Wer stoppt die Versicherungsbetrüger?


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Neuester Beitrag: 04.02.13 15:58
Eröffnet am:10.01.13 13:40von: LibudaAnzahl Beiträge:20
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63271 Postings, 7270 Tage LibudaWer stoppt die Versicherungsbetrüger?

 
  
    #1
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10.01.13 13:40
LV's wollen ohne Grund die Bewertungsreserven räubern - eine der dreistesten Raubaktionen der Versicherungsbranche, die mit Hilfe von gekauften Abgeordneten und einer gekauften ekelhaften Journallie, die geierhaft auf die Anzeigen dieser verbrecherischen Betrüger geiert, durchgewunken werden sollte.

Vermutlich hatte die Versicherungslobby aber vergessen, neben den Bundesabgeordneten auch den Bundesrat zu kaufen - glückerlicherweise für die Versicherten, denn all die "Argumente" der Versicherungsräuber stimmen nicht und sind an den Haaren herbeigezogen.

Besonders dreist ist, dass man auf ein sehr mildes Urteil des BGH scheisst, das 50% der Bewertungsreserven den Versicherten zubilligt - obwohl das auch schon sehr kulant ist, denn eigentlich gehören der Versicherten 100%.  Und auch dieses für die Versicherungsräuber sehr milde Urteil wollte man jetzt auch noch kippen - womit aber bei anstehenden Klagen nicht den Hauch einer Chance hätte, denn alle "Gründe" sind dreist erstunken und erlogen und rechnen damit, dass nicht nur Normalbürger, sondern auch Politiker die Zusammenhänge nicht verstehen.

Eine glatte Lüge der Versicherungsbetrüger ist die Behauptung, dass die Inhaber momentan auslaufender Verträge "zu unrecht" von höheren Bewertungsreserven profiteren.

Höhere Bewertungsreserven ergeben sich bei festverzinslichen Papieren, wenn das Zinsniveau fällt. Folgt man der Argumentation der Versicherer, dann müsste dieser Prozess fallender Zinsen auf einen Rutsch einen Tag vor der Fälligkeit passiert sein, wenn die Inhaber momentan "zu unrecht" davon profitiert hätten. Der Prozess der Zinssenkungen dauert aber nun schon viele Jahre - und diese Bewertungsreserven sind nicht über Nacht an dem Tag vor der Fälligkeit vom Himmel gefallen, sondern haben sich über den vorstehend beschriebenen Zeitraum aufgebaut, in dem der Versicherungskunde schon niedrigere Zinsen hinnehmend musste, die seine Ablaufleistung schmälerten.

Schier unglaublich ist aber, dass man über diesen Tatbestand in der anscheinend durchgehen von den Versicherungsbetrügern gekauften deutschen Presse nichts liest. Beschämend ist auch, dass den Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP dieser Zusammenhang nicht klar war oder klar sein wollte - immerhin ist der CDU noch auf dem Parteitag eingefallen, welch böses Spiel die Versicherungsbetrüger da mit der deutschen Bevölkerung treiben. Und der Schutz des Eigentums ist der FDP eh egal, wenn parteispendende Versicherungsbetrüger, die um ihre Altervorsorge bemühten deuschen Bürgerinnen und Bürger, die nicht der Sozialhilfe zur Last fallen wollen, grundgesetzwidrig enteignen.  

63271 Postings, 7270 Tage LibudaLügen, Täuschen, Bescheissen u. Grundgesetz breche

 
  
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10.01.13 16:43
Wer soll die Bewertungsreserven erhalten, zu deren Aufbau auch das Kapital der Versicherten verwendet wurde, deren Verträge jetzt zur Auszahlung stehen und von denen sie jetzt nichts abbekommen sollen, nicht einmal die ihnen von Bundesgerichtshof zugesprochenen 50%?

Vermutlich wollen die Versicherungen davon einen Großteil für die Versicherungen und Bonizahlungen an sich, wie das bei Finanzterroristen üblich ist, abzweigen. Denn das Argument, dass man das für neue Vertrage verwenden wolle, ist schwachsinnig und zudem unzulässig, denn die Versicherungen können die Zinsen und Überschüsse der Kapitalanlagen nicht nach eigenem Gütdünken nach Gutsherrenart verteilen.

