Wäre es nicht besser, Cannabis zu legalisieren
hier geht es darum Steuereinnahmen auf einem Level zu halten........
ein Gramm gras kostet heute im Schnitt ca. 5 Euro........damit kommt der Durchschnittskonsument ca. 2 Tage aus.........
so gesehen ist der Preis noch relativ hoch......aber auch fair, wenn man bedenkt unter welchen Umständen das Gras angebaut werden muss....illegal...heimlich....ständig die Grünen im Nacken ( damit meine ich nicht Partei)
was wäre denn wenn Cannabis legalisiert würde ?????.....ganz einfach...Bauer X schmeisst den Weizensamen grinsend den Kühen vor und pflanzt Gras an....legal....soviel wie er Platz hat.....Bauer Y tut dies auch......und eine Menge anderer auch......
Keiner muss ne extra Halle heimlich anmieten oder ähnliches........
durch das nun vorhandene Angebot, würde der Preis auf ca. 1,- Euro oder weniger pro Gramm fallen........da denkt sich doch jeder Jugendliche ups....das ist ja weit aus billiger als saufen........und das würde es auch immer bleiben !!!!!! Der Bauer schafft die Bewirtschaftung seines Feldes locker alleine....wenn man aber überlegt wieviele Leute in einer Brauerei arbeiten müssen um ein paar Stiegen Bier zu produzieren....
Man könnte den Gedanken noch viel weiter spielen..........
Wir machen Jobs die wir nicht wollen, kaufen Dinge die wir nicht
brauchen, von Geld das wir nicht haben um Leute zu beeindrucken, die wir
nicht mögen.............
Ob es nach der Legalisierung teurer wird oder billiger!
Diejenigen die sowiesowieso zu Hause mit ihren Pflanzen "sprechen" ist es eh egal,
Die "Kleiber-Studie"
Cannabiskonsum in Deutschland - für unsere Bundesregierung lange Zeit ein Buch mit sieben Siegeln. Wohl gab es Schätzungen, wie viele sich dem Cannabisgenuß mehr oder weniger hingaben, es gab Statistiken, wieviele sie mit welchen Mengen geschnappt hatten, aber sonst wußte man von den Kiffern nichts. Aber was ist schon Unwissenheit, wenn man genügend Phantasie und die alten Geschichten von Harry Anslinger hat?
Der Kiffer als abgerissene Gestalt, erfolglos und unmotiviert, psychisch abhängig von seiner Droge; mit genügend Wiederholungen setzte sich das Bild in der Bevölkerung wie gewünscht fest und lieferte ein fast perfektes Alibi für die immer aufgeblaseneren Verfolgungsjagden. Leider unterlief den Volksvertretern aber ein kleiner Fehler: sie fingen an, selbst daran zu glauben. Anders ist es nicht zu erklären, daß das Bundesministerium für Gesundheit ab 1992 eine dreijährige Studie zur Untersuchung von Cannabiskonsumenten hinsichtlich ihrer sozialen, sozialisatorischen und persönlichkeitspsychologischen Merkmale förderte. Denn was dabei herauskam, war sogar abgebrühten Politikern peinlich.
Auch ich hatte mich vor rund drei Jahren den Berliner Forschern Dieter Kleiber, Renate Soellner und Peter Tossmann von der FU Berlin zur Verfügung gestellt. Über eine Kleinanzeige im Mannheimer Stadtmagazin “Meier” wurden Leute aller Altersgruppen für eine Cannabis-Studie gesucht. Nach einem Telefongespräch mit den Forschern bekam ich anstandslos mehrere Exemplare der Studie zugeschickt. Außer mir wollte aber leider keiner meiner Freunde oder Bekannten mitmachen, keiner hatte das nötige Vertrauen in die Seriosität dieser Studie. Was von der Bundesregierung gefördert würde, so die einhellige Meinung, das kann nichts werden. Nie und nimmer würden “die” die Wahrheit wissen wollen. Ich habe trotzdem mitgemacht. Man darf ja nichts unversucht lassen.
1457 (davon 1265 aktuelle und 193 ehemalige Konsumenten) Testpersonen, die über Zeitungsinserate, Medienberichte, den Einsatz von InterviewerInnen und über Kooperationseinrichtungen mit Jugend-,Drogen-Therapieeinrichtungen und Schulen gefunden wurden, beteiligten sich ebenfalls an der Erhebung. Mehr als 700 Einzelfragen mußten beantwortet werden, das Ausfüllen des Fragebogens dauerte mehrere Stunden.
1995 war die Studie abgeschlossen.
Erfreulich, daß deutlich mehr als doppelt so viele der eigentlich anvisierten Personen mitgemacht hatte. Damit steht nun ein riesiger, noch nie dagewesener Datenpool zur Verfügung, der ein ganz anderes Bild zeichnet als das von der Regierung gewünschte. Aber dieses Ergebnis war den Politikern ganz und gar nicht recht und so verschwand die Studie erst einmal in den Schubladen des Gesundheitsministeriums; man hoffte offenbar darauf, daß sich niemand dafür interessierte. Derweil wurde dreist weiter der gleiche Scheiß verbreitet, also gelogen was das Zeug hält, nur um die eigene ideologische Verblendung und Geldverschwendung zu rechtfertigen.
Auf einen Blick
Dabei ist Eingeweihten gar nicht so neu, was die Forscher herausgefunden haben. In Repräsentativerhebungen wurde festgestellt, daß etwa 25% der 14-25 jährigen bereits Erfahrungen mit Cannabiskonsum haben. Etwa 90-95% aller Konsumenten stellen den Konsum nach einer Probierphase wieder ein, wobei sich deutlich zeigt, was von der von Eduard Lintner, CSU, (“Schoppen Ede”) seines Zeichens Drogenbeauftragter der Bundesregierung, so gern bemühten Einstiegsdrogenthese zu halten ist.
Diejenigen, die beim Cannabiskonsum bleiben, zeigen in ihrem Konsumverhalten so starke Unterschiede, daß vom “typischen Kiffer” keine Rede sein kann. Die Forscher haben vier verschiedene Konsummuster klassifiziert: Den Gelegenheitskonsumenten, den Individualkonsumenten, den Freizeitkonsumenten und den Dauerkonsumenten, der überall Cannabis konsumiert und häufiger pur raucht als anderen drei Typen. Aber auch innerhalb dieser Konsummustertypen gibt es hinsichtlich der Konsumhäufigkeit und der Konsummenge erhebliche Unterschiede.
Im Vorwort der Studie spricht das Gesundheitsministerium von 14% Cannabisabhängigen. Das haben die Forscher so aber nicht herausgefunden. Eine Abhängigkeit im Sinne von psychischer Abhängigkeit (nach der weltweit gültigen DSM-VI Klassifikation zur Suchtdefinition) ließ sich bei Personen, die ausschliesslich kiffen und keine anderen Drogen zu sich nehmen nur in 2% der Fälle feststellen. Wenn noch andere illegale Substanzen konsumiert werden, steigern sich die Abhängigkeitsraten bis auf 20% und liegen im Mittel bei der untersuchten Gesamtgruppe bei 8%.
Während im Durchschnitt die Konsumdauer aller befragten Personen im Mittel bei 9,3 Jahren liegt, ist sie bei den als abhängig eingestuften Personen um 1,5 Jahre kürzer. Langzeitkonsumenten weisen geringere Abhängigkeitsraten auf als Personen, deren Konsumbeginn innerhalb der letzten 7 Jahre angesiedelt ist. Ganz erstaunlich ist dabei auch, wie viele Konsumenten sich selbst als abhängig einstufen, es nach den psychiatrischen Diagnosesystemen aber gar nicht sind. Wieder ein Beweis mehr, daß sich Kiffer im Gegensatz zu Alkoholkonsumenten eher unter- als überschätzen.
Der Ausstieg aus dem Kifferleben ist jederzeit möglich. Wenn feste Beziehungen eingegangen werden und womöglich noch Kinderchen das partnerschaftliche Glück krönen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, daß das Kiffen eingestellt wird.
Wer den Cannabiskonsum erst einmal eingestellt hat, der ist anschliessend auch weit weniger gefährdet, andere Drogen zu sich zu nehmen. Damit ist auch die These, daß der Dauerkonsum von Cannabis zu immer härteren Konsumformen führt und den Ausstieg unwahrscheinlicher werden lässt, entkräftet.
Aber nicht nur mit diesem Wahrheiten müssen sich unsere Volksvertreter in Zukunft herumschlagen. Die Studie enthält einige interessante Details, die weiter untermauern, was wir ja schon immer gewußt haben. Da wäre zum Beispiel das Märchen vom bösen Dealer, der die armen Jugendlichen zum Konsum verführt. Von “Schoppen Ede” und Konsorten wurden diese Geschichten immer und immer wieder als Rechtfertigung für die gnadenlose Dealerhatz angeführt. Jetzt aber stellt die Kleiber-Studie eindeutig fest, daß das nicht wahr ist. Nur ganze drei Prozent der Konsumenten haben ihr erstes Piece bei Dealer erworben, die weitaus meisten haben das erstemal im Kreise ihrer Freunde (72%) oder Bekannten (15%) geraucht. Diese Zahlen bestätigen auch die Ergebnisse einer von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung durchgeführten Befragung von Jugendlichen. 13% der Befragten hatten noch nie Cannabis selbst erworben und von denen, die Cannabis selbst gekauft hatten, hatten 66% das dope aus ihrem privaten Umfeld. Die sogenannte “Drogenzsene” spielt also nur eine sehr untergeordnete Rolle, ganz im Gegensatz zu den Behauptungen der Politiker.
