Verfassungsschutz soll Steuersünder jagen
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 21.08.13 10:01 | ||||
Eröffnet am: | 21.08.13 09:14 | von: sebestie | Anzahl Beiträge: | 13 |
Neuester Beitrag: | 21.08.13 10:01 | von: sebestie | Leser gesamt: | 631 |
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http://www.focus.de/politik/schlagzeilen/nid_138865.html
wers glaubt, glaubt auch an den "weißen mann im rot"
Das kann nicht sein!?
Jetzt sucht man sich neue Aufgabenfelder.
bis 100 euro - 2 jahre auf bewährung und 10000 euro strafe
bis 1000 euro - 5 jahre auf bewährung und 50000 euro strafe
bis 10000 euro - 10 Jahre KNAST ohne bewährung und mindestens 100 000 euro strafe
und alles weitere lebenslang mit sicherungsverwahrung
und vergewaltiger und mörder bekommen pauschal 2 jahre auf bewährung oder "knast" weil es muss ja platz sein für die harten jungs
Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Unter Bezeichnung "Lebenslänglich" verstehe ich etwas anders als vier einhalb Jahre Jugendknast für gemeinschaftlichen Mord.
Was du jetzt wieder meinst (so ich dich richttig verstehe: Jonny K.) ist schwere Körperverletzung mit Todesfolge. DAS wiederum ist juristisch was anderes als Todschlag.
Das Ergebnis bleibt nämlich das Gleiche.