Vorsicht bei Lebensversicherungen!
Seite 2 von 2 Neuester Beitrag: 08.08.02 15:59 | ||||
Eröffnet am: | 16.07.02 12:40 | von: Dr.UdoBroem. | Anzahl Beiträge: | 42 |
Neuester Beitrag: | 08.08.02 15:59 | von: gurkenfred | Leser gesamt: | 6.639 |
Forum: | Börse | Leser heute: | 3 | |
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das einzige, was in dem bereich attraktiv ist, ist wirklich die direkt-LV, zumal wenn der arbeitgeber die pauschalsteuer übernimmt. eine "normale" kapital-lv hätte ich nie im leben abgeschlossen (wg. abzocke).
fakt ist auch dass ich als rentner ein geringeres zu versteuerndes einkommen habe als jetzt, deshalb ist es mir egal ob vater staat im rentenalter meine pension vollversteuert oder nicht. für mich rentiert es sich immer. zeig mir ein besseres modell!
Das Privileg der Lebensversicherung ist mal wieder in Gefahr
Die Ausdauer des Götz Joachim Kuhlmann, pensionierter Oberstaatsanwalt aus dem Westfälischen, könnte zu einem Ärgernis für die Versicherungsbranche werden. Kuhlmann empfand es als ungerecht, auf seine Pension deutlich mehr Steuern zahlen zu müssen als ein Rentner auf seine Rente. Er bemühte mehrere Instanzen und trug seine Klage bis vors Bundesverfassungsgericht, das im März ein Urteil fällte: Die Richter sahen die gegenwärtige Regel als verfassungswidrig an und trugen dem Gesetzgeber auf, innerhalb von drei Jahren ein gerechteres System zu schaffen.
Das Urteil löste ein großes öffentliches Echo aus, kein Wunder, gibt es doch mehr als 20 Millionen Rentner in Deutschland. Sofort gründete die Bundesregierung eine Kommission, die sich inzwischen mehrfach unter dem Vorsitz des Wirtschaftsweisen Bert Rürup getroffen hat. Etwas verspätet wird klar, dass diese Kommission – in der auch die Versicherungsbranche vertreten ist – sich keinesfalls nur darum kümmert, wie Renten und Pensionen zu besteuern sind. Die Experten sollen vielmehr ein Gesamtkonzept erstellen und auch die Kapitallebensversicherung einbeziehen, der Deutschen liebstes Vorsorgeprodukt, das der Staat traditionell nicht besteuert. Ein Privileg, das Vertreter am Sofatisch gerne erwähnen und das die Policen zu einer der wichtigsten Einnahmequellen der Branche macht.
„Wir sind dabei, uns sachkundiger zu machen, beschlossen wurde bislang noch nichts“, sagt Kommissionschef Rürup. Ändern würde sich, wenn überhaupt, nur etwas bei neuen Verträgen. Für bestehende Policen gelte „Vertrauensschutz“. Rürup soll im Januar 2003 der Regierung einen Bericht vorlegen, ab 2005 sollen neue Gesetze gelten.
Die Debatte dreht sich um die nachgelagerte Besteuerung: Wahrscheinlich wird die Kommission demnach schrittweise die Rentenbeiträge von der Steuer freistellen. Dafür werden die Bezüge im Alter steuerpflichtig – so wie bisher schon die Pensionen der Beamten.Diese Form der nachgelagerten Besteuerung soll, wenn es nach Rürup geht, für alle Formen der Altersvorsorge gelten. Was bedeutet das für die Lebensversicherung? Momentan können Kunden im Prinzip ihre Beiträge von der Steuer absetzen. Zumindest bei besser verdienenden Angestellten geschieht dies aber normalerweise nicht: Deren Beiträge zur gesetzlichen Rente liegen schon höher als der für Steuerfreibetrag, den das Finanzamt insgesamt für die Altersvorsorge einräumt.