Das Einstiegsalter und die Einstiegsdroge ist ebenfalls eine nähere Betrachtung wert. Wer immer noch behauptet, Cannabis sei die Einstiegsdroge überhaupt muß sich eines besseren belehren lassen. Wenn schon von “der” Einstiegsdroge geredet wird, dann ist das immer noch der “gute alte” Alkohol, mit dem die befragten Personen schon mit durchschnittlich 13,2 Jahren in Berührung kamen. Als nächste legale Droge folgt der Tabak, mit 13,9 Jahren wurden im Durchschnitt schon die ersten Zigaretten geraucht. Und erst mit 16,8 Jahren machen die Kiffer Bekanntschaft mit Cannabis, der ersten illegalisierten Droge. Würde die Regierung ihre Maßnahmen zur “Drogenprävention” erst nehmen, wäre hier vielleicht der richtige Ansatz, die Vorläuferdrogen Alkohol und Tabak zu bekämpfen. Da das zwar schwer suchterzeugende, aber gesellschaftlich und kulturell akzeptierte Drogen sind, ist das wohl aber leider nicht zu erwarten.
Aus welchen Familienkonstellationen kommen die Kiffer? Die Forscher gewannen den Eindruck, daß Cannabiskonsum in bedeutsamen Ausmaß in Mittel- und Oberschichtschichtsfamilien vorkommt. Zwischen den einzelnen Konsummustertypen bestehen keine bedeutsamen Unterschiede hinsichtlich der Familienstruktur. Lediglich Scheidungsfamilien sind etwas überrepräsentiert.
Eine wichtige Frage war auch, wieviel geraucht wird und was die Leute dafür ausgeben. Ist es denn wirklich so, daß Kiffer ihr ganzes Geld zum Dealer tragen? Was zahlen die Leute für ein Gramm?
Am wenigsten von allen geben erwartungsgemäß die Gelegenheitskonsumenten aus. Mit 3,4 Gramm Dope im Monat und einem dafür aufgewendeten Betrag von 36 DM betreiben sie ein vergleichweise billiges Hobby.
Individualkonsumenten mußten für 21,3 Gramm im Mittel 118 DM ausgeben, Freizeitkonsumenten legten für 22 Gramm etwa 119 DM hin.
Die Dauerkonsumenten gaben natürlich für ihr liebstes Freizeitvergnügen am meisten aus, mit 171 DM für durchschnittlich 35 Gramm Hanf waren sie dabei. Wer nachrechnet, stellt fest, daß die Gelegenheitskonsumenten das mit 13,47 DM/g teuerste Dope kauften und die Dauerkonsumenten den Superpreis von 6, 41 DM/g bezahlten. Den signifikanten Preisunterschied erklärten sich die Forscher damit, daß die Befragten die Preise über-oder unterschätzten.
Insider haben aber auch andere Erklärungen: Wer sein dope selber auf Balkonien oder im Garten anzieht, der hat nur geringe Kosten, wer größere Mengen auf einmal einkauft, zahlt auch ungleich weniger als jene, die für jedes 20 DM Piecechen extra losrennen. Zudem werden viele Unkundige immer wieder von den Verkäufern abgezockt. Der Boom der Homegrower hat den statistischen Durchschnittspreis wahrscheinlich generell gedrückt.
Wo aber gibt’s die Studie?
Jede Menge Informationen also, die unsere Bundesregierung in Erklärungsnotstand bringen könnten.
Aber weit gefehlt. Statt nun endlich die erforderliche “Wende” einzuleiten und Cannabiskonsum zu entkriminalisieren, wurde zuerst einmal die Studie in der hintersten Schublade zwischengelagert. Als schließlich in der Presse durchsickerte, daß die Bundesregierung die Forschungsergebnisse auch lange nach der Auswertung nicht veröffentlichte, behauptete man frech auf Fragen “der Woche”, man hätte die Studie an alle Suchthilfeorganisationen weitergegeben. Als die Woche nachrecherchierte, stellte sich heraus, daß von fünf befragten Redaktionen lediglich eine ein Exemplar erhalten hatte. Bis heute, fast ein Jahr nachdem die abgeschlossene Studie dem Gesundheitsministerium vorgelegt wurde, ist sie noch nicht in der hauseigenen Schriftenreihe erschienen. Ganz im Gegenteil zu anderen Forschungsberichten, die, offenbar weil regierungskonform, recht schnell über den Buchhandel erhältlich sind. Fragt man direkt um ein Exemplar beim Ministerium an, erhält man schon seit Monaten die Auskunft, die vorab gezogenen Kopien seien leider vergriffen, wann es eine Neuauflage gäbe, könne man nicht sagen. Auch die Berliner Forscher wissen nicht, ob ihre Arbeit jemals verlegt werden wird.
So werden wohl die wenigen Exemplare, die in Umlauf sind, die einzigen verfügbaren Quellen zum Nachlesen bleiben.
http://www.hasch-hotline.de/Willkommen/Hauptseite/...iber-studie.html
Diesen Beitrag habe ich auf
http://www.politikforum.de/forum/archive/index.php/t-8678.html
gefunden- er wurde am 6.6.01 ins Internet gestellt und ist daher nicht aktuell (siehe DM etc.)
@DSM2005, deine Ausführungen sind interessant, du solltest jedoch die dann anfallende Cannabissteuer in deine Thesen mit einbeziehen. In Holland beispielsweise kostet das Gramm Gras bzw. Hasch zw. 5Euro und 30Euro- (im Durchschnitt für "Durchschnittsqualität" 6-8Euro)
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
Es ist Zeit sich zu zeigen!”
Werner Sack im Gespräch mit Christiane Eisele
Werner Sack, der streitbare Sozialpädagoge und Jugendrichter in Frankfurt am Main, ist bekannt dafür, daß er zum Thema Drogenpolitik eine ganze Menge unbequeme Wahrheiten auf Lager hat.
Als Sohn eines Psychiaters blieb es bei Werner Sack nicht aus, daß er schon früh mit menschlichen Problemen und natürlich auch mit Suchtproblemen in Berührung kam. Aus Interesse am Umgang der Menschen mit Drogen, der Ursache von Suchtproblemen und der Devianz (abweichendes Verhalten) schrieb er sich nach dem ersten juristischen Staatsexamen für ein Zweitstudium in Sozialpädagogik ein. Seitdem hat ihn das Thema nie mehr losgelassen. Als Jugendrichter hat er zudem noch tagtäglich mit der juristischen Seite des Drogenkonsums zu tun. Und was er da erlebt, gibt ihm doch einiges zu denken. Er selbst bezeichnet sich als “Haschjungfrau”, hat also selbst noch nie gekifft, aber großes Verständnis für Menschen die sich in dieser Hinsicht anders entschieden haben und niemanden außer vielleicht sich selbst schaden.
“Rotes Tuch in schwarzer Robe” nannte ihn vor kurzem die Frankfurter Rundschau. Und in der Tat, wer mit Werner Sack über Drogen ins Gespräch kommt, hört ganz erstaunliches, völlig ungewohnte Töne aus dem Munde eines Richters, Thesen, die so gar nichts mit dem zu tun haben, was man von einem Mann in seinem Beruf eigentlich erwartet. Er hat da so seine ganz eigene Meinung zum Drogenstrafrecht und läßt die sich auch nicht nehmen “Ich muß doch als Richter meinem Unmut über die Gesetzeslage Luft machen und der Bevölkerung sagen dürfen, daß ich diese Gesetze zwar anwende, aber nicht damit zufrieden bin. Darauf hat die Bevölkerung Anspruch”. Und da Werner Sack erst zufrieden sein wird, wenn sich im Drogenstrafrecht grundlegendes geändert hat, werden sich konservative Kollegen, besorgte Eltern und schwarze Politiker wohl noch so einiges anhören müssen.
Seiner Enttäuschung über die nur noch ideologisch geführte Diskussion zur endlich fälligen Entkrimimnalisierung von Cannabis machte er in seiner Eröffnungsrede bei der diesjährigen 5. Cannabisbundeskonferenz (CBK) in Karlsruhe Luft. Und er hatte auch noch einen überraschenden Vorschlag auf Lager, der wieder Bewegung in die erstarrte Szene bringen soll:
“Es ist Zeit sich zu zeigen!”
Wer sich da zeigen soll und warum, das wollen wir doch genauer wissen und besuchen Werner Sack zu einem Gespräch in seiner Wohnung im Frankfurter Süden.
So einfach sei das nicht zu beantworten, meint er. Bei Tee und Gebäck machen wir es uns in seiner Küche gemütlich, Werner Sack holt nach gewohnter Manier zum großen Exkurs durchs Drogenstrafrecht aus. “ Ich bin nun mal Strafrechtler und da muß ich meine Argumentation sauber ableiten.” Zunächst mal hat er überlegt, wie viele Cannabiskonsumenten es eigentlich in Deutschland gibt. “ Da gibt es inzwischen die Schätzungen von zwei unabhängigen Sachverständigen, die in einem Verfahren, das vor der großen Strafkammer in Lübeck stattgefunden hat, von 5,4 bzw. 7,2 Millionen gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsumenten ausgegangen sind. Wohlgemerkt aktuellen Cannabiskonsumenten, da sind die, die irgendwann mal gekifft haben und es derzeit nicht mehr tun gar nicht mit eingerechnet.”
