Wer stoppt die Versicherungsbetrüger?
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 04.02.13 15:58 | ||||
Eröffnet am: | 10.01.13 13:40 | von: Libuda | Anzahl Beiträge: | 20 |
Neuester Beitrag: | 04.02.13 15:58 | von: Libuda | Leser gesamt: | 4.279 |
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Vermutlich hatte die Versicherungslobby aber vergessen, neben den Bundesabgeordneten auch den Bundesrat zu kaufen - glückerlicherweise für die Versicherten, denn all die "Argumente" der Versicherungsräuber stimmen nicht und sind an den Haaren herbeigezogen.
Besonders dreist ist, dass man auf ein sehr mildes Urteil des BGH scheisst, das 50% der Bewertungsreserven den Versicherten zubilligt - obwohl das auch schon sehr kulant ist, denn eigentlich gehören der Versicherten 100%. Und auch dieses für die Versicherungsräuber sehr milde Urteil wollte man jetzt auch noch kippen - womit aber bei anstehenden Klagen nicht den Hauch einer Chance hätte, denn alle "Gründe" sind dreist erstunken und erlogen und rechnen damit, dass nicht nur Normalbürger, sondern auch Politiker die Zusammenhänge nicht verstehen.
Eine glatte Lüge der Versicherungsbetrüger ist die Behauptung, dass die Inhaber momentan auslaufender Verträge "zu unrecht" von höheren Bewertungsreserven profiteren.
Höhere Bewertungsreserven ergeben sich bei festverzinslichen Papieren, wenn das Zinsniveau fällt. Folgt man der Argumentation der Versicherer, dann müsste dieser Prozess fallender Zinsen auf einen Rutsch einen Tag vor der Fälligkeit passiert sein, wenn die Inhaber momentan "zu unrecht" davon profitiert hätten. Der Prozess der Zinssenkungen dauert aber nun schon viele Jahre - und diese Bewertungsreserven sind nicht über Nacht an dem Tag vor der Fälligkeit vom Himmel gefallen, sondern haben sich über den vorstehend beschriebenen Zeitraum aufgebaut, in dem der Versicherungskunde schon niedrigere Zinsen hinnehmend musste, die seine Ablaufleistung schmälerten.
Schier unglaublich ist aber, dass man über diesen Tatbestand in der anscheinend durchgehen von den Versicherungsbetrügern gekauften deutschen Presse nichts liest. Beschämend ist auch, dass den Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP dieser Zusammenhang nicht klar war oder klar sein wollte - immerhin ist der CDU noch auf dem Parteitag eingefallen, welch böses Spiel die Versicherungsbetrüger da mit der deutschen Bevölkerung treiben. Und der Schutz des Eigentums ist der FDP eh egal, wenn parteispendende Versicherungsbetrüger, die um ihre Altervorsorge bemühten deuschen Bürgerinnen und Bürger, die nicht der Sozialhilfe zur Last fallen wollen, grundgesetzwidrig enteignen.
Vermutlich wollen die Versicherungen davon einen Großteil für die Versicherungen und Bonizahlungen an sich, wie das bei Finanzterroristen üblich ist, abzweigen. Denn das Argument, dass man das für neue Vertrage verwenden wolle, ist schwachsinnig und zudem unzulässig, denn die Versicherungen können die Zinsen und Überschüsse der Kapitalanlagen nicht nach eigenem Gütdünken nach Gutsherrenart verteilen.
Dazu muss man sich einmal die Frage stellen: Wann schmelzen die Bewertungsreserven ab? Das ist dann der Fall wenn das Zinsniveau steigt und daraufhin die Kurse der Festverzinslichen fallen. Für Verträge, die in dieser Zeit zur Auszahlung kommen, stehen dann zwar weniger Bewertungsreserven zur Verfügung als momentan, aber für die Eigner dieser Policien ergibt sich ja jetzt auch der Vorteil, dass die Verzinsung höher ist und damit die Ablaufleistung steigt. Nur wenn das Zinsniveau in einem Rutsch vom Tiefststand über Nacht auf den neuen Höchsstand im Zinszyklus springt, würden die Eigner später fällig werdender Policen benachteiligt. Eventuell geht diese Anpassung nach oben schneller als der über Jahre dauende Zinssenkungsprozess, aber durch die Tatsache dass nur 50% der Bewertungsreserven zur Ausschüttung kommen, wird dies eh mehr als abgefedert.
Besonders dreist war aber auch, dass der Bundestag mit den Stimmen der CDU und FDP beschlossen hat, ein Urteil des Bundesgerichtshofes abzuändern: Ähnlich Dreistes ist in den mehr als 60 Jahren Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik meines Erachtens noch nicht geschehen. Der Opposition im Bundestag muss man vorwerfen, dass sie entweder zu blöd und auch mitgekauft war, um gegen diese freche Bubenstück heftiger zu protestieren. Vielleicht hat man auch gedacht, dass es eh mehr die Wähler der CDU und FDP trifft, aber das war sicher zu emotional gedacht, denn gerade mit einem heftigen Opponieren hätte man hier viel Boden gut machen können, vor allem bei Wechselwählern. Denn auch viele kleine Leute haben wenn auch kleinere Lebensversicherungen.