Das entscheidende Privileg der Kapitallebensversicherung liegt aber darin, dass die Zinsen während der Laufzeit und später die Versicherungssumme meist steuerfrei sind. „Das macht Sinn, wenn der Staat will, dass die Menschen privat vorsorgen“, sagt Karl Panzer vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
An dieser Stelle aber wird die Debatte unscharf. Nach Rürups Ansicht dienen nur solche Produkte der Altersvorsorge, die das „biometrische Risiko der Langlebigkeit“ absichern. Kapitallebensversicherungen aber seien an eine Laufzeit, nicht ans Alter gebunden und deshalb „keine Antwort auf dieses Risiko“. Vor allem, wenn das Geld auf einen Schlag vor dem 60.Lebensjahr ausgezahlt wird, seien sie kaum als „genuines Altersvorsorgeprodukt“, sondern als Instrument der allgemeinen Vermögensbildung zu sehen. Folge: Die Policen fallen aus dem Steuerkonzept und würden Sparplänen gleichgestellt, deren Beiträge und Zinsen steuerpflichtig sind.
Das Finanzministerium warnt vor Unruhe: Die Kommission müsse erst Ergebnisse vorlegen, und diese müssten durch den politischen Entscheidungsprozess. In jedem Fall aber ist die Assekuranz dazu bereit, die Privilegien mit aller Macht zu verteidigen – wie vor drei Jahren, als der Finanzminister zuletzt daran rüttelte.
SZ
im 1. fall steckt auch wieder nur eine (rück-)kapital-LV dahinter. im 2. fall bist du im insolvenzfall deines arbeitgebers durch den PSV abgesichert (den es dann hoffentlich noch gibt....).
soll es für deine rente sein dann besprech mit deinem arbeitgeber dass du auf netto 150 in eine direktversicherung einbringen möchtest. brutto - und nur das zählt - sind das wesentlich mehr, da von deinem spitzensteuersatz gerechnet wird.
sollte es für ein neues auto sein dann mach was anderes als LV denn nach 12 jahren aus der heutigen sicht ist die dauer zu kurz um vernünftig zu verzinsen.
Todesfallschutz ist höher als bei RLV und die Beiträge gehen in einen Fund zb.Fidelity European Growth und nicht zu einer Versicherung zb. Debeka.
Bei einem Aktienfund verdoppelt sich das Geld bei 10,4%in 7 Jahren
Bei einer RLV verdoppelt sich das Geld bei5% in 25 Jahren
bei ner RLV verdoppelt sich GARNIX, weil da lediglich eine risikoprämie bezahlt wird.
UND: wer garantiert die 10,7% bei nem aktienfond????
UND: was brauch ich ne RLV, wenn ich niemanden absichern muß???
ich glaube das eigene sparen steht im vordergrund, siehe riester rente (das modell ist zwar totaler quatsch, aber vater staat beteiligt sich sogar daran).
wenn nun die lebensversicherungen auch noch besteuert werden, wird für das eigene sparen weniger getan....die angst im rentenalter mehr sozialfälle im land zu haben, ist nicht von der hand zu weisen.
das besteuern im rentenalter ist für mich ok, denn ich konnte ja als betrieb bereits meinen gewinn dadurch reduzieren.
was auch sehr interessant ist im zeitalter der erbengeneration:
momentan ist die lebensversicherung das einzige legale instrument um an der erbschafftssteuer vorbei gelder weiterfliessen zu lassen!
war aber trotzdem interessant.
1. deferred compensation: gehaltsverzicht heute, verlagerung der zahlung (incl. Verzinsung) in die pensionärszeit(=niedrigere Steuern). kann man sich jedes jahr neu überlegen, ob man das will oder nicht.
2. direkt-LV: gute sache, da arbeitgeber bei uns die 20% übernimmt.
3. direkt-zusage OHNE eigene beitragszahlung. ist bei neueinstellungen nicht mehr so üppig. für uns alte lohnt sich das aber richtig.....
nebenbei hab ich noch nen fonds-sparplan mit einer momentan saumäßigen rendite....
außerdem grad neue hütte bezogen. bin also erstmal pleite, hehehe.