Dazu muss man sich einmal die Frage stellen: Wann schmelzen die Bewertungsreserven ab? Das ist dann der Fall wenn das Zinsniveau steigt und daraufhin die Kurse der Festverzinslichen fallen. Für Verträge, die in dieser Zeit zur Auszahlung kommen, stehen dann zwar weniger Bewertungsreserven zur Verfügung als momentan, aber für die Eigner dieser Policien ergibt sich ja jetzt auch der Vorteil, dass die Verzinsung höher ist und damit die Ablaufleistung steigt. Nur wenn das Zinsniveau in einem Rutsch vom Tiefststand über Nacht auf den neuen Höchsstand im Zinszyklus springt, würden die Eigner später fällig werdender Policen benachteiligt. Eventuell geht diese Anpassung nach oben schneller als der über Jahre dauende Zinssenkungsprozess, aber durch die Tatsache dass nur 50% der Bewertungsreserven zur Ausschüttung kommen, wird dies eh mehr als abgefedert.

Besonders dreist war aber auch, dass der Bundestag mit den Stimmen der CDU und FDP beschlossen hat, ein Urteil des Bundesgerichtshofes abzuändern: Ähnlich Dreistes ist in den mehr als 60 Jahren Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik meines Erachtens noch nicht geschehen. Der Opposition im Bundestag muss man vorwerfen, dass sie entweder zu blöd und auch mitgekauft war, um gegen diese freche Bubenstück heftiger zu protestieren. Vielleicht hat man auch gedacht, dass es eh mehr die Wähler der CDU und FDP trifft, aber das war sicher zu emotional gedacht, denn gerade mit einem heftigen Opponieren hätte man hier viel Boden gut machen können, vor allem bei Wechselwählern. Denn auch viele kleine Leute haben wenn auch kleinere Lebensversicherungen.  

63271 Postings, 7270 Tage LibudaOhne das im Detail so genau auszuführen, besagen

 
  
    #3
10.01.13 18:49
die Ausführungen des Bundesrats zur Zurückweisung dieser Bürgerbetrügerei ziemlich das Gleiche wie die Ausführungen von Libuda:

"Für den Bundesrat ist nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollen, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen", heißt es in der Unterrichtung. Die Länder räumen zwar ein, dass die Versicherer in der Niedrigzinsphase Probleme hätten, die notwendigen Erträge zur Erfüllung ihrer langfristigen Garantien zu erwirtschaften. Allerdings hätten auch die Versicherten bereits spürbare Rückgänge bei der Überschussbeteiligung hinnehmen müssen. "Wenn die Versicherungsnehmer nun auch noch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven verzichten müssen, geht die aktuelle Kapitalmarktsituation einseitig zu ihrer Lasten", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=144544  

5113 Postings, 4339 Tage materialschlachtohne die versicherungskonzerne

 
  
    #4
10.01.13 20:16
in schutz nehmen zu wollen: wie stellst du dir denn eine verzinsung von 4% höchstrechnungzins vor, die die konzerne für lv´en aus den jahren 1994 bis 2000 zahlen müssen, ohne an substanz zu verlieren, bzw. die beteiligung an den bewertungsreserven neu zu verteilen. bei den lv´en handelt es sich um langläufer, wie hypothekendarlehen, welche ich auf 20 jahre für ca. 3% abschließen kann. irgendwo muss die kohle herkommen. das die lebensversicherer überzogene leistungsversprechen abgegeben haben will ich nicht bestreiten. und höhere erträge sind schwer zu generieren aufgrund der kapitalanlagerestriktion der versicherer  

6211 Postings, 5161 Tage Italymastermaterialbiatch

 
  
    #5
10.01.13 20:19
dann hätte man nicht dafür werben sollen / dürfen - so einfach ist das. du kaufst ja auch kein haus und bekommst dann ne wellblechhütte in indien gestellt  

