Verfassungsbeschwerde geplant
Seite 1 von 2 Neuester Beitrag: 27.11.08 23:58 | ||||
Eröffnet am: | 23.10.08 18:44 | von: zockerlilly | Anzahl Beiträge: | 36 |
Neuester Beitrag: | 27.11.08 23:58 | von: Miriam22 | Leser gesamt: | 1.325 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 2 | |
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Eine Gruppe von Anwälten und Jura-Professoren will das Banken-Rettungspaket der Bundesregierung mit einer Verfassungsbeschwerde kippen. Das im Schnellverfahren beschlossene Gesetz verstoße gegen die Verfassung, weil es keine Bestimmung enthalte, die die Rückzahlung der Finanzhilfen an den Staat regele, sagte der Nürnberger Wirtschaftsanwalt Klaus Kratzer.
weiter unter: http://www.n-tv.de/1042513.html
Dann wäre DAS Geld schon mal wieder gespart...
Man stelllt sich unweigerlich die Frage-
Warum weigern sich die ganzen Bankmanager,mal öffentlich Stellung zu beziehen?
In allen Talkshows zum Thema -Finanzkrise-Jede Menge Experten.
Nur von der Bande die den Mist verbockt hat,sieht man keinen-
IRgendwo in Deuschland musste es doch einen Bremser geben !
ohne dass die Verantwortlichen,dem Bürger-Also uns -Mal Butter bei die Fische geben
und mal erklären was Sache ist und wer was verbockt hat.
Wenn man die Gerichte bemüht, dann sollte man fühlbar - nicht nur in einer Höchstauflösung - von dem angefochtenen Vorgang in seinen Rechten betroffen sein.
Das ist hier nicht zu sehen. Der Professor kriegt weiterhin sein Geld. Das Betroffensein ist allenfalls höchst mittelbar. Und soweit es überhaupt vorliegt, ist sehr zu bezweifeln, ob wirklich ein NEGATIVES Betroffensein vorliegt, da nach herrschender Ansicht die Maßnahme im Ergebnis das kleinste Übel war.
Somit wird also das höchste deutsche Gericht wieder einmal zur Pflege von Profilneurosen missbraucht...
"Die Verfassungsbeschwerden werden auf Kosten der Beschwerdeführer als unzulässig verworfen.
Gründe:
Es kann nicht festgestellt werden, dass die Beschwerdeführer mehr als unwesentlich in ihren Rechten verletzt sind.
Dass den Banken geholfen werden musste, räumen sie selbst sein."
http://www.n-tv.de/1042513.html
ich empfinde das nicht als profilneurose.
Steuerzahler bin nämlich zum Beispiel ich selbst, und dies ziemlich ordentlich. Und als solcher begrüße ich die Rettungsmaßnahme ausdrücklich.
Nicht begrüße ich jedoch, dass die öffentlich besoldeten Herren Jura-Professoren ihre Zeit vertrödeln und das Gericht mit unnötiger Arbeit belästigen...
Dreimal dürft ihr raten...
@Knitze: Nicht jeder Professor ist besoldet...
schätze ich....
Bevor der kalte Winter kommt,
wäre es dem,
der sowieso bezahlen wird,also auch dir gegenüber,
"fair",
man würde die Versorger und Energiekonzerne verstaatlichen und ganz altmodisch die Preise deckeln,
alles andere ist augenscheinlich lange genug getrieben worden,
bis nix mehr zu deckeln ist...
Die Rückzahlung muss schon darin geregelt sein. Ist es nicht ??
Dann ist eine Verfassungsbeschwerde wohl angebracht.
Sie wissen auch, dass der Gesetzgeber hier ein sehr weites Gestaltungsermessen hatte und haben musste, damit schnell gehandelt werden konnte.
Und sie wissen auch, dass das Bundesverfassungsgericht nicht in ihrem Sinne entscheiden wird.
Daher ist das Ganze nur eine unbotmäßige Belästigung des Bundesverfassungsgerichts.
hast du 100.000.000 Millionen euro schulden und kannst nicht zahlen, dann hat die bank ein problem....
also auf gehts leute.....happy verschulding.....
Sowas zu beschließen ist völlig abartig, man sollte lieber den Mittelstand und die Bürgen unterstützen.
Die Deutschen haben dieses Land in den letzten 50 Jahren aufgebaut und jetzt werden sie ausgesaugt.
Und diese Gier Menschen werden unterstütz.
Die Aktien wären auch ohne der Finanzkrise zur Zeit fair bewertet.
War ja schon im Frühjahr zuerkennen das der Dax von +/-8000 auf +/- 5000 fällt.
Jetz fällt er halt auf 1900 Punkte.
Der Mark hat sich dann bereinigt.
Und das Ganze kann von vorne beginnen, wie schon 1987 und dann 2001
Grüße spider
Das Gericht kontrolliert die Gesetzgebung in Bezug auf Rechtsfehler.
Es setzt aber nicht sein eigenes Ermessen an die Stelle des gesetzgeberischen Ermessens.
Wäre dem so, läge alle Gewalt beim Gericht. Eine Gewaltenteilung gäbe es nicht.
Aber schau'n wir halt, wie es ausgeht, und ob das BVerfG tatsächlich des Rettungspaket kippt. Und schauen wir halt mal, was dann, wenn das BVerfG das Rettungspaket kippen sollte, für schwerste wirtschaftliche Schäden entstehen, nur weil ein paar Juristen ein paar Profilneurosen zu viel hatten :) Hier bei ARIVA wird man das dann anhand einschlägiger Charts live und in Farbe verfolgen können ;) Auch wird dann ein Blick ins eigene Depot beredte Auskunft geben :)
Aber ist es nicht eher ein Dilemma,
oder Zeichen von polituscher Schwäche,
wenn wie in DFeutschland die letzten Jahre immer häufiger Punkte am Ende vor dem Verfassungsgericht enden müßen,
weil die Politik zu blöde ist Verfassungskonforme Gesetze hinzukriegen,
mal ehrlich,
denkst du Karlsruhe findet das witzig,daß ständig wer angelaufen kommt und das BVG dann die Vorgaben erledigen muß,damit die Gesetze paßen ?
Dem BVG traue ich wesentlich mehr zu als den meisten die im in den Parlamenten dumm rum sitzen,sorry.
zweitens, dass wir ein bundesverfassungsgericht haben, um oben erwähntes in seiner form nicht zuzulassen.
Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.
aus: http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/aufgaben.html
Aber es ist ja hier gerade die Frage, ob ein Verfassungsverstoß unterlaufen ist.
Die Maßnahme als solche wird jedenfalls vom gesetzgeberischen Ermessen gedeckt.
Es mussten insoweit auch nicht alle Rückzahlungsmodalitäten, die man treffen konnte oder die man idealerweise vereinbaren konnte, getroffen werden.
Dass das Geld nun an die Banken verschenkt werden solle, behauptet, soweit ersichtlich, niemand.