Tipp bloß in 2007
DGAP-Ad hoc: Tipp24 AG
DGAP-Adhoc: Tipp24 AG: Tipp24 AG beschließt weiteren Aktienrückkauf
Tipp24 AG / Aktienrückkauf/Aktienrückkauf
05.10.2007
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------
Der Vorstand der Tipp24 AG hat die Durchführung eines weiteren Aktienrückkaufprogramms beschlossen, mit dem im Zeitraum vom 8. Oktober 2007 bis spätestens zum 31. März 2008 bis zu 443.616 Aktien der Tipp24 AG über die Börse erworben werden sollen. Im Zeitraum vom Februar bis zum Juli 2007 hatte die Tipp24 AG bereits insgesamt 443.615 eigene Aktien, entsprechend 5,00 % weniger 1 Aktie des Grundkapitals der Tipp24 AG, erworben, die sie derzeit noch hält.
Der Beschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2007, die den Vorstand der Tipp24 AG bis zum 24. November 2008 zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigt hat.
Der Aktienrückkauf wird durch ein von der Tipp24 AG beauftragtes Kreditinstitut im Einklang mit den Bestimmungen des Art. 5 (Handelsbedingungen) der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen) durchgeführt.
Zweck des Aktienrückkaufs ist in erster Linie, die erworbenen Aktien als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu verwenden. Darüber hinaus können die erworbenen Aktien statt dessen auch ganz oder teilweise eingezogen werden.
Die weiteren Einzelheiten des Aktienrückkaufprogramms sind auf der Website der Tipp24 AG (www.tipp24-ag.de) dargestellt. Dort werden auch alle Rückkäufe spätestens sieben Börsenhandelstage nach ihrer jeweiligen Durchführung bekannt gegeben. 05.10.2007 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
-------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Tipp24 AG Straßenbahnring 11-13 20251 Hamburg Deutschland Telefon: +49 (0)40 325533-0 Fax: +49 (0)40 325533-77 E-mail: office@tipp24.de Internet: www.tipp24-ag.de ISIN: DE0007847147 WKN: 784714 Börsen: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------
nur meine Meinung
keine Kaufempfehlung bzw. Verkaufempfehlung
Wiesbaden, 12. Dezember 2007
Der Hessische Landtag stimmt am heutigen 12. Dezember über den neuen Glücksspielstaatsvertrag ab. Mit der neuen Regelung wird das ausschließlich staatliche Lotterie- und Sportwettenangebot fortgeführt. Kernpunkte des neuen Staatsvertrages, der zum 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, sind effektiver Spielerschutz und aktive Suchtprävention.
LOTTO Hessen wurde zur Umsetzung dieses Auftrags vor mehr als 50 Jahren von der Politik gegründet und steht seit dieser Zeit für ein verantwortungsvolles Spiel- und Wettangebot. Das Unternehmen richtet sein Spielangebot, seine Werbung und seinen Vertrieb an Spieler- und Jugendschutz aus. "Für uns bedeutet das Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages keine grundsätzlich neue Situation. Er erinnert uns daran, unsere bisherige ordnungsrechtliche Ausrichtung konsequent fortzuführen und den natürlichen Spieltrieb durch ein glaubwürdiges, dabei aber bewusst zurückhaltend angelegtes Spielangebot zu kanalisieren," so der Geschäftsführer von LOTTO Hessen, Dr. Heinz-Georg Sundermann.
Der Kurs der Politik findet klare Zustimmung bei den Bürgern: Laut einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts, Berlin, vom August 2007 sprechen sich 76 Prozent der Befragten für eine Begrenzung des Glücksspiels unter staatlicher Kontrolle aus. Lediglich elf Prozent votieren für eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes zugunsten kommerzieller Anbieter.
Im Zuge des neuen Staatsvertrages können Sport, Kultur, Denkmalpflege und Gemeinwohl auch weiterhin auf eine nachhaltige Finanzierung vertrauen.
Die Verabschiedung des Gesetzes steht in dieser Woche in weiteren Landesparlamenten auf der Tagesordnung, darunter in Niedersachen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Notwendig wurde der neue Glücksspielstaatsvertrag durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006. Hier hatte das Gericht festgestellt, dass sich ein staatliches Sportwettenmonopol konsequent an der Bekämpfung der Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten muss. Den Ländern wurde eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2007 eingeräumt. Die Regierungschefs der Länder beschlossen daraufhin am 22.06.2006, einen neuen Staatsvertrag zu erarbeiten, der die Veranstaltung von Sportwetten wie auch der übrigen Glücksspiele entsprechend den Vorgaben der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts regelt.
