WKM - 777900 Abschlusszock für dieses Jahr?
Seite 42 von 112 Neuester Beitrag: 27.10.21 12:57 | ||||
Eröffnet am: | 16.12.10 16:00 | von: TrafficBROK. | Anzahl Beiträge: | 3.775 |
Neuester Beitrag: | 27.10.21 12:57 | von: Flipso | Leser gesamt: | 303.130 |
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Freiwillige Meldung eines im Freiverkehr notierenden Emittenten, dass gewisse Schwellen überschritten wurden, danach Abverkauf?! Ist nun bei einigen Werten exakt so gewesen. Merkwürdig das Ganze! Da will die Bafin durch das WPHG mehr Transparenz und Anlegerschutz erreichen, aber genau das Gegenteil wird erreicht. Anleger werden erst dadurch aufmerksam, springen auf und dann...?!. Bei WKM konnte man die 5 % Schwelle schon bei einem sagenhaften Invest von 2000 EUR erreichen... ;-) Bei diesen Werten müsste man ja quasi fast verbieten, das jemand Aktienkäufe meldet!
So lange Schnigge nicht Werbung für den Wert macht, kann Schnigge jederzeit an bereitwillige Käufer veräußern, zu jedem Preis.
Die Käufer müssten sich bei höheren Preisen aber Gedanken machen, ob sie sich als Manipulatoren qualifizieren wollen, falls es im gesamten Zeitrahmen keine fundamentale Änderung im Status der AG gibt, welche eine Preisänderung (auch nachträglich) rechtfertigt.
Da liegt der Hund im ewigen Bette...die neue BGH-Gesetzeslage wird vermutlich erst durch die ersten Präzedenzfälle genaue Aufklärung bieten und noch Anlass für so einige Kommentare sein.
Wenn man aber im Thema ist, kann man die Fallstricke vorab vermeiden. So man denn will und nicht vorsätzlich gesetzeswidrig handelt. Das unterstelle ich aber Niemanden und stellt nur meine Auffassung dar. ;-)
http://www.ariva.de/news/...Ziel-der-europaweiten-Verbreitung-5214070
http://177766.homepagemodules.de/...-und-Beteiligungs-AG-WKN-WKN.html
Holzauge sei wachsam!
http://www.ariva.de/news/...Borsig-AG-Korrektur-der-4103494?secu=8373
http://www.ariva.de/news/...ffentlichung-gemaess-26-4104944?secu=8373
Die Frage nach dem Sinn kann ich allerdings nicht so einfach beantworten jetzt...
Wenn die Aktien mal zu Kursen von über einem Euro erworben wurden, macht es keinen Unterschied, ob sie für 1 oder 3 Cent verkauft. Viel wichtiger ist die Steuergutschrift von 25% bzw. der Verlustrücktrag, falls die Aktien vor 2009 erworben wurden.
Andernfalls handelt es sich um einen rücktragbaren Verlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung, der als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren ist.
Trafficbroke: Wie sieht Deine Spekulation denn nun aus ??
Okay nehmen wir an - ein Marktteilnehmer sichert sich einen realisierten Verlust indem er an Schnigge verkauft und zahlt dann als Dank nen Anteil einer eventuellen Steuerrückerstattung an die Bank. Ich weis nicht in welchem rechtlichen Rahmen man sich hier bewegt aber @Rudini kann das vielleicht näher erläutern!?
Volumen kommt durch Interesse - Interesse kommt durch eine Story - und Story liefern sich die Marktteilnehmer meist selber. Deswegen bin ich gespannt was uns in WKM zukünftig erwarten könnte.
Ich bin mit einer Spekulationsposition positioniert. Weil bis 500€ kann man in einem Wert wie WKM gern mal riskieren.
und nicht WKM Terrain. Hehe
:-))))))