In der Studie “Cannabiskonsum in der Bundesrepublik Deutschland - Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Einflußfaktoren”, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums für Gesundheit durchgeführt wurde, kann man folgendes auch nachlesen: “90 - 95% derer, die mal Cannabis probiert haben, hören irgendwann wieder damit auf, in der Altersgruppe der 14 - 25 jährigen haben 25% Cannabiserfahrung, auch das zeigt die Studie. Wenn man davon ausgeht, daß die Kurve der Cannabisgebraucher seit den 70er Jahren, als es das erste Cannabis bei uns gab, linear angestiegen ist, dann kommt man - grob geschätzt - auf etwa 15 Millionen Menschen, die alle mal gekifft haben.” Eine gewaltige Zahl, 15 Millionen, das wären 20% der Bevölkerung. Mitnichten eine Minderheit, wie es immer von offizieller Seite dargestellt wird. Der Meinung ist Werner Sack auch und er bringt es auf den Punkt: “ Es gibt eine Riesenmasse von Leuten, die Cannabiserfahrung haben. In der Größenordnung wie es regelmäßige Lindenstrassengucker gibt.” Er lacht “Ich habe festgestellt, daß dieser Vergleich viele Leute offenbar richtig wachrüttelt. Und das Witzige ist, daß es auch noch unglaublich viele Lindenstraßengucker gibt, die diese Fernsehgewohnheit nicht zugeben.” Und diesen vielen Leuten, die da bisher gekifft haben, ist ja offensichtlich nicht viel passiert. Ausnahmen gibt es natürlich, aber das gibt’s ja auch bei allen möglichen anderen Sachen, daß da jemand abnorm darauf reagiert. “Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat ja auch in seiner Entscheidung vom März 1994 nur eine geringe Gefährdung durch Cannabis festgestellt. Leider haben sie sich nicht getraut, zu sagen, daß die Gefährdung so gering ist, daß eine fortgesetzte Prohibition gegen die Verfassung verstößt.” Daß THC fötale Mißbildungen hervorrufen soll oder andere, auch dauerhafte psychische Schäden, hält er für einen Mythos. “Damit kann man allerdings eine Menge Politik machen”, zum Beispiel mit Drogen als Auslöser für psychische Krankheiten. “Da werden Leute in einem akuten psychotischen Zustand in die Klinik eingeliefert und da wird gleich gefragt - Drogen? Ja - und dann erscheint das nachher so, als sei die Droge die Ursache für diesen Zustand.” Ungefähr 0,5 - 1% aller Deutschen gelten in der Terminologie der klassischen Psychiatrie als präpsychotisch, “ein Stamm von Leuten, die, sei es schon von klein auf oder vielleicht sogar mit einer Disposition, die sie ererbt haben und damit belastet sind, sich hart an der Grenze dessen befinden, was der Durchschnittsbürger als normal empfindet. Bei denen kann ein Partnerschaftskonflikt, Alkohol oder vom Arzt verschriebene Medikamente oder sonst was den akuten Schub auslösen, es kann selbstverständlich auch eine zur Zeit noch illegale Droge sein. Ich wehre mich einfach gegen diese Verknüpfung von Drogen als Auslöser für psychische Krankheiten. So wird einfach immer versucht der Droge die Eigenschaft zuzuschreiben, sie würde verrückt machen.”
In dieser Hinsicht traut er auch keiner, von wem auch immer erstellten, Statistik, denn psychische Vorgänge sind für ihn nicht statistisch erfaßbar. Und wo solche Statistiken hinführen, das könnte man “an einem der übelsten Fehlgebrauch von Statistik, die Geschichte mit der Einstiegsdroge” ablesen. “Nach dieser Art Umgang mit Statistik, müßte Milch oder Frischluft als Einstiegsdroge für Heroin gelten. Denn von allen, die Heroin genommen haben, haben 100% Milch getrunken oder Frischluft geatmet.” Jedenfalls ist, da ist sich Werner Sack sicher, der Gebrauch von Cannabis ein nur wenig gesundheitsgefährdendes ”Massenphänomen” und Cannabiskonsumenten keineswegs eine Minderheit wie immer wieder gerne dargestellt. “Leider werden bei der ersten Entscheidung des Verfassungsgerichtes immer Weichen gestellt und so schnell rücken die nun nicht mehr von ihrem Spruch ab. Da müßte jetzt erst wieder ein neues Verfahren hochgekocht werden. Das wird über kurz oder lang aber passieren. Diese erste Entscheidung war leider nur ein Trippelschritt in die richtige Richtung”. Als Strafrechtler weiß er genau: “Die zentrale Aufgabe des Strafrechts ist es, grob abweichendes Verhalten zu sanktionieren.” Nur Verhalten, das die Gesellschaft schlechterdings nicht hinnehmen kann, darf mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden. Ob sich allerdings 20% der Gesellschaft soweit außerhalb des Tolerierbaren begeben haben, wagt er zu bezweifeln.
Ein zentrales Rechtsgut des BtMG ist auch der Schutz der Gesundheit des einzelnen. “Manche reden da auch von der Volksgesundheit. Nicht nur, daß das etwas komisch klingt, könnte man von einer Gefährdung der Volksgesundheit vielleicht reden, wenn es sich um einen Erreger handeln würde, der durch bloßes Ein - und Ausatmen verbreitet wird” Aber da Cannabis eben nicht sonderlich gesundheitsschädlich ist, sieht er hier auch keinen Handlungsbedarf. “Fakt ist” , meint er entschieden,” daß der Gebrauch von Cannabis ein Massenphänomen, und das Verbot einfach überholt ist. Wenn ein abweichendes Verhalten so gering gefährlich ist und es von so vielen Leuten gemacht wird, dann verliert die Waffe des Strafrechts einfach ihre Berechtigung.” Aha, da kommen wir der Sache schon näher: “Man könnte zum Beispiel darüber nachdenken, ob man das dann, wie es in Holland gemacht wird zur Ordnungswidrigkeit herunterstuft.” Wenn man sich immer noch nicht so sicher ist, ob das wirklich so ungefährlich ist, könnte man das Ganze wenigstens aus dem Strafrecht herausnehmen. “Das hätte große Vorteile, denn dann könnte jeder Polizeibeamte von seinem Ermessensspielraum Gebrauch machen ob er verfolgt oder nicht” Die bisherige Regelung zwingt den Polizeibeamten, die Sache, egal wie geringfügig sie auch ist, aufzunehmen und der Staatsanwaltschaft zuzuleiten, die dann bei konsumorientierten Delikten in der Regel einstellt. Davon hält Werner Sack schlicht und einfach nichts: ”Ein Witz! Verursacht nur wahnsinnige Kosten und außerdem Unsicherheit für all diejenigen, die es betrifft.” Ob ein Parksünder aufgeschrieben würde, stünde doch auch im Ermessen dessen, der da feststellt. Und die Herabstufung zur Ordnungswidigkeit wäre auch vereinbar mit den internationalen Verträgen, die die BRD unterschrieben hat. “Also, wenn ich sage das Strafrecht ist nicht mehr die angemessene Reaktion, da gibt es besseres, dann überlege ich mir, auf welchem Wege gehe ich vor?” Politisch wird sich nichts bewegen, da ist sich Sack sicher, “es sei denn, die Leute melden sich massenhaft”.