5113 Postings, 4339 Tage materialschlachtdas geschieht ja auch nicht

 
  
    #6
10.01.13 20:23
wenn du dir eine lv genau anschaust, ist die versicherungssumme garantiert. und die erhälst du auch. überschussbeteiligung ist das, was über die leistungsgarantie hinausgeht  

63271 Postings, 7270 Tage Libudazu #4: Die Lebensversicherungen haben

 
  
    #7
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10.01.13 21:46
keine oder kaum Probleme die damals gegeben Mindestverzinsungen zu halten. Denn es waren da ja auch noch einige Jahre mit guten Zinsen drin - und die konnte man sich zudem auch langfristig sichern. Später haben die Lebensversicherungen ja diese Garantieverzinsungen nach und nach herabgesetzt - richtigerweise, weil das Zinsniveau das voraussichtlich nicht mehr erlaubte.

Das Scheißspiel, was die Versicherungen jetzt inszenieren ist, dass sie Geld, das früheren Verträgen rechtmäßig zusteht, teilweise mit dem Hinweis auf momentan niedrige Zinsen selbst vereinnahmen wolllen, und zum anderen Teil illegal in neue Produkte pumpen wollen, damit ihre Scheißprodukte besser aussehen.

Das ist kriminell und diesen kriminellen Taten wurde vom BGH ein wenn auch nur sehr milder Riegel vorgeschoben, denn die Nur-50%-Berechtigung an den Bewertungsreserven ist eigentlich schon ein extremes Zugeständnis an die Versicherungsbetrüger. Der Gipfel der Unverschämtheit und in der Nachkriegszeit von immerhin jetzt 60 Jahren nie erreichte Intensität von Rechtsbeugung ist allerdings, dass sich die Bundestagsmehrheit von CDU/CSU/FDP erdreistet, ein Gesetz gegen exisiterende vom BGH ausgesprochene Rechtsnormen zu setzen wie in einer schlimmen Bananenrepublik. Glücklicherweise ist dann zumindest einer Mehrheit der Landespolitiker in der CDU aufgefallen, was hier für eine kriminelle Tat im Bundestag abgelaufen ist.  

63271 Postings, 7270 Tage Libudazu #3: Hier bringt die Bundesratserklärung

 
  
    #8
11.01.13 08:56

hervorragend auf den Punkt:

"Allerdings hätten auch die Versicherten bereits spürbare Rückgänge bei der Überschussbeteiligung hinnehmen müssen. "Wenn die Versicherungsnehmer nun auch noch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven verzichten müssen, geht die aktuelle Kapitalmarktsituation einseitig zu ihrer Lasten", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates."

 

63271 Postings, 7270 Tage LibudaIm Mittelpunkt des kriminellen Verblödungs-

 
  
    #9
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12.01.13 11:53
geschwätzes der Versicherungsbetrüger steht auch die Aussage, dass man permanent Anlagen, die stille Reserven beinhalten, verkaufen und dann auf neue Anlagen mit niedrigerer Verzinsung umsteigen müsse.

Das ist kriminelle und dreiste Augenwischerei. Ein im Bestand vorhandenes Papier mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren und einem Nominalzins von 4% weist z.B. bei einem Kurs von 114,3% auch nur eine Effektivverzinsung von 1% auf. Denn wenn man statt dem Verkauf dieses Papiers zu 114,3% noch 5 Jahre wartet, bis es zu 100% fällig wird, würde man in den 5 Jahren Restlaufzeit 14,30 Euro verlieren - das sind pro Jahr 2,86 Euro. Statt 4 Euro wäre dann der Jahresertrag nur noch 1,14 Euro - nämlich 4,00 Euro minus 2,86 Euro anteiliger Rückzahlungsverlust. Bezogen auf auf 114,30 Euro Kapitaleinsatz ergeben diese 1,14 Euro Jahresertrag ziemlich genau 1%.

Und wenn man heute für ein neues fünfjähriges Papier, das mit 100% ausgegeben wird, einen Nominalzins von 1% hat, beträgt die Effektivverzinsung auch 1%.