"Für den Bundesrat ist nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollen, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen", heißt es in der Unterrichtung. Die Länder räumen zwar ein, dass die Versicherer in der Niedrigzinsphase Probleme hätten, die notwendigen Erträge zur Erfüllung ihrer langfristigen Garantien zu erwirtschaften. Allerdings hätten auch die Versicherten bereits spürbare Rückgänge bei der Überschussbeteiligung hinnehmen müssen. "Wenn die Versicherungsnehmer nun auch noch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven verzichten müssen, geht die aktuelle Kapitalmarktsituation einseitig zu ihrer Lasten", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.
http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=144544
Das Scheißspiel, was die Versicherungen jetzt inszenieren ist, dass sie Geld, das früheren Verträgen rechtmäßig zusteht, teilweise mit dem Hinweis auf momentan niedrige Zinsen selbst vereinnahmen wolllen, und zum anderen Teil illegal in neue Produkte pumpen wollen, damit ihre Scheißprodukte besser aussehen.
Das ist kriminell und diesen kriminellen Taten wurde vom BGH ein wenn auch nur sehr milder Riegel vorgeschoben, denn die Nur-50%-Berechtigung an den Bewertungsreserven ist eigentlich schon ein extremes Zugeständnis an die Versicherungsbetrüger. Der Gipfel der Unverschämtheit und in der Nachkriegszeit von immerhin jetzt 60 Jahren nie erreichte Intensität von Rechtsbeugung ist allerdings, dass sich die Bundestagsmehrheit von CDU/CSU/FDP erdreistet, ein Gesetz gegen exisiterende vom BGH ausgesprochene Rechtsnormen zu setzen wie in einer schlimmen Bananenrepublik. Glücklicherweise ist dann zumindest einer Mehrheit der Landespolitiker in der CDU aufgefallen, was hier für eine kriminelle Tat im Bundestag abgelaufen ist.
hervorragend auf den Punkt:
"Allerdings hätten auch die Versicherten bereits spürbare Rückgänge bei der Überschussbeteiligung hinnehmen müssen. "Wenn die Versicherungsnehmer nun auch noch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven verzichten müssen, geht die aktuelle Kapitalmarktsituation einseitig zu ihrer Lasten", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates."
Das ist kriminelle und dreiste Augenwischerei. Ein im Bestand vorhandenes Papier mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren und einem Nominalzins von 4% weist z.B. bei einem Kurs von 114,3% auch nur eine Effektivverzinsung von 1% auf. Denn wenn man statt dem Verkauf dieses Papiers zu 114,3% noch 5 Jahre wartet, bis es zu 100% fällig wird, würde man in den 5 Jahren Restlaufzeit 14,30 Euro verlieren - das sind pro Jahr 2,86 Euro. Statt 4 Euro wäre dann der Jahresertrag nur noch 1,14 Euro - nämlich 4,00 Euro minus 2,86 Euro anteiliger Rückzahlungsverlust. Bezogen auf auf 114,30 Euro Kapitaleinsatz ergeben diese 1,14 Euro Jahresertrag ziemlich genau 1%.
Und wenn man heute für ein neues fünfjähriges Papier, das mit 100% ausgegeben wird, einen Nominalzins von 1% hat, beträgt die Effektivverzinsung auch 1%.
Die Behauptungen der Versicherungsbetrüger sind also ausschließlich kriminelles Verblödungsgeschwätz und arglistige Volksverdummung.
"Inhaltlich ist die Neuregelung durchaus nachvollziehbar, denn die derzeitige Beteiligungsregelung kann zu der ungünstigen Situation führen, dass ein Versicherer hochverzinste Wertpapiere verkaufen muss, um Bewertungsreserven zu realisieren. Die Restmittel werden dann in niedriger verzinste Anlagen reinvestiert.."
http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/jahr/2013/...e1a7ebf938922eb
"Inhaltlich ist die Neuregelung durchaus nachvollziehbar, denn die derzeitige Beteiligungsregelung kann zu der ungünstigen Situation führen, dass ein Versicherer hochverzinste Wertpapiere verkaufen muss, um Bewertungsreserven zu realisieren. Die Restmittel werden dann in niedriger verzinste Anlagen reinvestiert.."