Er hat da auch schon ein Vorbild: “Da gab es doch in den 70er Jahren diese Aktion der Frauen: - Ich habe abgetrieben - , eine Form bürgerlichen Widerstands, die vorbildlich wirken kann.” Natürlich war der Leidensdruck der Frauen unter dem damaligen § 218 unvergleichlich viel schlimmer als das, was derzeit den Kiffern blüht, das betont Werner Sack ausdrücklich. Aber seiner Meinung nach kann man dieses politische Mittel einsetzen, “und ich denke, wenn wirklich deutlich wird, wie viele das wirklich sind, kann der Gesetzgeber nicht mehr anders.” Wir sind uns da nicht so sicher, denn wie unlängst die Selbstanzeigenaktion gezeigt hat, sind nur einige wenige bereit sich in die Mühlen der Behörden zu begeben und sich der Strafverfolgung inklusive dem dann ebenfalls drohenden Entzug des Führerscheins auszusetzen. Aber auch darüber hat Sack natürlich schon mit der ihm eigenen Gründlichkeit nachgedacht. Aber: “Ich werde mich nicht daran beteiligen, das muß dann in der Szene organisiert werden. Ich kann nur einen Vorschlag machen, damit lehne ich schon weit genug aus dem Fenster. Da müssen sich die Leute, die davon betroffen sind schon selbst dieses Vorschlags annehmen und sehen, was daraus zu machen ist.” Damit nicht die ersten, die sich melden und selbst bezichtigen von der ganzen Wucht des Apparats, der sich dann in Bewegung setzt, getroffen werden, hat er sich eine einfache, aber wirkungsvolle Strategie ausgedacht: “Das könnte zum Beispiel so aussehen, daß in der einschlägigen Presse oder auch anderen Zeitungen, die einem solchen Ansinnen nahe sind, ein noch genauer zu erarbeitender Vordruck erscheint, in dem meinetwegen drin steht: Ich habe früher einmal Cannabis geraucht, oder ich rauche gelegentlich Cannabis oder ich rauche regelmäßig Cannabis. Das könnte ja alles so abgestuft drin stehen, damit man es nur ankreuzt, mit Namen, Geburtsdatum und Anschrift versieht und dann einem von der Szene zu verpflichtenden Notar oder Rechtsanwalt schickt.” Vielleicht sollten es auch mehrere sein, sinniert er, denn wenn es wirklich zu einem Massenansturm kommen würde, dann würde ein einzelnes Büro vielleicht arbeitsmäßig zusammenbrechen. “Man sollte sich der Mitarbeit solcher Rechtsanwälte, die der Sache nahestehen und Verständnis haben versichern. Diese sollten die Erklärungen, die eingehen, sammeln und - wozu sie ja auch berufsmäßig verpflichtet sind - aufbewahren” Nur die Zahl der eingegangen Erklärungen könnte von Zeit zu Zeit von ihnen bekanntgegeben werden. “Sie könnten den Organisationen, die sie damit beauftragt haben, beispielsweise sagen: Jetzt sind bei mir 500 eingegangen, jetzt 1000 und so weiter, in regelmäßigen Abständen eben mitteilen, wie viele bereits bei ihnen liegen. Die Anzeige könnte immer wieder gedruckt werden, vielleicht mit einem solchen Text: So liebe Leute, jetzt haben wir 3000 oder jetzt sind es 5000 die bereits mitgemacht haben.” Glaubt er denn, daß da so viele mitmachen? Bei der Selbstanzeige waren es schließlich auch nur 16, die sich dazu letztendlich entschlossen haben. “Na ja, diese paar Leute, die gehen ja auch ein Riesenrisiko ein, ich aber gehe jetzt von etwas anderem aus: Die Leute erklären das in ihrem Vordruck und schicken den an einen der genannten Rechtsanwälte. Diese sammeln dann die Erklärungen und wenn - sagen wir jetzt einfach mal - weniger als 10.000 zusammenkommen, werden diese vernichtet. Wenn aber 10.000 oder auch 20.000 zusammenkommen oder sogar noch mehr, dann kuckt man mal, ob man nicht auch den Sportler X, den Politiker Y, den Pfarrer Z oder auch den Richter A oder B findet, der auch mitmacht.” Werner Sack lächelt: “Mir haben zum Beispiel tatsächlich einige Kollegen zugezwinkert, aber selbstverständlich werde ich da niemanden outen.” Er hat recht, es hat keinen Zweck daß einige wenige zu Märtyrern, Barikadebrechern oder Vorkämpfern werden, “wir müssen demonstrieren, daß das eine Massenbewegung ist, und aus dieser heraus wollen einfach entsprechend viele, daß sich die Rechtslage ändert.” Das einzige, was er nicht so recht einschätzen kann ist, ab welcher Zahl der Menschen, die mitgemacht haben, man die Erklärungen öffentlichkeitswirksam übergeben soll. “10.000, 20.000? Darüber wird man noch reden müssen.” Wenn sich nur 10% der Leser der Hanfzeitungen, die eine Auflage von insgesamt 200.000 Exemplaren haben, dazu entschließen könnten, mitzumachen, dann wären 20.000 Leute zusammen, überlegt er. “Wenn man dann sagt: OK, wenn wir 20.000 zusammen haben, dann werden die Erklärungen dem Justizministerium gesammelt vor die Tür gekippt, am besten in einer Aktion, die von den Medien entsprechend abgestützt wird.” Möglich ist es allerdings auch, daß viel mehr mitmachen, daß man merkt, das wird ein ungeheurer Ansturm, den man dadurch, daß man regelmäßig veröffentlicht, wie viele es jetzt schon sind und mit der Aufforderung, daß auch noch der letzte seinen Hintern für diese Sache heben soll, noch weiter steigern kann, ”dann kann man sagen: wir warten nicht bis wir 20.000 haben, sondern 40.000 oder 50.000. Je nachdem wie das läuft. Und: es ist ungefährlich, denn ihr seid inzwischen schon soundsoviel tausend.” Natürlich denkt er auch daran, daß man daraus durchaus ein Medienereignis machen kann, an dem sich auch andere Publikationen beteiligen, ”weil das nämlich dann eine Sensation ist. Auch die, die sich sonst da eher zurückhalten, werden sich dann damit beschäftigen.” Natürlich ist es auch möglich, daß ein solcher Vordruck auch in anderen Zeitungen erscheint, “sei es auf dem Wege, daß ein Sponsor diese Anzeige finanziert oder daß sie im redaktionellen Teil erscheint.” Werner Sack ist da sehr optimistisch: “Ich kann mir gut vorstellen, daß es so einige bürgerliche Zeitungen gibt, die das auch drucken. Denn egal mit wem immer ich auch spreche, da sagen alle: diese Kifferverfolgung ist von Übel!” Uns fällt da aber ganz spontan der Führerschein ein, der ja auch in Gefahr ist. “Diese Führerscheinstellen sind meines Erachtens demnächst sowieso reif, daß deren Praxis als rechtswidrig entlarvt wird.” Außerdem gilt für die Führerscheinstellen genau das gleiche wie für die Gerichte: Mit einer solch riesigen Menge an Fällen, die da auf sie zukämen, wären sie schlicht überfordert. “Das muß ja auch erst mal alles ausgewertet werden!” Werner Sack verweist zudem auf eine Entscheidung eines bayerischen Oberverwaltungsgerichts, nach der ein Cannabiskonsument nicht automatisch als verkehrsuntauglich eingestuft werden kann. “Da müßte allerdings noch mehr Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden, bezüglich des flash-backs.” Das BVG hat den flash-back in seiner Entscheidung damals leider nicht ausdrücklich verneint, Werner Sack meint dazu lakonisch: “Die Richter haben damals einfach nicht gemerkt, daß bei dieser flash-back-Geschichte einfach jeder Autor von jedem abgeschrieben hat. Wer behauptet, er hätte einen flash-back gehabt, der sollte das mal nach den Kriterien der klassischen Psychiatrie untersuchen lassen. Da wäre es dann aber besser, er ginge in eine Klinik, denn dann ist er wohl etwas verwirrt und bedarf des Schutzes einer Klinik.” Er erinnert daran, daß man ähnliche Phänomene auch aus anderen Bereichen kennt, daß sich Leute beispielsweise durch bestimmte Äußerlichkeiten angeregt ganz plötzlich an Dinge erinnern, die mal etwas ganz Sensationelles in ihnen ausgelöst haben. “Das ist nichts anderes als solche Sachen, die dann bei diesen Menschen wirksam werden. Daß sie beispielsweise etwas, das sie für einen Echorausch halten, nichts anderes ist, als die Fähigkeit sich intensiv und gut an etwas zu erinnern und das dann auch nachzuempfinden. Eine pharmakologische Erklärung für den flash-back gibt es nicht. Wenn man sich auch überlegt, daß bei den 0,5% - 1% präpsychotischen Menschen, von denen wir vorhin schon sprachen, im Grunde genommen das gleiche da ist, wie bei dem angeblichen flash-back, dann müßte man diese Menschen ebenfalls vorbeugend vom Straßenverkehr ausschließen”. Für ihn ist ganz klar: Diese Argumentation zieht nicht mehr. “Eine andere Argumentation ist kann dann auch nur die sein, daß jemand, der Drogen nimmt, grundsätzlich unzuverlässig ist, und das dürfte eigentlich auch nicht mehr zu halten sein.” Wir sind beeindruckt, so durchorganisiert wäre ein solches Vorhaben tatsächlich geeignet, etwas zu verändern und den Gesetzgeber zum Handeln zu zwingen. Wir sind sehr gespannt darauf, wer diesen Vorschlag wohl aufgreift und beginnt, den Aufmarsch der Massen in die Wege zu leiten.
Während wir noch träumerisch über den Sieg, den die Massen davontragen könnten, nachdenken, ist Werner Sack längst bei einem neuen Thema angelangt: Der geplanten “10. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften”. Daß in dieser Verordnung nicht nur kleinere Lockerungen bei den Möglichkeiten der Substitution Drogenabhängiger berücksichtigt sind, sondern auch der Handel mit Drogenhanfsamen verboten werden soll, hält er für sehr bedenklich. “Wir haben dadurch, daß sich zwischen 15 - und 30% der gelegentlichen oder regelmäßigen Konsumenten in der Bundesrepublik mit Homegrowing versorgen, faktisch eine - wenn auch illegale -Trennung der Märkte. Denn diese Leute brauchen nicht auf den Schwarzmarkt mit all seinen negativen Begleiterscheinungen. Das ist auch ja auch eines der Argumente dafür, daß die Strafbarkeit des Konsums endlich aufhören muß. Nun müssen die Homegrower aber die Samen, - die sie sich früher im Geschäft kaufen konnten und auf deren Qualität Verlaß war- nun auch auf dem Schwarzmarkt erwerben, oder das Kiffen gänzlich lassen. Wenn sie das Kiffen aber nicht ganz lassen wollen - und davon muß man ausgehen - wird der Gewinn der Drogenmafia sofort um 15 - 30% steigen. Respektive er wird eben in Form illegal gehandelter Samen gemacht. Und das ist wirklich kontraproduktiv.” Auch an den Finanzminister hat er gedacht, dem durch den Wegfall von bis zu 30% des Umsatzes der Grow- Shops eine ganze Menge legaler Steuern entgehen. “Der ganze Homegrowbereich ist Wachstumsbranche, die wohl einzige derzeit im Einzelhandel, die im Moment dermaßen boomt,” da wäre also für Theo noch manche Mark zu machen gewesen. Viele Einzelhändler müssen dann auch voraussichtlich ihr Geschäft schließen, auch das ist für Werner Sack völlig unverständlich.
