Thesaurierende ETFs und Sparerpauschalbetrag
Seite 1 von 1 Neuester Beitrag: 30.10.13 11:36 | ||||
Eröffnet am: | 29.10.13 18:02 | von: Aktienpimme. | Anzahl Beiträge: | 23 |
Neuester Beitrag: | 30.10.13 11:36 | von: Aktienpimme. | Leser gesamt: | 1.552 |
Forum: | Talk | Leser heute: | 1 | |
Bewertet mit: | ||||
Liebe Forenbenutzer,
wie funktioniert das bei thesaurierenden ETFs (Sitz Deutschland), der Abgeltungssteuer und dem Sparerpauschbetrag?
Wenn ich das richtig verstanden habe führt die ETF Gesellschaft die Abgeltungssteuer auf Dividenden- und Zinsgewinne selbst an das Finanzamt ab und reinvestiert den Rest.
Jetzt ist es aber doch so, dass mir 801€ pro Jahr zustehen, die ich nicht versteuern muss.
Komme ich da irgendwie drann oder ist in diesem Fall nur ein nicht thesaurierender ETF die Lösung, dessen Gewinne ich dann selbst reinvestiere? Sprich, ich muss zwischen verschenktem Sparerpauschalbetrag und Ordergebühren meines Brokers abwägen?
Vielen Dank für die Hilfe
Aber bei thesaurierenden Fonds wird der Gewinn versteuert und reinvestiert, ohne dass ich davon was sehe, bis ich meine Anteile verkaufe. Wenn der Gewinn meiner Anteile jetzt 801€ wäre, würden nur gut 600€ reinvestiert, obwohl das ja noch im Pauschbetrag wäre.
http://privatkunden.union-investment.de/...ez__besteuerung/index.html
Bei ETFs weiß ich es nicht.
http://www.alles-zur-abgeltungssteuer.de/...onds/exchange-traded-fund
Hm ja, ETFs sind eigentlich normale Fonds. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass der Fondsanbieter für jeden Anteilseigner den Sparerpauschbetrag abzieht und den Rest reinvestiert, zumal der Fondsanbieter den Freistellungsbetrag bei meinem Broker doch nicht kennt.
Na weil er sonst die Dividendengewinne, bevor er sie thesauriert, komplett versteuert und meine 801€ ignoriert werden.
Die bist verpflichtet dies auch in deiner Steuererklärung zu deklarieren.
Ich versteh nicht ganz dein Problem, es wird doch alles sauber getrennt.
Naja... und für die ID hätte er sich mal was anderes überlegen können...
Soweit zur Frage...kriegt man da eine Anrechnung auf den Freibetrag war die ursprüngliche Frage: Antwort: NEIN...
Ok, also entsteht mir ein Nachteil, weil ich ja auf Grund der Steuer weniger investieren kann, als mir wegen des Pauschalbetrags eigentlich zustehen würde. Und auf den Betrag, der weniger investiert wird, bekomme ich dann auch keine Zinsen.