Die Behauptungen der Versicherungsbetrüger sind also ausschließlich kriminelles Verblödungsgeschwätz und arglistige Volksverdummung.  

63271 Postings, 7270 Tage LibudaSchande über den Bundestaghohlköpfen

 
  
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12.01.13 16:19
Eine Schande ist allerdings, dass die Bundestagsabgeorndeten der beiden Mehrheitsfraktionen diesem Eulenspiegel-Verblödungsgeschwätz auf den Leim gingen - sei es aus Blödheit, Faulheit oder weil sie von den Versicherungsbetrügern gekauft wurden.  

63271 Postings, 7270 Tage LibudaAndererseits

 
  
    #11
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12.01.13 20:47
Zur Entschuldigung muss man allerdings anführen, dass auch in sogenannten Fachpublikation dieser von den Versicherungsbetrügern in die Welt gesetzt Dünnpiff nachgeplappert wird, wie nachstehend einem Autor, der sich mit dem Zusatz "Universität St. Gallen" , die eigentlich einen guten Ruf hat, schmückt. Aber dass es auch schwarze Schwäne gibt, wissen wir ja inzwischen auch.

"Inhaltlich ist die Neuregelung durchaus nachvollziehbar, denn die derzeitige Beteiligungsregelung kann zu der ungünstigen Situation führen, dass ein Versicherer hochverzinste Wertpapiere verkaufen muss, um Bewertungsreserven zu realisieren. Die Restmittel werden dann in niedriger verzinste Anlagen reinvestiert.."

http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/jahr/2013/...e1a7ebf938922eb  

63271 Postings, 7270 Tage LibudaGut auf den Punkt gebracht

 
  
    #12
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13.01.13 07:59
Zur Entschuldigung muss man allerdings   12.01.13 19:20 #12  anführen, dass auch in sogenannten Fachpublikation dieser von den Versicherungsbetrügern in die Welt gesetzt Dünnpiff nachgeplappert wird, wie nachstehend einem Autor, der sich mit dem Zusatz "Universität St. Gallen" , die eigentlich einen guten Ruf hat, schmückt. Aber dass es auch schwarze Schwäne gibt, wissen wir ja inzwischen auch.

"Inhaltlich ist die Neuregelung durchaus nachvollziehbar, denn die derzeitige Beteiligungsregelung kann zu der ungünstigen Situation führen, dass ein Versicherer hochverzinste Wertpapiere verkaufen muss, um Bewertungsreserven zu realisieren. Die Restmittel werden dann in niedriger verzinste Anlagen reinvestiert.."

http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/jahr/2013/...e1a7ebf938922ebc6
Peter Schramm bringt es sehr gut auf den Punkt - und diese sachlichen Analysen gewinnen gegenüber dem allgemeinen Dumm-Dumm-Geschwätz wie das von dem Autor aus dem letzten Posting nach und nach die Oberhand:

„Dass aber diese Maßnahme auch noch gerecht wäre, weil sonst diese Kunden bevorzugt würden, ist nicht nachvollziehbar. Denn in Umsetzung eines Verfassungsgerichts-Urteils bestimmt 153 Abs 3 VVG:
„Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungs-orientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.“
Die abgehenden Verträge erhalten also nur die Hälfte der Bewertungsreserven, die sie selbst durch ihre Beitragszahlung und die daraus angelegten Mittel verursacht haben. Sie nehmen den verbleibenden Kunden nichts weg. Hätten sie die Versicherungen gar nicht abgeschlossen, dann wären die Bewertungsreserven aus dem Kapital ihrer Beitragszahlung auch gar nicht vorhanden.“

http://www.versicherungsjournal.de/leserbrief/...ggenommen-114020.php  

18472 Postings, 6098 Tage TrashPeter Unlustig

 
  