Wir haben inzwischen die dritte Kanne Tee mit Werner Sack ausgetrunken und machen uns so langsam auf dem Heimweg. Schade, denken wir uns, daß es nicht noch mehr Richter gibt, die sich so mutig und vor allem kritisch mit dem Betäubungsmittelgesetz auseinandersetzen. Möglicherweise würde sich dann eher etwas ändern. Aber vielleicht nimmt ja sich der eine oder andere Kollege von Werner Sack ein Beispiel.
http://www.hasch-hotline.de/Willkommen/Hauptseite/...h_zu_zeigen.html
Diesen Artikel habe ich auf
http://www.politikforum.de/forum/archive/index.php/t-8678.html
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
Kiffen führt zu irreparablen Wesensveränderungen und Psychosen - eine beliebte These der Legalisierungsgegner. Von Wahnvorstellungen bis hin zum “Flashback” wird alles unter die Leute gebracht, was man sich gemeinhin als Psychose so vorstellt. Beleuchtet man das Thema aber genauer, geraten die Befürworter solcher Thesen schnell in Beweisnot. Denn bei gerade mal 5 % Prozent aller Psychosen könnten Drogen als Auslöser in Frage kommen.
Matthias* hat schwere Zeiten hinter sich. Der 28-jährige Taxifahrer aus der ehemaligen Hauptstadt wurde eines Tages von der Polizei aufgegriffen, als er völlig nackt auf der Straße herumlief. Den verdutzten Beamten erklärte er, daß er Gott sei und berufen , die Menschen zur Umkehr zu bewegen. Schon einigemale vorher war er aufgefallen, etwa weil er sich beispielsweise den Kopf rasiert hatte und in einer Mönchskutte als schweigender Mönch durch die Straßen seiner Heimatstadt zog. “Ich war fest davon überzeugt, Gott zu sein und hatte keinen Zweifel daran, daß das, was in meinem Kopf vorging, Realität war.” Die Beamten brachten Matthias in die Psychiatrische Klinik. Dort fiel die Diagnose eindeutig aus: Er litt an einer akuten Psychose. Die Ärzte gaben Matthias erst einmal Spritzen, um ihn zu beruhigen und verbrachten ihn in die geschlossene Abteilung. Es war nicht das erstemal, daß Matthias psychische Probleme hatte. Schon mehrmals war er deswegen psychiatrisch behandelt worden. Warum seine Krankheit immer wieder aufflackerte und dabei von Mal zu Mal schlimmer wurde, wollte er allerdings nicht wahrhaben: Matthias nahm illegale Drogen, vor allem Amphetamine, aber auch einen Joint schlug er nicht ab. Während seines Klinikaufenthaltes wurde ihm allerdings selbst klar, dass er zu den wenigen Menschen gehört, bei denen diese Drogen der Auslöser der Krankheit sein können. Immer wenn es ihm scheinbar besser ging und er wieder zum Joint griff, kam die Psychose zurück. Matthias akzeptierte schließlich schweren Herzens, daß er keinerlei Drogen nehmen darf, sonst würde seine Krankheit wieder ausbrechen. ”Mir fiel das sehr schwer, denn Drogen sind immer ein Teil meines Lebens gewesen. Ich hatte viele Jahre keine Probleme damit.” Jetzt darf Matthias weder Alkohol trinken, noch Joints rauchen, und das wird sein Leben lang so bleiben. Sein Fall ist geradezu ein Paradebeispiel für die Behauptung, Drogen würden geradewegs in die Psychose führen.
Dabei wird allerdings gerne übersehen, daß von den Schizophreniekranken, die "weiche" Drogen konsumieren, nur in 5% der Fälle Drogen als Auslöser eine Rolle spielen könnten. Und bei nur sehr wenigen dieser Patienten ist der Fall so eindeutig wie bei Matthias.
Lange Zeit geisterte die sogenannte “Cannabis - Psychose” durch die medizinische und vor allem die populärwissenschaftliche Literatur. Englische Forscher wollten sie vor allem bei karibischen Einwanderern entdeckt haben. Kein Wunder, gerade in der Karibik ist der Cannabiskonsum sehr weit verbreitet. Tatsächlich ähneln die Symptome eines Cannabisrausches einer klassischen Schizophrenie - Episode (=Erkrankung) stark. Beschrieben wurden etwa Wahrnehmungsveränderungen, akustische und optische Halluzinationen, Erregungszustände und Euphorie. Tatsächlich handelt es sich hier aber nicht um eine echte Psychose sondern lediglich um die akute Wirkung des Cannabis. Gerade dieser bewußtseinsverändernden Wirkung wegen wird Cannabis ja geraucht. Nach Abklingen des akuten Rausches verschwinden die Symptome nach kurzer Zeit.
Obwohl sich also Schizophrenie und Cannabisrausch sehr ähneln, ist beides nicht dasselbe. Darüber sind sich die Forscher und Mediziner heute weitgehend einig. Ebensowenig wie die "Cannabis - Psychose" gibt es dauerhafte Wesensveränderungen bei den Konsumenten des Stöffchens. Selbst Gewohnheitskiffer, die den ganzen Tag über kiffen und locker 5 Gramm am Tag wegrauchen; die mit der Zeit schon etwas merkwürdige Verhaltensweisen an den Tag legen und selbst für tolerante Mitmenschen etwas durchgeknallt wirken, werden wieder zugänglicher und völlig normal, wenn der Konsum deutlich gedrosselt oder ganz eingestellt wird. Körperliche Schäden wurden trotz intensiver Suche keine festgestellt.
In diesem Zusammenhang wäre dann auch der berühmte “Flashback” nicht etwa eine Rückkehr des Drogenrausches, sondern das Aufflackern einer schizophrenen Episode und somit eine echte Psychose, die mit Drogenkonsum nichts zu tun hat. Wenn 14% aller Schizophreniekranken dem Drogenkonsum fröhnen, kann es doch gut möglich sein, daß ein findiger Psychiater da mal was verwechselt hat -absichtlich oder unabsichtlich, wir wollen da mal nichts unterstellen - und das dann zu einer der hartnäckigsten Legenden in der Geschichte des Drogenkonsums geführt hat.
Schwieriger wird es da schon mit den echten Psychosen. Das menschliche Gehirn und das Bewußtsein ist in vielen Punkten noch weitgehend unerforscht. Anders als bei körperlichen Gebrechen sind viele biochemische Vorgänge im Gehirn nicht ohne weiteres meß-und sichtbar. Bei vielen psychischen Störungen ist man über deren Ursache und Ursprung noch weitgehend auf Vermutungen und Hypothesen angewiesen. Oft kann der Beginn einer psychischen Störung zeitlich nicht festgestellt werden. Viele Krankheiten beginnen fast unmerklich und sind für einen Laien auch schon im fortgeschrittenem Stadium nicht eindeutig erkennbar. Meistens ist nur für einen Arzt oder psychologisch gut geschulte Personen erkennbar, wo die “Marotte” aufhört und die Psychose beginnt. Viele psychotische Menschen kommen erst dann in Behandlung, wenn deren Krankheit schon so weit fortgeschritten ist, daß sie für ihr Umfeld zu einer nicht mehr erträglichen Belastung geworden sind. Nur wenn die Bekannten und Verwandten des Kranken über eine gute Beobachtungsgabe verfügen, ist es für den behandelnden Arzt in etwa eruierbar, wann die Psychose ihren Anfang genommen hat. Wo die Ursache beispielsweise einer Schizophrenie liegt, kann dann aber auch nur vermutet werden. Sicher ist, daß wie bei körperlichen Krankheiten, wie etwa Allergien, eine gewisse Anfälligkeit bei bestimmten Personen vorhanden ist. Das kann sowohl genetisch bedingt sein, wie auch - das nimmt man jedenfalls an - durch Infektionskrankheiten der Mutter in der Schwangerschaft oder Schwierigkeiten beim Geburtsvorgang. Kinder, die solchermaßen disponiert sind, können schon sehr früh dadurch auffallen, daß sie unter Konzentrationsschwierigkeiten leiden, sehr schlecht in der Lage sind, Frustrationen auszuhalten und Schwierigkeiten oder Belastungen zu bewältigen. Ungewöhnlich sind diese Symptome aber nicht, viele Menschen, die psychisch nie auffällig werden, zeigten im Kindesalter ganz ähnliche Verhaltensweisen.
Nach der Pubertät, wenn der Ablöseprozess von den Eltern und dem Kindsein in vollem Gange ist, etwa zwischen dem 18. und 24. Lebensjahr, treten bei den meisten für Psychosen disponierten Menschen die ersten Schwierigkeiten mit der neuen Rolle auf,- sie müssen z.B. mit weit mehr Belastungen im Beruf und im sozialen Umfeld ohne den Schutz der Eltern zurechtkommen als bisher- und es kommt zu einer ersten psychotischen Episode.
