Varta (WKN: A0TGJ5) wieder "geladen"
Der Name Varta ist eine Abkürzung für „Vertrieb, Aufladung und Reparatur transportabler Akkumulatoren“. Die Quandts hatten den Batteriekonzern 2002 zerschlagen.
jetzt soll es ein Comeback geben !
bis zum 29.11.16 kann gezeichnet werden.
Start am 02.12.16
Preis: 9,00 - 12,50
Kurse zur Zeit: 11,70 € - 11,89 €
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Varta/...min-vom-25.11.2024.pdf
In persönlicher Sache: Ich ziehe mich nun allmählich aus Ariva zurück. Dieses Forum ist nun zu einer vordergründigen Werbeplattform verkommen. Ich verstehe, dass sich solche Plattformen durch Werbung finanzieren müssen aber der eigentliche Sinn sollte doch erhalten bleiben. Man kann nicht mehr vernünftig lesen bzw. schreiben. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.
Varta rechnet zudem damit, daß dem Plan noch im Dezember zugestimmt wird. Dann gibt es kein Hindernis mehr, die Aktie auf null zu setzen und die Notierung zu beenden.
Jetzt noch dabei zu sein, ist ein Vabanquespiel.
"Damit müsse entschieden werden, ob die verweigerte Zustimmung der Gruppe 7 als erteilt gilt im Wege der gruppenübergreifenden Mehrheitsent-
scheidung. Das Gericht wird darüber am Dienstag, den 03.12.2024, entscheiden."
Das ist heute...
https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Varta/...min-vom-25.11.2024.pdf
Das Gericht hat den Termin zur Verkündung seiner Entscheidung vom ursprünglich geplanten 3. Dezember 2024 auf den 11. Dezember 2024 um 09:30 Uhr verlegt.
Eine solche Verschiebung ist in StaRUG-Verfahren eher ungewöhnlich. Aus unserer Sicht zeigt dies deutlich, dass unsere Vertretung im Erörterungs- und Abstimmungstermin sowie die von uns schriftsätzlich vorgebrachten Argumente das Gericht dazu veranlasst haben, sich intensiver mit den von uns vorgelegten Sachverhalten und Argumenten auseinanderzusetzen.
Die Entscheidung wurde doch wegen VARTA vertagt:
https://www.varta-ag.com/fileadmin/varta_ag/...hluss_Verlegung_VT.pdf
https://www.ariva.de/news/...rukturierungsgericht-bestaetigt-11470201
Rechtskraft besteht, wenn keine sofortige Beschwerde nach § 66 des Starug eingelegt oder diese zurückgewiesen wurde. Also in rd. 2 Wochen, wenn ich das richtig sehe...
https://www.ariva.de/news/...tzer-wollen-varta-sanierung-vor-11481055
Sagt aber selbst lt. o.a. link
", dass das StaRUG es Aktiengesellschaften möglich macht, ihr Kapital zwischenzeitlich auf null zu setzen"
Demnach ist der Plan gesetzeskonform, weshalb auch die Beschwerde keinen Erfolg haben wird.
Das BVG wird allenfalls auffordern, das Gesetz für die Zukunft zu ändern. Wobei auch das höchst unwahrscheinlich ist.
Beides kann man durchaus annehmen, denn weder Tojner noch Porsche sind blöd. Nur hat man als rausgeworfener Altaktionär genau null und nix davon.
Objektiv nachweisen muß man das nicht, man bringt einfach irgendwelche Gutachten, die mangels Unterlagen und Zeit nicht unabhängig geprüft werden können. Und die Gerichte glauben lieber den Gutachten, als selbst nachzuforschen. Das macht ja Arbeit, von Sachkenntnis ganz zu schweigen.
Nicht zuletzt haben die Finanzhaie den längeren finanziellen Atem, und Recht bekommt man immer noch eher durch eine Phalanx von hochdotierten Anwälten als durch Gerechtigkeit.
Zusammengefasst: die Klagen haben keine Chance, und wenn das Verfahren noch so sehr zum Himmel stinkt.