Verfassungsschutz soll Steuersünder jagen


Seite 1 von 1
Neuester Beitrag: 21.08.13 10:01
Eröffnet am:21.08.13 09:14von: sebestieAnzahl Beiträge:13
Neuester Beitrag:21.08.13 10:01von: sebestieLeser gesamt:631
Forum:Talk Leser heute:0
Bewertet mit:
5


 

7239 Postings, 5509 Tage sebestieVerfassungsschutz soll Steuersünder jagen

 
  
    #1
5
21.08.13 09:14
Das Finanzministerium hat Gerichte, Behörden und sogar den Verfassungsschutz angewiesen, bei der Jagd nach Steuersündern mitzuhelfen. Sie alle sollen die Finanzämter über unbekannte Einkünfte von Bürgern informieren, berichtet die «Bild»-Zeitung unter Berufung auf ein internes «Merkblatt» des Ministeriums. Viele Behörden verfügten demnach über steuererhebliche Informationen, von denen die Finanzbehörden keine Kenntnis haben. So könnten etwa bei Arbeitsagenturen, Gewerbeämtern oder Grundbuchämtern steuerlich relevante Fälle auftreten, die gemeldet werden sollten.

http://www.focus.de/politik/schlagzeilen/nid_138865.html  

11452 Postings, 5466 Tage exquisitin den finanzämtern wurde über jahrzehnte - und

 
  
    #2
3
21.08.13 09:20
bei bestimmter klientel (nicht wenige) - mit vorsatz verschleiert...und jetzt plötzlich?!?!

wers glaubt, glaubt auch an den "weißen mann im rot"  

7 Postings, 4116 Tage freubeuterStrafen unverhältsnismäßig

 
  
    #3
2
21.08.13 09:27
Ich find ja auch, dass man Steuersünder bestrafen sollte, die Frage ist dann nur, wie hoch. Wenn ich das Strafmaß mal vergleiche, sprich Totschlag im Vergleich zu Steuerhinterziehung, ist das mitunter völlig unverhältnismäßig. 2,5 Jahre für Totschlag - 10 für das Hinterziehen von Steuern?!
Das kann nicht sein!?  

50950 Postings, 7674 Tage SAKUTradition oder was?

 
  
    #4
1
21.08.13 09:28
Angehängte Grafik:
gelernt.jpg
gelernt.jpg

11452 Postings, 5466 Tage exquisitdann halt beide hoch auf 10...oder besser: 15

 
  
    #5
3
21.08.13 09:29

7239 Postings, 5509 Tage sebestieHaben die zu wenig Arbeit?

 
  
    #6
3
21.08.13 09:32
Wahrscheinlich wurden viele Agenten nach dem NSU-Skandal aus der rechten Szene abgezogen.
Jetzt sucht man sich neue Aufgabenfelder.
 

6212 Postings, 5165 Tage Italymasterja

 
  
    #7
1
21.08.13 09:33
am besten steuersünder gestaffelt sanktionieren / bestrafen

bis 100 euro - 2 jahre auf bewährung und 10000 euro strafe
bis 1000 euro - 5 jahre auf bewährung und 50000 euro strafe
bis 10000 euro - 10 Jahre KNAST ohne bewährung und mindestens 100 000 euro strafe

und alles weitere lebenslang mit sicherungsverwahrung

und vergewaltiger und mörder bekommen pauschal 2 jahre auf bewährung oder "knast" weil es muss ja platz sein für die harten jungs  

3723 Postings, 4888 Tage Bronko#7 ....deshalb soll der Degowski ja auch raus!

 
  
    #8
3
21.08.13 09:35

50950 Postings, 7674 Tage SAKU@freubeuter:

 
  
    #9
1
21.08.13 09:37
§ 212
Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

7239 Postings, 5509 Tage sebestieAch saku

 
  
    #10
2
21.08.13 09:45
Du weißt doch genau wie dem Italymaster sein Posting zu verstehen ist.
Unter Bezeichnung "Lebenslänglich" verstehe ich etwas anders als vier einhalb Jahre Jugendknast für gemeinschaftlichen Mord.  

50950 Postings, 7674 Tage SAKU@seb:

 
  
    #11
1
21.08.13 09:49
Ich gehe auch nciht auf italys Post ein ;o)

Was du jetzt wieder meinst (so ich dich richttig verstehe: Jonny K.) ist schwere Körperverletzung mit Todesfolge. DAS wiederum ist juristisch was anderes als Todschlag.

6212 Postings, 5165 Tage Italymasterjuristisch

 
  
    #12
2
21.08.13 09:53
gesehen sind die strafen aber trotzdem ein witz für diese schwerstkriminellen !  

7239 Postings, 5509 Tage sebestiesaku

 
  
    #13
2
21.08.13 10:01
Die Unterscheidung ist natürlich wichtig und hat nichts mit juristischer Korintenkackerei zu tun.
Das Ergebnis bleibt nämlich das Gleiche.  

   Antwort einfügen - nach oben