Welche Aktie kann man kurzfristig kaufen? o. T.
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 11.04.05 18:03 | ||||
Eröffnet am: | 06.01.05 09:42 | von: Trader88 | Anzahl Beiträge: | 7 |
Neuester Beitrag: | 11.04.05 18:03 | von: asdf | Leser gesamt: | 3.178 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 1 | |
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Im Moment ist es einfach mit grosseren Summen einzusteigen, da eine grosse Verkaufsorder zu 14 cent im Markt liegt. Aktien fuer 20000 bis 30000 Euro sind sicher zu haben fuer 14 Cent und darunter.
Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Sonderausschüttung auf a.o. HV
b.i.s. AG: A.o. HV wird über Sonderausschüttung von 1,92 Euro entscheiden
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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b.i.s. AG: Vorstand und Aufsichtsrat werden außerordentlicher Hauptversammlung
Sonderausschüttung von EUR 1,92 je Aktie vorschlagen
Rimpar, 14. März 2005. Vorstand und Aufsichtsrat der b.i.s. börsen-
informations-systeme AG haben heute beschlossen, eine außerordentliche
Hauptversammlung für den 28. April 2005 einzuberufen und vorzuschlagen, eine
Sonderausschüttung in Höhe von EUR 1,92 je Aktie aus der Kapitalrücklage zu
gewähren.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die gebundenen Kapitalrücklagen im
gesetzlich erlaubten Umfang zur Erhöhung des Grundkapitals aus
Gesellschaftsmitteln zu nutzen und das Grundkapital danach im Umfang der zuvor
erfolgten Kapitalerhöhung wieder herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung soll
zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals der Gesellschaft in
Höhe von EUR 1,92 je Aktie und zum Zwecke der Einstellung des darüber
hinausgehenden Herabsetzungsbetrages in die freien Kapitalrücklagen (§ 272
Absatz 2 Nr. 4 Handelsgesetzbuch) erfolgen.
Die Gesellschaft verfügt ausweislich ihres Jahresabschlusses zum 30. September
2004 über gebundene Kapitalrücklagen (§ 272 Absatz 2 Nr. 1 Handelsgesetzbuch)
in Höhe von EUR 13.084.496,09. Der Geschäftsverlauf der vergangenen Jahre hat
gezeigt, dass Kapitalrücklagen im derzeitigen Umfang nicht notwendig sind.
Vorstand und Aufsichtsrat der b.i.s. AG sind überzeugt, dass die nach der
Auflösung verbleibende Kapitalrücklage von EUR 8.287.735,13 zur Absicherung
des Geschäftsbetriebs ausreichen wird.
Die Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung werden anschließend beim
zuständigen Amtsgericht in Würzburg zur Eintragung in das Handelsregister
angemeldet. Die Sonderausschüttung darf gem. § 225 Abs. 2 Aktiengesetz erst
nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung des
Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister erfolgen. Dies wird
voraussichtlich im vierten Kalenderquartal 2005 sein. Anspruch auf die
Ausschüttung haben alle Aktionäre, die am letzten Handelstag vor der
Ausschüttung Aktien der b.i.s. AG in ihrem Depot halten. Der Tag der
Ausschüttung wird rechtzeitig von der b.i.s. AG durch Pressemitteilung und
Information auf der Homepage bekannt gegeben.