    #13
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13.01.13 08:31
Das hier,was ihr da seht, das ist ein Versicherer. Und was macht dieser Versicherer so ? Klar, er verzockt Geld am Kapitalmarkt. Jetzt fragt ihr euch Kinder sicher: Das machen doch schon die Banken, warum nun auch die Versicherer ? Ist ja schon ein bisschen komisch...Ja die Lösung ist ganz einfach: Wer Geld verzockt zockt ,braucht billiged Geld zurück. Und das Geld der Versicherten liegt ja eh nur so rum, da kann man sich ja so richtig dran bedienen, nicht wahr ? Merkt ja eh keiner. Das nennt man, ist doch klar, Diebstahl. Moment ,werdet ihr euch denken: Kommt da nicht immer "Tatütata" , die Polizei ? Aber nein, das hier ist was anderes , DIE dürfen das. Also Kinder , denkt immer daran: Versicherer wollen nur euer Bestes...nämlich euer Geld. Sind ja nicht doof, diese Versicherer.

63271 Postings, 7270 Tage LibudaDa wäre jetzt der Gauck gefordert, wenn

 
  
    #14
14.01.13 10:35
- wovon ich nicht ausgehe - auch der Bundesrat sich auf die Seite der Versicherungsbetrüger schlagt, denn das Verfassungsgerichts-Urteil fordert ein verursachungs-orientiertes Verfahren - und genau das wollen die Versicherungsbetrüger mit Hilfe der gekauften oder zu blöden Bundestagsabgeordneten abschaffen.

"Denn in Umsetzung eines Verfassungsgerichts-Urteils bestimmt 153 Abs 3 VVG:
Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungs-orientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt."  

63271 Postings, 7270 Tage LibudaNachilfe für Bundestagsdummies

 
  
    #15
14.01.13 19:25
Musterlösung
„Überschussbeteiligung“ ist der Oberbegriff für die zwei Ausprägungen der „Beteiligung am
(handelsrechtlichen) Überschuss“ und der „Beteiligung an den Bewertungsreserven“. Die
„Beteiligung am (handelsrechtlichen) Überschuss“ ist die auch vor der VVG-Reform bekannte Beteiligung der Versicherungsnehmer an dem handelsrechtlich ermittelten Überschüssen nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben in einem verursachungsorientierten Verfahren gemäß §153 (2) VVG. Die „Beteiligung an den Bewertungsreserven“ ist die durch die VVG-Reform neu eingeführte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den nach
RechVersV jährlich ermittelten und publizierten Bewertungsreserven nach einem verursachungsorientierten Verfahren gemäß §153 (3) VVG.

http://aktuar.de/custom/download/dav/ausbildung/...terloesung2010.pdf  

65 Postings, 5554 Tage grendelUnterschied von Versicherungen und Anlagefonds

 
  
    #16
14.01.13 19:42
Ich möchte zu Bedenken geben, dass bei Versicherungen auch bei den Kapitalanlagen das Prinzip der Solidarität gegeben sein muss, d.h. der langjährige Versicherungsnehmer subventioniert mit seinen alten Beiträgen, die in einer Hochzinsphase festverzinslich angelegt worden sind, die neuen Versicherungsnehmer, die in einer Niedrigzinsphase ihren Vertrag abschliessen. Dieser Gedanke ist im alten Bundesaufsichtsgesetz für Versicherungswesen (BAV) im Detail formuliert worden. "Atomare" Deckungsstöcke, bei denen jeder Versicherungsnehmer sein eigenes Sparvermögen samt Reserven individuell abgegrenzt hat, sind nicht zulässig. Ausnahme bilden Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen. Aber da wären wir schon wieder bei den Anlagevermögen bzw. Investmentfonds, bei denen jeder Anleger gleichbehandelt wird (d.h. jeder kauft oder verkauft zum aktuellen Nettobarwert bzw. Marktpreis).

Ich stimme aber den Vorrednern zu, dass es unfair ist, Altkunden ausbluten zu lassen, weil der Vertrieb neue "sexy" Produkte braucht, um seine Vertriebszahlen hinzubiegen...

