VDN heißer Kandidat
Seite 14 von 16 Neuester Beitrag: 25.04.21 02:26 | ||||
Eröffnet am: | 24.01.11 17:23 | von: LuisBurger | Anzahl Beiträge: | 376 |
Neuester Beitrag: | 25.04.21 02:26 | von: Inesmccfa | Leser gesamt: | 40.399 |
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Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 317/05
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 37790 eingetragenen VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke Aktiengesellschaft, Im Mediapark 8, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Dr. Hans Peter Döhmen
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist
Freitag,der 05.12.2014.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 01.11.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1216 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
75 IN 317/05
Amtsgericht Köln, 13.05.2014
Aktionärsstruktur
Schröer 59,50%
Streubesitz 30,29%§
Xpensio GmbH 10,21%
Wertpapiertyp Aktie §
Marktsegment§Amtlicher Handel
Branche Holdings
Geschäftsjahr 31.12. §
Marktkapital.§161.711,39 EUR
Streubesitz 30,29% §
Nennwert§2,60 EUR
Stücke§12,44 Mio.
Symbol VDN
ISINDE0006455009
WKN 645500§
bei der Invision AG hält er auch so einiges...
Schroer§11,32% (Quelle Comdirect)
http://www.xpensio.com/
Managing Director: Christian Kliegel, Storkower Straße 207, 10369 Berlin
www.khag.de
Kliegel & Hafner AG
Welch ein Zufall:
Corporate Headquarters:
Kliegel & Hafner AG
Storkower Str. 207, 11th Floor
10369 Berlin, Germany
Einfach mal nach Stimmrechten Christian Kliegel googeln...