Wechsel von privater zur gesetzlichen Krankenkasse
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.04.02 09:25 | ||||
Eröffnet am: | 14.04.02 17:47 | von: speku | Anzahl Beiträge: | 16 |
Neuester Beitrag: | 15.04.02 09:25 | von: mod | Leser gesamt: | 2.240 |
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Welche Bedingungen werden von gesetzlicher Krankenkasse gestellt bei Geringverdienern.
und Links zu Infos.
Danke.
Grüße Reiny
blaubärgrüsse
habe ich mir durchgelesen - werde aber nicht ganu schlau daraus ??
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§ 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit
(1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn
1. die Beschäftigung regelmäßig weniger als fünfzehn Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 325 Euro nicht übersteigt,
2. die Beschäftigung innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, daß die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 325 Euro im Monat übersteigt.
(2) Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, sobald die Voraussetzungen des Absatzes 1 entfallen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit anstelle einer Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dies gilt nicht für das Recht der Arbeitsförderung.
(4) aufgehoben
@mod - kannst du mal noch den LInk rein stellen !!!
danke !!!!
2 Jahre fest angestellt notwendig um dauerhaft
im Rentenalter dabei zu sein. Ist da was dran?
Löpi
http://www.spima.de/Hilfe/geringverdiener.htm
anscheinend etwas schwierig zu finden