In diese Phase ihres Lebens fallen für viele junge Menschen auch ihre ersten Drogenerfahrungen. Vielleicht ist deshalb der Anteil der Drogengebraucher unter den an Schizophrenie erkrankten Patienten doppelt so hoch wie der entsprechender Vergleichspersonen aus der Allgemeinbevölkerung.
Seltsamerweise erkranken in diesem Alter weitaus häufiger junge Männer, Frauen haben ihre erste Episode meist zwischen dem 25. und 35. Lebensjahr sowie während oder nach den Wechseljahren.. Das fanden Professor Häfner und Dr. Hambrecht, der heute in der Uni-Klinik Köln arbeitet, in einer Studie, durchgeführt am Mannheimer Zentralinstitut für seelische Gesundheit (ZI) zum Thema: “Führen Alkohol und Drogenmissbrauch zur Schizophrenie?” heraus. Untersucht wurden 232 Patienten mit einer ersten schizophrenen Episode, von denen 33 Drogengebraucher und vor allem Cannabisgebraucher waren (14% gegenüber 7% aus der Kontrollgruppe). Was sie über den Zusammenhang von Schizophrenie und “weichen” Drogen herausfanden, ist höchst interessant und belegt, daß die Auslöserfunktion von Cannabis bei weitem nicht die Ausmaße hat, wie weithin propagiert.
Etwa ein Drittel der Drogengebraucher hat mit dem Konsum lange vor der ersten Schizophrenieepisode begonnen. Es kann nach wissenschaftlichen Kriterien kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Drogenkonsum und der Schizophrenie hergestellt werden. Sicher ist es möglich, daß die Krankheit immer wieder durch Cannabiskonsum ausgelöst wird, aber ob die Erstepisode durch Drogen ausgelöst wurde, ist unsicher und wissenschaftlich nicht belegbar.
Bei einem weiteren Drittel trat die Krankheit in etwa zeitgleich mit dem Drogenkonsum auf. Hier ist es möglich und auch wahrscheinlich, dass Cannabiskonsum und Schizophrenie ursächlich zusammenhängen. Einschränkend muß aber davon ausgegangen werden, daß niemand weiß, ob die Psychose nicht auch ohne den Cannabiskonsum irgendwann ausgebrochen wäre.
Beim letzten Drittel schließlich begannen die Patienten lange nach der Erstepisode mit dem Cannabiskonsum. Hier war ein Zusammenhang sehr unwahrscheinlich.
Großzügig gerechnet sind also nur etwa 5% aller Schizophrenien nach den Ergebnissen dieser Studie mit Cannabiskonsum in Zusammenhang zu bringen. In einer Stadt wie Mannheim (350000 Einwohner) sind laut Dr. Hambrecht etwa 3-4 durch “weiche” Drogen ausgelöste Schizophrenien pro Jahr zu erwarten.
Daß Cannabis stimmungsregulierende Eigenschaften hat, entspannend und entkrampfend wirkt, haben offenbar auch diejenigen gemerkt, die mit dem Cannabis nach den ersten Symptomen der Krankheit angefangen haben. Viele Patienten sprachen über verbesserte Sozialkontakte und Stimmungsaufhellung nach dem Cannabiskonsum. Allerdings kann Cannabis die Krankheit nicht heilen, lediglich helfen, mit der Krankheit besser zurechtzukommen. Wahnvorstellungen und Halluzinationation bleiben und können sich sogar noch verschlimmern. Offenbar nehmen die Patienten das aber in Kauf, wenn sie dafür gelegentlich aus ihrer Lethargie herauskommen. Schizophrenie ist aber trotzdem für die meisten Erkrankten auf Dauer ein sehr quälender Zustand und sollte medikamentös behandelt werden. Leider, so Dr. Hambrecht, sind aber gerade in der Gruppe der Konsumenten illegaler Drogen die Ressentiments gegenüber der Schulmedizin besonders ausgeprägt, viele Patienten stehen einer medikamentösen Behandlung nicht gerade aufgeschlossen gegenüber. Es ist aber aus ärztlicher Sicht sehr wichtig, so Dr. Hambrecht, wieder Zugang zu den Erkrankten zu finden, um gemeinsam an einer Heilung zu arbeiten. Dabei können heutige, relativ nebenwirkungsarme, gezielt eingesetzte Psychopharmaka sehr gute Hilfestellung bieten. Dr Hambrecht berichtet, daß etwa ein Drittel der Patienten nach einiger Zeit wieder völlig geheilt entlassen werden können, sie können wieder arbeiten und haben keine Probleme mehr. Ein weiteres Drittel kann in betreuten Einrichtungen arbeiten und leben und nur das letzte Drittel braucht Zeit seines Lebens rund um die Uhr intensive Hilfestellung.
Ein immer wieder vorgebrachter Einwand, in anderen Kulturen wären von unserer Schulmedizin als psychotisch eingestufte Menschen Schamanen oder heilige Männer, hat wohl keinen Bestand. Sicher gibt es in vielen Kulturen Schamanen und hochgeachtete Personen die mit oder ohne Drogen mit Gott oder höheren Mächten in Verbindung treten und sich dabei in außergewöhnlichen Bewußtseinszuständen befinden. Diese Bewußtseinszustände werden aber nur zeitweise und bewußt in rituellen Zeremonien herbeigeführt. Psychotische Menschen dagegen können ihre Gedanken weder kontrollieren noch bewußt herbeiführen. Sie werden von den Bildern und Vorstellungen in ihrem Kopf vollständig beherrscht und haben die meiste Zeit keinen Zugang zur Realität. Viele sind nicht mehr fähig, zu arbeiten oder soziale Kontakte zu knüpfen, auch ihre Umwelt kann kaum mehr etwas mit ihnen anfangen.
Alles in allem ist das Risiko, durch Cannabis eine handfeste Psychose zu bekommen also sehr gering. Während für Ärzte wie Dr. Hambrecht "weiche" Drogen deshalb nicht harmlos sind, weil sie für einige Menschen in psychischer Hinsicht eine Gefahr darstellen, halten wir das Risiko doch für überschaubar. Würde man der von Dr. Hambrecht vertretenen Argumentation uneingeschränkt zustimmen, dürfte man nicht mal mehr ein Frühstücksei verzehren, denn die Gefahr sich durch salmonellenverseuchte Eier zu vergiften, ist sehr viel höher, als nach dem Genuß von Cannabis psychotisch zu werden. Und wie schon erwähnt, weiß niemand, ob die Krankheit nicht auch ausgebrochen wäre, wenn keine Drogen im Spiel gewesen wären.
Leider wird auch jedes noch so kleine Risiko von Hardlinern begierig aufgegriffen und zu einer echten Gefahr für die Konsumenten hochstilisiert. Da wird mit Gefährdungen argumentiert, die es im dargestellten Umfang gar nicht gibt. Vielleicht will man auch nur davon ablenken, daß 40% aller Schizophreniekranken Alkoholmißbrauch betreiben. Auch das hat nämlich die Studie von Hambrecht und Häfner erbracht.
http://www.hasch-hotline.de/Willkommen/Hauptseite/...n/psychosen.html
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
"Tatsächlich ähneln die Symptome eines Cannabisrausches einer klassischen Schizophrenie - Episode (=Erkrankung) stark. Beschrieben wurden etwa Wahrnehmungsveränderungen, akustische und optische Halluzinationen, Erregungszustände und Euphorie. Tatsächlich handelt es sich hier aber nicht um eine echte Psychose sondern lediglich um die akute Wirkung des Cannabis. Gerade dieser bewußtseinsverändernden Wirkung wegen wird Cannabis ja geraucht. Nach Abklingen des akuten Rausches verschwinden die Symptome nach kurzer Zeit. Obwohl sich also Schizophrenie und Cannabisrausch sehr ähneln, ist beides nicht dasselbe."
Mich wundert sehr, dass bei speziell diesen gemachten Aussagen noch keine Widersprüche kamen.
"Wahrnehmungsveränderungen, akustische und optische Halluzinationen, Erregungszustände und Euphorie" wünschen sich Cannabisgegner für deren Argumentation nur allzu gerne, dies entspricht jeodoch nicht der Realität.
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
Politiker diskutieren Legalisierung für medizinische Zwecke
Cannabis soll künftig in der Schweiz in Heilmitteln erlaubt sein. Die nationalrätliche Gesundheitskommission hat daher dem Parlament vorgeschlagen, das Betäubungsmittelgesetz entsprechend abzuändern. Auf eine Änderung warten unter anderen viele MS-Patienten.
Eine klare Mehrheit der Kommission habe sich für dieses Konzept ausgesprochen, sagte Kommissionsmitglied, Nationalrat und Präventivmediziner Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Er gehe davon aus, dass sich auch im Parlament eine Mehrheit dafür finde.
Cannabis sativa gehört zur Gattung der Hanfgewächse. Es wird unterschieden zwischen dem gewöhnlichen Hanf (Cannabis sativa) und dem indischen Hanf (Cannabis sativa var. indica). Das Rauschmittel wird vor allem in Indien, im Iran und in Afghanistan angebaut. Die Drüsen der Blätter und Zweigspitzen der weiblichen Pflanzen liefern ein Harz, das Haschisch. Die harzverklebten getrockneten Pflanzenteile ergeben das Marihuana. Die ältesten Angaben über den Anbau von Hanf stammen aus dem 3. Jahrhundert vor Christus.