http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/jahr/2013/...e1a7ebf938922ebc6
Peter Schramm bringt es sehr gut auf den Punkt - und diese sachlichen Analysen gewinnen gegenüber dem allgemeinen Dumm-Dumm-Geschwätz wie das von dem Autor aus dem letzten Posting nach und nach die Oberhand:
„Dass aber diese Maßnahme auch noch gerecht wäre, weil sonst diese Kunden bevorzugt würden, ist nicht nachvollziehbar. Denn in Umsetzung eines Verfassungsgerichts-Urteils bestimmt 153 Abs 3 VVG:
„Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungs-orientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.“
Die abgehenden Verträge erhalten also nur die Hälfte der Bewertungsreserven, die sie selbst durch ihre Beitragszahlung und die daraus angelegten Mittel verursacht haben. Sie nehmen den verbleibenden Kunden nichts weg. Hätten sie die Versicherungen gar nicht abgeschlossen, dann wären die Bewertungsreserven aus dem Kapital ihrer Beitragszahlung auch gar nicht vorhanden.“
http://www.versicherungsjournal.de/leserbrief/...ggenommen-114020.php
"Denn in Umsetzung eines Verfassungsgerichts-Urteils bestimmt 153 Abs 3 VVG:
Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungs-orientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt."
„Überschussbeteiligung“ ist der Oberbegriff für die zwei Ausprägungen der „Beteiligung am
(handelsrechtlichen) Überschuss“ und der „Beteiligung an den Bewertungsreserven“. Die
„Beteiligung am (handelsrechtlichen) Überschuss“ ist die auch vor der VVG-Reform bekannte Beteiligung der Versicherungsnehmer an dem handelsrechtlich ermittelten Überschüssen nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben in einem verursachungsorientierten Verfahren gemäß §153 (2) VVG. Die „Beteiligung an den Bewertungsreserven“ ist die durch die VVG-Reform neu eingeführte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den nach
RechVersV jährlich ermittelten und publizierten Bewertungsreserven nach einem verursachungsorientierten Verfahren gemäß §153 (3) VVG.
http://aktuar.de/custom/download/dav/ausbildung/...terloesung2010.pdf
Ich stimme aber den Vorrednern zu, dass es unfair ist, Altkunden ausbluten zu lassen, weil der Vertrieb neue "sexy" Produkte braucht, um seine Vertriebszahlen hinzubiegen...
Glück auf,
grendel
Und der Hammer an Kriminalität ist, das die Versicherungsbetrüger jetzt die höchstrichterliche Bestimmung " verursachungsorientiert" mit Hilfe offensichtlich krimineller Bundestagsabgeordneter, die auf höchstrichterliche Urteile scheißen, wenn genug Parteispenden fließen, kippen wollten. Ob ein Bundespräsident, der einmal Pfarrer war, sich von den Versicherungsbetrügern auch kaufen lässt, wäre jetzt die spannende Frage, wenn auch der Bundesrat, was ich nicht erwarte, zustimmen würde.
Aber anschließend ginge es bestimmt vor das Gericht und das kriminelle Gesetz würde mit Sicherheit verworfen. Die große Preisfrage ist allerdings, warum derart Kriminelles erst beschlossen wird. Meines Erachtens kann das nur Blödheit sein, und zwar nicht nur von den sicher naiven Abgeordneten, sondern auch von den sicher cleveren Gesetzesvorbereitern und Versicherungsverbänden, wo offensichtlich ebenfalls verblödete Hardliner das Sagen haben - denn so blöd wie die, kann man eigentlich nicht sein.
Fakt ist, dass der Bundespäsident dieses Gesetz gar nicht unterschreiben darf, da es verfassungswidrig ist, was dem Herr Pfarrer hoffentlich seine Juristen erklären werden.
"„Dass aber diese Maßnahme auch noch gerecht wäre, weil sonst diese Kunden bevorzugt würden, ist nicht nachvollziehbar. Denn in Umsetzung eines Verfassungsgerichts-Urteils bestimmt 153 Abs 3 VVG:
„Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungs-orientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.“
Die abgehenden Verträge erhalten also nur die Hälfte der Bewertungsreserven, die sie selbst durch ihre Beitragszahlung und die daraus angelegten Mittel verursacht haben. Sie nehmen den verbleibenden Kunden nichts weg. Hätten sie die Versicherungen gar nicht abgeschlossen, dann wären die Bewertungsreserven aus dem Kapital ihrer Beitragszahlung auch gar nicht vorhanden.“
Quellle: siehe #12
noch nicht aufgegeben und ihre vermutlich gut bezahllte Bundestagslobby auch noch nicht - und das, obwohl jetzt auch der Blödeste von ihnen "geschnallt" haben müsste, dass dieses Gesetz von den höchsten Gerichten wieder kassiert wird und eindeutig gegen die jetzt schon existierende Rechtssprechung verstößt.
http://ariva.de/news/...r-Abschlaege-bei-Lebensversicherungen-4424848
Und nun im Fett- und Großdruck fur alle faulen und fetten Bundestagsabgeordneten noch einmal das enscheidende Wort im Urteil der obersten Gerichte, damit wir vor Rechtsbeugung der Fett- und Faulsäcke verschont werden:
"Die „Beteiligung an den Bewertungsreserven“ ist die durch die VVG-Reform neu eingeführte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den nach RechVersV jährlich ermittelten und publizierten Bewertungsreserven nach einem verursachungsorientierten Verfahren gemäß 153 (3) VVG."