Traden mit Compliance-Beschränkungen
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 15.10.21 07:49 | ||||
Eröffnet am: | 14.10.21 06:59 | von: scooper666 | Anzahl Beiträge: | 3 |
Neuester Beitrag: | 15.10.21 07:49 | von: scooper666 | Leser gesamt: | 1.894 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
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Ich eröffne das hier als eine Art Selbsthilfe-Gruppe. Sicherlich gibt es einige Trader, die normaler Lohnarbeit nachgehen, z.b. bei Banken. Dort ist - seit ein paar Jahren - ein mehr oder weniger strenges Compliance-Framework für Mitarbeitergeschäfte Pflicht, also z.B. Regelungen wie
* Verbot Intraday-Handel
* Verbot Handel mit Finanztitel (Banken, Versicherungen, sonst. Fin)
* Handelsverbot von x Tagen je erworbenen/veräußertem Titel
* teilweise verpflichtende Voranmeldung und Abklärung mit Compliance ob ein Aktienkauf statthaft ist
In meinem Fall gelten die ersten 3 Bedingungen, z.B. muss ich Aktien >2 Wochen halten und kann diese aber mit taggleich (!) gesetztem Stop Loss / Limit / OCO absichern.
---
Ich möchte hier nicht über Sinn und Zweck vom Compliance-Regelungen b. Mitarbeitergeschäften diskutieren. Viel interessanter ist die (potentiell) veränderte Strategie, wenn man 2 Wochen erstmal Passagier ist und Gewinne nicht realisieren darf. Oder welchen Stop Loss Abstand man wählt (jüngstes Beispiel bei mir: EON).
* Verbot Intraday-Handel
* Verbot Handel mit Finanztitel (Banken, Versicherungen, sonst. Fin)
* Handelsverbot von x Tagen je erworbenen/veräußertem Titel
* teilweise verpflichtende Voranmeldung und Abklärung mit Compliance ob ein Aktienkauf statthaft ist
In meinem Fall gelten die ersten 3 Bedingungen, z.B. muss ich Aktien >2 Wochen halten und kann diese aber mit taggleich (!) gesetztem Stop Loss / Limit / OCO absichern.
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Ich möchte hier nicht über Sinn und Zweck vom Compliance-Regelungen b. Mitarbeitergeschäften diskutieren. Viel interessanter ist die (potentiell) veränderte Strategie, wenn man 2 Wochen erstmal Passagier ist und Gewinne nicht realisieren darf. Oder welchen Stop Loss Abstand man wählt (jüngstes Beispiel bei mir: EON).
....fürs Trading sucht man sich nen Broker und tätigt Ein- und Auszahlungen über zB. die Kreditkarte, die nicht von der eigenen Bank ist. Dann bekommt die mal nix mit.
Ja gut, ich möchte ja beschäftigt bleiben und bin zur Vollständigkeitserklärung, jährlich, verpflichtet. D.h. ich muss alle trades an meinen Arbeitgeber melden (läuft über das Zweitschriften-verfahren). Sprich mein Arbeitgeber bekommt alles mit.
Ich möchte mich an das Ruleset halten, ich liebe meinen Job!
Ich möchte mich an das Ruleset halten, ich liebe meinen Job!