Laut einer Studie der Schweizer Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) sind die Jugendlichen in der Schweiz Europameister im Kiffen. Drogenkonsum wird gerne als Ventil auf den steigenden Druck in Schule, Beruf und Gesellschaft angegeben. Inwieweit die Illegalität das Suchtverhalten beeinflusst, ist nicht klar und strittigster Diskussionspunkt in den politischen Debatten.
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
Zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren hat das Landgericht Potsdam gestern den Drogenhändler und ehemaligen Polizeispitzel Dirk Rudi Rauch verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige sich in sechs Fällen des bandenmäßigen Drogenhandels mit großen Mengen schuldig gemacht hat. Daneben habe Rauch in drei Fällen Haschisch ebenfalls kilogrammweise gehandelt.
Dirk Rudi Rauch nahm den Urteilsspruch äußerlich ungerührt, aber mit fahler Gesichtsfarbe und in gebeugter Sitzhaltung entgegen. Sein Anwalt Christian Lipfert schlug die Hände vors Gesicht. Ob Rauch Rechtsmittel einlegen wird, ist noch nicht bekannt.
Der vorsitzende Richter Michael Thies betonte, die Polizei habe sich im Fall Rauch nichts vorzuwerfen. Alle Anschuldigungen, die Rauch gegen Beamte hervor gebracht hatte, seien nichtig. "Es ist immer wieder versucht worden, Polizisten unrechtmäßiges Handeln vorzuwerfen – dies ist gescheitert", sagte der Richter. "Wir haben sehr gute Ermittlungsarbeit gesehen, die Beamten haben auf der Höhe ihrer Zeit gehandelt und haben nichts zu verbergen." Dass die Behörden die Vertrauensperson-Akte Rauchs für den Prozess frei gaben, spreche eine deutliche Sprache. Rauch hatte aus der Untersuchungshaft behauptet, er sei im Auftrag des Landeskriminalamts als "Lockvogel" in der Drogenszene aktiv geworden.
Mit dem Urteilsspruch blieb die vierte Kammer ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Nach Auskunft des vorsitzenden Richters Michael Thies fällt die Strafe "eher moderat" aus, weil das lange Verfahren – es begann im Januar 2005 – "deutliche Spuren" bei dem Angeklagten hinterlassen und ihn offensichtlich stark beeindruckt habe.
Rauchs Geständnis kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme hat sich laut Thies strafmildernd ausgewirkt, ebenso die Tatsache, dass er nicht einschlägig vorbestraft ist. Im Vergleich zum "Stellvertreter Rauchs" Ivan A., der inzwischen rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt ist, falle Rauchs Strafe wesentlich höher aus, weil Rauch der Kopf der Bande gewesen sei und die Gewinne größtenteils selbst eingesteckt habe. Außerdem habe Ivan A., der sein Verhältnis zu Rauch einmal als "brüderlich" bezeichnete, den Ermittlern wesentliche Erkenntnisse über Mengen und Preise der Drogen verschafft und damit Rauch stark belastet.
Zufrieden mit dem Urteil ist die Staatsanwaltschaft. Das Landeskriminalamt sei in vollem Umfang rehabilitiert. Gerüchte, es werde einen "Deal" mit Rauchs Verteidigung geben, hätten sich als gegenstandslos erwiesen, hieß es aus Frankfurt (Oder).
Er sei "erleichtert und zufrieden" über das Urteil gegen Rauch, sagte der ehemalige Bürgermeister Norbert Langerwisch. Der SPD-Mann und ehemalige Polizei-Schutzbereichsleiter, der Rauch für die Zuträgerdienste geworben hatte, war 2005 von den Stadtverordneten abgewählt worden, weil er die Bekanntschaft zu der Rotlichtgröße zunächst geleugnet hatte. "Ich hätte ein Dienstgeheimnis verraten", kommentierte Langerwisch sein damaliges Verhalten. Das Urteil zeige, dass die Polizei ihre Vertrauenspersonen gut unter Kontrolle habe. Als Rauch aus dem Ruder lief und in den Drogenhandel einstieg, habe die Polizei richtig gehandelt und ihm das Handwerk gelegt. uw
Das Original ist auf http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/...61009/2#seitenliste
zu finden.
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
AUS DEM GERICHTSSAAL: Haschisch in der Wohnung der Eltern gefunden
Mit einer Gruppe von Freunden hatte die junge Frau gelegentlich zusammengesessen und Marihuana und Haschisch konsumiert. Jetzt sitzt Theresa L. (Name geändert) im Saal des Amtsgerichtes und gesteht. Etwas anderes würde der Auszubildenen auch kaum helfen, denn im Herbst des letzten Jahres wurde die Wohnung ihrer Eltern, bei denen sie noch wohnt, durchsucht. An diesem Tag und an rund 40 weiteren zwischen 2001 und 2003 soll sie einem Bekannten aus der Rauch-Gruppe Drogen verkauft haben. 137 Gramm Marihuana, fünf Gramm Haschisch, Haschischzweige und entsprechende Utensilien fanden die Beamten dann auch. 19 Punkte umfasst die Liste der eingezogenen Gegenstände. L. gesteht den Konsum, bestreitet aber den Handel. Als Gruppe habe man zusammengelegt. Ein Bekannter mit Kontakten habe den Stoff besorgt. Sie habe ihn dann lediglich zum Selbstkostenpreis weitergegeben. Seit der Durchsuchung habe sie auch mit dem Konsum aufgehört.
Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe spricht sich dafür aus, dass L. als Jugendliche behandelt wird, selbst wenn sie am Tag der Durchsuchung schon älter als 21 Jahre war. Mit dem Umzug der Familie nach Kleinmachnow sei L. auf eine Schule gekommen, die für den Konsum ihrer Schüler bekannt sei. Das familiäre Umfeld sei nach einer schwierigen Phase mehr als in Ordnung. Die ganze Sache gehöre zu L.s Vergangenheit. Mit der Einziehung der gefundenen Gegenstände ist L. einverstanden. Ihr Anwalt versucht nur, eine antike Küchenwaage, Punkt 17 auf der Liste der beschlagnahmten Gegenstände, zu retten. Ein Erbstück vom Opa, bestätigt der Vater. Weil man aber Spuren der Drogen daran nachweisen konnte, bleibt sie eingezogen. Mit einer Ermahnung schließt die Richterin die Verhandlung: "Zahlen Sie in sechs Monaten 600 Euro an die Knochenmarkspende, machen wir die Akte zu. Zahlen Sie nicht, geht es mit vier Wochen Jugendarrest weiter." scho (Potsdam)
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
1,5 Meter lang sollte er werden - mit 500 g Marihuana gefüllt - Gruppe fürchtet rechtliche Probleme
Amsterdam - Eine Gruppe Holländer hat ihren Plan abegebrochen, den weltweit größten Joint zu bauen. Die Organisatoren des Rekordversuchs begründeten die kurzfristige Absage mit möglichen juristischen Schwierigkeiten.
Ursprünglich wollten sie einen 1,5 Meter langen Joint mit 500 Gramm Marihuana drehen und in einer Bar gemeinsam rauchen.
"Wir haben jetzt das Kleingedruckte gelesen und festgestellt, dass es Probleme geben könnte", erklärte ein Organisator. Die Gruppe plante, dass 100 Teilnehmer jeweils fünf Gramm Marihuana mitbringen. Der Besitz von fünf Gramm wird von niederländischen Behörden als Eigenbedarf toleriert.
"Wir würden in einem solchen Fall definitiv ermitteln", erklärte ein Sprecher der holländischen Polizei. "Wenn man einen einzigen Joint mit einem halben Kilo Cannabis baut, überschreitet man eine Grenze." Bisher liegt der Rekord nach Angaben der holländischen Gruppe bei 100 Gramm Marihuana in einem einzigen Joint.(APA/Reuters)
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
Senat erhöht straffreien Eigenverbrauch auch von Marihuana - CDU übt scharfe Kritik
Von Stefan Schulz
n Berlin wird immer mehr Cannabis geraucht - und dieser Drogenkonsum wird weiter liberalisiert. Der Senat hat gestern eine sogenannte Cannabisrichtlinie beschlossen. Danach ist künftig der Besitz von bis zu zehn Gramm Haschisch oder Marihuana zum Eigenverbrauch nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Bis zu einer Menge von 15 Gramm kann man nur straffrei ausgehen, wenn die Rauschmittel nicht in der Öffentlichkeit, vor Kindern und auf Spielplätzen geraucht werden. Dennoch bleibt der Haschischbesitz grundsätzlich verboten. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2004 aber das Gebot der Verhältnismäßigkeit betont und geringe Mengen zum Eigenverbrauch erlaubt. Dann könne auch auf Strafverfolgung verzichtet werden.
