Wichtige Steuerfrage?


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Neuester Beitrag: 05.03.00 18:22
Eröffnet am:04.03.00 18:42von: GewinnerAnzahl Beiträge:10
Neuester Beitrag:05.03.00 18:22von: HaiopeisLeser gesamt:2.314
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56 Postings, 9193 Tage GewinnerWichtige Steuerfrage?

 
  
    #1
04.03.00 18:42
Wenn ich meiner Mutter eine Aktie aus meinem Depot auf ihr Depot übertrage fängt dann die Spekulationsfrist wieder von vorne an?Wenn ich die Aktie schon 11 Monate habe und meine Mutter noch einen Monat wartet muß sie die Aktie ja Steuerfrei verkaufen können.

  Gruß Gewinner  

252 Postings, 9176 Tage MisterXKeine neue Spekulationsfrist!

 
  
    #2
04.03.00 22:35
Hi Gewinner

Wenn Du eine Aktie von Deinem Depot auf das Depot Deiner Mutter überträgst (Schenkung) beginnt für diese keine neue Spekulationsfrist. Wenn sie die Aktie dann noch länger als einen Monat hält, ist auch § 42 AO (Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten) ausgeschlossen, da die Aktie ja bereits 11 Monate in Deinem Depot war. Ich habe diese Aussage deshalb gemacht, da es in § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG heißt:

Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, insbesondere bei Wertpapieren, bei denen der Zeitraum zwischen
Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt;

Bei einer Schenkung wiederum liegt aber keine Anschaffung vor.

H 169 EStH Spekulationsgeschäfte
Keine Anschaffung ist der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts, z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis oder Schenkung (BFH vom 4.7.1950 - BStBl 1951 III S. 237, vom 22.9.1987 - BStBl 1988 II S. 250 und vom 12.7.1988 - BStBl II S. 942, Spekulationsfrist).

Wenn also keine Anschaffung vorliegt, kann somit folglich auch keine neue Spekulationsfrist beginnen. Ich hoffe, diese Antwort hilft Dir weiter.

Gruß MisterX
 

140 Postings, 9086 Tage voltagoMisterX

 
  
    #3
05.03.00 05:25
Das hieße ja eigentlich, wenn ich eine Aktie vor der Spekufrist verkaufen will, "verschenke" ich sie einfach z.B. an einen Verwandten, der sie dann verkauft. Dann ist der Gewinn steuerfrei???  

252 Postings, 9176 Tage MisterXWäre da nicht der § 42 AO, hättest Du vollkommen recht!

 
  
    #4
05.03.00 09:08
Dieser § 42 AO besagt, daß, wenn ein Mißbrauch der Vertragsgestaltung vorliegt (und das wäre bei Schenkung und anschließendem Verkauf der Fall), dann kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein solcher Mißbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht (also, so als ob man selbst verkauft hätte).
Gruß MisterX
 

52 Postings, 9180 Tage questionSpekulationssteuer bei geringem Einkommen ???????????

 
  
    #5
05.03.00 09:26
Frage: Wenn eine minderjährige Person ohne eigenes Einkommen ein Depot unterhält und Spekulationsgewinne von z.B. 10000 DM erzielt. Muß diese Person  1)eine Einkommenssteuererklärung abgeben ????? und
       2)Steuer auf diese 10000 DM entrichten (wenn sonst keinerlei           Einnahmen vorliegen) ????????

Danke für eine Anwort schon im voraus !!!

Gruß,
question  

58 Postings, 9174 Tage Magic-Qan question

 
  
    #6
05.03.00 11:50
Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung, die beim Finanzamt beantragt werden kann, ist das Existenzminimum (ca.16-18 TDM) steuerfrei. Dies gilt insbesondere für Kinder.  

375 Postings, 9278 Tage oxtornerhallo question,

 
  
    #7
05.03.00 12:18
magic-Q hat recht,

aber sog. NV-Bescheinigungen sind nur begrenzt (3-Jahre) und dann jeweils Verlängerung durch nachweis gültig.

Grundsätzlich ist aber ein Spekulationsgewinn > 999 DM immer mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Der persönliche Steuersatz kann in Deinem Fallé durchaus auch 0% betragen, siehe steuerfreies Existenzminimum.

Die Abgabe einer Steuererklärung zur Klärung der Steuerpflicht und Höhe ist obligatorisch.  

52 Postings, 9180 Tage questionMagic Q und Oxtorner. Danke !!! o.T.

 
  
    #8
05.03.00 14:04

317 Postings, 9238 Tage schaumermalRe: Wichtige Steuerfrage?

 
  
    #9
05.03.00 14:43
"Die Abgabe einer Steuererklärung zur Klärung der Steuerpflicht und Höhe ist obligatorisch" ist nicht richtig. es gibt viele menschen, die keine steuererklärung machen bzw. einreichen. legal. die deklaration von einkuenften ist keine zwangsangabe. man muss halt nur aufpassen, dass daraus keine steuerhinterziehung bzw. verkuerzung wird.

nur wenn du einmal drin bist, ist es schwierig, wieder aus der muehle raus zu kommen.

 

565 Postings, 9129 Tage HaiopeisSteuergrenze

 
  
    #10
05.03.00 18:22
Meines Wissens beträgt die Steuergrenze für 2000 13.500 DM. Ab dann muß der gesamte Gewinn mit (zunächst) 20% versteuert werden. Gerade bei Minderjähringen/Studenten o.ä. ist zu beachten daß man nur bis zu einem bestimmten Einkommen bei der Krankenkasse der Eltern mitversichert ist (z.B. bis ~7000 DM).

Haiopeis.  

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