Glück auf,
grendel  

63271 Postings, 7270 Tage LibudaCDU/CSU/FDP betrieb beinharte Rechtsbeugung

 
  
    #17
1
14.01.13 22:12
die vor dem Bundesverfassungsgericht nicht den Hauch einer Chance hätte. Denn das war die Konsequenz des richterlichen Urteils "Die „Beteiligung an den Bewertungsreserven“ ist die durch die VVG-Reform neu eingeführte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den nach RechVersV jährlich ermittelten und publizierten Bewertungsreserven nach einem verursachungsorientierten Verfahren gemäß 153 (3) VVG."

Und der Hammer an Kriminalität ist, das die Versicherungsbetrüger jetzt die höchstrichterliche Bestimmung " verursachungsorientiert" mit Hilfe offensichtlich krimineller Bundestagsabgeordneter, die auf höchstrichterliche Urteile scheißen, wenn genug Parteispenden fließen, kippen wollten. Ob ein Bundespräsident, der einmal Pfarrer war, sich von den Versicherungsbetrügern auch kaufen lässt, wäre jetzt die spannende Frage, wenn auch der Bundesrat, was ich nicht erwarte, zustimmen würde.

Aber anschließend ginge es bestimmt vor das Gericht und das kriminelle Gesetz würde mit Sicherheit verworfen. Die große Preisfrage ist allerdings, warum derart Kriminelles erst beschlossen wird. Meines Erachtens kann das nur Blödheit sein, und zwar nicht nur von den sicher naiven Abgeordneten, sondern auch von den sicher cleveren Gesetzesvorbereitern und Versicherungsverbänden, wo offensichtlich ebenfalls verblödete Hardliner das Sagen haben - denn so blöd wie die, kann man eigentlich nicht sein.  

63271 Postings, 7270 Tage LibudaDie Lügen der Versicherungsbetrüger halten an

 
  
    #18
29.01.13 22:50
http://ariva.de/news/...on-Lebensversicherern-weiter-strittig-4419059

Fakt ist, dass der Bundespäsident dieses Gesetz gar nicht unterschreiben darf, da es verfassungswidrig ist, was dem Herr Pfarrer hoffentlich seine Juristen erklären werden.  

63271 Postings, 7270 Tage LibudaAls Pfarrrer weiß er ja zunächst einmal, dass man

 
  
    #19
30.01.13 08:38
nicht lügen sollte:

"„Dass aber diese Maßnahme auch noch gerecht wäre, weil sonst diese Kunden bevorzugt würden, ist nicht nachvollziehbar. Denn in Umsetzung eines Verfassungsgerichts-Urteils bestimmt 153 Abs 3 VVG:
„Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungs-orientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.“
Die abgehenden Verträge erhalten also nur die Hälfte der Bewertungsreserven, die sie selbst durch ihre Beitragszahlung und die daraus angelegten Mittel verursacht haben. Sie nehmen den verbleibenden Kunden nichts weg. Hätten sie die Versicherungen gar nicht abgeschlossen, dann wären die Bewertungsreserven aus dem Kapital ihrer Beitragszahlung auch gar nicht vorhanden.“

Quellle: siehe #12  

63271 Postings, 7270 Tage LibudaDie Versicherungsbetrüger haben immer

 
  
    #20
04.02.13 15:58

noch nicht aufgegeben und ihre vermutlich gut bezahllte Bundestagslobby auch noch nicht - und das, obwohl jetzt auch der Blödeste von ihnen "geschnallt" haben müsste, dass dieses Gesetz von den höchsten Gerichten wieder kassiert wird und eindeutig gegen die jetzt schon existierende Rechtssprechung verstößt.

http://ariva.de/news/...r-Abschlaege-bei-Lebensversicherungen-4424848

Und nun im Fett- und Großdruck fur alle faulen und fetten Bundestagsabgeordneten noch einmal das enscheidende Wort im Urteil der obersten Gerichte, damit wir vor Rechtsbeugung der Fett- und Faulsäcke verschont werden:

"Die „Beteiligung an den Bewertungsreserven“ ist die durch die VVG-Reform neu eingeführte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den nach RechVersV jährlich ermittelten und publizierten Bewertungsreserven nach einem verursachungsorientierten Verfahren gemäß 153 (3) VVG."
 

 

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