Mit der neuen Richtlinie wird eine Forderung der Mehrheit des Abgeordnetenhauses umgesetzt, das vor einem Jahr den straffreien Besitz von bis zu 15 Gramm beschlossen hatte. Nur die CDU war dagegen. Bislang war der Eigenverbrauch bis sechs Gramm straffrei. Berlin ist somit nach Schleswig-Holstein das Bundesland mit dem liberalsten Umgang mit Haschisch und Marihuana. Dort sind 30 Gramm erlaubt, in Brandenburg aber nur drei Konsumeinheiten, das sind weniger als sechs Gramm. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) hat damit einen Kompromiß erzielt, nachdem sich vor allem die Staatsanwaltschaft lange Zeit quergestellt hatte. Sie war vor kurzem mit einer Bundesratsinitiative gescheitert, den straffreien Besitz von Cannabis zwischen den Ländern zu vereinheitlichen. 15 der 16 Bundesländer waren dagegen. In Bayern und Baden-Württemberg ist die Strafverfolgung besonders rigide.
PDS, SPD, Grüne und FDP plädierten in Berlin indes für eine Liberalisierung. "Es ging immer um die Freigabe für den Eigenbedarf", sagte Roswitha Steinbrenner, Pressesprecherin von Gesundheitssenatorin Heidi Knake-Werner (PDS). "Dies ist ein Schritt in Richtung Normalität." Schließlich handle es sich bei Cannabis nicht um eine Einstiegsdroge. Das sei nach Expertenmehrheit das Rauchen. Der Senat habe mit seiner Anti-Rauch-Kampagne auch schon einiges zur Suchtprävention beigetragen. Nach Ansicht der drogenpolitischen Sprecherin der PDS, Minka Dott, trage die Herabsetzung der Grenze für die Strafverfolgung auch zu einer Entlastung der Staatsanwaltschaft bei. Das mache "Kapazitäten für die Bekämpfung der Schwerkriminalität frei", so Minka Dott. Scharfe Kritik kam dagegen vom innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Frank Henkel: "Damit setzen SPD und PDS das um, was sie seit Jahren schon forderten: einen legalisierten Drogenmißbrauch, der viele Jugendliche in die Abhängigkeit von harten Drogen und anschließend direkt in die Fixerstuben von Moabit und Kreuzberg führt." Henkel verwies auch auf "schwere psychische Gesundheitsschäden", die vor allem den jüngsten Einsteigern, den Kindern und Jugendlichen, drohe. Auch der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat noch vor eineinhalb Jahren vor Cannabiskonsum gewarnt.
Die Polizei registrierte 2004 eine Zunahme von Straftaten in Zusammenhang mit Cannabis. Waren es 2003 noch 6970 Delikte, stieg die Zahl im vorigen Jahr um elf Prozent auf 7758.
Artikel erschienen am 06.04.2005
Quelle: http://www.welt.de/data/2005/04/06/634350.html
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
http://www.dallaslive.de/Verfassung.html
http://www.akzept.org/dascannabisforum/download/...tDiCaKa09.2002.pdf
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
wollte...
Naja mir gehts gut momentan. War ja letztes Wochenende in Aachen...:-)
Aber der Leistungsabfall nach Konsum ist schon gravierend. Ich könnte mir es nicht
mehr erlauben täglich zu rauchen. Wie hab ich das eigentlich früher gemacht?
Wäre aber klasse wenn es wie in Holland läden gäbe, wo man sich fürs Wochenende
ein paar Tüten kaufen kann.
@Talisker nun ja ohne Leistung hätte es bei mir wohl beruflich nicht so geklappt!
Aber es hätte ohne zu rauchen vielleicht mehr sein können...
Zwei Urteile der vergangenen Tage könnten sich positiv auf die Situation der vier Millionen deutschen Cannabiskonsumenten auswirken. Beide Urteile schränken die gängige Hausdurchsuchungspraxis ein.
So erklärte das Landgericht Kaiserslautern, dass der bloße Besitz von Cannabis prinzipiell keine Hausdurchsuchung rechtfertige, wenn durch den Besitzer keine dritten, insbesondere Jugendliche, zu eigenem Konsum verleitet werden (Az.: 8 Qs 13/06).
Auch das Bundesverfassungsgericht äußerte sich in den letzten Tagen zum Thema Hausdurchsuchung. Zwar ging es in den Fällen nicht direkt um Betäubungsmittel, aber die Entscheidungen sind aufgrund ihrer für andere Gerichte bindenden Wirkung interessant.
In einem Urteil vom 28.09.2006 (Az.: 2 BvR 876/06) stellt das BVerfG klar, dass eine Hausdurchsuchung bei Tage nicht ohne richterlichen Beschluss stattfinden kann. Vielmehr haben die Polizei und die Staatsanwaltschaft dafür zu Sorgen, dass "auch in der Masse der Alltagsfälle die in der Verfassung vorgesehene Regelzuständigkeit des Richters gewahrt bleibt."
Auch fordern die Richter, dass mehr auf die Angemessenheit der Mittel einer Hausdurchsuchung geachtet wird. Im vorliegenden Fall war die Wohnung des Beschwerdeführers nach einer Messerstecherei mit einem Drogenspürhund durchsucht worden, obwohl keine Hinweise auf ein BtM- Delikt vorlagen.
Ein Beschluss vom 09.09.2006 (Az.: 2 BvR 1219/05) fordert die über eine Hausdurchsuchung entscheidenden Ermittlungsrichter auf, dafür Sorge zu tragen, dass die vorgebrachten Durchsuchungsanträge ausreichend begründet sind. Es sei zwingend erforderlich, dass "ein Verhalten oder sonstige Umstände geschildert werden, die alle wesentlichen Merkmale des Straftatbestandes erfüllen." Dies müsse so sein, "weil die Zumutbarkeit des Eingriffs auch von der Schwere der vorgeworfenen Tat abhängt."
Nun besteht Grund zur Hoffnung, dass die besonders in südlichen Bundesländern gängige Praxis der "willkürlichen" Hausdurchsuchung nach dem Besitz von geringen Mengen Cannabis ein Ende hat. Zwar hat das Urteil des Landgerichts keine bindende Wirkung, die Entscheidungen des Verfassungsgerichts aber sehrwohl. Wenn auch in Bayern in Zukunft die Richter mehr auf die Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchung achten müssen, könnte dies zu einer erheblichen Entlastung von Polizei, Staatsanwälten und nicht zuletzt der Betroffenen führen.
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
24 May 2006
Das Max-Planck-Institut hat in einer Studie massive Unterschiede bei der Verfolgung von Cannabiskonsumenten in den Bundesländern festgestellt. Nun fordern Bundesregierung und Deutscher Hanf Verband die zuständigen Landesminister auf, Konsequenzen zu ziehen und die verfassungrechtlich bedenkliche Praxis zu beenden.
Schon 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, dass die Bundesländer bei der Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten im Wesentlichen einheitlich vorgehen sollen. Im März veröffentliche das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg (MPI) die Ergebnisse seiner Studie zum Thema "Drogenkonsum und Strafverfolgungspraxis": "In der Rechtspraxis zeigen sich erhebliche Unterschiede in der Anwendung des Strafverfolgungsverzichtes."
Wie durch eine Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag bekannt wurde, sieht auch die Bundesregierung in dem Bereich Handlungsbedarf. Sie hat die zuständigen Landesminister aufgefordert, die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten zu vereinheitlichen.
Der Deutsche Hanf Verband fordert nun in einem Brief an alle zuständigen Landesministerien, dass sich die Länder schnellstmöglich auf eine einheitliche Linie einigen. Dabei darf es nicht nur um eine einheitliche Definition der "geringen Menge" gehen, sondern auch um Unterschiede in der Behandlung von "Wiederholungstätern" und anderen Besonderheiten.
Dazu Georg Wurth vom Deutschen Hanf Verband: "Das Ergebnis der Vereinheitlichung sollte eine echte Entkriminalisierung sein, die für Konsumenten klar und verlässlich ist und die Polizei deutlich entlastet."
Konkret schlägt der Hanfverband die so genannte "Rechtswidrigkeitslösung" vor.
Demnach würde im BtMG verankert, dass der Besitz von Cannabis erst ab einer bestimmten Menge rechtswidrig ist. Derzeit muss jeder noch so kleine Fall von der Polizei bearbeitet und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben werden, die die Verfahren dann meistens einstellt. Mit der Rechtswidrigkeitslösung müsste die Polizei in diesen Fällen nicht mehr aktiv werden. Dadurch würde eine maximale Verlässlichkeit der Regelung für Polizei und Konsumenten sichergestellt und eine ganz erhebliche Entlastung von Polizei und Staatsanwälten könnte erreicht werden. Beide müssten nicht mehr im Großteil der Cannabisverfahren für den Papierkorb arbeiten und könnten Kapazitäten für sinnvollere Dinge frei machen. Schließlich geht es um über 100.000 Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten jedes Jahr! Dadurch können auch Mittel für präventive Arbeit freigemacht werden, z.B. um extremen Cannabiskonsum bei Jugendlichen zu verhindern.
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
http://www.cannabislegal.de/politik/btmg31a.htm
Wieviel die "geringen Mengen" im einzelnen sind kann ich dir leider nicht "aus dem Kopf" sagen- Hessen sind es jedenfalls 30g.-wenn man auf einen konservativen, unliberalen Staatsanwalt (und dann Richter) trifft, hilft dir das jedoch recdht wenig ;-)
Mit freundl. Grüßen TraderonTour
würde dir gerne einen Stern geben, weiß aber nicht ob es ein Schwarzer oder Grüner werden soll ;-)
Mit freundl. Grüßen TraderonTour