Kontakt:
Dorothee Hoffmann, LOTTO Hessen, Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0611/3612-170, E-mail: dorothee.hoffmann@lotto-hessen.de
Die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH (LOTTO Hessen), Wiesbaden, ist ein Beteiligungsunternehmen des Landes Hessen und verantwortlich für die technische Durchführung von Zahlenlotto (LOTTO mit den Ziehungen am Samstag und am Mittwoch), Fußballtoto, der Sportwette ODDSET, der Zusatzlotterien Super 6 und Spiel 77, der Sofortlotterie und seit Anfang Februar 2004 der Zahlenlotterie KENO. Veranstalter dieser staatlichen Lotterien ist die Hessische Lotterieverwaltung, die vom Finanzministerium des Landes eingesetzt wird. Daneben richtet LOTTO Hessen in eigenem Namen die Privatlotterie GlücksSpirale aus. Das Unternehmen beschäftigt in der Zentrale in Wiesbaden rund 190 Mitarbeiter und erzielte im Jahr 2006 einen Umsatz von rund 642 Millionen Euro. Davon kamen knapp 264 Millionen Euro in Form von zweckgebundenen Mitteln, Wett- und Lotteriesteuer sowie Leistungen an Destinatäre überwiegend sozialen, kulturellen und sportlichen Zwecken in Hessen zugute.
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Pressesprecherin
Rosenstr. 5 - 9
65189 Wiesbaden
Tel.: +49/611 / 36 12 - 170
Fax: +49/611 / 36 12 - 116
E-mail: Internet: http://www.lotto-hessen.de/
12:14 19.12.07
Rechtssache
Tipp24 AG geht von Fortsetzung ihres Internet-Geschäftes aus
Corporate News übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Glücksspielstaatsvertrag rechtlich nicht haltbar
Am 19. Dezember 2007 wurde bekannt, dass offenbar alle Länderparlamente dem
Glücksspielstaatsvertrag zugestimmt haben. Dennoch sieht die Hamburger
Tipp24 AG ihre geschäftliche Existenz nicht als gefährdet an: Das
Unternehmen, Marktführer im Bereich der Vermittlung von staatlichen
Lotterien im Internet, hält den Glückspielstaatsvertrag nach wie vor für
eindeutig rechtswidrig und wird seine Rechte notfalls einklagen.
Der Staatsvertrag sieht vor, dass die Vermittlung von Lotterien im Internet
unter Einhaltung von Restriktionen befristet auf ein Jahr erlaubt ist. Ab
2009 soll das Online-Geschäft mit dem zweifelhaften Argument einer hohen
Suchtgefahr unter anderem bei Lotto und Klassenlotterien verboten werden.
Gutachten von namhaften Verfassungsrechtlern wie z.B. Prof. Dr. Bodo
Pieroth oder Prof. Dr. Hermes bescheinigen dem Glücksspielstaatsvertrag,
dass er gegen die deutsche Verfassung und europäisches Recht verstößt. Auch
die EU und das Bundeskartellamt haben sich in diesem Sinne eindeutig
positioniert.
Jens Schumann, Vorstand und Gründer der Tipp24 AG: 'Das staatliche Vorgehen
in diesem Fall ist ein neuerliches Beispiel dafür, wie die Politik unter
dem Deckmantel der Ordnungspolitik einseitig in die Marktwirtschaft
eingreift. Erfolgreiche Unternehmen im staatlichen Lotterieumfeld sollen
mit dem Argument des Schutzes der Bevölkerung vor Spielsucht ausgeschaltet
werden. Wie ernst es dem Staat tatsächlich damit ist, kann man jeden Tag in
Annahmestellen, Casinos und Spielhallen sehen, die weiterhin ungehemmt
werben.'
Zum Mega-Jackpot in diesem Monat hat die Tipp24 AG wie auch die
Annahmestellen einen sehr großen Ansturm auf ihr Lotto-Angebot erlebt, die
Webseite www.tipp24.de verzeichnete zeitweise bis zu 30 mal mehr Kunden als
zu einstelligen Jackpots. Schumann: 'Dies zeigt einmal mehr die
Attraktivität des Mediums Internet für den Bereich Lotto. Ein Verbot ist
nicht zeitgemäß und bevormundet die Verbraucher.'
Über die Tipp24 AG: Tipp24 wurde 1999 gegründet und ist heute - gemessen an
den vermittelten Spieleinsätzen - die Nr. 1 für Lotterieprodukte im
Internet. Von Anfang an konnte das Unternehmen beeindruckende
Wachstumsraten aufweisen. Angeboten werden fast alle staatlichen
Lotterieprodukte. Mit nur wenigen Mausklicks wird der Tippschein abgegeben
- rund um die Uhr, schnell und zuverlässig. Die Spielquittung wird sicher
verwahrt, eine automatische Gewinn¬benachrichtigung erfolgt per SMS und
E-Mail und die Gewinne werden automatisch gutgeschrieben.
Tochtergesellschaften von Tipp24 (www.tipp24.de) sind Ventura24 in Spanien
(www.ventura24.es), Puntogioco24 (www.puntogioco24.it) in Italien und
MyLotto24 (www.mylotto24.co.uk) in Großbritannien.
Tipp24 AG
Andrea Fratini
kann mir das jemand erklären was heute hier passsiert ist
selbst habe ich folgend darauf reagiert gekauft zu 12,05 um 15.30 Uhr
Zahlen könnte für 2007 bombig werden