber nicht. Darum ja auch lieber:
Nein, hier steht nix. Was sollte hier schon stehen.
Bei der Beurteilung, ob das Dienstleistungselement der Abgabe von fertig zubereiteten Speisen überwiegt, sind nur solche Dienstleistungen zu berücksichtigen, die sich von denen unterscheiden, die notwendig mit der Vermarktung der Speisen verbunden sind.
Der Wortlaut des § 3 Abs. 9 Satz 4 UStG 1993 in der seit 27. Juni 1998 geltenden Fassung ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs insoweit nicht in vollem Umfang gemeinschaftsrechtskonform.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 26. Oktober 2006 V R 58, 59/0
Und bekomme ich dafür meinen BigMäc bei McDonalds günstiger wenn ich zum Mitnehmen sage?
Also immer schön zum "hier essen" bestellen und wenn alles gebongt ist "äh, können Sie den doch zum Mitnehmen einpacken" ;)
Da freut sich auch das Finanzamt